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Amtsgericht Tiergarten – Urteil wegen Betruges in 67 Fällen

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Staatsanwaltschaft Berlin 283 Js 2614/14 (29103)V Durch das Amtsgericht Tiergarten ist am 17.4.2018 ein Urteil wegen Betruges in 67 Fällen ergangen, welches seit dem 25.04.2018 rechtskräftig ist. Gegen Daniel Grensemann, geb. am 11.03.1981 wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 33229,96 Euro angeordnet. Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Als Geschäftsführer der Stern Raute GmbH sowie der ailinthebox GmbH hat der Verurteilte im Zeitraum vom 12.12.2013 bis 03.11.2015 auf verschiedenen Internetauktionsplattformen insgesamt mindestens 67 Mobilfunktelefone und Macbooks der Marken Apple und Samsung, die er zuvor selbst zu niedrigen Preisen gekauft hatte, an die Geschädigten verkauft.

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Amtsgericht Waiblingen – Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 20.000 Euro

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Staatsanwaltschaft Stuttgart 190 AR RVA 167/19 Durch das Amtsgericht Waiblingen ist am 10.10.2018 ein Urteil ergangen, welches seit dem 18.10.2018 rechtskräftig ist. Gegen Herrn Luca Dobranic wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 20.000 Euro angeordet. Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Zu einem nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkt vor dem 02.08.2017 entschloss sich der Verurteilte Dobranic, der ein Bauhandwerk betreibt, sich die hierfür benötigten Werkzeuge und Materialien von anderen Baustellen zu entwenden, um sich so eine Einnahmequelle von nicht nur vorrübergehender Dauer und einigem Umfang zu verschaffen, insbesondere sein Bauhandwerk mit dem Material auszuführen. 3.

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HMW AG – Was ist mit der 1%-Provision der Vermittler passiert?

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Zum Konzept gehörte auch, dass jeder Vermittler 1% Prozent seiner Provision für gute Zwecke dem Unternehmen zur Verfügung stellt. Auf unseren Artikel darüber haben sich immer mehr Vermittler bei uns gemeldet, die natürlich wissen möchten, wohin das Geld seit Jahren geflossen ist. Keiner unserer Gesprächspartner hat etwas davon gehört, was mit der vom Unternehmen einbehaltenen Provision passiert ist. An welches soziale Projekt ist das Geld denn überwiesen worden? Die Fragen werden jetzt natürlich lauter und intensiver werden, auch in der Öffentlichkeit, denn das einbehaltene Geld gehört natürlich nicht der HMW AG. Mittlerweile gibt es wohl auch einige MIG-Vermittler die offensichtlich

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Warnung vor ACTIO S.A. bzw. Actio Prévoyance

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Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.actio-prevoyance.com, auf welcher eine Gesellschaft unter den Bezeichnungen ACTIO S.A. und Actio Prévoyance Wertpapier-/ und Vermögensverwaltungsdienstleistungen anbietet. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, welche sich auf seiner Internetseite als ACTIO ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten und nicht als Organismus für gemeinsame Anlagen genehmigt ist. Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass der Organismus für gemeinsame Anlagen luxemburgischen Rechts mit der Bezeichnung ACTIO, welcher über

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Warnung vor CBA Management bzw. CBAConseil

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Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.cba-management.com, auf welcher eine Gesellschaft unter der Bezeichnung CBA Management oder CBAConseil, mit angeblichem Sitz in Luxemburg, Vermögensverwaltungs-/ und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich als CBA Management oder CBA Conseil ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten. Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass die Wertpapierfirma CBA Conseil, welche über die gemäß dem Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor

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Warnung vor Portfolio Management Solutions

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Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.pms-capital.com, auf welcher eine Gesellschaft mit der Bezeichnung Portfolio Management Solutions / PMS Wertpapierdienstleistungen anbietet. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, welche sich dort als PMS ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten und nicht als Organismus für gemeinsame Anlagen genehmigt ist. Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass der Organismus für gemeinsame Anlagen luxemburgischen Rechts mit der Bezeichnung Portfolio Management Solutions (PMS), welcher über eine

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Achtung bei der Torello Capital S.à.r.l.!

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Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.torello-capital.com, auf welcher eine Gesellschaft vorgibt, in 2 boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg ansässig zu sein und Wertpapierdienstleistungen unter der Bezeichnung Torello Capital S.à.r.l. anbietet. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich als Torello Capital S.à r.l. ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gesellschaft luxemburgischen Rechts Torello Capital S.à r.l. in keinerlei Verbindung zu der oben

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Landgericht Stuttgart – Einziehungsanordnung von 65.806,00 Euro

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Staatsanwaltschaft Stuttgart 190 AR RVA 179/17 Durch das Landgericht Stuttgart ist am 20.07.2017 ein Urteil ergangen, welches seit dem 08.11.2017 rechtskräftig ist. Es wurde angeordnet, dass die 65.806,00 Euro einzuziehen sind. Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 07.03.2016 kurz vor Mittag, entwendete Zsiga Czuczura in einem Kaufland-Einkaufsmarkt in Metzingen den Geldbeutel der damals 81-jährigen Marguerite Guidet nebst der darin aufbewahrten Bankkarte für das Konto 204996007 der Marguerite Guidet bei der Volksbank Ermstal-Alb. Diese Karte setzte die Verurteilte noch am selben Tag um 12:04 Uhr im Kaufland Metzingen ein und hob am dortigen Geldausgabeautomaten der kartenausgebenden Bank 1000 Euro

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Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hildesheim

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Staatsanwaltschaft Hildesheim NZS 11 Js 41095/19 NZS 27 Js 41093/19 Ermittlungsverfahren gegen Julia Huber Drittbeteiligte: Nadine Herrmann Tatvorwurf: Betrug Tatzeit: 16.10.2019 Sicherung von Vermögen zu Gunsten Verletzter bei Drittbeteiligten Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person mit dem vermeintlichen Namen Julia Huber (weitere Personalien unbekannt) Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen gab sich eine unbekannte Person als Julia Huber aus und veranlasste die hiesige Drittbeteiligte (Nadine Herrmann) verschiedene Konten zu eröffnen, über die dann betrügerisch erlangte Geldbeträge im Rahmen von Verkäufen von hochwertigen Uhren über eBay oder eBay Kleinanzeigen abgewickelt wurden. Um der Beschuldigten das durch die Straftaten zu

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Urteil des Amtsgerichts Tiergarten

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Staatsanwaltschaft Berlin 256 Js 1718/14 (29209) V Durch das Amtsgericht Tiergarten von Berlin ist am 29.01.2018 ein Urteil ergangen, welches seit dem 6.2.2018 rechtskräftig ist. Gegen Herrn Erhan Toraman wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 2521,50 € angeordnet. Dem genannten Urteil liegt folgender teilweiser Sachverhalt zugrunde: In der Zeit zwischen dem 18.2.2014 und dem 2.7.2014 veräußerte der Verurteilte über die Auktionsplattform „Kleiderkreisel.de“ unter Vortäuschung seiner Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft Bekleidung und Schuhe. Im Vertrauen darauf überwiesen die Geschädigten auf das vom Verurteilten angegebene Konto bei der Landesbank Berlin den Kaufpreis in Höhen von 25,- € bis

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EMTEC GmbH & Co. Mühlhofen KG – Masseunzulänglichkeit

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMTEC GmbH & Co. Mühlhofen KG, Doberaner Straße 6, 14199 Berlin AG Charlottenburg, HRA 48536, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin EMTEC GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Neumann Jörg – hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 28.11.2019 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO. 36e IN 5876/17 Amtsgericht Charlottenburg, 29.11.2019

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Amtsgericht Lübeck – Verurteilung wegen Ebay-Betruges

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Staatsanwaltschaft Lübeck 711 Js 53240/16 V Mit Entscheidung vom 04.01.2018 ist Michael David Stoltz, geb. am 24.03.1956 durch das Amtsgericht Lübeck – 91 Ls (24/17) – wegen Ebay-Betruges in 31 Fällen im Zeitraum Februar 2016 bis Januar 2017 (Nutzername ROTHBART1880, PERESANTOS111 und DRAEGER777) verurteilt worden. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist den Geschädigten aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Das Gericht hat daher die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 13.049,64 € angeordnet. Die gesamte Summe liegt vor. Gemäß § 459i Abs. 1

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Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel

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Staatsanwaltschaft Kiel 543 Js 17472/18 An die Geschädigten des Strafverfahrens 543 Js 17472/18 der Staatsanwaltschaft Kiel Vollstreckungsverfahren gegen Daniel Jakub Rebech, geb. Knasnieswki Tatvorwurf: Betrug in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten in 124 Fällen im Tatzeitraum 30.08.2016-28.11.2017 Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO Sehr geehrte Damen und Herren, mit Urteil vom 24.06.2019 hat das Amtsgericht Neumünster – 231 Ls 543 Js 17472/18 – hinsichtlich Daniel Jakub Rebech, geb. Knasnieswki, die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 10.384,26 € angeordnet. Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang

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Steinhoff International Holdings N.V. – Anordnung der Ruhe des Verfahrens

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OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS In dem Musterverfahren des Herrn Dietmar Buchholz, Musterkläger, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Marvin Kewe, TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt, (Az.: Landgericht Frankfurt am Main: 2-07 O 302/18) gegen Steinhoff International Holdings N.V., vertreten durch den Vorstand, Herengracht 466 NL 1017 CA Amsterdam, Niederlande, Musterbeklagte, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Dr. Kerstin Wilhelm, Rechtsanwälte Linklaters LLP, Prinzregentenplatz 10, 81675 München, hat der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Seyderhelm, Richter am Oberlandesgericht Burmeister und Richter am Oberlandesgericht Rathmann am 2. Dezember 2019 beschlossen: Auf übereinstimmenden Antrag der Musterparteien wird wegen Vergleichsverhandlungen das

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Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Vechta wegen gewerbsmäßigen Betruges

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Staatsanwaltschaft Oldenburg Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung NZS 11 AR 100238/19 Sehr geehrte Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Vechta wegen gewerbsmäßigen Betruges (Az. 13 Ls 820 Js 62766/18 (3/19)) gegen Thomas Froschhammer. Diese ist rechtskräftig seit dem 28.03.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von 3919,42 € entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: ― Der Erlös

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FINMA prüft Beschwerden gegen Verfügung 750/01 i.S. Schmolz+Bickenbach AG

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Der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der FINMA prüft Beschwerden gegen Verfügung 750/01 i.S. Schmolz+Bickenbach AG Die Übernahmekommission hat Gesuche von Martin Haefner/BigPoint Holding AG sowie von Liwet Holding AG um Erteilung einer Sanierungsausnahme von der Angebotspflicht im Zusammenhang mit der geplanten Kapitalerhöhung von Schmolz+Bickenbach AG abgewiesen. Gegen diese Verfügung haben bisher Schmolz+Bickenbach AG sowie Martin Haefner/BigPoint Holding AG Beschwerde erhoben. Der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der FINMA prüft diese Beschwerden und wird seinen Entscheid voraussichtlich bis am Montag, 9. Dezember 2019, vor Börsenbeginn publizieren.

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Plattformen Dachfin.com und GrahamFE: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

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Die BaFin hat gegenüber der Elit Property Vision Ltd., Sofia, Bulgarien, mit Bescheid vom 29. November 2019 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf den von ihm betriebenen Handelsplattformen www.britonprice.com, www.dachfin.com und www.grahamfe.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Rohstoffe, Indizes, Aktien sowie Währungen laufen. Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt. Derzeit tritt eine Vielzahl

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Doppelprovisionen – Erneute Abschluss- und Vertriebskosten laut Schreiben des BMF unzulässig

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Die BaFin weist nochmals auf die Unzulässigkeit erneuter Abschluss- und Vertriebskosten bei Riester-Rentenversicherungsverträgen hin, wenn sich bei gleichbleibendem Gesamtbeitrag die staatliche Zulage in der Ansparphase ändert und infolgedessen der Eigenbeitrag des Verbrauchers steigt oder sinkt. Laut Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 14. März 2019 (Randziffer 29) ist es unzulässig, solche erneuten Abschluss- und Vertriebskosten bei Altersvorsorgeverträgen nach dem Altersvorsorgezertifizierungsgesetz (AltZertG) zu erheben. Bereits im Oktober teilte die BaFin mit, dass eine Vielzahl von Lebensversicherern in einer Stichprobe bei Riester-Rentenversicherungsverträgen unzulässige Doppelprovisionen erhoben hatten (siehe BaFinJournal Oktober 2019). Sie weist betroffene Verbraucher darauf hin, dass sie ihre bestehenden Riester-Rentenversicherungsverträge

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83% mit deutschen Behörden zufrieden

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Die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in Deutschland sind mit den Dienstleistungen der Behörden insgesamt zufrieden. Das ergibt eine aktuelle Befragung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Auftrag der Bundesregierung. Nach eigenen Aussagen sind 83 % der Bürgerinnen und Bürger und auch 83 % der Unternehmen mit den Behördendienstleistungen eher oder sehr zufrieden. Noch etwas besser als in den Großstädten schneiden die Ämter in den ländlichen Regionen ab. Im Vergleich zur Großstadt sind die Bürgerinnen und Bürger auf dem Land zufriedener mit den Verfahrensdauern und Wartezeiten, und sie bescheinigen den Behörden eine gute Erreichbarkeit. Gesamtzufriedenheit leicht verbessert – deutliche Unterschiede je nach

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Exporo-Projekt „Senioren-Residenz Neustädter See“ in Magdeburg

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Wenn wir die Ankündigung von Exporo lesen, dann fragen wir uns in der Redaktion schon, wozu der Initiator hier überhaupt noch Kapital von Kleinanlegern benötigt, wenn das Vorhaben doch schon verkauft ist? Da würde doch jede Bank bereitwillig einen Kredit geben, der günstiger ist als eine  Crowdfunding-Aktion. Für Sie als potentiellen Anleger besteht natürlich wie üblich ein Risiko. Exporo biete wie üblich eine nachrangige Grundschuld an, was aber natürlich bedeutet, dass Sie nach einer finanzierenden Bank bedient werden. Was meinen Sie, was da an Geld übrig bleibt im Ernstfall? Und das abstrakte Schuldanerkenntnis ist auch nicht viel wert, solange man die

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