Staatsanwaltschaft Düsseldorf 130 Js 26/08 – 07.06.2019 In dem Strafverfahren Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Aktenzeichen 130 Js 26/08, gegen Güney Cömert, geboren am 28.09.1974, wohnhaft Jütenstr. 6, 47445 Moers, wegen Betruges Mitteilung an Verletzten gemäß § 459i Abs. 1 StPO Mit Urteil vom 21.01.2019 hat das LG Düsseldorf – 10 KLs 1/19 – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 30000,00 € angeordnet. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr über die Verteilung des noch sicherzustellenden Verwertungserlöses zu befinden. Über Ihre diesbezüglich bestehenden Rechte und Möglichkeiten setze ich Sie wie folgt in Kenntnis: Der Verletzte kann gemäß § 459k
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