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Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Oldenburg

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Staatsanwaltschaft Oldenburg Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 444 Js 67420/18 VRs – 04.11.2019 Sehr geehrte Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Oldenburg wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls (Az. 24 Ls 444 Js 67420/18 (47/18)) gegen Mitica Gindac. Diese ist rechtskräftig seit dem 18.04.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen ein Anspruch auf Rückgewähr folgender Gegenstände entstanden, den Sie nun geltend machen können: Silberschmuck: 8x Armreif und 3x Ringe (ÜL-Nr. 7337/2018) Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: ―

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Staatsanwaltschaft Köln – Einziehung des Wertes von Taterträgen

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Staatsanwaltschaft Köln 981 Js 3257/15 V – 06.11.2019 An die Geschädigten im Verfahren 981 JS 3257/15 und 930 Js 28/17 der Staatsanwaltschaft Köln Vollstreckungsverfahren gegen Ertugrul Osman Gazi Demir Sehr geehrte Damen und Herren, mit Urteil vom 16.5.2019 hat das AG in Köln – Az. 525 Ds 16/19 – die – Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1945,00 € und 2684,00 € aus einbezogener Sache 525 Ds 781/17 Amtsgericht Köln angeordnet. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Es konnten zu Gunsten von einem Geschädigten keine Vermögenswerte gesichert werden. Der Verletzte kann gemäß § 459k Abs. 1 StPO innerhalb einer Frist

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Semjo Consult GmbH i.G.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 15. Oktober 2019 gegenüber der Semjo Consult GmbH i.G. angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Die Semjo Consult GmbH i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.kontofx.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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Mellis Creations GmbH i.G.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 15. Oktober 2019 gegenüber der Mellis Creations GmbH i.G. angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Die Mellis Creations GmbH i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.cctmarket.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 15. Oktober 2019 gegenüber der Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G. angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Die Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.fxleader.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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Warnung vor Wantage One AB

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 13.11.2019 mitgeteilt, dass die Wantage One AB mit Sitz in RIDDARGATAN 23, 3TR, 114 57 STOCKHOLM, SCHWEDEN (Mail: info@wantageone.com, support@wantageone.com) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

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Zahlungsverzögerung beim Projekt „Student & Living“ in Greifswald

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Über Exporo hatte die C&S Projekt Greifswald GmbH & Co. KG in der kleinen Universitätsstadt an der Küste das Projekt „Student & Living“ finanziert. Nun hat  das Unternehmen über Exporo ein Schreiben an die Anleger versenden lassen, das die aktuelle Rückzahlungsverzögerung erklären soll. Allerdings ist es schon eine seltsame „Ausrede“, die dort genannt wird! Wir können uns nicht vorstellen, dass es sich hier um eine „spontane“ Entscheidung der Nachrangdarlehensnehmerin gehandelt hat… „Lieber Herr ………… wir haben heute neue Informationen zur Rückzahlung Ihres Investments “Student & Living” für Sie. Die Nachrangdarlehensnehmerin hat sich im Laufe des Projektes dazu entschieden, die Immobilie im eigenen

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IdealWert 1. Charlottenstr. und Neanderstr. GmbH & Co. KG – Insolvenzverfahren

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IdealWert 1. Charlottenstr. und Neanderstr. GmbH & Co. KG, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin, – vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IdealWert GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Lea Rosenthal Amtsgericht Charlottenburg – HRA 40147 – Schuldnerin – Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 8.11.2019 wird zur Beschlussfassung der besonderen Gläubigerversammlung zur Zustimmung zum notariellen Kaufvertrag vom 6.11.2019 mit der Grundbesitz am Köllnischen Park GmbH, Berlin, über die Grundstücke Charlottenstraße 68, 70, 72 in Duisburg (Amtsgericht Duisburg – Duisburg Blatt 3691) und Neanderstraße 116, 118 (Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, – von Beeck Blatt 549) zu einem

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Insolvenzverfahren der A und J Real Estate Marketing GmbH mangels Masse abgewiesen

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der A und J Real Estate Marketing GmbH, Konstanzer Straße 55, 10707 Berlin, AG Charlottenburg, HRB 188747, vertreten durch den Geschäftsführer Krapmann Arnold 36a IN 2728/19 Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw.

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Bruttoinlandsprodukt im dritten Quartal 2019 minimal gestiegen

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Das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland war im 3. Quartal 2019 (preis-, saison- und kalenderbereinigt) 0,1 % höher als im 2. Quartal 2019. Nach aktuellen Berechnungen auf Basis neu verfügbarer statistischer Informationen ging das BIP im 2. Quartal 2019 um 0,2 % zurück und damit um 0,1 Prozentpunkte stärker als zuletzt gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war der Anstieg im 1. Quartal 2019 mit 0,5 % um 0,1 Prozentpunkte größer als bisher veröffentlicht. Positive Impulse kamen im 3. Quartal 2019 im Vorquartalsvergleich (preis-, saison- und kalenderbereinigt) nach vorläufigen Berechnungen vor allem vom Konsum: Die privaten Konsumausgaben waren höher als im 2. Quartal 2019, und auch der Staat steigerte

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Sciolla & Beilborn Projektportfolio I GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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22 IN 152/19 (23): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sciolla & Beilborn Projektportfolio I GmbH, Vilbeler Landstraße 255, 60388 Frankfurt am Main (AG Marburg , HRB 7106), vertr. d.: Hubert Bonn, Vilbeler Landstraße 255, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 15.11.2019 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/ 3166-311, Fax: 0561/3166-312 bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten

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B & A Investment GmbH – Insolvenzantragsverfahren

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22 IN 151/19 (23): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B & A Investment GmbH, Tilsiter Straße 9, 35043 Marburg (AG Marburg, HRB 6549), vertr. d. d. Gesellschafter: 1. DEMA Mikroapartment AG, Tilsiter Str. 9, 35043 Marburg, diese vertreten durch den Vorstand, Hubert Bonn, Vilbeler Landstraße 255, 60388 Frankfurt a.M. und 2. H&B Hausverwaltung GbR, In der Heide 12, 35043 Gisselberg, bestehend aus den Gesellschaftern Hamed Haidari und Lucas Benjamin Bender, ist am 15.11.2019 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen

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Warnung vor Apollos Capital

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15.11.2019 mitgeteilt, dass Apollos Capital (Mail: info@apolloscapital.com, Web: apolloscapital.com) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. c BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

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Europäische Zentralbank entzieht der Anglo Austrian AAB Bank AG (vormals Meinl Bank AG) die Konzession

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Veröffentlichungsdatum: 15. November 2019 Die Europäische Zentralbank (EZB) hat der Anglo Austrian AAB Bank AG (vormals Meinl Bank AG) mit Entscheidung vom 14. November 2019 die Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften entzogen. Diese Entscheidung der EZB ist mit Zustellung heute wirksam. Da die Anglo Austrian AAB Bank AG als ein weniger bedeutendes Kreditinstitut eingestuft war, war für die laufende Aufsicht die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zuständig. Die EZB ist jedoch bei allen Kreditinstituten im Euro-Raum für den Konzessionsentzug zuständig, darunter auch für Konzessionen von weniger bedeutenden Kreditinstituten. Die Anglo Austrian AAB Bank AG hat die Möglichkeit gegen diese Entscheidung der EZB

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21 TEX / www.5capital.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 4. November 2019 der Gesellschaft 21 TEX das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet. Die Gesellschaft 21 TEX ist Betreiberin der Handelsplattform www.5capital.com für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD), Devisen, Aktien und Kryptowährungen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Damit betreibt die 21 TEX das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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Wenn China und die USA sich streiten, fällt Geld vom Himmel für den deutschen Mittelstand. Wieso? Das erfahren Sie hier.

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So beginnt eine Spam-Mail, die uns mal wieder weitergeleitet wurde. In dieser verspricht uns ein Martin Landgraf – „strategy consultant“ –  einen „Sofort-Kredit ab € 250.000 bis € 10 Mio, ab 0,5 variabler Zins“ und mit einer maximalen Laufzeit von 30 Jahren. Angeblich sei man das Tochterunternehmen einer chinesischen Investmentgesellschaft mit Sitz in Hong Kong. Eigenkapital, Sicherheiten, Bürgschaften usw. werden natürlich nicht benötigt. Zwar verschweigt man in der Mail weitere Kontakte, aber im Internet findet man die entsprechende Webseite: http://china-firmen-kredite.com/ mit dem gleichen wie in der Überschrift genannten Spruch. Dort findet man auch den Hinweis: „WICHTIG: Wir berechnen keine Provision

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Industrie erhöhte Investitionen 2018 um über 7 Prozent

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Im Jahr 2018 haben die deutschen Industrieunternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten 68,4 Milliarden Euro in Sachanlagen investiert. Zu den Sachanlagen zählen beispielsweise Maschinen, Werkzeuge oder bebaute Grundstücke. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg das Investitionsvolumen gegenüber dem Jahr 2017 um rund 4,7 Milliarden Euro oder 7,5 %. Auf die vier größten Branchen – Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen, Maschinenbau, Herstellung von chemischen Erzeugnissen sowie Herstellung von Metallerzeugnissen – entfiel mit einem Investitionsvolumen von 35,1 Milliarden Euro mehr als die Hälfte der gesamten Investitionen der deutschen Industrie im Jahr 2018. Pharmaindustrie investiert knapp 24 % mehr als im Vorjahr

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Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Oldenburg wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls

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Staatsanwaltschaft Oldenburg Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 444 Js 67420/18 VRs – 04.11.2019 Sehr geehrte Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Oldenburg wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls (Az. 24 Ls 444 Js 67420/18 (47/18)) gegen Mitica Gindac. Diese ist rechtskräftig seit dem 18.04.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen ein Anspruch auf Rückgewähr folgender Gegenstände entstanden, den Sie nun geltend machen können: Silberschmuck: 8x Armreif und 3x Ringe (ÜL-Nr. 7337/2018) Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: ―

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Amtsgericht Köln – Vollstreckungsverfahren

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Staatsanwaltschaft Köln 981 Js 3257/15 V – 06.11.2019 An die Geschädigten im Verfahren 981 JS 3257/15 und 930 Js 28/17 der Staatsanwaltschaft Köln Vollstreckungsverfahren gegen Ertugrul Osman Gazi Demir Sehr geehrte Damen und Herren, mit Urteil vom 16.5.2019 hat das AG in Köln – Az. 525 Ds 16/19 – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1945,00 € und 2684,00 € aus einbezogener Sache 525 Ds 781/17 Amtsgericht Köln angeordnet. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Es konnten zu Gunsten von einem Geschädigten keine Vermögenswerte gesichert werden. Der Verletzte kann gemäß § 459k Abs. 1 StPO innerhalb einer Frist von

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