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Die letzte Bilanz der Derivest GmbH

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Nachdem die Derivest GmbH Eigeninsolvenz beantragt hat und nun die Situation für zahlreiche Anleger und Vermittler unklar ist, haben wir uns einmal die letzte Bilanz des Unternehmens angeschaut. Dieser zufolge, könnte es hier um mehr als 50 Millionen Euro Forderungen bei geschätzten 3.000 Anlegern gehen. Derivest GmbH Marktredwitz Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bilanz Aktiva 31.12.2017 EUR A. Anlagevermögen 35.938.331,18 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 266.000,00 II. Sachanlagen 337.438,28 III. Finanzanlagen 35.334.892,90 B. Umlaufvermögen 12.634.481,90 I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.529.311,16 II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 105.170,74 C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch

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Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Derivest GmbH –Öffentliche Mitteilung

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IN 245/19 In dem Verfahren über den Antrag d. Derivest GmbH, Thölauer Straße 13, 95615 Marktredwitz, vertreten durch den Geschäftsführer Schmieg Andreas, geboren am 19.02.1960, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 4931 – Schuldnerin – Geschäftszweig: Das Halten und Tätigen von Vermögensanlagen und Beteiligungen, die Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung und sonstiger Organtätigkeiten bie anderen Gesellschaften, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: LOE 14131-R19-0266 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 07.11.2019 um 12.00 Uhr

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Zum Eigenverwaltungsverfahren der Derivest GmbH

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Bestmögliche Verwertung der Vermögenswerte für die Gläubiger und Anleger Marktredwitz. 7. November 2019. Das Amtsgericht Hof hat das Eigenverwaltungsverfahren über das Vermögen der Derivest GmbH am 7. November 2019 eröffnet. Damit ist ein wesentlicher Meilenstein in der Sanierung der Derivest erreicht. Mit dem Eigenverwaltungsverfahren wollen die Beteiligten sicherstellen, dass die Gläubiger und Anleger bestmöglich befriedigt werden können und die Basis für eine Zukunft des Unternehmens gelegt wird. Derivest investiert in Immobilien, Beteiligungsinvestments sowie verzinsliche Kapitalanlagen und Ausleihungen. Dazu hat das Unternehmen rund 45 Mio. Euro über Nachrangdarlehen von rund 2.700 Anlegern eingeworben. Aktuell sind noch rund 30 Mio. Euro zur

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Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen 2018 leicht rückläufig

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Nach vorläufigen Ergebnissen der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik wurden 2018 rund 712 300 Personen rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 3 700 beziehungsweise 0,5 % Verurteilte weniger als im Vorjahr. Bei weiteren rund 156 800 Personen endete das Strafverfahren im Jahr 2018 nicht mit einer Verurteilung, sondern einer anderen gerichtlichen Entscheidung (zum Beispiel Freispruch, Verfahrenseinstellung). Verurteilt werden kann nach deutschem Strafrecht nur, wer zur Tatzeit 14 Jahre oder älter und somit strafmündig war. Geldstrafe weiterhin häufigste Sanktionsart bei Verurteilungen Von allen rechtskräftigen Verurteilungen im Jahr 2018 war die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht wie bereits in

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IC Immobilien Holding AG – Außerordentliche Hauptversammlung

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IC Immobilien Holding AG Frankfurt am Main Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zu der am Dienstag, den 17. Dezember 2019 um 11:00 Uhr im AOC–Accent Office Center, Konferenzetage 2. Stock, Hanauer Landstraße 291, 60314 Frankfurt am Main, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung. I. Tagesordnung 1. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der IC Immobilien Holding AG auf die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären / Squeeze-Out) Nach § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen

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Projekt „Pankow Living“ auf Zinsbaustein – Alles wie immer?

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Auf der Immobilien-Crowdinvesting-Plattform zinsbaustein.de ist ein neues, bald startendes Projekt angekündigt – „Pankow Living“. Auch hier gilt das übliche Totalverlustrisiko, das sich auch nicht wirklich reduziert durch die persönliche Bürgschaft von Robert Besir, des Geschäftsführers der Projekt entwickelnden HOMEPOINT Gruppe mit Sitz in Berlin. Keiner kann schließlich sagen, welche Substanz diese Bürgschaft im Ernstfall hat, da uns weder die Vermögensverhältnisse von Herrn Besir, noch möglicherweise anderweitig existierende Bürgschaftsverpflichtungen bekannt sind. Aktuelle Bilanzen zu den Projekten, in denen Robert Besir mit seiner HOMEPOINT Gruppe involviert ist, überzeugen uns jedenfalls nicht. Im Gegenteil, es gibt sogar unserer Interpretation nach bilanziell überschuldete Gesellschaften wie

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Deutsche Cannabis AG – Hauptversammlung

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Deutsche Cannabis AG Hamburg WKN A0BVVK / A2DA6T ISIN DE000A0BVVK7 / DE000A2DA6T5 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 17. Dezember 2019 um 10:30 Uhr in Hamburg Handwerkskammer Hamburg, Raum: Bauhüttensaal (Raum 204), Holstenwall 12, 20355 Hamburg, stattfindenden diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein. Gegenstand der Hauptversammlung wird sein die folgende A. Tagesordnung 1. Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses 2018 nebst Lagebericht sowie Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse und der Lageberichte für die Geschäftsjahre 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018, jeweils mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden

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INTERSHOP Communications AG – Außerordentliche Hauptversammlung

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INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft Jena – ISIN DE000A0EPUH1 – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, den 20. Dezember 2019, um 11:00 Uhr, in der Sparkassen-Arena, Keßlerstraße 28, 07745 Jena stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung 1. Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht 2. Bericht des Vorstands über das Refinanzierungs- und Sanierungskonzept Der Vorstand weist darauf hin, dass mit Abschluss der Transformation zu einem Cloud-Anbieter der Fortbestand und die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft durch die erfolgreiche Umsetzung des

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DEMA Deutsche Mikroapartment AG – Beginn des Insolvenzverfahrens

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22 IN 147/19 (24): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DEMA Deutsche Mikroapartment AG, Tilsiter Straße 9, 35043 Marburg (AG Marburg, HRB 7251), vertr. d.: Hubert Bonn, Vilbeler Landstraße 255, 60388 Frankfurt am Main (Vorstand), ist am 08.11.2019 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3

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Amtsgericht Offenbach – Strafvollstreckungsverfahren

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Staatsanwaltschaft Darmstadt Zweigstelle Offenbach am Main Strafvollstreckungsverfahren gegen Vasileios Taousanis Sicherung von Vermögenswerten zugunsten Verletzter, Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Darmstadt -Zweigstelle Offenbach-: 1110 Js 90426/17 Die Staatsanwaltschaft führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Herrn Vasileios Taousanis, geb. am 05.06.1972, gegen den durch Beschluss des Amtsgerichtes Offenbach am Main vom 19.09.2019 wegen Betruges die Einziehung von Wertersatz angeordnet wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist den Verletzten aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht

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Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Wolfsburg wegen Bankrotts

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Staatsanwaltschaft Braunschweig Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung Aktenzeichen: 403 Js 40704/18 Die Staatsanwaltschaft Braunschweig vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Wolfsburg wegen Bankrotts (Az. 403 Js 40704/18) gegen Hülya Grüttner. Diese ist rechtskräftig seit dem 19.10.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch entstanden den Sie nun bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig unter obiger Geschäftsnummer geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: ― Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird

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Amtsgericht Köln – Vollstreckungsverfahren wegen besonders schwerem Betrugsfall

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Staatsanwaltschaft Köln 951 Js 3516/18 V – 29.10.2019 An die Geschädigten im Verfahren 951 Js 3516/18 Vollstreckungsverfahren gegen Constantin-Madalin Dorcu Tatvorwurf: Besonders schwerer Fall des Betruges Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO Anlagen Merkblatt über das Entschädigungsverfahren Rückantwortschreiben An die Geschädigten im Verfahren 951 Js 3516/18, mit Beschluss vom 12.07.2019 hat das Amtsgericht Köln – 525 Ds 311/19 – hinsichtlich Constantin-Madalin Dorcu die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.030,00 Euro angeordnet Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben

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Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Maier + Partner AG

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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 25. September 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Maier + Partner Aktiengesellschaft festgesetzt. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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Karatbit Foundation und die Rückabwicklungsanordnung

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Dass Harald Seiz über die Rückabwicklungsverfügung der BaFin (siehe unten) nicht begeistert ist, leuchtet sicher jedem ein. Daher ist es auch nachvollziehbar, dass er gegen diese nun vorgehen will. Ob er damit erfolgreich sein wird, steht auf einem anderen Blatt. Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, jedenfalls sieht die Chancen von Harald Seiz als gering an. Und selbst wenn Herr Seiz erfolgreich sein sollte, wird er mit dieser Verfügung gebrandmarkt sein. Nun jedenfalls wird er sich mit einer Anleger-Rückforderungswelle der einbezahlten Gelder konfonrtiert sehen. Das ist es auch, was Thomas Pforr jedem investierten Anleger schnellstmöglich

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Blue Palm Group Inc.: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt


BaFin: Keine Anwerbung von Probanden!

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Die BaFin weist erneut darauf hin, dass sie keine Personen anwirbt, die zu Testzwecken Konten bei Kreditinstituten eröffnen sollen. Der BaFin sind erneut Fälle bekannt geworden, in denen unbekannte Täter angeblich im Namen der BaFin Personen Online kontaktiert haben. Die Täter haben die Personen aufgefordert, ein Testkonto per Video-Ident-Verfahren bei einem Kreditinstitut zu eröffnen. Die Täter stellen den Testpersonen Anmeldedaten für eine Online-Kontoeröffnung zur Verfügung. Anschließend sollen die Probanden diese Anmeldedaten bei der Kontoeröffnung eingeben. Dabei sollen sie im Videochat zur Identifizierung nicht offenlegen, dass ihnen die Anmeldedaten von den Tätern zur Verfügung gestellt wurden. Das Kreditinstitut merke es, dass

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Karatbars International, Harald Seiz, die BaFin und das Handelsblatt

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Endlich hat sich auch die BaFin dieses Falles angenommen und mit einer Anordnung der Rückabwicklung der Karatbit Foundation und ihres KaratCoin reagiert. Damit beginnen langsam unsere Recherchen Früchte zu tragen, die Harald Seiz seinen Anlegern und MLM-Partnern immer als Geschichten des „bösen Bremers und seinen Plattformen“ abgetan hat. Stattdessen hätte er seine Energie doch lieber in die seriöse Aufklärung unserer Vorwürfe stecken sollen. Aber vielleicht konnte er nichts aufklären? Und bitte, Herr Seiz, es erfüllt uns nicht mit Genugtuung, dass wir anscheinend Recht hatten mit unserer Berichterstattung. Im Interesse der Anleger wäre uns ein anderer Ausgang auch lieber. Aber das

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Zur Derivest GmbH Forderungsanmeldung

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Der Insolvenzverwalter, d.h. in diesem Fall der Sachwalter, hat die betroffenen Anleger in seiner Veröffentlichung aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Als letztmöglichen Termin hat er den 27. Dezember 2019 benannt. Als Betroffener sollten Sie diese Frist auf keinen Fall verstreichen lassen! Auch in einem Eigeninsolvenzverfahren ist es natürlich wichtig, seine Forderungen anzumelden, um dann auch bei einer möglichen „Quotenverteilung“ berücksichtigt zu werden. Wie hoch diese ausfällt, wird sich erst nach der Verwertung der entsprechenden ASSETS der Derivest GmbH zeigen. Wir raten zudem jeden betroffenen Anleger, sich hierzu auch den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen, um bei der Forderungsanmeldung keine Fehler zu machen.

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Anklage gegen ehemalige und amtierende Manager von Volkswagen wegen Untreue

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Im Fall mutmaßlich überhöhter Bezahlung von Betriebsräten hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen vier hohe ehemalige und amtierende Manager von Volkswagen erhoben. Zwei früheren Vorstandsmitgliedern sowie einem ehemaligen und einem aktuell leitenden Manager werde Untreue vorgeworfen, teilte die Behörde heute mit. Das Thema beschäftigt den Konzern und die niedersächsische Justiz seit 2016. Die Staatsanwälte prüfen, ob Arbeitnehmervertretern zu hohe Gehälter genehmigt wurden. „Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, als jeweilige Personalvorstände beziehungsweise Leiter des Personalwesens für die Konzernmarke Volkswagen zwischen Mai 2011 und Mai 2016 mehreren Betriebsratsmitgliedern überhöhte Gehälter und Boni gewährt zu haben“, so die Ermittler. Hierdurch sei dem VW-Konzern ein

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FAZ berichtet über Karatbars und Harald Seiz

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Nun berichten immer mehr große Medien über den mutmaßlichen Betrug von Harald Seiz und seinen Unternehmen. Trotzdem möchten wir natürlich noch einmal darauf hinweisen, dass weiterhin die Unschuldsvermutung gilt. https://www.faz.net/aktuell/finanzen/karatbars-dubiose-geschaefte-mit-krypto-gold-16481982.html

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