Staatsanwaltschaft Essen Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§§ 459i, 459k StPO) 15 Js 378/17 Durch Urteil des Amtsgerichts Marl vom 20.11.2018, Az.: 18 Ds-15 Js 378/17-43/18, wurde der Einziehungsbetroffene Danny Höfel zur Zahlung von Wertersatz i.H.v 5.700,- EUR rechtskräftig verurteilt. Es konnten bislang keine Vermögenswerte gesichert werden. Der Einziehungsanordnung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Diebstahl Diese Mitteilung erfolgt, um die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können. Hierzu müssen die Ansprüche binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Essen zu dem o.g. Aktenzeichen angemeldet werden. Die Anmeldung
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