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Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG: Bürgerwindpark Klosterwald

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Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG 1. Als Betreff erkennbares Schlagwort, das den wesentlichen Inhalt der Veröffentlichung zusammenfasst: Reduzierung der Gewinnausschüttung 2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift: Name: Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG Anschrift: An der Limpurgbrücke 1, 74523 Schwäbisch Hall Staat: Deutschland 3. Bezeichnung der Vermögensanlage/ -n sowie das Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: Bürgerwindpark Klosterwald Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt in der Fassung vom 30.09.2014 (veröffentlicht am 07.11.2014); einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom 17.11.2014 (veröffentlicht am 28.11.2014) und Nr. 2 vom 13.11.2015 (veröffentlicht am 25.11.2015) 4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG: Die Emittentin hat aus wirtschaftlichen

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HashMap PLC bietet Wertpapier ohne Prospekt an

Warnung vor Prosperity lnvestment Management

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Die schweizerische FINMA hat das o.g. Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der

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Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Diebstahls und Unterschlagung

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Staatsanwaltschaft Hannover Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 2435 Js 82749/18 Sehr geehrte Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Diebstahls und Unterschlagung (Az. 251 Ds 2435 Js 82749/18 (278/19)) gegen Artur Cezary Zemojc. Diese ist rechtskräftig seit dem 04.09.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: ― Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten

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Landgericht Düsseldorf – Einziehung des Wertes von Taterträgen

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Staatsanwaltschaft Düsseldorf Benachrichtigung gemäß § 459i StPO nebst Merkblatt 100 Js 7463/17 V für den Geschädigten David Roth, 50259 Pulheim In dem Strafverfahren gegen Halim Bourass, geboren 07.09.1988 in Düsseldorf wegen Diebstahls u.a. Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO Mit Urteil vom 12.12.2018 hat das Landgericht Düsseldorf – 003 KLs 2/18 – hinsichtlich Halim Bourass die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.990,00 Euro angeordnet. Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Der Geschädigte kann gemäß § 459k Abs. 1 StPO innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Erhalt dieses Schreibens den Anspruch auf Auskehrung in einem

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Gudzelak Services GmbH i.G.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 5. November 2019 gegenüber der Gudzelak Services GmbH i.G. angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Die Gudzelak Services GmbH i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die wiederum auch überwiegend im Ausland ansässig sind. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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5 Tipps für den Onlineeinkauf bei vermeintlichen Rabatten

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1. Auf dem Marketplace von Amazon bieten dubiose Händler seit Jahren Produkte zu Traumpreisen an. In der Vergangenheit sind jedoch mehrfach Fake-Angebote aufgefallen, bei denen Amazon-Kunden per Vorkasse bezahlen sollten. Ihre Ware haben sie dann aber nie erhalten. Gerade an großen Rabatt-Tagen, wenn viele Händler mit Schnäppchen werben, ist die Verwechslungsgefahr mit anderen Fakeshops, auch außerhalb von Amazon, größer. Daher gilt: Zahlen Sie vorzugsweise per Rechnung oder Lastschrift und lassen Sie sich nicht in einen gefährlichen Vorkasse-Kauf locken 2. Lassen Sie sich nicht von angeblichen Rabatten blenden: Viele der fantastischen Sparpreise beruhen auf einem Vergleich mit unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller

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Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder gegen TOM TAILOR Holding SE und Deutsche Cannabis AG

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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 10. Oktober 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der TOM TAILOR Holding SE festgesetzt. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die TOM TAILOR Holding hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt. Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen TOM TAILOR Holding SE Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 10. Oktober 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro

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Amtsgericht Köln ordnet Beschlagnahme des Vermögens der GZR GmbH an

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Staatsanwaltschaft Köln 116 Js 618/19 1. Mit Beschlüssen hat das Amtsgericht Köln die Beschlagnahme folgender Konten einschließlich bestehender Guthaben und zukünftiger Gutschriften der GZR GmbH mit Sitz in Hauptstr. 134, 51143 Köln angeordnet: Datum/Aktenzeichen Banken und Konten Gesicherter Betrag in Euro 21.12.2018/ 503 Gs 2855/18 Commerzbank GF-K48, 50447 Köln IBAN: DE08 3704 0048 0814 5708 00 9.841,50 02.01.2019/ 503 Gs 4/19 Kreissparkasse Köln, 50461 Köln IBAN: DE40 3705 0299 0000 6205 90 62.305,86 14.05.2019/ 503 Gs 798/19 Postbank Ndl der DB Privat- und Firmenkundenbank, 44131 Dortmund IBAN: DE45 4401 0046 0420 4554 65 20.287,58 23.07.2019/ 504 Gs 1506/19 Targo Bank

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MIG Fonds-Sammelklage in Österreich

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Nicht nur in Deutschland, sondern auch in unserem Nachbarland Österreich ist der Unmut über die Misserfolge der MIG Fonds groß. Hier will man nun sogar über einen Prozessfinanzierer eine Sammelklage gegen das verantwortliche Unternehmen führen. Nachfolgendes kann man auf der Seite der Advofin Prozessfinanzierung AG nachlesen: „Zum Fall Die MIG (Made in Germany) Fonds sind seit 2006 von der HMW-Gruppe platzierte geschlossene Fondskonstrukte, welche in Startup-Unternehmen im Technologiesektor investieren. Aktuell sind die 15 Fonds in 22 Unternehmen investiert – 90 % dieser Unternehmen weisen einen Bilanzverlust aus. Den Anlegern wurden dabei exorbitante Renditen und eine rasche Rückführung des einbezahlten Kapitals versprochen.

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Insolvenzverfahren der Som n‘ Rey Construction UG mangels Masse abgewiesen

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Som n‘ Rey Construction UG (haftungsbeschränkt),ehemals geschäftsansässig: Schönleinstraße 5, 10967 Berlin AG Charlottenburg, HRB 192697 , vertreten durch den Geschäftsführer Somers Kevin Anthony – wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 03.12.2019 mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung

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Empire Gewerbe Entwicklungs GmbH i. L. – Insolvenzeröffnung

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Empire Gewerbe Entwicklungs GmbH i. L., Kurfürstendamm 171, 10707 Berlin, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 86238 – Schuldnerin – Geschäftszweig: Beteiligungsgesellschaft 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.11.2019 um 09.30 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Friedemann Schade Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.02.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der

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GAGE Vermögensverwaltung Unternehmensgesellschaft & Co. Biogaskraftwerk Zittau KG – Masseunzulänglichkeit

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. GAGE Vermögensverwaltung Unternehmensgesellschaft & Co. Biogaskraftwerk Zittau KG, Holzmarktstraße 10, 10179 Berlin, vertreten durch die Komplementärin GAGE Vermögensverwaltung Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Gabor Gerasch, geboren am 02.08.1962, c/o GEBO Bioengergie AG, Holzmarktstraße 10, 10179 Berlin Registergericht: Amtsgericht Dresden Register-Nr.: HRA 6938 – Schuldnerin – hat der Insolvenzverwalter am 28.11.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 02.12.2019 36g IN 5069/13 Amtsgericht Charlottenburg, 03.12.2019

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Schutz der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ gilt nur für die geografischen Begriffe

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Die Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena (g.g.A.)“ (Balsamessig aus Modena, Italien) ist seit2009 im Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) eingetragen. Balema ist eine deutsche Gesellschaft, die auf Essig aus badischen Weinen basierende Produkte erzeugt und vermarktet. Auf den Etiketten dieser Produkte befinden sich die Begriffe „Balsamico“ und „Deutscher balsamico“ in der Aufschrift „theo der essigbrauer, Holzfassreifung, Deutscher balsamico traditionell, naturtrüb aus badischen Weinen“ bzw. „1. Deutsches Essig-Brauhaus, Premium, 1868, Balsamico, Rezeptur No.3“. Das Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena, ein Konsortium, dem Erzeuger von Erzeugnissen mit der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena (g.g.A.)“ angehören,

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Kryptoverwahrgeschäft ist neue Finanzdienstleistung im KWG

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Das Kryptoverwahrgeschäft hat als neue Finanzdienstleistung Eingang in das Kreditwesengesetz (KWG) gefunden. Hintergrund ist das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Unternehmen, die das Kryptoverwahrgeschäft dann erbringen wollen, benötigen eine Erlaubnis der BaFin. Die BaFin bittet interessierte Unternehmen bereits jetzt um eine formlose und unverbindliche Interessenbekundung.

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RAHL-Geschäftsbesorgungsgesellschaft mbH: Verstoß gegen gesetzliche Auskunfts- und Vorlagepflichten

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Aufgrund des öffentlichen Angebots von Vorzugsaktien der Autark Entertainment Group AG in der Bundesrepublik Deutschland hat die BaFin gegenüber der RAHL-Geschäftsbesorgungsgesellschaft mbH, Duisburg, am 14. November 2019 ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen. Die RAHL-Geschäftsbesorgungsgesellschaft mbH hat der BaFin weder die angeforderten Auskünfte übersandt noch die ersuchten Informationen übermittelt. Damit ist sie einer ihr obliegenden gesetzlichen Pflicht nach § 18 Absatz 2 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nicht nachgekommen. Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Für das öffentliche Angebot von Wertpapieren in der Europäischen Union muss nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 ein Prospekt veröffentlicht werden. Wertpapiere wie die Vorzugsaktien der

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Finanzwelt Schweiz GmbH und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht – FINMA

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„Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig.“ So heißt es einleitend zu dem speziellen Tätigkeitsfeld der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (vgl. https://www.finma.ch/de/finma-public/warnliste/). Auch die Finanzwelt Schweiz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel Kolb (vgl. http://www.finanzweltschweiz.ch/impressum.xhtml), fand sich Ende Feburar des Jahres 2019 auf der Warnliste wieder, weil Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht worden waren. Der Eintrag wurde innerhalb von drei Wochen wieder entfernt.

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SANTI Vermögensverwaltung GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SANTI Vermögensverwaltung GmbH, Kurfürstendamm 156, 10709 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kahl Mathias 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.11.2019 um 17.45 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig Markgrafenstraße 22, 10117 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.02.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund

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DER Bau-Options GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DER Bau-Options GmbH, Prenzlauer Allee 36 f, 10405 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Adnan Drekovic, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 183276 – Schuldnerin – Geschäftszweig: Baugewerbe 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 27.11.2019 um 12.10 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin. 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.02.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die

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Masseunzulänglichkeit bei der oz capital Beteiligungsgesellschaft mbH

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der oz capital Beteiligungsgesellschaft mbH, Regattastraße 269, 12527 Berlin HRB 181552, vertreten durch den Geschäftsführer Zachert Olaf – hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 28.11.2019 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO. Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden. 36o IN 2787/18 Amtsgericht Charlottenburg, 02.12.2019

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