Staatsanwaltschaft Stuttgart Az. der StA Stuttgart: 190 AR RVA 450/19 Durch das Landgericht Stuttgart ist am 29.03.2018 ein Urteil ergangen, welches seit dem 24.05.2018 rechtskräftig ist. Gegen Jörg Meissner wurde dabei die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 79.200,00 EUR € angeordnet. Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zeitraum zwischen dem 03.02.2016 und seiner Festnahme am 25.08.2017 beging der Verurteilte zahlreiche, nachstehend im Einzelnen näher beschriebene Vergehen des Betruges, um sich dadurch eine Einnahmequelle von gewisser Dauer und gewissem Gewicht zu verschaffen, indem er – unter seinem eigenen Namen, unter fremdem Namen, unter Verwendung von erfundenen Namen nicht
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