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Deutsche Denkmal MZ II GmbH & Co. KG – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Deutsche Denkmal MZ II GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 81, 10117 Berlin, vertreten durch die Komplementärin T. Koch Verwaltung 14 UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Frank -Thomas Koch, Registergericht: Amtsgericht Wiesbaden, Register-Nr.: HRA 10313 – Schuldnerin – Geschäftszweig: Immobilienbranche 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 12.02.2020 um 12.43 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.03.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung

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Fast 9 Milliarden Euro Umsatz in der deutschen Filmwirtschaft

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Die Berlinale ist eines der größten Publikumsfilmfestivals der Welt. Nicht nur Filmfans, auch die deutsche und internationale Filmbranche trifft sich vom 20. Februar bis zum 1. März 2020 in Berlin. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, umfasste die deutsche Filmwirtschaft im Jahr 2015 über 15 000 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Zur Filmwirtschaft zählen unter anderem die Wirtschaftszweige Herstellung von (Video-)Filmen und Fernsehprogrammen, Postproduktion, Filmverleih- und Vertrieb, sowie Kinos und Videotheken. Sie erwirtschaftete einen Umsatz von 8,9 Milliarden Euro (ohne Umsatzsteuer). Mehr als die Hälfte davon (4,9 Milliarden Euro) wurde von den 10 000 steuerpflichtigen Unternehmen in der Filmproduktion erwirtschaftet – also von

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RECP Real Estate Capitalpartners AG – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

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In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. RECP Real Estate Capitalpartners AG, Amtsgericht Charlottenburg HRB 147832, Rosa-Luxemburg-Straße 15 MBE 121, 10178 Berlin, vertreten durch den Vorstand Torsten Schuppenhauer – Schuldnerin – Geschäftszweig: Unternehmensberatung, Verwaltung eigenen Vermögens Hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28.02.2020 beschlossen: Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubiger auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz

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Sonnengaudy Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH – Antrag auf Insolvenzeröffnung mangels Masse abgewiesen

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sonnengaudy Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, ehemals geschäftsansässig: Vesaliusstraße 30, 13187 Berlin AG Charlottenburg, HRB 119340, vertreten durch den Gesellschafter Franz Pest – wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 18.02.2020 mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen

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Valerum Invest AG – Außergerichtlicher Vergleich?

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Valerum Invest AG, Schustehrusstraße 1, 10585 Berlin, vertreten durch den Vorstand Sven Herbst Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 151606 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 18.02.2020 beschlossen: Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der besonderen Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem außergerichtlichen Vergleich das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.03.2020 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben

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Immobilienmarkt Berlin entspannt sich etwas

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Die Aussicht auf einen Mietendeckel hat den heiß gelaufenen Berliner Wohnimmobilienmarkt im vergangenen Jahr etwas beruhigt. Nach amtlichen Daten wurden deutlich weniger Mietwohnhäuser verkauft, und die Preise dafür stiegen nicht mehr so stark wie in den Vorjahren. Es gebe erste Anzeichen für eine Preisstabilisierung, teilte der Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin mit. «Die Investoren weichen von Wohngebäuden auf Büros aus», sagte der Vorsitzende Reiner Rössler. Der fünfjährige Mietendeckel für Wohnungen in Berlin ist am Sonntag in Kraft getreten. Die Diskussion darum und fehlende Baulandausweisungen hätten auch dazu geführt, dass die Grundstückspreise nicht mehr so stark gestiegen seien, heißt es in

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K.N.P.L. Bauunternehmung GmbH, Milestone Immobilien AG – Insolvenzverfahren

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. K.N.P.L. Bauunternehmung GmbH, Milestone Immobilien AG, Stresemannstraße 99, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Avi Abraham Shaked, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 158629 – Schuldnerin – 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 17.02.2020 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch Berliner Straße 117, 10713 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.05.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf

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Entscheidung des Amtsgerichts Erding wegen gewerbsmäßigen Betruges

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Staatsanwaltschaft Landshut 310 Js 791/19 – 20.02.2020 Vollstreckungsverfahren gegen Zimmermuck Jasmin Stephanie Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) Sehr geehrte Damen und Herren mit Entscheidung des Amtsgerichts ErdingEntscheidung des Amtsgerichts Erding vom 17.09.2019, Az.: 7 Ds 310 Js 791/19 wurde Zimmermuck Jasmin Stephanie zur Zahlung von Wertersatz: iHv 3.398,00 EURO zugunsten von a) Nr. Verkaufsdatum Geschädigte/r Kaufpreis 1. 16.11.2018 Binder, Roland 90 EUR 2. 16.11.2018 Berentelg, Nadja 90 EUR 3. 16.11.2018 Schleicher, Nina 90 EUR 4. 16.11.2018 Echner, Lisa 90 EUR 5. 19.11.2018 Hollerbuhl, Julia 90 EUR 6. 19.11.2018 Behnen,

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Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg

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Staatsanwaltschaft Stuttgart Az. der StA Stuttgart: 192 AR RVA 639/19 Durch Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 06.08.2019, Az: 5 Ls 137 Js 125343/18, rechtskräftig seit 06.08.2019 wurde gegen Patrick Pah wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 5.801€ angeordnet. Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen dem 22.11.2018 und dem 21.02.2019 bot der Verurteilte von der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin über Internetverkaufsplattformen diverse Waren an, obwohl er wusste, dass er die Artikel nicht liefern können und ein Schaden in Höhe des Kaufpreises entstehen würde. Im gleichen Zeitraum kaufte er diverse Waren über Internetplattformen an, wobei

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Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Buxtehude

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Staatsanwaltschaft Stade Az.: 2560 Js 50934/19 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine seit dem 24.01.2020 rechtskräftige Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Buxtehude (Az. 2 Cs 2560 Js 50934/19). Nach der vom Gericht getroffenen Entscheidung ist den Verletzten (= Geschädigten) aus der begangenen Tat ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um das durch die Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung folgenden Gegenstandes angeordnet: Mountainbike Bulls Comp Disc 7.5c mit der Rahmennummer SF20413813 Auf Grund dieser Entscheidung ist den Verletzten (=Geschädigten) ein Anspruch auf Rückgewähr dieser Gegenstände entstanden, der nun geltend gemacht werden

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Vollstreckungsverfahren wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen

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Staatsanwaltschaft Bochum 151 Js 232/18 V – 14.02.2020 Vollstreckungsverfahren gegen Elizabeth Konada Boamah Tatvorwurf: Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO Anlagen Merkblatt über das Entschädigungsverfahren Rückantwortschreiben Mit Strafbefehl vom 11.01.2019 hat das Amtsgericht Herne – 11 Cs 4/19 – hinsichtlich Elizabeth Konada Boamah die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 2.000,00 Euro zugunsten Herrn Kwabena Sarfo und Herrn Eric Asomah. Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der

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SOLCAP INVEST Partnership GmbH & Co. KG – Die Sonne schickt keine Rechnung!

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So lautet das Motto des Unternehmens auf seiner Webseite. Es bietet Beteiligungen in das Unternehmen – nicht in Solaranlagen selber! – für Österreicher und Deutsche an. Angesiedelt ist es laut Impressum auf Zypern (fünfte Etage im Lumiel-Gebäude in der Lord Byron Str. 61-63 in 6023 Larnaca), bietet Beratung und Information angeblich von Österreich aus an (Telefon: +43 316 – 931 21 94 60, Telefax: +43 316 – 931 21 97 00), hat aber eine deutsche Bankverbindung. Na, das nennen wir den europäischen Gedanken! Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer sind lediglich mit Fragezeichen versehen. Hätte das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland oder Österreich,

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Die ADCADA Investments AG PCC und ihre Mails

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Können Sie sich einen Monat vorstellen, in dem wir mal nicht über adcada berichten? Nun, wir uns auch nicht (zuletzt hier)! Uns wurde eine Mail zugespielt, die ein User ohne seinen ausdrücklichen Wunsch erhalten hat, also eine Spam-Mail. Unter der Überschrift „Valentinstag verpasst? Sichern Sie sich heute Zinsen zum Verlieben!“ bewirbt das genannte Unternehmen „stabile Zinsen und eine erstrangige Geldanlage„. Mit dem Hinweis, dass nach dem 20.2. die versprochenen Zinsen von 5% gesenkt werden, versuchte man, die Leser zu einem schnellen Investment zu bringen. Dabei bietet man auf seiner eigenen Webseite sogar bis zu 8% an! Dort wirbt man übrigens

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Plattform caliburcapital.net: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

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Die BaFin hat gegenüber der Calibur Capital Markets (TDM) Limited, London, Großbritannien, mit Bescheid vom 17. Februar 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattform www.caliburcapital.net finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Rohstoffe, Indizes, Aktien sowie Währungen laufen. Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt. Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell

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Warnung vor Paraiba World Ltd.

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.02.2020 mitgeteilt, dass Paraiba World Ltd. mit angeblichem Sitz in 22/F Times Square Tower 2, 1 Matheson Street, Causeway Bay, Hong Kong (E-Mail: info@paraiba.world, Internet: https://paraiba.world) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall BWG nicht gestattet.

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Nach optego med und Sahe Group nun die i-luxX

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Die umstrittene optego med e. K. aus Neuss mit dem Geschäftsführer Ralf Bliemeister ist vor etwa einem Monat aus dem Handelsregister gelöscht worden. Die Firma hatte Seniorenheime angeschrieben und eine kostenlose Sturzprophylaxe versprochen. Wenige Tage nach der Augenuntersuchung rief ein Mitarbeiter dieser Firma an und offerierte überteuerte Brillen mit angeblichen Spezialgläsern. Schon mehrfach wurden die Aktivitäten des Unternehmens von Verbraucherschützern abgemahnt. Die jetzige Löschung bedeutet aber nicht, dass das Unternehmen seitdem nicht in anderer Form weiterexistiert. Seit März 2016 setzte die SAHE-Group UG unter der Geschäftsführerin Martina Bliemeister in Neuss derartige Geschäfte fort. Zwischenzeitlich auch als Opticare agierend, ist das neueste Kind die

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MarCourier Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG – Insolvenz

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514 IN 21/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MarCourier Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Halle 5K, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 118469), vertr. d.: 1. MarCourier Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist am 25.02.2020 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, E-Mail: InsOBremen@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de bestellt worden. Amtsgericht Bremen,

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MarConnecticut Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG – Insolvenz

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514 IN 18/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MarConnecticut Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstraße 4 b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108257), vertr. d.: 1. MC-Schiffahrtsverwaltungs GmbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist am 25.02.2020 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, E-Mail: InsOBremen@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de bestellt worden. Amtsgericht Bremen, 25.02.2020

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MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG – Insolvenz

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514 IN 20/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MarCalifornia Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258), vertr. d.: 1. MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist am 25.02.2020 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Uwe Kuhmann, Schüsselkorb 3, 28195 Bremen, Tel.: 0421-33061-0, Fax: 0421-33061-10, E-Mail: info@kuhmann.eu, Internet: www.kuhmann.eu bestellt worden.   Amtsgericht Bremen, 25.02.2020

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Sonntag Projektüberwachung UG – Insolvenz mangels Masse abgewiesen

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Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36s IN 6410/19 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sonntag Projektüberwachung UG (haftungsbeschränkt), ehemals geschäftsansässig: Bitburger Straße 4, 13088 Berlin AG Charlottenburg, HRB 191718, vertreten durch den Geschäftsführer André Sonntag – wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 21.02.2020 mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet

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