Handys sind verboten. Geldbußen und Punkte in Flensburg sind in Deutschland die Folge, wenn jemand mit dem Handy erwischt wird. Jetzt streiten zwei Oberlandesgerichte, ob das auch für Taschenrechner gilt. Also muss der Bundesgerichtshof ein Machtwort sprechen. § 23 Straßenverkehrsordnung Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden (1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. 2Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit
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