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Hardenbergstraße 16 Grundbesitz GmbH – Insolvenz mangels Masse abgewiesen

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36h IN 2414/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Hardenbergstraße 16 Grundbesitz GmbH, ehemals: Emser Straße 91, 12051 Berlin, ehemals vertreten durch Haydar Bozkaya, nunmehr vertreten durch Mateusz Kasprzak, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 127618 – Schuldnerin – Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung

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Nordost Baugesellschaft UG – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Nordost Baugesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Mierstraße 7-9, 12055 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Gürbüz Önder Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 196841 – Schuldnerin – 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 27.01.2020 um 11.30 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Oliver Sietz Rankestraße 33, 10789 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.04.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des

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OG Immobilienmanagement GmbH – Insolvent

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. OG Immobilienmanagement GmbH, Gottfried-von-Cramm-Weg 35, 14193 Berlin, vertreten durch den Liquidator Frank Orthen, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 185043 – Schuldnerin – Geschäftszweig: Immobilienentwicklung hat das Amtsgericht Charlottenburg am 29.01.2020 beschlossen: 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.01.2020 um 16.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Udo Feser Emser Straße 9, 10719 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.02.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die

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PASA Investment UG – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

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In dem Verfahren über den Antrag der PASA Investment UG (haftungsbeschränkt), Wissmannstraße 14, Eingang rechts, 14193 Berlin, vertreten durch Rüdiger Baumann, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 156729 – Schuldnerin – – Geschäftszweig: Beteiligung an Unternehmen, der Erwerb und Betrieb von Immobilienvermögen – auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die

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Wir haben für Sie die besten Konditionen für Ihren Wunschkredit – OHNE RISIKO!

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Natürlich! Ganz ohne Risiko! Die Frage ist nur, für wen? Abgesehen davon ist eine Werbung per unverlangt eingetroffener Mail nicht dazu geeignet, Vertrauen zu schaffen. In diesem Fall kommt sie von „finance-advice.ch“, die laut Impressum der Webseite www.kredit.finance-advice.ch eine Marke ist von: „webLOTSEN Günther & Intrau KlG, Haldenweg 8a, 8153 Rümlang, SCHWEIZ.“ Dahinter stecken Dennis Günther und Ronny Intrau. Das Unternehmen wurde erst im Dezember 2019 gegründet mit folgendem Zweck: „Die Gesellschaft bezweckt den Vertrieb von Lösungen im Bereich Onlinevermarktung, insbesondere Performance Marketing. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland

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Kurfürst 1624 GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kurfürst 1624 GmbH, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 209330, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jonas Benjamin Diezun, – Schuldnerin – Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 24.01.2020 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer Leipziger Straße 125, 10117 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.04.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die

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Dirk Bergfelder KG, Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG und die nicht existente Bergfelder Leibrenten AG

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Eine Leibrente kann eine interessante Alternative für die eigene Altersvorsorge sein. Wichtig ist hierbei aber immer, einen wirtschaftlich starken Partner zu haben, mit dem man die Verträge zu einer Leibrente abschließt. Bei der Dirk Bergfelder KG könnte eine Zusammenarbeit eventuell zu Problemen führen, für diejenigen, die sich für eine Zusammenarbeit mit ihm entschieden haben. Wir fragen uns auch, weshalb die Internetseite des genannten Herren nicht erreichbar ist. Ist das ein Zufall oder ein schlechtes Zeichen für die Anleger? Dirk Bergfelder ist uns noch aus einer Genossenschaft bekannt, nämlich der in Köln beheimateten 1801 Deutsche Leibrenten Immobililengenossenschaft eG (und falls Sie denken,

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Zwölf Tipps zur Geldanlage

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Die vielen Anlageformen, unverständliche Produktinformationen und verhängnisvolle Klauseln im Kleingedruckten machen es Verbrauchern heute schwer, ihr Geld sicher und gewinnbringend anzulegen. Dazu kommen die niedrigen Zinsen und der Fakt, dass Banken und andere Finanzinstitute ihre eigenen Provisionen meistens stärker im Auge haben als die Interessen ihrer Kunden. Mit unseren 12 Tipps zum richtigen Sparen machen Sie nichts falsch. 1. Kein Sparen auf Kredit Prüfen Sie, ob Sie wirklich Geld fürs Sparen übrig haben. Wenn Sie mit Ihrem „Dispo“ regelmäßig im Minus sind, ist das nicht der Fall. Da Kreditzinsen grund­sätzlich höher sind als Sparzinsen, sollten Sie zunächst alles daransetzen, zu­verlässig

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Aktuelle Gefahreneinschätzung zum Coronavirus

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Über 14.000 Menschen haben sich inzwischen mit dem Coronavirus infiziert, die meisten davon in China. In Deutschland sind es bislang zehn Personen. Die Weltgesundheitsorganisation ist mittlerweile besorgt, dass das Virus sich schnell ausbreiten könnte und hat eine „Notlage von internationaler Tragweite“ ausgerufen. Noch ist nicht ganz klar, was auf Deutschland zukommt. Behörden und Experten sagen, dass deutsche Gesundheitssystem sei gut auf mögliche Fälle vorbereitet. Wie hoch ist das Ansteckungsrisiko in Deutschland? Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass das Risiko für eine Ausbreitung des Coronavirus (2019-nCoV) in Deutschland nach wie vor gering sei. Bislang sind nur wenige Fälle in Bayern aufgetreten.

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Online-Betrug

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Ob Wohnung mieten, Auto kaufen oder selbst alte Möbel verkaufen – über das Internet lassen sich viele Angebote und Interessenten finden. Doch da die Person auf der anderen Seite des Rechners in der Regel unbekannt ist, sollten Sie besonders aufmerksam sein und den Angeboten eher mit Skepsis begegnen. Viele Betrüger machen einen vertrauenerweckenden Eindruck und wollen Sie so über den Tisch ziehen. Das sind ihre wichtigsten Tricks. Die Masche mit Western Union Seit Jahren informieren uns Verbraucher über tolle Wohnungsangebote im Internet, bei denen der Eigentümer angeblich beruflich unterwegs ist und die Schlüssel für eine Besichtigung daher zuschickt, wenn die

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Warnung vor Crypto Bull

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Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.crypto-bull.io, auf welcher eine Gesellschaft unter der Bezeichnung Crypto Bull mit angeblichem Sitz in 2, place de Paris, 2314 Luxembourg, Wertpapierdienstleistungen anbietet. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten. Luxembourg, 31. Januar 2020

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Stoppt Rassismus!

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In Deutschland (siehe das Beispiel aus Berlin) und anderswo (siehe z.B. hier) mehren sich Berichte über rassistische Übergriffe auf Chinesen, oftmals in Verbindung mit der aktuellen Coronavirus-Epidemie. Dazu möchten wir hier in aller Deutlichkeit sagen, dass wir jegliche Form von Rassismus ablehnen! Wenn Sie Zeuge eines derartigen Vorfalls werden, schreiten Sie bitte deeskalierend ein, sofern ihre eigene Gesundheit nicht dadurch ernsthaft bedroht ist. Notieren Sie sich sämtliche Informationen, die zur Ergreifung des Täters relevant sein können, und informieren Sie die Polizei.

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Staatsanwaltschaft Augsburg – Strafverfahren

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Staatsanwaltschaft Augsburg Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459 i StPO) 505 Js 138216/17 In einem bei der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem o.g. Aktenzeichen rechtskräftigen Strafverfahren gegen Barkin Karakoc, geb. am 03.05.1989 wegen Vergehen nach § 108a UrhG wurde die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 12.460,95 Euro angeordnet. Diese Mitteilung erfolgt, um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird. Für die

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Amtsgericht Freiburg – Strafverfahren wegen Diebstahls, Unterschlagung sowie Betruges

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Amtsgericht Freiburg 38 Ds 141 Js 13376/18 jug. In einem Strafverfahren des Amtsgerichts Freiburg gegen den Jan Büstrich wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, wegen Unterschlagung sowie wegen Betruges und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln konnten folgende Gegenstände gesichert werden: 1. Samsung Galaxy A 7 2. Samsung Galaxy S9+, IMEI: 357631098869309 3. Apple Magic Mouse 4. Drohne Dji Mavic inkl. Zubehör 5. Notebook Mac Book Air 6. Jabra, active 65T 7. Lautsprecher Teufel 2.1 BT Speaker 8. Navigationsgerät Tom Tom 9. Überwachungskamera Yeskamo 10. Ultimate Ears, Music Box 11. 1 Uhr Junkers 12. Bose Box mit Zubehör 13. Huawei P20, IMEI: 867129038523774 14. Staubsauger

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Staatsanwaltschaft Hagen – Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche

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Staatsanwaltschaft Hagen 600 Js 581/18 Ermittlungsverfahren gegen Robert Novac wegen Geldwäsche Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO Mit Beschluss vom 12.12.2018 hat das Amtsgericht in Hagen Az – 188 Ds 355/18 – die Einziehung des auf dem Konto der Commerzbank AG mit der IBAN DE57 4504 0042 0400 1442 00 verbliebenen Restguthabens in Höhe von 4404,54 € angeordnet. Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Das vorgenannte Konto wurde von dem Beschuldigten Robert Novac genutzt, um aus betrügerischen ebay-Internetverkäufen erlangte Überweisungsbeträge zu vereinnahmen. Zur Vollstreckung dieser Einziehungsentscheidung konnten 4404,54 € gesichert werden. Über

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Amtsgericht Andernach – Strafsache wegen gewerbsmäßigen Betruges

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Staatsanwaltschaft Koblenz 2030 Js 17911/17 – 2800 VRs In der Strafsache gegen Fabian Werner Fries, wegen gewerbsmäßigen Betruges hat das Amtsgericht Andernach unter Aktenzeichen 2a Ds 2030 js 17911/17 in der Hauptverhandlung am 10.08.2018 die Einziehung von Wertersatz i. H. v. 2.719,96 EUR angeordnet. Die Entscheidung ist seit dem 10.08.2018 rechtskräftig. Auf der Grundlage der Feststellungen in den Urteilsgründen gibt es eine Vielzahl von Personen, die durch die Tat geschädigt worden sind. Der Verurteilung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: der Angeklagte bot im Zeitraum vom 11.01.2017 und dem 18.04.2017 über mehrere eBay-Auktionen unter dem Benutzername „Friess“ und „Fabianfri_0“ diverse Waren zum

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Kammergericht Berlin – Urteil wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung bestätigt

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Der für Staatsschutzstrafverfahren zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Kammergericht Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung verworfen. Dieses hatte den Angeklagten wegen der Tat zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nach den vom Kammergericht getroffenen Feststellungen entführte der vietnamesische Geheimdienst im Sommer des Jahres 2017 den früheren Manager eines staatlichen vietnamesischen Baukonzerns aus Berlin nach Vietnam, nachdem Bemühungen, seine Auslieferung zu erreichen, keinen Erfolg gehabt hatten. Der Mann war im Jahr 2016 nach Deutschland gekommen und hatte hier politisches Asyl beantragt; inzwischen ist er in

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Staatsanwaltschaft Kiel – Einschleusen von Ausländern, Urkundenfälschung und Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung

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Staatsanwaltschaft Kiel 544 Js 8566/18 V An die Geschädigten des Strafverfahrens 544 Js 8566/18 V der Staatsanwaltschaft Kiel Vollstreckungsverfahren gegen Sinsia Duran Tatvorwurf: Einschleusen von Ausländern in 28 Fällen, davon in 18 Fällen in Tateinheit mit Anstiftung zur Urkundenfälschung, in 4 Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung und in 6 Fällen in Tateinheit mit Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen. Tatzeitraum: Frühjahr 2015 bis 06.09.2018. Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO Sehr geehrter Damen und Herren, mit Urteil vom 07.05.2019 hat das Landgericht Kiel – 6 KLs 2/19– hinsichtlich Sinsia Duran die

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Amtsgericht Köln – Vollstreckungsverfahren wegen besonders schwerem Diebstahlsfall

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Staatsanwaltschaft Köln 971 Js 871/19 V – 25.11.2019 Herrn Kevin Wachowiak Nideggener Str. 25 52349 Düren Vollstreckungsverfahren gegen Süleyman Yüceer Tatvorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO Anlagen Merkblatt über das Entschädigungsverfahren Rückantwortschreiben Sehr geehrter Herr Wachowiak, mit Strafbefehl vom 14.08.2019 hat das Amtsgericht Köln – 539 Ds 304/19 – hinsichtlich Süleyman Yüceer die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 6.994,89 Euro angeordnet Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die

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Black One Entertainment Group UG: Verstoß gegen Auskunfts- und Vorlagepflichten

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Zur Überprüfung des von dem Unternehmen so bezeichneten „Private Pre-Sale“ von „Equity Token“ der Black One Entertainment Group UG im Hinblick auf ein öffentliches Angebot von Wertpapieren an Anleger in Deutschland ohne einen gebilligten Prospekt hat die BaFin gegenüber der Black One Entertainment Group UG mit Schreiben vom 10. Januar 2020, zugestellt am 14.01.2020, ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen und für den Fall der Nichterfüllung Zwangsgelder angedroht. Die Black One Entertainment Group UG hat der BaFin das Auskunfts- und Vorlageersuchen nur unvollständig beantwortet. Damit ist sie einer ihr obliegenden gesetzlichen Pflicht nach § 18 Absatz 2 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nicht vollständig

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