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HashMap PLC: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Aktien

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Die HashMap PLC darf keine auf ihren Namen laufende Aktien zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat am 30. Januar 2020 das öffentliche Angebot von Aktien der HashMap PLC wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt. Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar. Die Untersagung erfolgte, weil die HashMap PLC keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für dieses Wertpapier veröffentlicht hat, der die nach Artikel 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angaben enthält. In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten oder zum Handel

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Urteil des Landgerichts Köln wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei

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Staatsanwaltschaft Köln 108 Js 7/15 V – 30.01.2020 An den unbekannten Berechtigten Vollstreckungsverfahren gegen Valentino Selimovic Tatvorwurf: Gewerbsmäßige Bandenhehlerei u. a. Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO Anlagen Merkblatt über das Entschädigungsverfahren Rückantwortschreiben An den unbekannten Berechtigten mit Urteil vom 22.09.2017 hat das Landgericht Köln – 113 KLs 4/17 – hinsichtlich Valentino Selimovic die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 184.400,00 Euro angeordnet. Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich

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Amtsgericht München – Einziehung von Wertersatz von Online-Fakeshops

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Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung von Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) bzw. die Rückübertragung und Herausgabe von Gegenständen(§ 459j StPO) 319 Js 232931/16 Unter dem AZ: 319 Js 232931/16 mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 08.01.2020 der Einziehungsbetroffene unbekannt, genutzte Aliaspersonalien: Alexander Scholz, geboren 17.04.1991, Schillerstr. 33, 80336 München zur Zahlung von Wertersatz iHv. 5.592,88 € rechtskräftig verurteilt. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Wertersatzeinziehung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Betrug in Form von Verkaufsangeboten unterschiedlicher Haushaltsgeräte über die Online-Fakeshops „Gruber-Versandhandel“ und „Online-Scholz“ im Zeitraum 15.11.2016 bis 28.11.2016.

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Entscheidung des Landgerichts München im Fall www.nebenbei-cash.de sowie www.analysisweb.de

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Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung von Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) bzw. die Rückübertragung und Herausgabe von Gegenständen (§ 459j StPO) 405 Js 102448/13 Unter dem AZ: 405 Js 102448/13 wurde mit Entscheidung des Landgerichts München I vom 04.07.2018 gegen den Einziehungsbetroffenen a) Johann Anton Fertl b) Analysis Gesellschaft für Beteiligungen mbH c) Analysis Strategie GmbH d) HD Film GmbH e) Stefanie Andrea Fertl die Einziehung von Wertersatz rechtskräftig angeordnet. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Einziehungsbetroffene Johann Anton Fertl war

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Entscheidung des Amtsgerichts München gegen Immobilien Engel GmbH

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Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung von Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) bzw. die Rückübertragung und Herausgabe von Gegenständen (§ 459j StPO) 405 Js 210133/16 Unter dem AZ: 405 Js 210133/16 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 15.04.2019 gegen die Einziehungsbetroffenen a) Immobilien Engel GmbH, München (Firmierung bis April 2016 als GmbH 24 Finanzvermittlungen) sowie b) GmbH 24 Finanzvermittlungen die die Einziehung von Wertersatz rechtskräftig angeordnet. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Einziehungsbetroffene vermittelte im Zeitraum von mindestens Juni 2013 bis

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HOME ROCKET Projekt „INTRO Shopping Center Siegendorf“– Warum soll man sich beteiligen?

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HOME ROCKET bietet aktuell mal wieder ein Crowdinvesting in Österreich an. Hier geht es um die Refinanzierung des „INTRO Shopping Center Siegendorf„, welches von der conTrust GmbH & Co Gewerbeimmobilien KG erworben wurde. Natürlich findet sich hier für den Anleger wieder ein Totalverlustrisiko und, wie üblich, in Form eines Nachrangdarlehens. Zudem fällt uns in der Redaktion kein plausibler Grund ein, warum sich Anleger an dem aus unserer Sicht gefährlichen Investment beteiligen sollten. Möglicherweise haben das die potentiellen Anleger auch erkannt, denn derzeit, rund eine Woche vor Ende der Early-Bird-Phase wurde noch nicht einmal die Hälfte des gewünschten Betrages eingenommen. So

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Warnung vor Holbert & Greaves

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Die schweizerische FINMA hat das o.g. Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der

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LTC Markets – Warnung der FINMA

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Die schweizerische FINMA hat das Unternehmen LTC Markets mit Sitz in der Dreikönigstrasse 31A in 8002 Zürich (Internet: https://ltc-markets.co) auf ihre Warnliste gesetzt. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten

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Seien Sie vorsichtig bei den Probepackungen „Hirschberger NaturRat“ der Bonafair AG

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Per Telefonakquise, unerlaubten sogenannten Cold calls, bietet die Schweizer Firma Bonafair AG mittels einem deutschsprachigen Vertrieb aus Lichtenstein Mittel gegen Gelenkschmerzen und Einschränkungen in der Gedächtnisleistung an. Was den Bestellern einer Probepackungen jedoch nicht klar ist, ist, dass sie damit in eine deutlich teurere Abofalle geockt werden. Der Gesundheit etwas Gutes tun, wer will das nicht? Eine Geschäftsidee, die dabei offensichtlich nach wie vor gut läuft, ist trotz vieler warnender Hinweise die alte Masche mit den Probelieferungen. Unter dem Logo „Hirschberger NaturRat“ bietet eine Bonafair AG aus der Schweiz mit einem deutschen Vertrieb aus Lichtenstein Mittel gegen Gelenkschmerzen und Einschränkungen in der Gedächtnisleistung

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Vorlagebeschluss 3 O 376/17 im Rechtsstreit gegen Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG und DS-Fonds-Treuhand GmbH

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Landgericht Dortmund Beschluss In dem Rechtsstreit des Herrn Frank Milpacher, Bleicherhornstr. 15, 81476 München, Klägers, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte KWAG – Rechtsanwälte in Partnerschaft, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3 A, 28217 Bremen, gegen 1. die Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG, v.d.d. pers. haft. Ges. Dr. Peters Vertriebs-GmbH, d.v.d.d. Geschäftsführer Christoph Bernd Seeger, Anselm Gehling, Dr. Albert Tillmann, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, 2. die DS-Fonds-Treuhand GmbH, v.d.d. Geschäftsführer Marc Bartels, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, Beklagten, Prozessbevollmächtigte zu 1, 2: Rechtsanwälte Spieker & Jaeger, Kronenburgallee 5, 44139 Dortmund, hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund am 30.09.2019 durch den

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Vorlagebeschluss 3 O 396/17 im Rechtsstreit gegen Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG und DS-Fonds-Treuhand GmbH

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Landgericht Dortmund Beschluss In dem Rechtsstreit der Frau Ursula Frohböse, Mauerseeweg 6, 27356 Rotenburg, Klägerin, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte KWAG – Rechtsanwälte in Partnerschaft, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3 A, 28217 Bremen, gegen 1. die Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG, v.d.d. pers. haft. Ges. Dr. Peters Vertriebs-GmbH, d.v.d.d. Geschäftsführer Christoph Bernd Seeger, Anselm Gehling und Dr. Albert Tillmann, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, 2. die DS-Fonds-Treuhand GmbH, v.d.d. Geschäftsführer Marc Bartels, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, Beklagten, Prozessbevollmächtigte zu 1, 2: Rechtsanwälte Spieker & Jaeger, Kronenburgallee 5, 44139 Dortmund, hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund am 30.09.2019 durch

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Vorlagebeschluss 3 O 375/17 im Rechtsstreit gegen Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG und DS-Fonds-Treuhand GmbH

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Landgericht Dortmund Beschluss In dem Rechtsstreit des Herrn Johannes Fuß, Bülser Str. 215, 45966 Gladbeck, Klägers, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte KWAG – Rechtsanwälte in Partnerschaft, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3 A, 28217 Bremen, gegen 1. die Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG, v.d.d. pers. haft. Ges. Dr. Peters Vertriebs-GmbH, d.v.d.d. Geschäftsführer Christoph Bernd Seeger, Anselm Gehling, Dr. Albert Tillmann, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, 2. die DS-Fonds-Treuhand GmbH, v.d.d. Geschäftsführer Marc Bartels, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, Beklagten, Prozessbevollmächtigte zu 1, 2: Rechtsanwälte Spieker & Jaeger, Kronenburgallee 5, 44139 Dortmund, hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund am 30.09.2019 durch

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Vorlagebeschluss 3 O 378/17 im Rechtsstreit gegen Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG und DS-Fonds-Treuhand GmbH

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Landgericht Dortmund Beschluss In dem Rechtsstreit 1. der Frau Karin Biesenbach, Holbeinstr. 12, 45883 Gelsenkirchen, 2. des Herrn Wilhelm Herold, Regnitzstr. 32, 91301 Forchheim, 3. der Frau Karin Janucek, Furtwänglerstr. 23, 14193 Berlin, 4. der Frau Anneliese Klenk, Auerhahnweg 1, 71573 Allmersbach, 5. der Frau Margot Kölle, Lutherstr. 36, 28217 Bremen, 6. des Herrn Werner Möllmann, Am Neuen Busch 17, 46485 Wesel, 7. der Frau Brigitte Scholz, Am Weinberg 3 B, 36142 Tann, 8. des Herrn Peter Wörner, Hirschstr. 9, 46145 Oberhausen, Kläger, Prozessbevollmächtigte zu 1-8: Rechtsanwälte KWAG – Rechtsanwälte in Partnerschaft, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3 A, 28217 Bremen,

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Vorlagebeschluss 3 O 379/17 im Rechtsstreit gegen Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG und DS-Fonds-Treuhand GmbH

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Landgericht Dortmund Beschluss In dem Rechtsstreit des Herrn Prof. Dr. Michael Lemke, Reinhardtstr. 11, 10117 Berlin, Klägers, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte KWAG – Rechtsanwälte in Partnerschaft, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3 A, 28217 Bremen, gegen 1. die Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG, v.d.d. pers. haft. Ges. Dr. Peters Vertriebs-GmbH, d.v.d.d. Geschäftsführer Christoph Bernd Seeger, Anselm Gehling und Dr. Albert Tillmann, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, 2. die DS-Fonds-Treuhand GmbH, v.d.d. Geschäftsführer Marc Bartels, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, Beklagten, Prozessbevollmächtigte zu 1, 2: Rechtsanwälte Spieker & Jaeger, Kronenburgallee 5, 44139 Dortmund, hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund am

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Vorlagebeschluss 3 O 386/17 im Rechtsstreit gegen Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG und DS-Fonds-Treuhand GmbH

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Landgericht Dortmund Beschluss In dem Rechtsstreit des Herrn Wilhelm Stewen, Mescheder Str. 79, 59823 Arnsberg, Klägers, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte KWAG – Rechtsanwälte in Partnerschaft, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3 A, 28217 Bremen, gegen 1. die Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG, v.d.d. pers. haft. Ges. Dr. Peters Vertriebs-GmbH, d.v.d.d. Geschäftsführer Christoph Bernd Seeger, Anselm Gehling und Dr. Albert Tillmann, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, 2. die DS-Fonds-Treuhand GmbH, v.d.d. Geschäftsführer Marc Bartels, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, Beklagten, Prozessbevollmächtigte zu 1, 2: Rechtsanwälte Spieker & Jaeger, Kronenburgallee 5, 44139 Dortmund, hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund am 30.09.2019

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Vorlagebeschluss 3 O 388/17 im Rechtsstreit gegen Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG und DS-Fonds-Treuhand GmbH

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Landgericht Dortmund Beschluss In dem Rechtsstreit des Herrn Reinhard Bohms, Albrecht-Dürer-Weg 11, 84034 Landshut, Klägers, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte KWAG – Rechtsanwälte in Partnerschaft, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3 A, 28217 Bremen, gegen 1. die Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG, v.d.d. pers. haft. Ges. Dr. Peters Vertriebs-GmbH, d.v.d.d. Geschäftsführer Christoph Bernd Seeger, Anselm Gehling und Dr. Albert Tillmann, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, 2. die DS-Fonds-Treuhand GmbH, v.d.d. Geschäftsführer Marc Bartels, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, Beklagten, Prozessbevollmächtigte zu 1, 2: Rechtsanwälte Spieker & Jaeger, Kronenburgallee 5, 44139 Dortmund, hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund am 30.09.2019 durch

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Vorlagebeschluss 3 O 382/17 im Rechtsstreit gegen Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG und DS-Fonds-Treuhand GmbH

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Landgericht Dortmund Beschluss In dem Rechtsstreit des Herrn Christian Schmidt, Lärchenstr. 9, 92442 Wackersdorf, Klägers, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte KWAG – Rechtsanwälte in Partnerschaft, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3 A, 28217 Bremen, gegen 1. die Dr. Peters Asset Invest GmbH & Co. KG, v.d.d. pers. haft. Ges. Dr. Peters Vertriebs-GmbH, d.v.d.d. Geschäftsführer Christoph Bernd Seeger, Anselm Gehling und Dr. Albert Tillmann, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, 2. die DS-Fonds-Treuhand GmbH, v.d.d. Geschäftsführer Marc Bartels, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, Beklagten, Prozessbevollmächtigte zu 1, 2: Rechtsanwälte Spieker & Jaeger, Kronenburgallee 5, 44139 Dortmund, hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund am 30.09.2019 durch

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S&P Objekte Süddeutschland 8 GmbH & Co. KG – Hoher Fehlbetrag

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Dieser beträgt fast 700.000 Euro und ist damit gegenüber dem Vorjahr extrem angestiegen. S&P Objekte Süddeutschland 8 GmbH & Co. KG Erlangen Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Bilanz Aktiva 31.12.2018 EUR 31.12.2017 EUR A. Anlagevermögen 24.185.133,50 24.853.563,18 I. Sachanlagen 24.185.133,50 24.853.563,18 B. Umlaufvermögen 2.335.394,36 1.834.906,43 I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 228,59 21.263,69 II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.335.165,77 1.813.642,74 Bilanzsumme, Summe Aktiva 26.520.527,86 26.688.469,61 Passiva 31.12.2018 EUR 31.12.2017 EUR A. Eigenkapital 810.819,24 993.091,10 I. Kapitalanteile Kommanditisten 323.208,51 572.715,94 II. Kapitalrücklage 487.610,73 420.375,16 III. Jahresfehlbetrag/ -überschuss -682.271,86 431.557,68 IV. Ergebnisverwendung 682.271,86 -431.557,68 B. Rückstellungen 1.444.745,16 1.149.840,00 C. Verbindlichkeiten 24.264.963,46

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Zeus Tech & Trading Group Ltd (www.fibonetix.com): BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

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Die BaFin hat gegenüber der Zeus Tech & Trading Group Ltd, Luxemburg, Luxemburg, mit Bescheid vom 16. Januar 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.fibonetix.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) und Devisen an. Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt. Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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CRT Capital Ltd. – Warnhinweis

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 11.02.2020 mitgeteilt, dass CRT Capital Ltd. mit angeblichem Sitz in 4 Hill Street, W1J NE5 London, Vereinigtes Königreich (Tel: +44 078 8185 2202, Mail: support@cryptotradingsolution.com, Internet: cryptotradingsolution.com) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall BWG nicht gestattet.

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