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R & P Wohn- und Gewerbeimmobilien GmbH – Insolvenzverfahren

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In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. R & P Wohn- und Gewerbeimmobilien GmbH, Gewerbestr. 2, 71332 Waiblingen, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Klinkenberg und Jürgen Rudloff – Schuldnerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hannemann und Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, Volkhartstraße 7, 86152 Augsburg, Gz.: 275/19HA01 D3/979-19 Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 21.11.2019 um 10:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche

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Warnung der FMA vor Findlay Nicolson

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.11.2019 mitgeteilt, dass Findlay Nicolson, 4th fl, No. 9 Qiangang Street, Shilin District, Taipei City, Taiwan 111 (R.O.C.) (Tel.: +886 2 7705 3141, +886 2 7705 3142, Mail: info@findlaynicolson.com, Web: www.findlaynicolson.com) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanz-instrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

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Erneut Warnung vor der Kredit Institut GmbH

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Nachdem die BaFin schon vor dem o.g. Unternehmen gewarnt hat, folgt nun auch die Schweizer FINMA dieser Einschätzung und hat das Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass

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Insolvenzeröffnung: m.n.p. GmbH

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. m.n.p. GmbH, ehemals geschäftsansässig: Emil-Geis-Straße 5, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Giessel, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 129020 – Schuldnerin – Geschäftszweig: Unternehmensberatung 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.11.2019 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Frank Brachwitz Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.01.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf

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Warnung vor Benidict Hoffman

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.11.2019 mitgeteilt, dass Benidict Hoffman 5fl No. 37, Gangu Street, Datong District, Taipei city 103, Taiwan (R.O.C.) (Tel.: +886 2 7741 4876, +886 2 7741 4877, Mail: info@benidicthoffman.com, Internet: www.benidicthoffman.com) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanz-instrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

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Derivest GmbH – Unsere Presseanfrage

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Wir haben dem Sachverwalter der Derivest GmbH, Hans-Peter Lehner, eine Presseanfrage übermittelt (s.u.), bisher aber noch keine Antwort erhalten. Aus unserer Sicht sollte Herr Lehner hier transparent agieren und seine Erkenntnisse Interessenten mitteilen. Hier unsere Presseanfrage an den Sachwalter der DERIVEST GmbH in Eigeninsolvenz: Presseanfrage mit der Erwartung einer Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Meinen aktuellen Presseausweis finden sie im Impressum meiner Webseite. Nachfolgende Fragen bitte ich Sie mir bis zum 21.11.2019 zu beantworten. Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank. In wie weit gehen sie wirklich von einer Überlebensfähigkeit/Sanierung

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Global TREE Project AG / TREECOIN: Öffentliches Angebot ohne Prospekt

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Die BaFin hat einen hinreichenden Verdacht, dass die Global TREE Project AG in Deutschland ein Wertpapier in Form von TREE security token (vermarktet unter der Bezeichnung TREECOIN) öffentlich anbietet. Dieses Angebot wird unter anderem über die Webseite https://tree-coin.io/de/ betrieben. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren in Deutschland ist grundsätzlich prospektpflichtig nach der Verordnung (EU) 2017/1129, das heißt Wertpapiere dürfen regelmäßig nur nach der Veröffentlichung eines von der BaFin gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Die Global TREE Project AG hat für das vorgenannte Angebot keinen gebilligten Prospekt veröffentlicht. Global TREE Project AG Rothusstrasse 23 6331 Hünenberg Status: aktiv Sitz: Hünenberg Rechtsform: Aktiengesellschaft

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Schlussantrag des Generalanwalts in der Sache Deutsche Umwelthilfe e.V. und Freistaat Bayern

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Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist es nicht möglich, gegenüber den zuständigen Amtsträgern, einschließlich des Ministerpräsidenten, Zwangshaft zu verhängen, um sie dazu anzuhalten, in München Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge vorzusehen. Das Grundrecht auf Freiheit dürfe nämlich nur auf der Grundlage eines Gesetzes eingeschränkt werden, das eine solche Möglichkeit für Amtsträger klar vorsehe; dies sei in Deutschland offenbar nicht der Fall. Der Freistaat Bayern (Deutschland) weigert sich, eine Entscheidung eines deutschen Gerichts zu befolgen, mit der er verpflichtet wird, auf bestimmten Straßen in München, wo die in der Richtlinie über Luftqualität1festgelegten Grenzwerte für Stickstoffdioxid seit etlichen Jahren teils erheblich überschritten wurden,

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Main Capital Funding Limited Partnership: BaFin droht Zwangsgelder an

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Die BaFin hat am 7. Oktober 2019 gegen die Main Capital Funding Limited Partnership die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 690.000 Euro angedroht. Die Main Capital Funding Limited Partnership hat gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 WpHG in Bezug auf den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 verstoßen. Der Bescheid ist bestandskräftig.

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Amtsgericht München – Jugendvollstreckungssache wegen Computerbetrugs

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Amtsgericht München Abteilung für Jugendstrafsachen 1032 VRJs 304/19 jug (1 JKLs 33 Js 164/17 LG München I) – 30.10.2019 In der Jugendvollstreckungssache gegen Ziegert Robin (geb. Ziegert) wegen Computerbetrug Sehr geehrte Damen und Herren, mit Urteil des Landgerichts München I vom 26.11.2018, rechtskräftig seit 04.12.2018, Az: 1 JKLs 33 Js 164/17, wurde gegen den Verurteilten die Einziehung wie folgt angeordnet: Zahlung eines Wertersatzes von Taterträgen in Höhe von 127.201,83 EUR. Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen aus der, der Verurteilung zugrunde liegenden, Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geldfälschung in Tatmehrheit mit Computerbetrug

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Staatsanwaltschaft Essen – Einziehung von Gegenständen

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Staatsanwaltschaft Essen Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Gegenständen und die Möglichkeit der Herausgabe (§ 459j StPO) 57 Js 526/18 Mit Urteil vom 04.12.2018, rechtskräftig seit dem 15.05.2019 hat das Amtsgericht Gelsenkirchen – 310 Ls 57/18 – angeordnet, dass folgende nach einem Wohnungsdiebstahl am 11.08.2018 beim Täter sichergestellten und derzeit keiner konkreten Straftat zuzuordnenden Gegenstände der Einziehung nach § 73a StGB unterliegen: Armbanduhr für 25 Jahre Treue der Gewerkschaft BCE mit Etui, Armbanduhr für 10-jährige Zugehörigkeit der Firma Infracor, Halskette aus roten Edelsteinen, Halskette aus roten Perlen, 2 Smartphones (Samsung und i-phone). Die Tatverletzten werden hiermit über ihre gesetzlich

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HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH u.a. – Beschwerde gegen Musterentscheid

Deka-Investment GmbH, Volkswagen AG u.a. – Beschwerde gegen den Musterentscheid

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Deka-Investment GmbH, Volkswagen AG u.a. Gegen den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 12. August 2019 (3 Kap 1/16), ist beim Bundesgerichtshof (Az.: II ZB 19/19) durch Beigeladene auf Seiten der Musterklägerin Rechtsbeschwerde eingelegt worden. Karlsruhe, den 28. Oktober 2019 Bundesgerichtshof Der Vorsitzende des II. Zivilsenats Prof. Dr. Drescher

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Geldwäschegesetz: BaFin stellt Auslegungs- und Anwendungshinweise zur Konsultation

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Die BaFin hat den Entwurf der „Auslegungs- und Anwendungshinweise – Besonderer Teil für Versicherungsunternehmen“ gemäß § 51 Absatz 8 Geldwäschegesetz (GwG) zur Konsultation gestellt. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise erläutern, wie die Sorgfaltspflichten und die internen Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ordnungsgemäß umzusetzen sind. Sie gelten für alle Versicherungsunternehmen nach § 2 Absatz 1 Nr. 7 GwG, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.

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FMA stellt Regierungskommissär der Anglo Austrian AAB Bank AG, vormals Meinl Bank, zur Seite

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute, 22. November 2019, per Bescheid mit sofortiger Wirkung dem Vorstand des konzessionierten Kreditinstituts Anglo Austrian AAB Bank AG (vormals Meinl Bank) mit Sitz in 1010 Wien, Bauernmarkt 2, den Wirtschaftsprüfer Mag. Friedrich Otto Hief als Regierungskommissär zur Seite gestellt. Gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz (BWG) kann die FMA „bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, zur Abwendung dieser Gefahr befristete Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach deren Wirksamkeit außer Kraft treten.“ Insbesondere kann die FMA gemäß § 70

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Landgericht Berlin – Musterverfahren Lignum-Gruppe

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Kammergericht Beschluss Geschäftsnummer: 14 Kap 1/19 11 OH 77/18 KapMuG Landgericht Berlin In dem Musterverfahren 1. Walter Kraus, Wilhelm-Humser-Straße 7, 82031 Grünwald, 2. Eva Müller, Wilhelm-Humser-Straße 7, 82031 Grünwald, Musterkläger Prozessbevollmächtigte: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt gegen 1. Dr. Andreas Nobis, ul. Kiril i Metodiy Nr. 4, Pet Kladenci 7119, Bulgarien, 2. Peter Alexander Nobis, Kurfürstenstraße 21, Etage 1, 10785 Berlin, 3. Andreas Rühl, Bruckäckerweg 15, 72770 Reuttlingen, 4. Audit Tax & Consulting Services Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Christian Hans Peter Baasner, Tina Baer, Uwe Müller und Bernhard von Wersebe, Friedrichstraße 100, 10117 Berlin, Musterbeklagte

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Fortsetzung als Facto GmbH – Alter Wein in neuen Schläuchen?

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„Die FACTO Financial Services AG in Insolvenz hat den Investorenprozess erfolgreich beendet und setzt als FACTO GmbH die Geschäfte zur Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen fort.“ So kann man es auf der Internetseite des Unternehmens nachlesen. Am Konzept scheint sich dabei nichts geändert zu haben. Ob man diesmal erfolgreicher agiert und damit den Kunden viel Ärger rund um die LV-Rückabwicklung erspart? Wir haben uns mal das wirtschaftliche Umfeld der Facto GmbH angeschaut: Die Facto GmbH, um die es hier geht, wurde im Jahre 2019 ins Unternehmensregister eingetragen, weist also derzeit noch keine Bilanzen auf, die eine Aussage zur aktuellen wirtschaftlichen

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Flachbildfernseher in 90% der deutschen Haushalte vorhanden

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Flachbildfernseher gehören inzwischen zur Grundausstattung der privaten Haushalte in Deutschland: 90 % der privaten Haushalte besaßen Anfang 2019 mindestens eines dieser TV-Geräte. 2014 lag der Anteil noch bei 76 %. Seit Beginn der Erfassung im Jahr 2006 (5 %) ist er somit stetig angestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Welttag des Fernsehens am 21. November 2019 weiter mitteilt, besitzen Haushalte immer häufiger mehr als einen Flachbildfernseher: Während 35 % der Haushalte Anfang 2014 mit mehr als einem Flachbild-TV ausgestattet waren, lag der Anteil Anfang 2019 bei 45 %. Insgesamt stand mit einem Anteil von 96 % in fast jedem Privathaushalt mindestens ein Fernsehapparat – sei

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Regierung veröffentlicht Gesetzesentwürfe frühzeitig

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An und für sich kam die Datenschutzgrundverordnung 2018 nicht überraschend, sondern war schon seit 2016 geplant. Damit die Firmen beim nächsten mal aber nicht erst spät, teilweise zu spät reagieren, hat sich die Bundesregierung etwas neues ausgedacht: Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, das Regierungshandeln transparent und für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. So würden Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen seien, sowie die beschlossenen Gesetzentwürfe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ferner sei vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Vorlagen über

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Fusion von Deutscher Bank und Commerzbank nicht genehmigungspflichtig

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Nur Anzeigenpflicht – keine Genehmigung notwendig? In Deutschland bedarf eine Fusion bedeutender Kreditinstitute nicht der Genehmigung durch die Bankenaufsicht. Dies geht aus einer Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages (19/14510) hervor, die Antworten der Europäischen Zentralbank und des europäischen Abwicklungsausschusses auf Fragen der Abgeordneten Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) vom 18. April 2019 enthält. Dann heißt es weiter, die Fusion bedeutender Kreditinstitute müsse jedoch der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Zusammenschlüsse, an denen bedeutende Institute beteiligt sein, seien jedenfalls im Rahmen der laufenden Aufsicht zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die neue Bankengruppe auf absehbare Zeit in der Lage sei, alle Anforderungen

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