Staatsanwaltschaft Düsseldorf Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft einer Einziehungsentscheidung sowie Information der Opfer dieser Straftat über deren Rechte 130 Js 35/13 Die Staatanwaltschaft Düsseldorf (130 Js 35/13) vollstreckt eine Einziehungsentscheidung des Landgerichts Düsseldorf (10 KLs 3/15) wegen Beihilfe zum Betrug gegen Ralf Porten, geb. am 13.09.1974 in Stahe, wohnhaft Oranienburgerstr. 17, 40599 Düsseldorf. Mit Urteil vom 28.10.2019 hat das Landgericht Düsseldorf – 010 KLs 3/15 – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 13.189,46 Euro angeordnet Die Entscheidung ist rechtskräftig. Auf der Grundlage der Feststellungen in den Urteilsgründen gibt es eine Vielzahl von Personen,
Der Beitrag Einziehungsentscheidung des Landgerichts Düsseldorf wegen Beihilfe zum Betrug erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.