Schon öfters haben wir geschildert, dass eine strafrechtliche Verfolgung von Hasskommentaren, Beleidigungen, Verleumdungen usw. im Internet ohne weiteres möglich ist. Nun berichtete auch der Spezialstaatsanwalt des Sonderdezernats für Justiz (Nordrhein-Westfalen), dass diese Art von Kommentaren strafrechtlich verfolgt werden. Seit dem Jahre 2016 gibt es bei der Staatsanwaltschaft in Köln eine Zentralstelle zur Verfolgung dieser Straftaten. Anzeigen wegen Volksverhetzung, zur Begehung von Straftaten, Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen und weiteren Taten können verfolgt werden. Der Staatsanwalt sagte laut der Süddeutschen Zeitung: Viele Straftäter sind verblüfft, wenn die Polizei vor der Tür steht. Seit dem Februar hat er 385 Anzeigen erhalten und 75
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