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Beschluss in Musterklage gegen HCI

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Hanseatisches Oberlandesgericht Az.: 13 Kap 1/15 Beschluss – In der Sache Gunnar Kruse, Zum Elbdeich 1, 25541 Brunsbüttel – Musterkläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Gz.: 00996-12/rajb/rajb gegen 1) HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, vertreten durch die Vertreterin HCI Vertriebsverwaltung GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Bruns und Frank Martens, Burchardstraße 8, 20095 Hamburg – Musterbeklagte – 2) HCI Treuhand GmbH & Co. KG, vertreten durch die Vertreterin Verwaltung HCI Treuhand GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Kai Dührkop, Herdentorsteinweg 7, 28195 Bremen – Musterbeklagte – 3) Bereederungsgesellschaft H.

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Beschluss in der Musterklage wegen NORDCAPITAL Offshore Fonds 4 GmbH & Co. KG

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Landgericht Hamburg Az.: 333 OH 1/20 Beschluss In der Sache der vom Hanseatischen Oberlandesgericht nach § 2 KapMuG zu bestimmenden Musterkläger – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Reimer Wirtschaftskanzlei, Lübecker Straße 101, 22087 Hamburg gegen 1) NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH & Cie. KG, vertreten durch ihre Geschäftsführung, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg – Antragsgegnerin – 2) NORDCAPITAL Shipping GmbH & Cie.KG, vertreten durch ihre Geschäftsführung, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg – Antragsgegnerin – 3) NORDCAPITAL Treuhand GmbH & Cie. KG, vertreten durch ihre Geschäftsführung, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg – Antragsgegnerin – 4) NORDCAPITAL Beteiligungen GmbH & Cie. KG, vertreten durch ihre Geschäftsführung, Warburgstraße 50,

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Heute findet die PIM Gold Gläubigerversammlung statt

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Es wird spannend heute werden in Offenbach. Im Fall der PIM Gold GmbH steht die Gläubigerversammlung an, bei der der aktuelle Insolvenzverwalter Renald Metoja hofft, im Amt bestätigt zu werden. Falls aber stattdessen ein Gegenkandidat auf diesen Posten kommen sollte, hätte sich Dr. Renald Metoja das allerdings selber zuzuschreiben. Ohne Not – man war bis dato zufrieden mit seiner Tätigkeit – hatte er sich einen Fauxpass geleistet, der für Unruhe gesorgt hat im Verfahren. Metoja hatte alle Anleger angeschrieben, die noch nicht von einem Rechtsanwalt vertreten wurden, um deren Stimmen für die heute anstehende Gläubigerversammlung zu bekommen. Nach Meinung vieler Experten hat

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BGH zu Haftung im Silikonbrustimplantate-Skandal des Unternehmens Poly Implant Prothèse

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Der Bundesgerichtshof hat heute über die rechtlichen Voraussetzungen einer Haftung der Benannten Stelle im Sinne des unionsrechtlich harmonisierten Medizinprodukterechts gegenüber Patientinnen für die Folgen der Verwendung von Silikonbrustimplantaten des französischen Unternehmens Poly Implant Prothèse (PIP) entschieden. Danach kommt zwar keine vertragliche, aber eine deliktische Haftung der Benannten Stelle in Betracht. Sachverhalt: Die Klägerin, eine Krankenkasse, macht geltend, sie habe die Kosten für Revisionsoperationen bei ihr gesetzlich versicherter Patientinnen getragen, denen Silikonbrustimplantate des Herstellers PIP eingesetzt worden seien. Sie nimmt aus übergegangenem Recht die Beklagte, die von 1997 bis 2010 als Benannte Stelle im Auftrag von PIP bei dem vom Hersteller

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Warnung vor Jubilee Ace

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27.02.2020 mitgeteilt, dass Jubilee Ace mit angeblichem Sitz in Sea Meadow House, Blackburne Highway, PO Box 116, Road Town, Tortola, British Virgin Islands sowie City Center Regus, Tower Business Centre, 2nd Floor, Tower Street, Swatar BKR4013, Malta (Tel: +356 2546 6666, E-Mail: contact@jubileeace.com, Web: jubileeace.com) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 erster Fall BWG nicht gestattet.

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www.bankobaku.com ist nicht zu Bankgeschäften berechtigt!

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27.02.2020 mitgeteilt, dass die unbekannten Betreiber der Website https://www.bankobaku.com/ (Tel: +405478477674, E-Mail: info@bankobaku.com) nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG nicht gestattet.

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Warnung vor https://interexfinance.com/

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27.02.2020 mitgeteilt, dass die unbekannten Betreiber der Website https://interexfinance.com/ (Tel: +43 6703 08588, E-Mail: info@interexfinance.com) nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG nicht gestattet.

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PIM Gold Gläubigerversammlung spontan verlegt!

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Und zwar aus dem lapidaren Grund, dass nicht genügend Plätze vorhanden waren. Wenn dem so war, wie der Insolvenzverwalter in seiner Stellungnahme schreibt (s.u.), dass wesentlich mehr Gläubiger erschienen, als sich angemeldet haben, dann kann man das natürlich nachvollziehen. Nachprüfen können wir diese Behauptung allerdings nicht. Für all diejenigen, die extra heute angereist sind, ist das natürlich ärgerlich. Erstaunt sind wir auch darüber, dass man schon einen Ausweichtermin und vor allem -ort parat hat! Das muss doch schon vorher abgesprochen worden sein?! Lesen Sie im folgenden die Stellungnahme: Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Offenbach hat mit Rücksicht auf

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Plattform OMC Markets/ Personal Found LTD: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

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Die BaFin hat gegenüber der Personal Found LTD, Sofia, Bulgarien, mit Bescheid vom 19. Februar 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattform www.omcmarkets.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Devisen, Aktien Indizes, sowie Rohstoffe laufen. Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt. Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen

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EXW-WALLET / VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland: Verdacht des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste

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Nachdem vor rund einem Monat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine Warnung vor der oben genannten Plattform herausgegeben hat, zog nun auch die deutsche BaFin nach: Die BaFin stellt klar, dass sie der VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland weder eine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten noch eine Erlaubnis ge¬mäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Die VIVAEXCHANGE OÜ wirbt auf ihrer Homepage www.exw-wallet.com unter anderem für den Handel mit digitalen Währungen über ihre Handelsplattform sowie die Ausgabe von Kreditkarten und die

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Leo Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG – Musterverfahren

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Musterverfahren Aktenzeichen: 13 Kap 22/19 Firma (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen): Leo Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Musterklägerin / Musterkläger: Olaf Spierkermann, Schmisingstraße 1, 33790 Halle ggf. gesetzliche Vertretung: Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren: Nummer Beklagte / Beklagter gesetzliche Vertretung Funktion Straße PLZ / Ort 1 HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft mbH & Co. KG HCI Vertriebsverwaltung GmbH Komplementärin Elbchaussee 370 22609 Hamburg 2 HCI Treuhand GmbH & Co. KG Verwaltung HCI Treuhand GmbH Komplementärin Elbchaussee 370 22609 Hamburg Weitere Angaben: Ansprüche gegen die Musterbeklagten können innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Bekanntmachung des Musterverfahrens schriftlich beim

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Prodigy A.I. GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prodigy A.I. GmbH, Oberwallstraße 6, 10117 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Denis Kalinin und Dejan Stamatov, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 185679 – Schuldnerin – – Geschäftszweig: Technologische Dienstleistung für den Finanzsektor – 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 25.02.2020 um 15.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Christian Köhler-Ma Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin 3. Die

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Tower 1 Immobilien dritte GmbH – Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt

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Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36t IN 3302/11 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Tower 1 Immobilien dritte GmbH, Alte Jakobstr. 83-84, 10179 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Friedrich Thiele und Kai Wolfram Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Register-Nr.: HRB 126297 – Schuldnerin – Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin oder bei dem Landgericht Berlin Littenstraße 12-17 10179 Berlin einzulegen. Die Frist

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SASA Immobilien GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SASA Immobilien GmbH, Amtsgericht Charlottenburg HRB 202625, Baumschulenstraße 76, 12437 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Mohamad Zarife – Schuldnerin – Geschäftszweig: Vermietung möblierter Appartements und von Wohnraum, Verwaltung eigenen Vermögens Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.02.2020 um 12:15 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3

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Exporo-Projekt: „Wohntrio in Hannover & Berlin“

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Aktuell kann man bei Exporo in das oben genannte Projekt investieren. Hierbei handelt es sich um drei Wohnobjekte, zwei in Hannover, eines in Berlin. Einsammeln möchte man fast 4,9 Millionen Euro und bietet dafür für die Objekte in Hannover eine Mietgarantie. Die ist aus unserer Erfahrung eigentlich nur dann nötig, wenn ein Standort nicht so gut ist, wie man es den potentiellen Interessenten weismachen will. Natürlich sind auch die prognostizierten Mieten und damit verbundenen Wertsteigerungen nur reine Spekulation. Für Berlin wurde korrekterweise aufgrund der der gesetzlich vorgeschriebenen Mietpreisdeckelung keine Steigerung einkalkuliert. Sehr seltsam mutet auch die lange Laufzeit (zehn Jahre!) und die

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Tarifverdienste 2019 gegenüber Vorjahr um mehr als 3% gestiegen

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Die Tarifverdienste in Deutschland sind im Jahr 2019 im Durchschnitt um 3,2 % gegenüber 2018 gestiegen. Dies geht aus dem Index der tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen hervor. Das vorläufige Ergebnis in der Pressemitteilung vom 12. Dezember 2019 (+3,1 %) wird damit leicht nach oben korrigiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Tarifverdienste ohne Sonderzahlungen im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 %. Im gleichen Zeitraum stiegen die Verbraucherpreise um 1,4 %. Überdurchschnittlich erhöhten sich die monatlichen Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im Jahr 2019 vor allem im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (+3,6 %) sowie im Bereich Erziehung und Unterricht (+3,5 %), wo

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upt ImmoConsult – Tietz UG – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. upt ImmoConsult – Tietz UG (haftungsbeschränkt), Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 162230 Pariser Straße 46, 10719 Berlin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Uwe P. Tietz, – Schuldnerin – Geschäftszweig: Die Vermittlung, Immobilienberatung und der Erwerb, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und mobilen Wohneinrichtungen wie Containern, Bauwagen, Campingwagen und Kunst 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 25.02.2020 um 16.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stefan Ludwig Markgrafenstraße 22, 10117 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum

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Fonds „Invest in the Best“ wird ausgesetzt

CO.NET Verbrauchergenossenschaft arbeitete mit „Lombardium“ zusammen

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Dies kann man einer Broschüre entnehmen, in der es unter anderem heißt: „Die Experten von Lombardium beraten auch unsere Genossenschaft im Sinne der Anleger“ (S. 14). Diese Broschüre könnte möglicherweise die Frage nach einer Haftung der CO.NET Verbrauchergenossenschaft gegenüber möglichen Mitgliedern aufwerfen, die ebenfalls in „Lombardium“ investiert haben. So kommentierte Rechtsanwalt Christian M. Schulter aus Berlin unseren Fund in einem Telefongespräch. Wir fragen uns auch, ob die Rechtsanwaltskanzlei Cronemeyer & Grulert aus Hamburg diese Broschüre kennt? Ob sich dadurch deren Haltung zum eigenen Mandanten ändert?

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