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Landgericht Stuttgart – Einziehung von Wertersatz wegen zahlreicher Betrugsfälle

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Staatsanwaltschaft Stuttgart Az. der StA Stuttgart: 190 AR RVA 450/19 Durch das Landgericht Stuttgart ist am 29.03.2018 ein Urteil ergangen, welches seit dem 24.05.2018 rechtskräftig ist. Gegen Jörg Meissner wurde dabei die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 79.200,00 EUR € angeordnet. Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zeitraum zwischen dem 03.02.2016 und seiner Festnahme am 25.08.2017 beging der Verurteilte zahlreiche, nachstehend im Einzelnen näher beschriebene Vergehen des Betruges, um sich dadurch eine Einnahmequelle von gewisser Dauer und gewissem Gewicht zu verschaffen, indem er – unter seinem eigenen Namen, unter fremdem Namen, unter Verwendung von erfundenen Namen nicht

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Staatsanwaltschaft Traunstein – Ermittlungsverfahren wegen Zwangsarbeit

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Staatsanwaltschaft Traunstein Benachrichtigung der Verletzten über die Sicherstellung von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 111l StPO) 600 Js 9348/19 (VA) Ermittlungsverfahren gegen Teske, Felix wegen Zwangsarbeit Sehr geehrte Damen und Herren, in einem hier anhängigen Ermittlungsverfahren wurden Vermögenswerte zum Zwecke der Verwertung und Erlösverteilung bei o.g. Einziehungsbetroffenen sichergestellt. Den vorläufigen strafrechtlichen Ermittlungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Zwangsarbeit unter dem Firmennamen „Thomasz Cierpica Trockenbau“ seit März 2017 von ukrainischen, serbischen und weißrussischen Staatsangehörigen zum Teil beschäftigt unter falscher Identität auf verschiedenen Baustellen im Bundesgebiet, insbesondere in München, Bad Aibling und Wuppertal. Hiervon konnten sieben Arbeitnehmer festgestellt werden, die nicht

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Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Strafvollstreckungsverfahren wegen Diebstahls

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Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Strafvollstreckungsverfahren gegen Gintaras Kontenis Sicherung von Vermögenswerten zugunsten Verletzter, Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main: 3660 Js 215864/17 Die Staatsanwaltschaft führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Herrn Gintaras Kontenis geb. am 12.04.1968 d. durch Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10.01.2019 wegen Diebstahls in 12 Fällen verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist d. Verletzten aus der/den von d. Verurteilten begangen(en) Tat(en) ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was d. Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um d. Verurteilten das aus den Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes

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Bekanntmachung über die Erteilung und das Erlöschen von Freistellungen

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bekanntmachung über die Erteilung und das Erlöschen von Freistellungen nach § 2 Absatz 4 und 5 des Kreditwesengesetzes (KWG) Vom 15. Januar 2020 I. Nach § 2 Absatz 5 KWG mache ich bekannt, dass ich im Jahr 2019 die nachstehend genannten Unternehmen und Personen im Sinne des § 1 Absatz 1 und 1a KWG nach § 2 Absatz 5 KWG von der Anwendung der dort genannten Vorschriften freigestellt habe: SwissLife Asset Management AG, Zürich, Schweiz Tensor Technologies AG, Zug, Schweiz VP Bank (Schweiz) AG, Zürich, Schweiz II. Bei folgenden Unternehmen ist die nach § 2 Absatz 4

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Übertragung eines Versicherungsbestandes von der Basler zur ASPECTA Assurance International AG

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bekanntmachung über die Übertragung eines Versicherungsbestandes Vom 15. Januar 2020 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 18. Dezember 2019 den Vertrag vom 27. Februar 2019 genehmigt, durch den die Basler Sachversicherungs-AG ihren Niederlassungsbestand in der Tschechischen Republik auf die ASPECTA Assurance International AG, Triesen, Liechtenstein übertragen hat. Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 23. Dezember 2019 wirksam geworden. Übertragendes Versicherungsunternehmen: Basler Sachversicherungs-AG (5633) Basler Straße 4 61352 Bad Homburg v.d.H. Übernehmendes Versicherungsunternehmen: ASPECTA Assurance International AG Austrasse 14, FL-9495 Triesen Liechtenstein Bonn, den 15. Januar 2020 VA 31-I 5000-5633-2018/0001 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Im

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Hanse Prime Estate GmbH & Co. KG – Bilanzielle Überschuldung

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Hanse Prime Estate GmbH & Co. KG (vormals: Ladage & Oelke (GmbH & Co.)) Hamburg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 BILANZ AKTIVA 2018 Euro 2017 Euro A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 23.806,64 II. Sachanlagen 7.144.608,99 4.540.296,39 III. Finanzanlagen 16.500,00 18.000,00 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 0,00 1.634.502,30 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.175.235,90 45.579,00 III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 117.175,94 653.960,00 C. Rechnungsabgrenzungsposten 943,46 12.038,30 D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag (Kommanditisten) 1.827.918,12 0,00 Summe Aktiva 10.282.382,41 6.928.182,63 PASSIVA 2018 Euro 2017 Euro A. Eigenkapital I. Kapitalanteile Kommanditisten 383.468,92 383.468,92 II. Verluste der Kommanditisten

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Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt): BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 07. November 2019 gegenüber der Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Die Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.nobeltrade.com Gelder ein, da-mit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden. Der Bescheid ist bestandskräftig. Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 208385 B Bekannt gemacht am: 15.07.2019 15:11 Uhr In ()

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„Vielen Dank ! Ihr Kauf bei App Store„ wurde ‚Cooking Fever“

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Hä, wie bitte? Ich verstehe nur Bahnhof! Wenn Sie auch eine derartige Nachricht erhalten haben sollten, dann hüten Sie sich unbedingt davor, die angehängte Datei zu öffnen oder auf Ihrem Rechner zu speichern! Deklarieren Sie diese sofort als Spam und löschen Sie sie! Hier folgen noch einmal die wichtigsten Regeln, woran Sie erkennen, dass es sich um Spam handelt: Keine Ansprache mit meinem Namen Fehler in der Rechtschreibung, aber vor allem in der Syntax Kein Firmenname, Impressum o.ä. Keine Unterschrift, Signatur, Kontaktdaten o.ä. Der erste Punkt ist der wichtigste. Natürlich können aber trotzdem alle Punkte je nach Qualität der Nachricht

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Warnung vor der KJ Invest Capital Ltd

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29.01.2020 mitgeteilt, dass die KJ Invest Capital Ltd mit Sitz in Global Gateway 8, Rue de La Perle Providence, Mahe, Seychelles (Internet: www.kjinvestcapital.com, E-Mail: contact@kjinvetscapital.com) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

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Warnung vor der ROX Capital AG

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Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig. Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein. Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können. Die FINMA führt und

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Ozean Immobilien GmbH – Insolvenz

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In dem Verfahren über den Antrag der Ozean Immobilien GmbH, Springerstraße 25, 04105 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Joseph Harry Schrull III, geboren am 10.08.1973, Ursulastraße 4, 33335 Gütersloh, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725628 – Schuldnerin – auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 28.01.2020 um 10:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene

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MarMuna Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG – Insolvenzeröffnung

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514 IN 5/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MarMuna Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstraße 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117100), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist am 29.01.2020 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: 040 350050, Fax: 040 350051 11, E-Mail: shundritz@whitecase.com bestellt worden.   Amtsgericht Bremen,

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treevest GmbH & Co. KG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

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Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die treevest GmbH & Co. KG in Deutschland eine Vermögensanlage, bezeichnet als TREEVEST, öffentlich anbietet. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht. In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf

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Basiskonto und der BGH

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Sachverhalt: Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, der als qualifizierte Einrichtung nach § 4 UKlaG eingetragen ist. Er wendet sich gegen die im Preis- und Leistungsverzeichnis der beklagten Bank ausgewiesenen Entgelte für ein Basiskonto. Die Beklagte verwendet ein Preis- und Leistungsverzeichnis (Stand: 1. Januar 2017), in dem unter anderem die Preise für ein Basiskonto im Sinne der §§ 30 ff. ZKG geregelt sind. Danach beträgt der monatliche Grundpreis für ein solches Konto 8,99 €. Die in diesem Preis enthaltenen Leistungen umfassen insbesondere die Nutzung von Online-Banking, Telefon-Banking und Bankingterminals, die Nutzung des Bank Card Service, Kontoauszüge am

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Silverdale Holdings Ltd, Sitz unbekannt (Handelsplattform Topinvestus) ist nicht nach § 32 KWG zugelassen

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Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Silverdale Holdings Ltd. Sitz unbekannt (firmierend auch unter: Silverdale Peak Capital Ltd.) keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zur Erbringung von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Die Silverdale Holdings Ltd (firmierend auch unter: Silverdale Peak Capital Ltd) spricht potentielle deutsche Kunden per Telefon und E-Mail an und wirbt unter anderem für ihre Handelsplattform www.topinvestus.com. Dabei behauptet sie wahrheitswidrig, von der BaFin lizensiert zu sein. Die behauptete Lizenz sei von einem „Generaldirektor“ ausgestellt worden. Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig

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Sind Immobilienaktien z.B. von der GORE German Office Real Estate AG ein gutes Investment?

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Diese interessante Frage stellte uns ein User. Nun, jeder der unsere Plattform liest, weiß, dass wir prinzipiell jeder Finanzanlage kritisch gegenüberstehen. Aber natürlich gibt es trotzdem auch gute Investments, mit denen man sogar Geld verdienen kann. Wichtig ist als Anleger, dass man sich mit dem Investment, welches man tätigen möchte, auseinandergesetzt und es verstanden hat. Zudem sollte man die Grundregeln der Marktmechanismen kennen und einem klar sein, dass auch gute Investments einmal „nach hinten“ losgehen können. Setzen Sie daher auch nur Geld ein, das Sie entbehren können. So wie wir das sehen, dürften die Anleger mit ihrem Investment in die

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MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG – Insolvenzeröffnung

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514 IN 6/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 118745), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist am 29.01.2020 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: 040 350050, Fax: 040 350051 11, E-Mail: shundritz@whitecase.com bestellt worden. Amtsgericht Bremen, 29.01.2020

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Warnung vor PowerSpot (https://power-spot.eu)

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Die Luxemburgische Finanzaufsicht, die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite https://power-spot.eu, auf welcher eine Gesellschaft vorgibt, einen Sitz in 2-9 rue Edward Steichen, L-2540 Luxembourg (Tel.: +33 (0)4 32 45 54 34, Mail: contact@power-spot.eu) zu haben und Wertpapierdienstleistungen unter der Bezeichnung PowerSpot zu erbringen. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens PowerSpot nicht bekannt ist und diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten. Luxemburg, 28. Januar 2020

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RushBanq – Warnung

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Die Die Luxemburgische Finanzaufsicht, die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), warnt die Öffentlichkeit vor den Tätigkeiten einer Gesellschaft namens RushBanq, (Internetseite: www.rushbanq.com), welche vorgibt, in 1, allée Scheffer, 2520 Luxembourg (Mail: contact@rushbanq.com, Tel.: 0805-384843) ansässig zu sein und Vermögensverwaltungs-/ und Beratungsdienstleistungen zu erbringen. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens RushBanq nicht bekannt ist und diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten. Luxemburg, 28. Januar 2020 Anm. d. Red.: Laut der Webseite sei das Unternehmen ein Teil der Nextrade ltd Gruppe.

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Beschluss zu CONTI 178. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS „CONTI TANSANIT“

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Hanseatisches Oberlandesgericht Az.: 14 Kap 9/18 Verkündet am 24.01.2020 Mumme, JAng Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Beschluss Musterentscheid In der Sache Dr. Lothar Stein, Staudenmoosstraße 9, 82327 Tutzing – Musterkläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel, Ackerstraße 3/1, 10115 Berlin, Gz.: 2019/0190-/TK gegen 1) Bremer Bereederungsgesellschaft mbH & Co. KG, vertreten durch d. Geschäftsführer Joachim Zeppenfeld, Martinistraße 61, 28195 Bremen – Musterbeklagte – 2) CONTI REEDEREI Management GmbH & Co. Konzeptions-KG, vertreten durch d. persönl. haft. Gesellschafterin Conti Reederei Management GmbH, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg – Musterbeklagte – 3) CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG, vertreten durch die CONTI Beteiligungsverwaltungs Geschäftsführungs GmbH,

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