In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. R & P Wohn- und Gewerbeimmobilien GmbH, Gewerbestr. 2, 71332 Waiblingen, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Klinkenberg und Jürgen Rudloff – Schuldnerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hannemann und Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, Volkhartstraße 7, 86152 Augsburg, Gz.: 275/19HA01 D3/979-19 Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 21.11.2019 um 10:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
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