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Channel: Das Verbraucherschutzforum
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Warnung vor der Webseite www.e-fininvest.com

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Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.e-fininvest.com, auf welcher eine Gesellschaft mit angeblichem Sitz in 12, rue Erasme, L-1468 Luxembourg, Wertpapierdienstleistungen anbietet. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass diese Gesellschaft nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten. Luxemburg, 11. November 2019 WARNING The Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warns the public against the website www.e-fininvest.com, where a company allegedly based in 12, rue Erasme, L-1468 Luxembourg, offers investment services. The CSSF informs the public that this company does not have

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Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat Luxembourg – Fotos unrechtmäßig verwendet

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Die CSSF warnt die Öffentlichkeit davor, dass Fotos von Zweigstellen des ordnungsgemäß zugelassenen luxemburgischen Kreditinstituts Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat Luxembourg auf sozialen Medien, wie z.B. Facebook, missbräuchlich verwendet werden, um Finanzierungs- und Investitionsangebote, einschließlich der Gewährung von Darlehen an Privatpersonen, zu bewerben. Die CSSF weist darauf hin, dass die Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat Luxembourg in keinerlei Verbindung zu diesen betrügerischen Internetseiten bzw. der dort gezeigten Werbeangebote steht.

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EuGH-Entscheidung zu israelischen Importen

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Exportierte Lebensmittel aus israelischen Siedlungen im Westjordanland und anderen 1967 besetzten Gebieten müssen in der Europäischen Union besonders gekennzeichnet werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg. Obst, Gemüse oder Wein müssen somit einen Hinweis auf ihr Ursprungsgebiet tragen. Stammen sie aus einer israelischen Siedlung, muss das zusätzlich vermerkt sein, wie die Richter urteilten. Politisch brisante Frage Die Frage ist politisch brisant. Israel hält eine besondere Kennzeichnung von Siedlerprodukten für diskriminierend. Kritiker beklagen, sie sei Grundlage für Boykotte gegen Israel. Palästinenserführer begrüßten die EuGH-Entscheidung und riefen die EU-Staaten dazu auf, „die Verpflichtung umzusetzen“. Hintergrund ist ein Rechtsstreit aus

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P3 Europe GmbH und das Pizza|Pasta|Please-Konzept

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Kennen Sie das australische Unternehmen Pizza|Pasta|Please? Es handelt sich um wenige Läden, in denen man Pizza und Pasta nach eigenem Wunsch zusammenstellen und bei der Zubereitung zuschauen kann. Das kommt Ihnen aus Ihrer Lieblingspizzeria oder von Vapiano bekannt vor? Deswegen sind wir auch skeptisch, was diese Pläne angeht. Die P3 Europe GmbH plant als Franchise-Lizenz-Geber entsprechende Läden in Europa. Das ist sehr mutig bei der hiesigen Konkurrenz! Sie als Kleinanleger könnten in diese Anlage investieren, in Form eines Nachrangdarlehens mit 100% Totalverlustrisiko. Allerdings glauben wir nicht an den Erfolg des Konzepts… Zudem sollte Crowdfunding innovativen Ideen dienen und nicht für den

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MIG GmbH & Co. Fonds 8 KG –Über 2 Millionen Euro

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Die MIG-Fonds sind uns schon seit  Jahren für ihre schlechten Zahlen bekannt. Deswegen verwundert es uns nicht, dass ein darüber verärgerter Anleger uns gegenüber meinte, dass man mit diesen Fonds keine Geschäfte mehr machen kann. Mehr als 100.000 Euro habe er dort schon investiert… Die Einzigen, die immer gut daran verdienen sind die Dienstleistungsgesellschaften rund um die Fonds. Und das läuft schon seit Jahren so! Es ist egal, ob es von Alfred Wieder, der HMW AG oder den MIG-Fonds kommt, Sie sollten einfach die Finger davon lassen. MIG GmbH & Co. Fonds 8 KG München Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis

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Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Fenghua SoleTech AG

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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 27. September 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Fenghua SoleTech AG festgesetzt. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Fenghua SoleTech AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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Finanzielle Sanktionen gegen Irland wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung

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Irland wird wegen Nichtdurchführung eines früheren Urteils des Gerichtshofs, mit dem u.a. eine Umweltverträglichkeitsprüfung für eine Windfarm auferlegt wurde, zu finanziellen Sanktionen verurteilt. Mit Urteil vom 12.November 2019, Kommission/Irland (C-261/18), hat die Große Kammer des Gerichtshofs Irland zu finanziellen Sanktionen verurteilt, da dieser Mitgliedstaat nach dem Urteil vom 3.Juli 2008, Kommission/Irland1, in dem der Gerichtshof einen Verstoß gegen die Richtlinie 85/3372durch Irland aufgrund der Errichtung einer Windfarm in Derrybrien (Irland) ohne vorherige Prüfung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt hatte, keine konkreten Maßnahmen ergriffen hat. Nach der Verkündung des Urteils von 2008 hatte Irland ein Legalisierungsverfahren eingeführt, mit dem es

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Amtsgericht Papenburg – Einziehungsverfahren

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Staatsanwaltschaft Osnabrück Mitteilung an Tatverletzte gem. § 459i StPO NZS 1110 Js 56181/19 VRs In dem selbstständigen Einziehungsverfahren gegen unbekannt bzw. Herrn Eduardo Aznar Solano, geb. 18.01.1971, Crer.Maduixes 13 P01, 08551 BARCELONA, SPANIEN hat das Amtsgerichts Papenburg vom 11.10.2019, Aktenzeichen: 14 Ds 168/19 1110 Js 56181/19, die Einziehung des vorläufig gesicherten Bankguthabens bei der N26 Bank in Höhe von 1.957,95 Euro angeordnet. Die Entscheidung ist seit dem 25.10.2019 rechtskräftig. Auf der Grundlage der Feststellungen in die Beschlussgründe gibt es vermutlich eine Vielzahl von unbekannten Personen, die durch die abgeurteilten Taten geschädigt worden sind. Der Verurteilung liegt unter anderem folgender Sachverhalt

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Amtsgericht Deggendorf – Leichtfertige Geldwäsche

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Staatsanwaltschaft Deggendorf Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) 4 Js 10338/18 Unter dem Aktenzeichen 4 Js 10338/18 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts Deggendorf vom 10.05.2019 der Einziehungsbetroffene Franz Xaver Kronschnabl wegen leichtfertiger Geldwäsche zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 1750,00 € rechtskräftig verurteilt. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Wertersatzeinziehung lag folgender Sachverhalt zugrunde: „Ein gewerbsmäßig handelnder, derzeit noch unbekannter Täter veranlasste unterschiedliche Geschädigte in betrügerischer Weise dazu, Geldbeträge an dritte Personen zu überweisen. Zu diesem Zweck erschlich er sich zunächst das Vertrauen der

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Debi Select classic Fonds GbR – Abschließende Beschlussfassung/ Kündigungen

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Sehr geehrte, mit unserem Rundschreiben vom 08.10.2018 haben wir Sie zuletzt über den Stand der Restrukturierungsarbeiten für die obigen Fondsgesellschaften umfassend informiert. Dabei haben wir Ihnen die Prognose der REAG AG / Purwatt AG, also den federführend im operativen Geschäft tätigen Gesellschaften, dargestellt und erläutert. Zugleich wurde ein schriftliches Abstimmungsverfahren zum notwendigen Austausch der Geschäftsführung in den drei Fondgesellschaften durchgeführt. Mit deutlicher Mehrheit sind Sie unserer Beschlussempfehlung zum Austausch der Geschäftsführung gefolgt, wofür wir uns an dieser Stelle nochmals bedanken wollen. Dieser Austausch wird nunmehr kurzfristig für alle drei Fondsgesellschaften, bei der Debi Select classic Fonds 2 GmbH & Co.

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Steuersparmodell „Goldfinger“ vor dem Landgericht Augsburg

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Beim Landgericht Augsburg startete am Mittwoch letzter Woche ein erster Prozess mit dem zur Aufarbeitung des Steuervermeidungsmodells „Goldfinger“. Es müssen sich zwei Angeklagte vor Gericht verantworten. Mittels des Handels mit Gold oder anderer hochwertiger Gegenstände hatten vermögende Steuerbürger im Ausland Millionen Summen an Steuern gespart. Diese gesetzliche Möglichkeit wurde 2013 geschlossen, zudem hatte der Bundesfinanzhof im Jahr 2017 entschieden, unter welchen Bedingungen ein solcher Goldhandel möglich war. Es gibt mehr als Hundert Beschuldigte und bisher ca. 20 Anklagen, es würde sich laut dem LG Augsburg und der Staatsanwaltschaft in Augsburg um ein unzulässiges Steuersparmodell handeln. Experten gehen davon aus, dass

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Premium Gold Deutschland GmbH – Insolvenzmeldung

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Az.: 8 IN 403/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Premium Gold Deutschland GmbH, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 47346), vertr. d.: Julius Friedrich Leineweber, (Geschäftsführer), ist am 30.09.2019  gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin  sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, c/o

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Warnung vor der HandelFX Ltd.

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Die schweizerische FINMA hat die HandelFX Ltd. auf ihre Warnliste gesetzt. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der

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Deutsche Investmentfonds verwalten rund 1,7 Billionen Euro

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Alle 7.091 Investmentfonds in Deutschland haben mit Stand Juni 2019 rund 1,7 Billionen Euro verwaltet. Wie hoch der Anteil von passiven Fonds an dieser Summe ist, konnte die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion nicht beantworten, da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keine Meldedaten erhebe, die zwischen aktiv und passiv verwalteten Fonds differenzieren würden. Die passiven Exchange Traded Funds (ETF) bilden einen bestimmten Index nach, während gemanagte Fonds die Wertpapiere nach bestimmten Kriterien aussuchen. Auf die Frage nach den Risiken von ETF heißt es, grundsätzlich würden sowohl synthetische als auch physische Replikationsmethoden bei ETF Gegenparteirisiken bergen

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Vivier and Company Limited, Auckland, Neuseeland (auch Vivier & Co.) ist nicht nach § 32 KWG zugelassen

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Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Vivier and Company Limited keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Die Vivier and Company Limited, firmierend auch unter Vivier & Co., wirbt über die Website vivierco.com unter anderem auch in deutscher Sprache für „Sparkonten mit Erträgen …, die über dem Durchschnitt liegen, ohne Volatilitätsrisiko“ sowie für „Girokonten, …, Kartendienstleistungen, Online Banking, internationale Geldtransfers“, „Treuhandkonten“ und „Multi-Währung-Investitionskonten“. Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Hinweis Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4

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Gramin SA./ 60op.com: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 18. Oktober 2019 gegenüber der Gramin SA, Majuro, Marshallinseln, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen kontaktiert deutsche Verbraucher und bietet ihnen auf seiner Handelsplattform www.60op.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Währungspaare, Rohstoffe oder Aktien an. Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht und handelt unerlaubt. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig. Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei

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Sanktionen rechtens, wenn eine internationalen Schutz beantragende Person gegen Vorschriften verstößt

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Im Urteil Haqbin (C-233/18) vom 12.November 2019 hat sich die Große Kammer des Gerichtshofs erstmals zur Reichweite des den Mitgliedstaaten durch Art.20 Abs.4 der Richtlinie 2013/331 eingeräumten Rechts geäußert, Sanktionen für den Fall festzulegen, dass eine internationalen Schutz beantragende Person grob gegen die Vorschriften des sie aufnehmenden Unterbringungszentrums verstößt oder sich grob gewalttätig verhält. Der Gerichtshof hat entschieden, dass diese Vorschrift, ausgelegt im Licht von Art.1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, es den Mitgliedstaaten nicht erlaubt, in diesem Fall eine Sanktion zu verhängen, mit der die dem Antragsteller im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen in Bezug auf

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Warnung vor der CobraCFD Ltd

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Leser unseres Blogs kennen die dahinterstehende Adresse schon: Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands, MH 96060 (Tel.: +44 2038 07 8563, E-Mail: info@cobrafx.com, info@cobracfd.com; Web: www.cobracfd.biz). Unter dieser findet man das o.g. Unternehmen, vor welchem die österreichische Finanzmarktaufsicht eine Warnung herausgegeben hat: Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 13.11.2019 teilt die FMA mit, dass CobraCFD Ltd nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit a und d bis f genannten

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Bundesamt für Justiz ergreift Maßnahmen gegen R&R Consulting (Aurimentum)

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Schon seit einiger Zeit wurde uns gegenüber vom Unternehmen die Veröffentlichung der ausstehenden Bilanzen angekündigt. Weshalb sich diese so hinauszögert, teilte man uns jedoch nicht mit.  Nun, irgendwann ist die Geduld zu Ende und die Aufsichtsbehörden werden aktiv. Uns liegt in der Redaktion ein entsprechendes Schreiben des Bundesamtes für Justiz vor, wogegen die R&R Consulting natürlich mit den üblichen rechtstaatlichen Mittel vorgehen kann. Mehr zum Procedere können Sie hier nachlesen.

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Cosimo Capital GmbH – Investment mit Totalverlustrisiko

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Darauf weist schon allein die Art der Anlage hin. Es handelt sich um ein Nachrangdarlehen. Das Unternehmen selber existiert erst seit etwas mehr als einem Jahr und hat dementsprechend keine sehr aussagekräftige Bilanz vorzuweisen. COSIMO CAPITAL GmbH Duisburg Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz Die Cosimo Capital GmbH beabsichtigt, ein von der Cosimo Capital GmbH begebenes Nachrangdarlehen öffentlich anzubieten. Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der Cosimo Capital GmbH, Stapeltor 8, D-47051 Duisburg, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Duisburg, 29. Oktober 2019 Cosimo Capital GmbH Amtsgericht Duisburg Aktenzeichen: HRB 30854 Bekannt gemacht am: 12.07.2018 20:02 Uhr In () gesetzte

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