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Haven Fort Capital Ltd aus Dublin – Entwarnung?

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Gegen Mitte Dezember hatten wir eine Warnung der schweizerischen Finanzmarktaufsicht, der FINMA, zu oben genannten Unternehmen veröffentlicht. Einen Monat später aktualisierten wir unseren Artikel, denn die FINMA hatte das Unternehmen mittlerweile wieder von ihrer Warnliste entfernt. Gelöscht haben wir unseren Hinweis jedoch nicht, denn zum Zeitpunkt der Veröffentlichung entsprach unser Artikel natürlich dem aktuellen Sachstand. Dies scheint der Haven Fort Capital Ltd jedoch nicht zu genügen und es fordert uns nun unter anderem mit Droh-Mails auf, den Artikel zu löschen. Allerdings lassen wir uns darauf nicht ein. Zum einen, weil, wie schon geschrieben, der Artikel zum Veröffentlichungszeitpunkt korrekt war und zum

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Aquadratplus Neue Energien GmbH & Co. KG – Mangels Masse Insolvenz abgelehnt

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In dem Verfahren über den Antrag d. Aquadratplus Neue Energien GmbH & CoKG, Oberer Erlanger 1, 91220 Schnaittach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin aquadratplus GmbH, Oberer Erlanger 1, 91220 Schnaittach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rödig Udo, c/o Iske Hinterhaus Etage 1 MiLi, Bautzener Straße 11, 10829 Berlin Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRA 4387 – Schuldnerin – auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen

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PIM Gold-Insolvenz und Renald Metojas Internetportal

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Haben Sie schon gewusst, dass Renald Metoja, Insolvenzverwalter der PIM Gold und der Premium Gold Deutschland GmbH, seit letztem Jahr ein Internetportal für Insolvenzgläubiger besitzt (Das Gläubigerportal – Dienstleistungen für Insolvenzgläubiger GmbH)? Dies kann man dem Unternehmensregister entnehmen (s.u.). Als wir diese Eintragung gesehen haben, waren wir doch sehr erstaunt und fragen uns nun natürlich, ob Herr Metoja sich damit ein größeres Stück vom Insolvenzkuchen PIM ergattern will? Besteht hier möglicherweise auch ein Interessenskonflikt? Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 734300 Bekannt gemacht am: 29.08.2019 08:28 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr: Neueintragungen 29.08.2019 HRB 734300:

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Philipp Wolfgang Beyer, PIM Gold und diverse Warnungen

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Wenn man im Internet nach PIM Gold und Insolvenz sucht, bekommt man zu Beginn einige Anzeigen von Kanzleien zu sehen, die natürlich auf der Jagd nach Mandanten sind. Dazu gehört auch der Anwalt Philipp Wolfgang Beyer aus Jena, über den wir schon einiges berichtet haben. Angefangen von einer Warnung der Stiftung Warentest über seine Kanzlei BKR Beyer Kilian Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, über seine Rolle bei den Unternehmen Facto Financial Services AG und Inter Services UG, bis hin zum Betrugsverdacht beim Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (in dem Artikel finden Sie weitere Beteiligungen von Herrn Beyer u.a. beim Prozesskostenfinanzierer Acivo AG). Natürlich ist

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Amtsgericht Köln – Vollstreckungsverfahren wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls u.w.

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Staatsanwaltschaft Köln 220 Js 777/18 V – 27.01.2020 Vollstreckungsverfahren gegen Mohamed-Lamine Esseri Tatvorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls u. a. Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO Anlagen Merkblatt über das Entschädigungsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, mit Urteil vom 16.12.2019 hat das Amtsgericht Köln – 525 Ds 596/19 – hinsichtlich Mohamed-Lamine Esseri die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 9.360,00 Euro angeordnet Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehunganordnung mittels Zwang

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Amtsgerichts München: Veruntreuende Unterschlagung aus dem Tresor des Bordells Hot Ambiente Rose

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Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung von Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) 467 Js 186522/17 Unter dem Az.: 821 Cs 467 Js 186522/17 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 12.12.18 gegen die Einziehungsbetroffene ZAVALAS Georgiana die Einziehung von Wertersatz in Höhe von insgesamt 1400,00 EUR rechtskräftig angeordnet. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Veruntreuende Unterschlagung zwischen dem 6.7.18, 18 Uhr, und dem 7.7.18, 4.20 Uhr, aus dem Tresor des Bordells Hot Ambiente Rose, Helene Wessel Bogen 7 in München, in Höhe von

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Amtsgericht Bottrop – Strafverfahren wegen gewerblichen Diebstahls

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Staatsanwaltschaft Essen Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO 22 Js 625/17 Strafverfahren gegen Pascal Niclas Heribert Bohl wegen gewerblichen Diebstahls in 9 Fällen und gewerblichen Einbruchdiebstahls in 14 Fällen Die Taten wurden zwischen dem 25.08.2017 und 04.11.2017 in Bottrop und Gladbeck begangen. Mit Urteil vom 20.12.2018 hat das Amtsgericht Bottrop –Az.: 28 Ls 38/17- die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 15.157,33 € angeordnet. Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Es lässt sich derzeit nicht abschätzen, ob Vermögenswerte beigetrieben und verwertet werden können. Über die gesetzlich normierten Möglichkeiten, eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten

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Verstoß der ONTAKE RESEARCH gegen § 86 Absatz 1 WpHG

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Die ONTAKE RESEARCH veröffentlichte am 30. Januar 2020 eine Anlageempfehlung zur Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA. Der BaFin liegt von der Person keine Tätigkeitsanzeige nach § 86 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vor. Zudem enthält die Internetseite der ONTAKE RESEARCH kein Impressum, sodass ihr Sitz oder Wohnort unbekannt ist. Nach § 86 Absatz 1 WpHG haben andere Personen als Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften und Investmentgesellschaften, die in Ausübung ihres Berufes oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Erstellung von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung verantwortlich sind, dies der BaFin vor Erstellung oder Weitergabe der Empfehlungen anzuzeigen. Dies gilt

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NEV New Energy Values GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

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Nun ist der Bescheid bestandskräftig: Die BaFin hat der NEV New Energy Values GmbH, Horb, mit Bescheid vom 11. Oktober 2019 die sofortige Einstellung und die unverzügliche Abwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben. Die Gesellschaft bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungsverträgen gegen das Versprechen an, Geldzahlungen über mehrere Jahre hinweg oder nach mehreren Jahren zu leisten. Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den vertragsgegenständlichen Lebensversicherungsverträgen betreibt die NEV New Energy Values GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen. Der Bescheid der

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Florian Gölz: BaFin-Bescheid nun bestandskräftig

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Die BaFin hat Herrn Florian Gölz, Wiernsheim, mit Bescheid vom 8. Oktober 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln. Herr Gölz schloss mit Anlegern Verträge über eine „Festzinsanlage“. Auf dieser Grundlage nahm er Gelder mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung an. Hierdurch betreibt Herr Gölz das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen. Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.

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Horst Königstein: BaFin bestellt Abwickler für die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. September 2019 für die Abwicklung des durch Herrn Horst Königstein, Limburg, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts einen Abwickler bestellt. Herr Königstein hatte Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlbarkeit entgegengenommen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt er das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die BaFin hatte Herrn Horst Königstein mit Bescheid vom 15. Mai 2019 die sofortige Einstellung und die unverzügliche Abwicklung des von ihm unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Zum

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Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG, die BaFin-Untersagung und der späte Widerspruch

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Ende Dezember hatte die BaFin der Genossenschaft  das öffentliche Angebot bestimmter Anteile untersagt. Anfang Januar hatte die CO.NET diesbezüglich einen Kommentar veröffentlicht und erneut wenige Tage später uns eine Antwort auf eine von uns gestellte Presseanfrage übermittelt, in der es hieß, dass man Widerspruch gegen die BaFin-Verfügung erheben werde. Laut der von der BaFin ergänzten Meldung hat die Genossenschaft diesen aber erst am 30. Januar schriftlich eingelegt. Wir sind erstaunt, dass dies so spät geschah, und gespannt, inwieweit sich an der Meinung der BaFin etwas ändert… Hier die ergänzte BaFin-Meldung: BaFin untersagt der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG das öffentliche Angebot von

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IDEFIMMO Vertriebsgesellschaft mbH, BKR Beyer Kilian Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und PIM Gold

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In einer unserer Redaktion vorliegenden Mail bietet der Immobilien- und Versicherungsmakler Jens Volkamer aus Leipzig Anlegern der PIM Gold seine Dienste an. Nun ja, damit ist er in guter Gesellschaft, denn auf diese Weise versuchen viele, ein Stück von der „Sahnetorte“ abzubekommen. Was uns jedoch sehr verwundert, ist, mit wem Herr Volkamer da anscheinend zusammenarbeitet beziehungsweise für wen er da zumindest Werbung macht. Er empfiehlt nämlich den PIM-Geschädigten die Kanzlei BKR Beyer Kilian Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft. Über den aus unserer Sicht dahinterstehenden sehr suspekten Philipp Wolfgang Beyer berichteten wir erst gestern. Wir können uns dieser Empfehlung absolut nicht anschließen! Und falls Ihnen der Herr

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OLG Hamburg – Musterverfahren gegen Lloyd Fonds AG

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OLG Hamburg Musterverfahren Aktenzeichen: 13 Kap 21/19 Firma (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen): Zweite MS „Sofia Schulte“ Shipping GmbH & Co. KG i.L., MS „Las Vegas“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und MS „LLoyd Don Pasquale“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Musterklägerin / Musterkläger: Dieter Hauser, Hardtweg 38, 53819 Neunkirchen-Seelscheid ggf. gesetzliche Vertretung: Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren: Nummer Beklagte / Beklagter gesetzliche Vertretung Funktion Straße PLZ / Ort 1 LLoyd Fonds AG Torsten Teichert Vorstand Amelungstraße 8-10 20354 Hamburg Weitere Angaben: Der Musterkläger und die Beigeladenen erhalten Gelegenheit, die Feststellungsziele gemäß Vorlagebeschluss des Landgerichts Hamburg

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Rechtsbeschwerde II ZB 3/20 US Öl- und Gasfonds XVII GmbH & Co. KG

Norman Wohnbau GmbH und das risikoreiche Genussrechte-Angebot

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Nur, weil etwas schon lange existiert, heißt das noch lange nicht, dass es auch sicher ist! Abgesehen davon ist das Genussrecht erst seit Ende des 19. Jahrhunderts juristisch definiert. Das Angebot, um was es sich hier handelt, unterliegt natürlich dem Risiko des Totalverlustes. Zumal das Unternehmen hier ein Produkt anbietet, das von der BaFin nicht genehmigt werden braucht, weil es eine Ausnahme des Vermögensanlagengesetzes ausnutzt. Folgendermaßen lautet die Produkt-Eigenwerbung auf der Webseite des Unternehmens: „Das Genussrecht ist seit dem frühen Mittelalter gewohnheitsrechtlich anerkannt und taucht erstmalig im 14. Jahrhundert als Finanzierungsform urkundlich auf. Genussrechte haben eine wertpapierrechtliche Grundlage und gewähren

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BestStay24 GmbH & Co. KG oder Best­Stay 24 GmbH & Co. KG? Egal, trotzdem Totalverlustrisiko!

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„Eingeworbenes Kapital wird die Best­Stay24 GmbH & Co. KG nahezu vollumfänglich in die Pacht bzw. den Kauf bestehender Beherbergungsbetriebe und freier Bürogebäude sowie deren Umwandlung in Boardinghäuser und Monteurunterkünfte investieren.“ So heißt es auf der entsprechenden Webseite des o.g. Unternehmens. Trotzdem besteht hier natürlich für den Anleger ein Totalverlustrisiko. Zudem nutzt das Unternehmen nur die Ausnahmemöglichkeiten des Vermögensanlagengesetzes, um sich Kapital zu beschaffen. Einen richtigen „Bauchladen“ findet man auf der Angebotswebseite: Grundschuldbesicherte Darlehen Namensschuldverschreibungs-Kapital Stille Gesellschaftsbeteiligung Genussrechtsbeteiligung Nachrangdarlehen Wir fragen uns, warum das Unternehmen sich bei der Kapitalsuche nicht auf ein Produkt beschränkt und dafür dann ein ordentliches BaFin gestattetes Prospekt

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WS Wärme+Strom Beteiligungsgesellschaft mbH – Anlage mit Risiko bei überschuldeter Firma

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Auch bei diesem Unternehmen besteht das Risiko des Totalverlustes. Und auch hier gibt es wieder ein Sammelsurium an Beteiligungsangeboten für den potentiellen Anleger, die sämtlich Ausnahmen vom Vermögensanlagengesetz ausnutzen. Wir raten daher von jeglicher Beteiligung in solche Investmentangebote dringend ab! Hinzu kommt, dass das Unternehmen laut letzter Bilanz im Unternehmensregister bilanziell überschuldet ist.  Hier die Angebote: Genussrechte Art Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von stillem Gesellschaftskapital für einen limitierten Investorenkreis (max. 20 Genussrechtsbeteiligungen = Small-Capital-Beteiligung) Ausgestaltung Genussrechte Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin Anspruch auf Dividendenzahlung Anspruch auf Überschussdividende Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Kündigung Laufzeit Mindestens 7 volle

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Fleischproduktion 2019 leicht gesunken

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Im Jahr 2019 haben die gewerblichen Schlachtbetriebe in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen 59,7 Millionen Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde geschlachtet. Einschließlich des Geflügels erzeugten die Unternehmen insgesamt knapp 8,0 Millionen Tonnen Fleisch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die erzeugte Fleischmenge damit gegenüber 2018 um 1,4 %. Der Rückgang ergibt sich aus der geringeren Schweinefleischerzeugung, während die Produktion von Rind- und Geflügelfleisch gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Schweinefleisch: Schlachtmenge um 2,6 % gesunken Mit 55,1 Millionen geschlachteten Tieren im Jahr 2019 ging die Zahl der geschlachteten Schweine gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 3,0 % zurück. So verringerte sich die Zahl der geschlachteten Schweine

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