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FiNet Financial Services Network AG – Es muss etwas geschehen!

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Angesichts dieser Bilanz sollten die Vorstände schnellstmöglich reagieren. Ein siebenstelliges Minus muss zu Konsequenzen führen! FiNet Financial Services Network Aktiengesellschaft Marburg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bilanz zum 31. Dezember 2017 der FiNet Financial Services Network AG, Marburg Aktiva Stand am 31.12.2017 Stand am 31.12.2016 EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 97.151,00 124.081,50 II. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 332.118,20 399.060,80 III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 1.782.437,00 1.782.437,00 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.505.621,76 4.297.295,39 – Forderungen gegen verbundene Unternehmen 597.136,05 663.856,65 II. Kassenbestand und

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EYEMAXX Real Estate AG – Hoher negativer „Finanzerfolg“

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Den kann man den gerade im Bundesanzeiger veröffentlichten Zahlen entnehmen. Da heißt es, schnell handeln! Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (zusammengefasst) in TEUR 2017/2018 2016/2017 Umsatzerlöse 5.459 4.998 Änderung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 4.539 1.183 Sonstige Erträge und Aufwendungen (zusammengefasst) -11.205 -5.658 Ergebnisse aus Beteiligungen (zusammengefasst) 15.644 13.729 Betriebsergebnis (EBIT) 14.437 14.252 Finanzerfolg -4.876 -6.050 Ergebnis vor Steuern 9.561 8.202 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 10 91 Veränderung der latenten Steuern -2.279 -1.666 Periodenergebnis 7.292 6.627 davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile 93 7 davon Ergebnis der Aktionäre des Mutterunternehmens 7.199 6.620 Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurden Veränderungen des

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LÖBIG & PARTNER Wohnbau- und Maklergesellschaft mbH – Kaum noch Eigenkapital vorhanden

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Dies kann man der letzten Bilanz (hier und hier) entnehmen. Für eine Wohnbau- und Maklergesellschaft erscheinen uns knapp über 9.000 Euro Eigenkapital sehr unzureichend. Damit liegt es gerade einmal bei 40% des Stammkapitals der GmbH. Das Unternehmen selber wirbt mit seiner 25jährigen Geschäftstätigkeit, die aber anscheinend nicht sehr erfolgreich verlief. Auch wenn es nicht so berauschend ist, könnte das für eine reine Maklergesellschaft noch ausreichen. Sollte das Unternehmen aber möglicherweise selber als Bauträger bzw. Wohnbauunternehmen agieren, dann wären wir doch sehr skeptisch. Das vorhandene Stammkapital ist doch viel zu gering, um als Erwerber einer Immobilie beispielsweise bei Gewährleistungsansprüchen auf der sicheren Seite zu sein.

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BodenWert Immobilien AG sagt, Hypo Festzins-Anleihen seien besser als eine Anlage in Holz

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Wenn man sich auf der Suchseite der in Deutschland beliebtesten Internet-Suchseite aufhält, fallen einem ständig interessante Werbungen auf. Wie die oben genannte Werbung der BodenWert Immobilien AG. Wir halten diese Aussage für möglicherweise irreführend, wie wir Ihnen gleich zeigen wollen. Doch zuerst der Inhalt der Werbung: „Was genau ist der HYPO FESTZINS? Der HYPO FESTZINS wird seit 2014 von der BodenWert Immobilien AG, München, angeboten. Über 6 Millionen Euro investierten Anleger bisher in elf HYPO FESTZINS-Kapitalanlagen. Der Erfolg dieser Immobilien-Kapitalanlage, die in Form einer Anleihe (Inhaberschuldverschreibung) konzipiert ist, liegt in der Kombination eines Festzinses mit einer 100%-Besicherung des Kapitals. Die Höhe

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COMPETENT INVESTMENT CENTRAL GmbH – Angespannte wirtschaftliche Lage?

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Es ist keine gute Bilanz, die das Unternehmen hier vorzuweisen hat. Dass man keine Insolvenz anmelden musste, ist letztlich nur den „Rangrücktrittserklärungen von Darlehensgebern“ zu verdanken. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die wirtschaftliche Situation des Unternehmens aus unserer Sicht angespannt ist. Das Unternehmen ordnen übrigens wir dem Umfeld von Sven Thieme aus Coswig zu, den wir noch von der ORTUS SE kennen, welche wiederum in der Vergangenheit des Öfteren in der Kritik von Verbraucherschützern und Rechtsanwälten wegen ihrer Immobiliengeschäfte stand. COMPETENT INVESTMENT CENTRAL GmbH Coswig Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bilanz Aktiva 31.12.2017 EUR

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Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Betrügern, die angeblich im Auftrag der FMA handeln

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Aktuell treten in- und außerhalb Österreichs Betrüger unter dem Namen „Deutschekassa payment processing system“ und der zugehörigen Website http://deutchekasse.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) auf, die sich als Mitarbeiter der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ausgeben. Diese rufen unerbeten Personen an und fordern Geldüberweisungen zur Durchführung angeblicher Geldtransfers. Um einen solchen angeblich angewiesenen Geldtransfer durchführen zu können, sei es demnach notwendig, dass die kontaktierten Personen einen bestimmten Prozentsatz der Summe als „Provision“ vorstrecken. Die Betrüger geben auf ihrer Website unter anderem Kontaktinformationen der FMA, sowie die E-Mail Adresse Antrag@fma-gv-at.com (bzw. ähnliche Adressen) an und benutzen in schriftlichen Dokumenten widerrechtlich

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SHEDLIN Chinese Property 1 GmbH & Co. KG – Folgenreiche Liquidation

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SHEDLIN Chinese Property 1 GmbH & Co. KG/ Nürnberg Die Gesellschaft ist zum 31.12.2018 aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Der Liquidator Das könnte aus unserer Sicht ein Beschluss mit weitreichenden Folgen für die beteiligten Anleger sein, denn auch hier wird sich der Liquidator von Anlegern sicherlich Gelder zurückholen wollen. SHEDLIN Chinese Property 1 GmbH & Co. KG Nürnberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 ANLAGEN 1. Bilanz zum 31. Dezember 2017 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2017

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Staatsanwaltschaft München

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Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung von Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) 403 Js 167433/14 VMA Unter dem Az.: 403 Js 167433/14 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 11.12.2018 der Einziehungsbetroffene Karel Adamec zur Zahlung von Wertersatz rechtskräftig verurteilt. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Wertersatzeinziehung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Verurteilte versandte im Zusammenwirken mit weiteren nicht näher bekannten Personen in einer nicht abschließend bekannten Anzahl von Fällen, jedoch mindestens in 128 Einzelfällen, gefälschte Zahlungsaufforderungen im Namen des ARD und ZDF Deutschlandradio Beitragsservices, der für die

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FMA: Versicherungsübertragung

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Bestandübertragung von Scottish Widows Limited auf die Scottish Widows Europe S.A. Veröffentlichungsdatum: 13. März 2019 Die Scottish Widows Limited, mit Sitz in 25 Gresham Street, London, United Kingdom, EC2V 7HN beabsichtigt, Teile ihres Lebensversicherungsbestands auf die Scottish Widows Europe S.A., mit Sitz in 20 Rue de la Poste, 2346 Luxembourg, zu übertragen. Nach den Angaben der britischen Aufsichtsbehörde sind davon auch Verträge mit Versicherungsnehmern in Österreich betroffen. Gemäß § 31 Abs 2 VAG 2016 besteht ein Kündigungsrecht der Versicherungsnehmer.

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UmweltBank AG – Provisionsüberschuss sinkt um 31,7%, Personalkosten steigen um 13%

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Diese Angaben kann man der aktuellen Bilanz der UmweltBank AG entnehmen. Es sind Kennzahlen, die auf den ersten Blick kein gutes Verhältnis aufzeigen: Höhere Personalkosten bei weniger Provisionseinnahmen ergibt kein gutes Ergebnis… UmweltBank Aktiengesellschaft Nürnberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bericht des Aufsichtsrats Die UmweltBank bewegt sich in einem sehr herausfordernden Marktumfeld mit weithin historisch niedrigen Zinsen und einer ständig zunehmenden Regulierung. Trotzdem kann sie erneut auf ein positiv verlaufenes Geschäftsjahr zurückblicken. Sie weist starke und stabile Zahlen aus, auch wenn sich das Ergebnis von einem herausragenden Niveau auf ein sehr gutes entwickelt hat. Zusammensetzung des Aufsichtsrates Der

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Österreichs Bundeskriminalamt warnt vor „Sextortion“

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Aktuell warnt das Bundeskriminalamt Österreichs vor „Sextortion“. Der Begriff Sextortion setzt sich aus „Sex“ und „Extortion“ zusammen. Sextortion bezeichnet eine Methode, bei der eine Person mit Bild- und Videomaterial, das sie beim Vornehmen sexueller Handlungen oder nackt zeigt, erpresst wird. Mögliche Vorgehensweise Die Zielpersonen erhalten über soziale Netzwerke wie beispielsweise Facebook, Dating-Plattformen oder WhatsApp eine Einladung oder Freundschaftsanfrage einer ihnen unbekannten, attraktiven Person. Nach einer Kennenlernphase erfolgt die Aufforderung an das Opfer, in einen Videochat, wie zum Beispiel Skype, zu wechseln und sich dort nackt zu zeigen, zu masturbieren, ausgelassen nackt herumzutanzen oder anzüglich zu posieren. Um glaubhaft zu wirken,

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Provisionsdeckel auf Lebensversicherungen

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Unserer Meinung nach sollte das sofort auf gesetzlicher Grundlage so geschehen. Heute ist die Vermittlung von Lebensversicherungen immer noch ein interessantes Marktsegment für viele Vertriebe, obwohl das Ansehen der Lebensversicherungsbranche in den letzten Jahrzehnten permanent abwärts ging. Mit dazu beigetragen haben natürlich auch die hohen Kosten, die dem Kunden mit dem Abschluss einer Lebensversicherung entstehen, aus denen schließlich auch die hohen Provisionen an die Vermittler bzw. den vermittelnden Vertrieb bezahlt werden müssen. Natürlich soll jeder Berater/ Vermittler einer Lebensversicherung auch für seine Arbeit entlohnt werden, denn gute Beratung darf auch Geld kosten. Grundsätzlich sind wir in unserer Redaktion aber der Meinung,

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Fragen an die GECCI Immobilien KG und Gerald Evans

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Gerald Evans hat bisher nicht auf unsere Presseanfragen reagiert, obwohl er selber gerne redet. Daher finden Sie im Folgenden Fragen, die am besten Sie ihm bei Interesse an seinen Investitionsangeboten direkt stellen sollten. Lassen Sie sich seine Antworten unbedingt in schriftlicher Form geben! Auf seiner Internetseite finden wir nachfolgenden Hinweis: Erster Schritt: Nachrangdarlehen. Anschließend nach Abschluss der Bauphase des Projektes „Eintragung ins Grundbuch, Abteilung 3, erster Rang.“ Anmerkung der Redaktion: Nun, wir fragen uns natürlich, warum man dem Unternehmen überhaupt Geld in Form eines Nachrangdarlehens geben sollte, denn wie wir alle wissen, hat ein Nachrangdarlehen ja immer das Risiko eines Totalverlustes

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Zum Umgang mit Blockchain-Technologie

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In einer Anhörung des Finanzausschusses am 11.03.2019 zum Umgang mit Daten mittels Blockchain-Technologie gab es neben einiger Skepsis unter den Experten überwiegend Zustimmung. Grundlage der Anhörung war ein Antrag der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/4217) mit dem Titel: „Zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) im Finanzmarkt schaffen“. Die FDP machte geltend, dass das Potenzial der Blockchain-Technologie nur ausgeschöpft werden könne, wenn Rechtssicherheit für die Anwendung bestehe und ein praktikabler Rechtsrahmen für die Nutzung gegeben sei. Dezentral geführte Datenbanken Wie die FDP erläuterte, bezeichnet man mit dieser als DLT abgekürzten Technologie dezentral geführte Datenbanken, die Teilnehmern des Netzwerks eine gemeinsame Schreib-, Lese- und

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Gelsenkirchen – Betrug in 39 Fällen

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Staatsanwaltschaft Essen Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO 15 Js 33/17 Strafverfahren gegen Sabrina Weber wegen Betruges in 39 Fällen Mit Urteil vom 06.11.2018 hat das Amtsgericht Gelsenkirchen –Az.: 310 Ls 46/18– die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 10.697,82 € angeordnet. Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Es lässt sich derzeit nicht abschätzen, ob Vermögenswerte beigetrieben und verwertet werden können. Über die gesetzlich normierten Möglichkeiten, eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, wird hiermit in Kenntnis gesetzt. Auf das angefügte Merkblatt weise ich hin. Merkblatt für die Entschädigung von Verletzten von Straftaten

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Staatsanwaltschaft Kassel – Strafvollstreckungsverfahren wegen Geldwäsche

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Staatsanwaltschaft Kassel Strafvollstreckungsverfahren gegen Daniela Haeder Sicherung von Vermögenswerten zugunsten Verletzter, Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Kassel: 2610 Js 41229/17 V Die Staatsanwaltschaft führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Frau Daniela Haeder, geb. am 16.07.1987, d. durch Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 13.04.2018 wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte in 2 Fällen verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist d. Verletzten aus der/den von d. Verurteilten begangen(en) Tat(en) ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was d. Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um d. Verurteilten das aus den Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des

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Naumburg – Einziehungsanordnung

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Staatsanwaltschaft Halle Nebenstelle Naumburg Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung Strafvollstreckungssache gegen Ernst Paul Preller 610 Js 209591/16 VRs Mit Urteil vom 08.03.2018 hat das Amtsgericht in Naumburg (Saale) – 10 Ls 610 Js 209591/16 – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 10.263,38 € angeordnet. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist den Geschädigten oder deren Rechtsnachfolgern ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von insgesamt 10.263,38 € entstanden, den diese nun in der jeweiligen Höhe

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Beteiligung MS „DIANA SCHULTE“ Shipping GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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5 IN 20/19/ In dem Verfahren über den Antrag d. Beteiligung MS „DIANA SCHULTE“ Shipping GmbH, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, c/o First Fleet Shipmanagement Nordfriesland GmbH & Co. KG, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 106384 – Schuldnerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 332866 031514-19 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 13.03.2019 um 21:20 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1

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Beteiligung MS „BALTHASAR SCHULTE“ Shipping GmbH – Insolvenzeröffnung

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5 IN 22/19 In dem Verfahren über den Antrag d. Beteiligung MS „BALTHASAR SCHULTE“ Shipping GmbH, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, c/o First Fleet Shipmanagement Nordfriesland GmbH & Co. KG, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 112337 – Schuldnerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 332863 013511-19 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 13.03.2019 um 21:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1

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eSports.com AG – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Az.: 1509 IN 558/19 In dem Verfahren über den Antrag d. eSports.com Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Furch Fabian, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 723002 – Schuldnerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brienner Straße 9, 80333 München Geschäftszweig: Gründung von Kapital- und Personengesellschaften sowie Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, ausschließlich mit eigenem Namen und mit eigenem Vermögen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 14.03.2019 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet,

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