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Musterverfahren MS „Elisabeth-S.“ GmbH & Co. KG

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Musterverfahren Aktenzeichen: 13 Kap 26/19 Firma (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen): MS „Elisabeth-S.“ GmbH & Co. KG Musterklägerin / Musterkläger: Anton Binderberger, Waldstraße 8, 87719 Mindelheim ggf. gesetzliche Vertretung: Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren: Nummer Beklagte / Beklagter gesetzliche Vertretung Funktion Straße PLZ / Ort 1 Schepers Schifffahrtsverwaltung GmH & Co. KG Reederei Rudolf Schepers Beteiligungs GmbH Komplementärin Hermann-Ehlers-Straße 5b 26160 Bad Zwischenahn 2 Ernst Russ AG Vorstand Elbchaussee 370 22609 Hamburg 3 Reederei Rudolf Schepers GmbH & Co. KG Schepers Geschäftsführung GmbH Komplementärin Hermann-Ehlers-Straße 5b 26160 Bad Zwischenahn 4 Uwe Badouin Berliner Straße 49-51 35102

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Barclays Bank Ireland PLC Frankfurt Branch: BaFin ordnet Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an

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Die BaFin hat am 1. Oktober 2019 gegenüber der Barclays Bank Ireland PLC Frankfurt Branch zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, den entstandenen Rückstand bei der Bearbeitung auffälliger Transaktionen im Datenverarbeitungssystem gemäß § 25h Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG) aufzuarbeiten. Die Anordnung ergeht auf der Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG).

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Harald Seiz und der Absturz des Karatgold Coins

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Gerade ist es etwas ruhiger rund um den Vorgang geworden, da erschien ein lesenswerter Artikel im Handelsblatt von Jacob Blume und Lars Marten Nagel: „Im Frühjahr 2018 konnten seine Kunden erstmals den Karatgold Coin (KBC) zeichnen. Angeblich mit Gold gedeckt, sollte die Kryptomünze die Beständigkeit des Edelmetalls mit den Vorzügen einer virtuellen Währung kombinieren. Das Publikum war begeistert. Bei Einführung kostete der Krypto-Coin zwischen einem und acht US-Cent, je nach Einstiegsdatum. Ein Jahr später wurde er für zwölf Cent gehandelt. Der 56-jährige Seiz feierte sich in den sozialen Netzwerken als erfolgreicher Unternehmer und Visionär.“ (Zum Weiterlesen bitte hier klicken).  

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Urteil gegen GF von Dispo-TF Ltd. und weiteren

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Staatsanwaltschaft Berlin Az.: 247 AR 488/19 (246 Js 612/15 (29104) V) Durch das Landgericht Berlin ist am 14.06.2019 ein Urteil ergangen, welches seit dem 22.06.2019 rechtskräftig ist. Gegen Chris Bernd Hollmichel, geb. 30.11.1963, wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.179.127,15 Euro angeordnet. Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Verurteilte war im Zeitraum vom 24.02.2008 bis 29.11.2012 durchgehend Geschäftsführer der nachfolgenden Gesellschaften: Dispo-TF Ltd., Dispo-TF Personaldienstleistungen Ltd., Dispo-TF Eisenbahnverkehrsunternehmen Ltd., Dispo-TF Technischer Wagendienst Ltd., Dispo-TF Management Ltd. Sämtliche Gesellschaften hatten ihren Sitz in 13053 Berlin, Witzenhauser Straße 75, sowie in 15806 Zossen, Am Kietz

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Bekanntmachung über jugendgefährdende Trägermedien

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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Bekanntmachung Nr. 1/2020 über jugendgefährdende Trägermedien Vom 17. Januar 2020 Die Aufnahmen in die Liste oder Streichungen aus der Liste werden gemäß § 24 Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ausgeführt. Folgende Trägermedien wurden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gemäß § 18 Absatz 1, § 21 Absatz 1 und 4, § 18 Absatz 7 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 5 Nummer 3 JuSchG in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen bzw. gemäß § 18 Absatz 7 Satz 1 in Verbindung mit § 21 Absatz 5 Nummer 2 bzw. gemäß § 18 Absatz 7

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Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Betruges

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Amtsgericht Hannover 312 VRJs 2/19 Das Amtsgericht Hannover vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Betruges (312 Ls 113/18) gegen Stefanie Schmidt. Diese ist rechtskräftig seit dem 13.12.2018 Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Die Geschädigten aus diesem Verfahren können ihre Ansprüche zum oben genannten Verfahren anmelden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Wert des Taterlangten noch nicht eingezogen ist. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: ― Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des

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Aurimentum, R & R Consulting und das leidige Thema Bilanzen

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Seit Monaten warten wir und unsere Leser auf die schon längst überfälligen Bilanzen (zuletzt hier und hier). Wir lassen aber nicht locker in unserer Berichterstattung. Wir haben zudem erneut das Bundesamt für Justiz angeschrieben, um zu erfahren, wie es nun weitergeht und ob größere Strafen als Geldbußen angedacht sind. Wir können absolut nicht nachvollziehen, weshalb die R&R Consulting GmbH aus München nicht endlich die Bilanzen hinterlegt, egal wie sie auch aussehen mögen. Dann wüssten der Vertrieb, aber auch die Kunden wenigsten, wie es wirtschaftlich um das Unternehmen steht. So bleiben Spekulationen…

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FSR GmbH – Das Angebot eines Gemischtwarenladens!

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Hier sollte man sich vielleicht das Geschäftsmodell einmal genauer anschauen?! „Wir erläutern unseren Kunden Strategien, wie sie ihr Geld gewinnbringend in digitale Währungen anlegen können. Auf Wunsch vermitteln wir unseren Kunden dann die Dienstleistungen unserer jeweils entsprechend lizensierten Partner. Wir erbringen Beratung zu und Vermittlung von Finanzanlagen im Sinne des § 34f Abs. 1 GewO. Wir erbringen jedoch keine Beratung zu oder Vermittlung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG!“ Folgende Geschäftsgegenstände kann man im Registereintrag nachlesen: Amtsgericht Jena Aktenzeichen: HRB 515118 Bekannt gemacht am: 16.11.2018 12:30 Uhr Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des

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Vollstreckungsverfahren der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität

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Staatsanwaltschaft Bochum Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität 450 Js 28/16 V – 17.01.2020 Vollstreckungsverfahren gegen Thomas Sych und David Sych Tatvorwurf: Betrug u. a. Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO Mit Urteil vom 29.03.2018 hat das Landgericht Bochum – II-13 KLs 14/17 – hinsichtlich Thomas Sych die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 63.984,46 Euro angeordnet Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Zur Sicherung der Vollstreckung dieser Einziehungsentscheidung konnte nachfolgende Vermögenswerte gepfändet werden: Bargeld 34.050,00 Euro und Kontoguthaben i.H.v. 6.856,46 Euro Die Verwertung führte zu einem Erlös in Höhe von 40.906,46 Euro. Mit gleichem Urteil vom

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Compass Consulting Group – Finger weg!

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31.01.2020 mitgeteilt, dass die Compass Consulting Group mit Sitz in Millbank Tower 21-24, London SW1P 4QP (Tel.: +44 203 740 88 73, +44 203 925 38 33, Web: http://compassconsultinggroup.co.uk/, E-Mail: info@compassconsultinggroup.co.uk) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet. Anm. d. Red.: Schon vor wenigen Tagen hatte die BaFin gewarnt, dass das Unternehmen Aktien anbietet, ohne ein entsprechendes genehmigtes Prospekt zu besitzen.

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Swissinv24 Ltd nicht zu konzessionspflichtigen Bankgeschäften berechtigt

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31.01.2020 mitgeteilt, dass die Swissinv24 Ltd mit Sitz im Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands, MH 96960 (Tel: +4162 674 67 27, Mail: support@swissinv24.com, Website: www.swissinv24.com) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit c BWG

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WALNUTS.GE LLC: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

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Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die WALNUTS.GE LLC, Shartava St 67b, 0160 Tbilisi, Georgien, in Deutschland eine Vermögensanlage in Form eines Direktinvestments in eine Walnuss-Plantage öffentlich anbietet. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht. In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des

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Neue Regeln zum mobilen Bezahlen

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Präsident Homann: „Unsere Festlegung macht das mobile Bezahlen sicherer und transparenter“ Ab heute gelten die von der Bundesnetzagentur festgelegten Vorgaben zum Bezahlen von Abonnements und Einzelkäufen über die Mobilfunkrechnung. Neue Regelungen zur Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, dass Dienstleistungen von Drittanbietern nur abgerechnet werden dürfen, wenn: eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde für den Bezahlvorgang einer Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect). oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell). Für Abonnementdienste gilt ein zwingender Einsatz des Redirects. Im Kombinationsmodell wird bei Einzelkäufen sowie bei

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Pfandprofi GmbH: Einziehungsanordnung des Amtsgerichtes Düsseldorf

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Staatsanwaltschaft Düsseldorf 100 Js 6273/17 V – 16.07.2019 Firma Pfandprofi GmbH Bankstraße 71 40476 Düsseldorf Vollstreckungsverfahren gegen Mirsad Bala Tatvorwurf: Unterschlagung Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO Anlagen Merkblatt über das Entschädigungsverfahren Rückantwortschreiben Sehr geehrte Damen und Herren, mit Strafbefehl vom 09.01.2019 hat das Amtsgericht Düsseldorf – 125 Ds 243/18 – hinsichtlich Mirsad Bala die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 10.000,00 Euro angeordnet Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehunganordnung

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Deutscher Kakaoimport erreicht Zehnjahreshoch

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Mit fast 470 000 Tonnen importierten deutsche Händler im Jahr 2018 mehr Kakaobohnen als jeweils in den zehn Jahren zuvor: Gegenüber dem Jahr 2008 (rund 334 000 Tonnen) war das ein Plus von 41 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zur Süßwarenmesse ISM in Köln vom 2. bis 5. Februar 2020 weiter mitteilt, kamen 2018 rund 80 % der Kakaoimporte aus Afrika. Hauptlieferanten waren mit der Elfenbeinküste (50 %), Nigeria (17 %) und Ghana (11 %) drei Staaten Westafrikas. Gerade in diesen Staaten sehen Fachleute aufgrund des Klimawandels und von Pflanzenkrankheiten in den kommenden Jahrzehnten die Anbauflächen und damit die Erntemengen von Kakao bedroht.

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„Keine Panik“– Was Sie über die aktuelle Coronavirus-Epidemie wissen sollten!

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Sicherlich ist Vielen von Ihnen dieser Spruch aus Douglas Adams Buch „Per Anhalter durch die Galaxis“ geläufig. Er lässt sich für alles mögliche anwenden und gilt natürlich auch für die sich weiterhin ausbreitende Krankheit aus China. Die Stiftung Warentest hat einen aktuell gehaltenen Artikel zu diesem Thema veröffentlicht, der zum einen den derzeitigen Wissensstand über das Virus und die Ausbreitung wiedergibt, zum anderen Informationen, was jeder einzelne tun kann, um eine Ansteckung zu vermeiden. Den Bericht finden Sie hier.

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Was bewirkt das Klimapaket bei Mietern und Hausbesitzern?

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Der Ausstoß von klimaschädlichem CO2-Gas muss in Deutschland (und natürlich weltweit) in den nächsten Jahren deutlich sinken. Um die gesetzten Ziele bis 2030 zu erreichen, hat die Bundesregierung ein Bündel an Maßnahmen beschlossen, das wir alle als „Klimapaket“ kennen. Im Kern sehen die Regelungen vor, dass fossile Energieträger wie Öl und Gas, mit denen viel CO2 ausgestoßen wird, durch einen CO2-Preis teurer werden. Diese höheren Kosten sollen sinkende Strompreise für alle Haushalte zumindest teilweise wieder auffangen. Gleichzeitig sind neue Förderprogramme wie steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen beschlossen oder neue Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und

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Kommanditgesellschaft TS „CPO GERMANY“ Offen Reederei GmbH & Co. – Und weiter geht es abwärts!

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Erneut haben die beteiligten Kommanditisten in nur einem Jahr viel Kapital verloren… Mittlerweile liegt der Verlust bei über fünf Millionen Euro. Kommanditgesellschaft TS „CPO GERMANY“ Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Bilanz zum 31. Dezember 2018 AKTIVA 31.12.2018 EUR 31.12.2017 EUR A. ANLAGEVERMÖGEN 10.495.196,51 10.506.129,00 SACHANLAGEN TS „CPO GERMANY“ 10.495.196,51 10.506.129,00 B. UMLAUFVERMÖGEN 1.392.445,14 1.244.748,15 I. VORRÄTE 58.524,13 74.573,27 II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 704.453,16 640.969,35 III. KASSENBESTAND UND GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN 629.467,85 529.205,53 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 41.599,72 23.445,57 D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER VERLUSTANTEIL DER KOMMANDITISTEN 5.092.586,83 4.361.540,68 17.021.828,20 16.135.863,40 PASSIVA 31.12.2018

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German Greentec Vertriebs GmbH & Co. KG – Insolvenzeröffnung

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Geschäfts-Nr.: 9 IN 928/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der German Greentec Vertriebs GmbH & Co. KG, Starkenburgstraße 10, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Mannheim, HRA 707293), vertr. d.: 1. Synergy Germany Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christian Peter Schmidt, (Geschäftsführer), ist am 30.01.2020 um 15:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax: 06151-520144-9, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de bestellt worden. Amtsgericht Darmstadt, 30.01.2020

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Abofalle und die Drittanbietersperre

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In den meisten Fällen reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen. Und das, obwohl eigentlich ein Vertrag erst dann wirksam wird, wenn man sich per Button ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet: Dieser muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z. B. „Kaufen“) beschriftet sein. Es sind auch Fälle bekannt, bei denen Nutzer von gängigen Internetseiten ohne etwas anzutippen auf unbekannte Seiten umgeleitet wurden. Das Ergebnis waren ungewollte Abos mit bis zu 9,99 Euro pro Woche. Davor schützt eine sogenannte Drittanbietersperre, die jeder Mobilfunkanbieter auf

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