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Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Sicherung von Vermögenswerten zugunsten Verletzter

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Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Strafvollstreckungsverfahren gegen Köksal Ayyildiz Sicherung von Vermögenswerten zugunsten Verletzter, Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main: 7230 Js 235573/17 Die Staatsanwaltschaft führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Herrn Köksal Ayyildiz geb. am 01.01.1976 d. durch Urteil des Landgericht Frankfurt am Main vom 25.10.2018 wegen Beihilfe zum Betrug in 15 Fällen verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist d. Verletzten aus der/den von d. Verurteilten begangen(en) Tat(en) ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was d. Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um d. Verurteilten das aus den Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung

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Entscheidung des Amtsgerichts München wegen Diebstahl

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Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung von Verletzten über die Rückübertragung und Herausgabe von Gegenständen(§ 459j StPO) 462 VRs 110627/17 Unter dem AZ: 1022 Ls 462 Js 110627/17 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 12.9.2017 gegen die Einziehungsbetroffenen Malinowski, Santino, Wiacek, Arkadiusz, Kwiatkowski, Andrezej und Malinowski, Kevin die Einziehung folgender Gegenstände rechtskräftig angeordnet 1 Navigationsgerät, Garmin, mobil, schwarz 1 Smartphone, Samsung, Gold, Display gebrochen; Diebstahlsort unbekannt 3 Ringe, goldfarben, bei 2 Ringen sind die Steine entfernt, 1 Ring mit Preisschild 98.–; 1 Autoschlüssel, Ford, orangefarbener Anhänger mit Aufschrift: „Cartag-online.de“, Ford Fiesta, OB-UX-432; Diebstahlsort unbekannt 25 Nivea-Cremes 250 ml; 11 Nivea men

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Amtsgericht Duisburg – Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 453.608,90 €

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Staatsanwaltschaft Duisburg 141 Js 87/16 V Mit Urteil vom 16.04.2019 hat das Amtsgericht Duisburg – 92 Ls 25/18 – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 453.608,90 € gegen den Verurteilten Michael Fuß, geb. am 19.08.1974 in Düsseldorf, wohnhaft Blumenstraße 77, 47057 Duisburg, angeordnet. Die Entscheidung ist seit dem 24.04.2019 rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Duisburg, Koloniestraße 72, 47057 Duisburg, ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus. Die Mitteilung nach § 459i StPO

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Beschluss des Amtsgerichts Verden wegen des Verdachts des Computerbetrugs

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Staatsanwaltschaft Verden 701 AR 12854/19 – 14.11.2019 Im Ermittlungsverfahren gegen Cenk Ögün, geb. 11.12.1992, wegen des Verdachts des Computerbetrugs wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 09.04.2019, Az. 9a Gs 1315/19, gem. §§ 111e Abs. 1, Abs. 4, 111j Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73c, 73d StGB der Vermögensarrest in Höhe von 227.888,52 € in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Beschuldigten Ögün gesamtschuldnerisch mit weiteren Beschuldigten angeordnet. In Vollziehung des Vermögensarrests wurden bei dem Beschuldigten Ögün Vermögenswerte im Gesamtwert von derzeit etwa 3.225 € gesichert. Es wurden weitere Gegenstände gesichert, deren Wert nicht bekannt

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Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG: BaFin untersagt Neugeschäft

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 1. Oktober 2019 der Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG das Neugeschäft untersagt. Das Unternehmen kann gegenwärtig die Solvabilitätskapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Sanierungsplan zur Beseitigung der Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend ist. Der Pensionskasse wurde untersagt, neue Versicherungsverträge abzuschließen, bestehende Versicherungsverträge zu erhöhen oder weitere Personen in die Pensionskasse als Versorgungsberechtigte aufzunehmen. Ausgenommen hiervon sind (a) Verträge mit ausgleichsberechtigten Personen aus einer internen Versorgung nach dem Versorgungsausgleichsgesetz, (b) oszillierende Beiträge im Rahmen von bestehenden Versicherungsverträgen sowie (c) bis zum Datum des Zugangs der Anordnung vertraglich

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Haben die Vermittler der PIM Gold GmbH eine Vermögenshaftpflichtversicherung?

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Die Insolvenz der PIM Gold GmbH ruft so manche seltsame Aussagen auf den Plan, nur um damit Mandanten anzulocken, wie die der Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB: „Zudem sind Ansprüche gegen Verantwortliche und Vermittler zu prüfen. Ein Großteil der Anlegergelder ist als Provision an die Vermittler geflossen. Anlagevermittler verfügen zudem über eine Vermögenshaftpflichtversicherung. Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat für Anleger von PIM eine kostenlose Erstberatung eingerichtet. Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender rät den Anlegern frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wie die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden sollen und welche weiteren

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Inter Eurocard Kreditkarten Service…

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„Die Visa PLATINUM Kreditkarte für Privat & Gewerbemax. 20.000 Euro sofortiger Disporahmen ohne Bankauskunft aber mit Kreditausfallversicherung ohne Sicherheiten oder eine Bürgschaft zu stellen nur 3,5 % Kreditzinsen p.a. bei taggenauer Abrechnung auf die Laufzeit (4 Jahre) fest Keine Ratenvereinbarung – flexible Rückzahlung nach Ihren Möglichkeitenschnell & diskret, denn Ihre Hausbank erfährt nichts davon“ So heißt es auf der Webseite der Inter Eurocard Kreditkarten Services oder auch Inter Euro Card (man ist sich da auf der Webseite selber nicht so sicher, wie man sich aktuell nennt – kein Wunder, wenn man immer wieder den Namen wechselt…). Traden tut das Unternehmen

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Zur Versammlung der V+Plus Fonds in München

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Natürlich war die gestrige Gesellschafterversammlung der V+ Plus Fonds ein trauriger Tag für alle investierten Kommanditisten, denn sie bildete möglicherweise den Auftakt des letzten Aktes in einem über 10-jährigen Trauerspiel der V+ Plus-Beteiligungen. Beschlossen hat man zunächst einmal die Liquidation der Fonds. Ob diese nun rechtskräftig wird, muss man abwarten, denn innerhalb der Gesellschafterversammlungen war die Wirksamkeit des Beschlusses nicht endgültig feststellbar. Das Ergebnis soll laut Hans Jürgen Brunner, Geschäftsführer der Fonds V+Plus I II III, innerhalb der nächsten Tage offiziell verkündet werden. Wir, so Wolfgang Müller von der IG V-Plus, gehen jedenfalls aktuell von der Wirksamkeit der Beschlüsse aus. Natürlich wurde

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Musterverfahren gegen DB AG u.a. – Beschluss des Kammergerichts Berlin

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Kammergericht Berlin Beschluss Geschäftsnummer: 4 Kap 1/16 4 OH 2/15 KapMuG Landgericht Berlin In dem Musterverfahren Stinner ./. DB Privat- und Firmenkundenbank AG u.a. hat der 4. Zivilsenat des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg, Eißholzstraße 30-33, 10781 Berlin, am. 17. September 2019 durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Dr. Sprockhoff, die Richterin am Kammergericht Rosseck und die Richterin am Kammergericht Jorcke-Kaßner beschlossen: Dem Musterklägervertreter wird für das erstinstanzliche Musterverfahren auf seinen Antrag ‚hin nach § 41 a RVG eine besondere Gebühr in Höhe von 0,2 bei einem Gegenstandswert von bis zu 5.900.000,00 EUR nach § 13 Abs. 1 RVG bewilligt. Gründe: Dem

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80.000

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Rund 80.000 Kinder und Jugendliche waren Ende vergangenen Jahres von Sanktionen auf Hartz-IV-Leistungen betroffen. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linke-Fraktion hervor. Demnach lebten im Dezember 2018 79.899 Minderjährige in Haushalten, in denen mindestens ein Erwachsener sanktioniert worden war. 5.261 Minderjährige lebten sogar in Familien, in denen ein Erwachsener vollsanktioniert war, also gar kein Hartz-IV mehr bekam. Die Zahl bewegt sich dem Bericht zufolge damit etwa auf dem Niveau der Vorjahre.

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Warnung vor www.rbctrade.io

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Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.rbctrade.io, auf welcher eine Gesellschaft mit angeblichem Sitz in 12, rue Jean Engling, 1466 Luxembourg, Wertpapierdienstleistungen unter dem Namen RBC Trade anbietet. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass diese Gesellschaft nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten. Luxembourg, 18. November 2019

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Bitcoin Trader nicht nach § 32 KWG zugelassen

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Die BaFin weist darauf hin, dass sie Bitcoin Trader keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanz-dienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Unter der anonym registrierten Domain de.bitcointraderspro.com bietet Bitcoin Trader eine Applikation für den algorithmischen Handel mit Kryptowährungspaaren an. Das Unternehmen behauptet, der Handel erfolge mit einer Genauigkeit von 99,4%, die Programmierung der Applikation sei die fortschrittlichste, die die Trading-Welt je gesehen habe. Die Software sei den Märkten um 0,01 Sekunden voraus. Investitionen seien ab 250 Euro möglich. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform

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Green Wood International AG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

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Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Green Wood International AG in Deutschland eine Vermögensanlage in Form des „Geschenkbaum-mytreeme“ öffentlich anbietet. Dieses Angebot wird unter anderem über die Webseite www.mytreeme.com betrieben. Das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen in der Bundesrepublik Deutschland ist grundsätzlich prospektpflichtig nach § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Die Green Wood International AG hat der BaFin für das vorgenannte Angebot keinen Verkaufsprospekt zur Billigung vorgelegt. Green Wood International AG Im Stadtwald 3 9400 Rorschach Status: aktiv Sitz: Rorschach Rechtsform: Aktiengesellschaft Kapital: 50’000 Letzte Publ.: 10.10.2019 Gründungsjahr: 1984 Handelsregister: St. Gallen Register-Nr.: CH-170.3.017.102-5 UID: CHE-100.623.839 Zweck Förderung, Knowhow-Verwertung, Herstellung und Beratung

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WOLT Recycling GmbH – Insolvenzverfahren mangels Masse zurückgewiesen

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WOLT Recycling GmbH, c/o Derra, Meyer & Partner, Rechtsanwälte Schumannstraße 2, 10117 Berlin, AG Charlottenburg, HRB 147149, vertreten durch den Geschäftsführer Sobieszczanski Jacek Józef Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse zurückgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen

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Grüne Werte Italien GmbH – Insolvenzverfahren eröffnet

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Grüne Werte Italien GmbH, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Zemke, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 206714 – Schuldnerin – Geschäftszweig: Finanzanlagen 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.11.2019 um 13.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer Leipziger Straße 125, 10117 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.12.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch

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Grüne Werte Kroatien GmbH – Insolvenzverfahren

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne Werte Kroatien GmbH, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Zemke, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 211823 – Schuldnerin – Geschäftszweig: Finanzanlagen 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.11.2019 um 13.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer Leipziger Straße 125, 10117 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.12.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch

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Aller „guten“ Dinge sind drei: Grüne Werte Holding GmbH – Insolvenzverfahren eröffnet

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne Werte Holding GmbH, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Zemke, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 205989 – Schuldnerin – Geschäftszweig: Halten und verwalten von Unternehmensbeteiligungen 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.11.2019 um 13.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer Leipziger Straße 125, 10117 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 03.01.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und

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Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht

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Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. Frankfurt am Main Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht Der BFIF e.V. bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht. Gerne machen wir von der uns eröffneten Möglichkeit zur Stellungnahme Gebrauch und bitten höflich um Berücksichtigung der folgenden – aufgrund der kurzen Stellungnahmefrist knappen – Ausführungen: 1. Keine Verbesserung des Verbraucherschutzes Die gewollte verbraucherfreundliche Weiterentwicklung des Inkassorechts mit einem nur geringen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft erfüllt der Entwurf nicht. Vielmehr führt der Entwurf zu einer erheblichen Störung des Wirtschaftskreislaufes, insbesondere

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Amtsgericht Köln – Einziehung des Wertes von Taterträgen

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Staatsanwaltschaft Köln Vollstreckungsverfahren gegen Arkadiusz Marek Bil 932 Js 6443/17 V – 11.11.2019 Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO mit Strafbefehl vom 12.07.2018 hat das Amtsgericht Köln – 523 Cs 264/18 – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.650,00 Euro angeordnet Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus. Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände

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Staatsanwaltschaft Bamberg – Strafbefehl des Amtsgerichts Haßfurt

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Staatsanwaltschaft Bamberg 2120 VRs 3324/19 – 15.11.2019 Vollstreckungsverfahren gegen Patrick Werner Dietz im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet: verurteilte Person Patrick Werner Dietz Entscheidung Strafbefehl des Amtsgerichts Haßfurt vom 14.10.2019, Az: 1 Cs 2120 Js 3324/19, rechtskräftig seit 30.10.2019 Einziehungsanordnung Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) GSV in Höhe von 30789,00 EUR Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Verletzter aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen. Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang die Eintragung einer Sicherungshypothek veranlasst werden. Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen

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