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Verbraucherzentrale zum VW-Dieselskandal

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Warum hat der vzbv Vergleichsverhandlungen mit Volkswagen aufgenommen? In Deutschland sieht das Gesetz in Fällen mit vielen Betroffenen lediglich eine Musterfeststellungsklage vor. Das heißt, selbst nach einem erfolgreichen Urteil erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht direkt Schadenersatz. Sie müssen nach dem Urteil eine individuelle Entschädigung selbst durchsetzen. Dieses Verfahren kostet Zeit. Um zu einer schnelleren und pragmatischeren Lösung zu kommen, hat der vzbv Volkswagen immer wieder Vergleichsverhandlungen angeboten. Der Konzern hatte einen solchen Vergleich wiederholt abgelehnt, aber Ende 2019 eingelenkt. In der Folgezeit fanden Verhandlungen statt mit dem Ziel, betroffene Dieselkunden zu entschädigen. Im Falle eines Vergleichs hätte der vzbv seine

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PIM Gold-Insolvenz – Kurz vor der Gläubigerversammlung wird die Situation immer gespannter

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So kurz vor der Gläubigerversammlung, die mit Spannung sowohl von den Gläubigern, als auch den Anlegern erwartet wird, hat das „Handelsblatt“ erneut einen Artikel zur PIM Gold-Insolvenz veröffentlicht. Hierin geht es unter anderem um die IG Pim Gold rund um Dr. Thomas Pforr sowie den Stimmenfang des Insolvenzverwalters Dr. Renald Metoja zugunsten der Depré Rechtsanwalts AG aus Mannheim, bei der er allerdings selber im Vorstand sitzt (siehe unseren Beitrag von letzter Woche).

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Urteil der Verbraucherzentrale gegen Exporo

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Dass wir schon länger vor Nachrangdarlehen im Allgemeinen und speziell im Immobilien-Crowdinvesting warnen, dürften unsere Leser mittlerweile wissen. Warum, können Sie hier nachhören/nachlesen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hatte diesbezüglich eine Klage gegen die Exporo AG eingereicht, weil die Crowdinvesting-Plattform nicht ausreichend auf die Risiken eines Nachrangdarlehens hingewiesen habe: Anbieter von Nachrangdarlehen und anderen risikoreichen Kapitalanlagen müssen Anleger in Werbespots deutlich vor einem möglichen Totalverlust warnen. Es reicht nicht, den Warnhinweis in kleiner Schrift und nur für wenige Sekunden einzublenden. Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Exporo AG entschieden. „Wer hohe Renditen verspricht, muss

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Harren & Partner Schiffahrts UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG MS „PALERMO“– Insolvenz

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509 IN 32/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Harren & Partner Schiffahrts UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG MS „PALERMO“, Boschstr. 21, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 201875), vertr. d.: 1. Persönlich haftender Gesellschafter: MS PALERMO Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Geschäftsanschrift: Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Martin Harren, Carl-Dannemann-Weg 6, 28355 Bremen, (Geschäftsführer), 1.2. Bernhard Held, Boschstr. 21, 49733 Haren (Ems), (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 23.12.2019 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung teilweise geändert und der Antragstellerin an Stelle des Zustimmungsvorbehalts des vorläufigen Insolvenzverwalters am 25.02.2020 um 10:15 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot

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Finanzmarktaufsicht Liechtenstein verfügt Übertragung eines Versicherungsbestandes

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat zum Schutz der Versicherten und der Reputation des Finanzmarktes den Versicherungsbestand der Sikura Leben AG mit sofortiger Wirkung auf die Quantum Leben AG übertragen und der Sikura Leben AG die Bewilligung entzogen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz stellt zum Schutz der Versicherten besondere Anforderungen an das Aktionariat von Versicherungsunternehmen. Das direkte und indirekte Aktionariat der Sikura Leben AG erfüllte die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Damit bot das Aktionariat keine Gewähr für eine solide und umsichtige Führung des Unternehmens. Der Versicherungsbestand wird in seiner Gesamtheit übertragen. Die Versicherungsverträge laufen unverändert und ohne Unterbruch bei der Quantum Leben AG weiter.

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Gibt es eine Krise bei Energielieferanten?

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Teldafax, Care Energy, BEV sind nur drei Energieunternehmen, die einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen mussten – die gesamte Liste betroffener Energieunternehmen ist viel länger. Für Kundinnen und Kunden der insolventen Anbieter kann es teuer werden, denn häufig verlieren sie in diesen Fällen Geld. Der Marktwächter Energie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat daher untersucht, ob es bestimmte Vorgehensweisen von Energielieferanten gibt, an denen Verbraucherinnen und Verbraucher eine Unternehmenskrise erkennen können. Zuletzt hat es der Fall Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) gezeigt: Meldet ein Energielieferant Insolvenz an, ist es für Kunden gegebenenfalls schon zu spät: Guthaben und Boni werden nicht mehr oder

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FINMA hält Notfallpläne der Schweizer Grossbanken für umsetzbar

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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA legt in einem Bericht eine umfassende Beurteilung der Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung der systemrelevanten Schweizer Institute offen. Die Schweizer Notfallpläne von Credit Suisse und UBS beurteilt sie als umsetzbar. Die von PostFinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank eingereichten Notfallpläne erfüllen die gesetzlichen Anforderungen hingegen noch nicht. Die beiden Schweizer Grossbanken mussten der FINMA bis Ende 2019 umsetzbare Notfallpläne für die in der Schweiz systemrelevanten Funktionen einreichen. Vor diesem Hintergrund legt die FINMA die Fortschritte bei den Arbeiten zur Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung (Recovery- und Resolutionplanung, vgl. Glossar weiter unten) für alle systemrelevanten Schweizer Institute in einem Bericht offen. Mark

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Schwere Mängel in der Geldwäschereibekämpfung bei der Bank Julius Bär

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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat festgestellt, dass es bei Julius Bär im Zeitraum von 2009 bis Anfang 2018 zu schweren Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung gekommen ist. Das Fehlverhalten steht im Kontext der mutmasslichen Korruptionsfälle rund um den Ölkonzern PDVSA und den Fussballverband FIFA. Dies ergab das nun abgeschlossene Enforcementverfahren der FINMA. Die FINMA weist die Bank an, wirkungsvolle Massnahmen zur Durchsetzung der geldwäschereirechtlichen Pflichten zu ergreifen und bereits eingeleitete Massnahmen rasch umzusetzen. Zudem muss die Bank Prozesse bei der Rekrutierung und beim Management von Kundenberatern sowie in der Vergütungs- und Sanktionspolitik anpassen und im Verwaltungsrat den Fokus auf die Geldwäschereibekämpfung

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Ein paar Zahlen zum Coronavirus

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Das Thema „Corona“ ist derzeit überall präsent. Um nicht einfach der aktuellen Panikdebatte zu folgen, ist es sinnvoll, sich einmal nüchtern die verfügbaren Zahlen über die Krankheit anzuschauen. Wir nennen Ihnen hier die wichtigsten Quellen, auf denen Sie sich zeitnah über die Situation informieren können. Aktuell (Stand 26.02.2020) sind weltweit 81.005 Covid-19-Fälle gemeldet, davon in Deutschland 19 laborbestätigte, allerdings weitere Verdachtsfälle (die aktuellen Zahlen finden Sie u.a. auf einer extra eingerichteten Seite des Bundesgesundheitsministerium). Verstorben an der Krankheit sind bisher 2.762 Menschen. Die von der WHO daraus geschätzte Mortalitäts-, also Sterberate liegt bei lediglich 0,3 bis 1 Prozent und damit wesentlich niedriger als bei den

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Erneut Hinweis bezüglich der Compass Consulting Group

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Nach einer generellen Warnung der österreichischen FMA zum oben genannten Unternehmen hat die Finanzmarktaufsicht nun noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass die Compass Consulting Group mit Sitz in Millbank Tower 21-24, London SW1P 4QP, United Kingdom (Internet: http://compassconsultinggroup.co.uk/, E-Mail: info@compassconsultinggroup.co.uk) der Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 24 KMG 2019 iZm den in Österreich angebotenen Aktien der „North West Oil Inc.“ nicht nachgekommen ist.

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Warnung vor „GlobalPensionFund“

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Die schweizerische FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Auf diese Liste hat sie das oben genannte Unternehmen gesetzt. GlobalPensionFund behauptet auf seiner Webseite ein „Europäisches Konsortium der Banken- und Versicherungsbranche“ zu sein und bietet zwei angebliche Versicherungsverträge mit sehr kurzen Laufzeiten an. Natürlich ist kein Impressum vorhanden. Seien Sie äußerst vorsichtig! Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber

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Warnung vor Fake-Webseite bezüglich EMMEGI Consulenze Sagl

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Die schweizerische FINMA hat eine Warnung vor der Webseite https://emmegiconsulenzesagl.com/ herausgegeben. Die Seite, deren Urheber unbekannt ist, steht nicht in Verbindung mit der im Handelsregister eingetragenen EMMEGI Consulenze Sagl aus Graubünden. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein. Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können. Bitte seien Sie vorsichtig!

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RoyalsFX – Warnung!

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Die schweizerische FINMA hat eine Warnung vor dem oben genannten Unternehmen herausgegeben. Die RoyalsFX hat angeblich ihren Sitz in der Avenue De la Paix 19 im schweizerischen Genf (Internet: https://royalsfx.co/). Das Unternehmen gibt vor, eine Online-Trading-Plattform zu sein. Seien Sie wie immer sehr vorsichtig und misstrauische bei derartigen Angeboten!

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Ioannis Moraitis, hedera bauwert GmbH und die Kanzlei Höch in Berlin

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Nun, mit Ioannis Moraitis befinden wir uns schon seit einigen Jahren in juristischen Auseinandersetzungen (Sie finden zahlreiche Berichte hierüber, wenn Sie auf unserer Seite danach suchen). Ungewöhnlich fanden wir in diesem Zusammenhang nun, was sein Rechtsvertreter, die Berliner Kanzlei Höch, ihrem Mandanten schriftlich mitgeteilt hat. Jeder, der in Deutschland gegen unsere Plattform gerichtlich vorgehen möchte, kann das tun, da wir hier unseren Sitz und auch ein entsprechendes Impressum haben. Dass auch wir natürlich nicht jede Auseinandersetzung, auch nicht gegen Herrn Moraitis, gewinnen, sollte klar sein und kommunizieren wir auch. Wir haben kein Problem damit, das zuzugeben. Natürlich können Sie, wenn Herr

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Übertragung eines Versicherungsbestandes auf die White Rock Insurance

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bekanntmachung über die Übertragung eines Versicherungsbestandes Vom 11. Februar 2020 Unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 63 des Versicherungsaufsichtsgesetzes hat das irische Versicherungsunternehmen Martinsurance DAC mit Wirkung vom 31. Januar 2020 seinen Bestand an Versicherungsverträgen, in denen auch in Deutschland belegene Risiken bzw. eingegangene Verpflichtungen enthalten sind, auf das maltesische Versicherungsunternehmen White Rock Insurance (Europe) Protected Cell Company Limited übertragen. Übertragendes Versicherungsunternehmen: Martinsurance DAC (7413) James Joyce Street Dublin 1 Irland Übernehmendes Versicherungsunternehmen: White Rock Insurance (Europe) Protected Cell Company Limited (7926) Territorials Street BKR 3000 Mriehel Birkirkara Malta Bonn, den 11. Februar 2020 VA

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Warnung vor ICT Innovative Crypto Technology

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Die schweizerische FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Auf diese hat sie das oben genannte Unternehmen mit Sitz in der Bergstrasse 107 in 8032 Zürich gesetzt (Internet: https://ict.webcrafton.com; https://ictrobots.com). Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen

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Gesellschafterversammlung des Global Asset Fund am 5.3.2020

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Wir haben uns an bekannte Anleger des Global Asset Fund gewandt, damit möglichst viele auf der Gesellschafterversammlung am 5.3. vertreten sind. Wenn schon nicht persönlich, dann vielleicht über den von uns vorgeschlagenen Vertreter? Es wird hier um die geplante Liquidation des Fonds gehen… Wir würden uns natürlich freuen, wenn sich weitere Anleger des Fonds dem anschließen! Hier unser Schreiben: Sehr geehrter Anleger, sehr geehrte Anlegerin, wie Sie kürzlich erfahren mussten, soll Ihre Fondsgesellschaft vorzeitig liquidiert werden. Jedoch zuvor macht sich noch auf dubiose Art und Weise der sog. Anlagebeirat (Vertriebler der MIG – Fonds) auf Ihre Kosten die Taschen voll.

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familien-genossenschaft.de, der DEGP e.V. und die Deutsche Finanzkanzlei GmbH

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Genossenschaften genießen immer noch einen guten Ruf. Allerdings ist bekanntlich bei viel Licht auch viel Schatten. Auf der oben genannten Internetseite bieten „Die GenossenschaftsBerater“ ein „Rundum-Sorglos-Paket“ rund um Genossenschaften an. Wir waren diesbezüglich neugierig und habe eine Presseanfrage gestellt, die aber bisher nicht beantwortet wurde. Hier deren Inhalt: 1. Wie viele Genossenschaften haben Sie bereits begleitet? 2. Warum ergeben sich Schutzfunktionen im Bereich des eigenen Vermögens? Gilt hier das Anfechtungsgesetz und Strafgesetzbuch nicht? 3. In Bezug auf die Steuervorteile: sehen Sie einen Gestaltungsmissbrauch? 4. Ist die Formulierung nicht gerade eindeutig ein Hinweis auf Gestaltungsmissbrauch „Machen Sie Ihre Hobbies und Freizeitaktivitäten zum

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Cengiz Ehliz und der Flexkom-Skandal – Bitte fair bleiben!

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Klar, auf so etwas wie die Verurteilung von Cengiz Ehliz im belgischen Antwerpen haben die Gegner im Haifischbecken MLM nur gewartet. Nun heißt es natürlich „Feuer frei“ aus allen Rohren und immer drauf. Dabei ist das Urteil gegen Cengiz Ehliz derzeit noch gar nicht rechtskräftig. Klar dürfte jedem Kritiker auch sein, dass Cengiz Ehliz dieses Urteil nicht im Raum stehen lassen und dagegen vorgehen wird. Wir kennen Cengiz Ehliz nicht persönlich, um das hier einmal ganz klar zu sagen. Wir kennen nur den einen oder anderen Vertriebler der MLM-Idee von Wee, welche aber ganz klar nichts mit dem Vorgang Flexkom

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Urteil des Amtsgerichts Saarlouis

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Staatsanwaltschaft Saarbrücken 54 VRs 03 Js 1229/17 An die Geschädigten des Verfahrens 10 Ds 03 Js 1229/17 (189/17) der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet: verurteilte Person Christian Kloß, geb. am 22.04.1980 Entscheidung: Urteil des Amtsgerichts SaarlouisUrteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 13.12.2017, Az: 10 Ds 03 Js 1229/17 (189/17), rechtskräftig seit 17.05.2018 Einziehungsanordnung: Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) GSV in Höhe von 3543,55 EUR Nach der genannten Entscheidung könnte den Geschädigten aus d. der Verurteilung zugrundeliegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen. Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Geschädigten

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