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BodenWert Immobilien AG – Genussrechte

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BodenWert Immobilien AG München Mitteilung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (analog) Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juli 2018 wurde der Vorstand bis zum 31. Juli 2018 ermächtigt, einmal oder mehrmals Genussrechte auszugeben. Am 16.07.2018 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und Genussrechte über EUR 150.000,00 ausgegeben. Des Weiteren hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 3. Juli 2018 von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und Genussrechte über EUR 1.200.000,00 ausgegeben. Die Erklärung über die Ausgabe dieser Genussrechte wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 208446) hinterlegt. München, im Dezember

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Bodenwert Immobilien AG – Nicht gedeckter Fehlbetrag von über 850T€

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Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag bei dem o.g. Unternehmen hat sich, laut der Bilanz, innerhalb eines Jahres nahezu verdoppelt. Das könnte natürlich auch erklären, warum man nun frisches Kapital benötigt. Wenn man aber die obige Information liest, möchte man dem Unternehmen dann noch wirklich sein Geld anvertrauen? Vor allem, weil es sich auch noch um Finanzprodukte mit dem Risiko eines Totalverlustes handelt. Derzeit gibt das Unternehmen nämlich neue Genussrechte heraus. Wollen Sie das wirklich riskieren? Bedenkt man dann noch, dass wir uns seit einigen Jahren im Immobilienbereich in einer „Verdienphase“ befinden, dann muss man sich wirklich fragen, ob die

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Gateway Real Estate AG – Sind die Weichen nun in Richtung Zukunft gestellt?

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Das Unternehmen gehört zum Umfeld von Norbert Ketterer, den wir aus diversen anderen Gesellschaften in Deutschland und der Schweiz kennen. Ketterer gibt sich gerne als der große Immobilientycoon im Hintergrund. Nun hat die o.g. Gesellschaft eine neue Bilanz vorgelegt, die sogar ein positives Ergebnis ausweist. Im Vorjahr hatte man noch über 6 Millionen Euro Verlust. Ob das nun die endgültige Trendwende zum Erfolg ist, wird man abwarten müssen; die Weichen scheinen aber gestellt zu sein.Gateway Real Estate AG Frankfurt am Main Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018 AKTIVA in Tsd. € 31.12.2018 31.12.2017 A.

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BaFin: Bekanntmachung über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

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Vom 25. Februar 2019 Unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 63 des Versicherungsaufsichtsgesetzes hat das britische Versicherungsunternehmen Travelers Casualty and Surety Company of Europe Limited mit Wirkung vom 28. Februar 2019 einen Bestand an Versicherungsverträgen, in denen auch in Deutschland belegene Risiken bzw. eingegangene Verpflichtungen enthalten sind, auf das britische Versicherungsunternehmen Travelers Insurance Company Limited übertragen. Übertragendes Versicherungsunternehmen: Travelers Casualty and Surety Company of Europe Limited (7169) 33 St Mary Axe London EC3A 8AG GROSSBRITANNIEN Übernehmendes Versicherungsunternehmen: Travelers Insurance Company Limited (7938) 33 St Mary Axe London EC3A 8AG GROSSBRITANNIEN Bonn, den 25. Februar 2019 VA 26 –

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Deutsche Wertlager GmbH – Domain deaktiviert

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Die Deutsche Wertlager GmbH, die zwischendurch versehentlich (?) eine Insolvenzeröffnung ausgelöst und damit für Irritationen gesorgt hatte, hat nun anscheinend ihre Webseite abgeschaltet. Das ist ungewöhnlich für ein Unternehmen, das mit Anlegern Geschäfte machen will, denn eine solche Domain bietet ja einerseits Informationen, andererseits dient sie der Kontaktaufnahme für den investierten Anleger. Erst im vorigen Juli hatte das Unternehmen zudem überraschend seinen Geschäftsführer gewechselt, statt Heike Schneider ist nun Dietmar Bintz verantwortlich. Unter Frau Schneider hatte sich das Unternehmen unserer Kenntnis tatsächlich nicht sonderlich gut entwickelt. Ob sich seitdem etwas gebessert hat, können wir mangels neuerer Bilanz allerdings nicht sagen

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Berlin: Über TSG SOLAR GmbH unrechtmäig Ferienhäuser vermietet

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Staatsanwaltschaft Berlin Az.: 281 Js 5388/16 bzw. 241 AR 124/18 (247) Durch das Landgericht Berlin ist am 14.11.2017 – Gz. 512 KLs 9/17- gegen Cristian Moanta ein Urteil ergangen. Er und die weitere Angeklagte Georgina-Cristina Bucur (alias Martina den Bergen) gaben auf den Internetseiten www.villa-gardasee.com und www.palmeras-mallorca.com vor, hochwertige Immobilien in exklusiver Lage für Urlaubsaufenthalte zu vermieten. Sie verwendeten Fotos existierender Ferienhäuser, auf die sie keinen Zugriff hatten. Als Vermieterin trat regelmäßig die TSG SOLAR GmbH auf. Die Geschädigten erhielten online Mietverträge und wurden zur Anzahlung aufgefordert. Diese betrug entweder 50 Prozent oder den vollen Mietpreis, rabattiert um 10 Prozent.

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Zu den Genussrechten der Timberland Capital AG

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Darüber haben wir bereits schon berichtet und diesbezüglich auch bei der Anlagegesellschaft nachgefragt. Da wir aber keine Antwort erhalten haben, wendeten wir uns an einen Kapitalmarktrechtler, der uns folgendes zu den Genussrechten der Timberland mitteilte: Sehr geehrte Damen und Herrn von diebewertung.de, sehr geehrter Herr Bremer, Sie haben hinsichtlich des Verkaufsprospekts für das öffentliche Angebot von Namens-Genussrechten der Timberland Capital AG vom 21. April 2009 in der Fassung des Nachtrags Nr. 2 vom 12. Januar 2012 angefragt, ob aus unserer Sicht bei der rechtlichen Gestaltung der Genussrechte besondere Auffälligkeiten zu bemerken sind. Ich kann mich dieser Frage allenfalls abstrakt-rechtlich nähern.

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BaFin schaltet Werbung bei google!?

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Das hat uns doch ziemlich überrascht, dass wir eine Werbung der BaFin bei Google AdWords gefunden haben! Vor allem auch, weil derartige Werbung nicht gerade günstig ist und die BaFin das dann aus Steuergeldern bezahlen würde. Um ehrlich zu sein, könenn wir uns auch nicht vorstellen, dass die BaFin bei einem derartigen Unternehmen gegen ein anderes Unternehmen eine Warnung schaltet. Um das zu klären, haben wir natürlich der BaFin selber eine Anfrage geschickt, rechnen aber nicht mit einer Antwort, da das bei Einzelfällen gewöhnlicherweise nicht geschieht. Aus unserer Sicht warnt die Bafin ausreichend und auch schnell über ihr eigenes Internetportal,

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Real Auto Trade nicht nach § 32 KWG zugelassen

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Datum: 11.03.2019 Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Real Auto Trade, Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Auf ihrer Internetseite www.real-autotrade.com behauptet das Unternehmen wahrheitswidrig, dass das Unternehmen unter anderem der Aufsicht der BaFin unterliege („regulated by“).

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Verbraucherzentrale warnt vor najoba.de der Mitrados GmbH & Co. KG

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Auf der Suche nach Naturkosmetik oder Bio-Lebensmitteln gelangten Verbraucher auf den Onlineshop www.najoba.de der Mitrados GmbH & Co. KG. Anschließend beschwerten sie sich bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft, die ihnen während der Bestellung in diesem Shop untergeschoben wurde. Die bestellte Ware wurde, so berichteten Verbraucher, zwar bezahlt und geliefert. Doch vier Wochen nach der Bestellung wurden plötzlich weitere 59 Euro für eine 12-monatige Mitgliedschaft von ihrem Konto abgebucht. Der Trick: Laut Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist ein Kauf im Onlineshop von Najoba nur für Mitglieder möglich. Tatsächlich gab es darauf aber keinen Hinweis oder entsprechende Einschränkungen während der Bestellung.

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Kein Porno geschaut und trotzdem bezahlen?

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Die unbekannten Absender schreiben an offenbar wahllos ausgewählte Empfänger, dass sie deren Webcam gehackt und sie beim Pornogucken und „sexuellen Handlungen an sich selbst“ gefilmt hätten. Nur wenn die Empfänger einen gewissen Betrag in Bitcoins überweisen, könnten sie verhindern, dass die Filme an Familien und Freunde weitergegeben oder veröffentlicht würden. In einer anderen Version behaupten die Absender, sie hätten den Computer des Empfängers mit einer Software infiziert, die pornografische Dateien gefunden hätte und drohen damit, Freunde und Familienmitglieder darüber zu informieren. Manchmal hängen auch Dateien an diesen Erpressungsnachrichten, die keinesfalls geöffnet werden sollten! Denn sie beschädigen sehr wahrscheinlich das Gerät

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Swiss Storage Solutions AG – Selfstorage Park Köln-Pesch / Renditebox

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Selfstore-Lagerboxen waren einmal ein neuer Trend von Sachwert-Anlagen im grauen Kapitalmarkt. Gute Verkaufsprovison, hohe ausgelobte Rendite um die Anlage dem Kunden schmackhaft zu machen. Aber seit der erste Strucki mit diesem Produkt zum Kunden geschlappt ist, hat sich der Markt massiv verändert und professionalisiert. Die großen Player heißen heute Pickens Self Storage, Shurgard, Lagerbox, Myplace und Secur. Nicht die Fläche an sich, sondern deren Vermarktung und Flächen-Management ist für den wirtschaftlichen Erfolg entscheidend, denn nur eine vermietete Lagerbox verdient Geld. Nur in seltenen Ausnahmefällen haben sich Einzelanbieter dauerhaft am Markt behaupten können. Die Swiss Storage Solutions AG versucht sich aktuell

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Staatsanwaltschaft Köln – Vollstreckungsverfahren

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Staatsanwaltschaft Köln 910 Js 69/17 V Frau Ashley Lambert, 15476 17 Ave, Surrey CDN-V4AN2, British Columbia, KANADA Vollstreckungsverfahren gegen Averescu Cojocaru Sehr geehrte Frau Lambert, mit Urteil vom 09.04.2018 hat das AG in Köln – (525 Ds 121/18) – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 7.750,00 € angeordnet. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr über die Verteilung des Verwertungserlöses des sichergestellten Vermögens zu befinden. Über Ihre diesbezüglich bestehenden Rechte und Möglichkeiten setze ich Sie wie folgt in Kenntnis: Der Verletzte kann gemäß § 459k Abs. 1 StPO innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Erhalt

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BaFin: Übertragung eines Versicherungsbestandes

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bekanntmachung über die Übertragung eines Versicherungsbestandes Vom 27. Februar 2019 Unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 63 des Versicherungsaufsichtsgesetzes wird das britische Versicherungsunternehmen Aviva Life & Pensions UK Limited mit Wirkung vom 29. März 2019 einen Bestand an Versicherungsverträgen, in denen auch in Deutschland belegene Risiken bzw. eingegangene Verpflichtungen enthalten sind, auf das irische Versicherungsunternehmen Friends First Life Assurance Designated Activity Company übertragen. Übertragendes Versicherungsunternehmen: Aviva Life & Pensions UK Limited (7459) Wellington Row York North Yorkshire YO90 1WR GROSSBRITANNIEN Übernehmendes Versicherungsunternehmen: Friends First Life Assurance Designated Activity Company (9530) One Park Place Hatch Street

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BEATE Property Holding Verwaltungs GmbH – Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse

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810 IN 307/13 B: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEATE Property Holding Verwaltungs GmbH, Kennedyallee 102, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 75813), vertr. d.: Andrè Haas, Hofwiesenstraße 5, 97852 Schollbrunn, (Geschäftsführer) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.02.2014 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.02.2014

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Primus Werte Edelmetallhandel GmbH & Co. KG – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

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59 IN 286/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Primus Werte Edelmetallhandel GmbH & Co. KG, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern (AG Stendal, HRA 3804), vertr. d.: 1. Primus Werte Verwaltungs-GmbH, Machern, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Jens Müller, OT Siptenfelde, Straßberger Straße 23A, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am aufgehoben worden. Amtsgericht Halle (Saale), 11.03.2019

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ZEAL Network SE – Umtauschangebot an die Aktionäre der Lotto24 AG

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ZEAL Network SE London, Vereinigtes Königreich Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN, DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. Die ZEAL Network SE, London, Vereinigtes Königreich (die „Bieterin„), hat am 31. Januar 2019 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Umtauschangebots (das „Angebot„) an die Aktionäre der Lotto24 AG, Hamburg, zum Erwerb sämtlicher auf den

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Unique Global Investment GesbR und der neue „Rettungsversuch“ mit der Online-Bank Johnson Capital Private

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Zwei europäische Finanzaufsichtsbehörden haben vor dem Unternehmen öffentlich gewarnt. Auch Rechtsanwalt Jochen Resch aus Berlin hat sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigt, nachdem vermutlich geschädigte Anleger auf seine Kanzlei zugekommen waren. Und auch bei uns in der Redaktion hatten sich in den letzten Monaten immer wieder einmal User gemeldet, die wohl auf die Gesellschaft „hereingefallen“ waren.Was ist Unique Global Investment? Was können Anleger der Unique Global Investment tun, um ihr Geld zu retten? Seit mehr als einem Jahr wird nun das Chaos rund um die Uniq Global Investment, die heute als Teil der PROMKC24 a.s. Holding geführt wird. Der neuen

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Kein Interesse der Wild Bunch AG-Aktionäre an der Voltaire Finance B.V.?

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Diesen Eindruck erhält man, wenn man sich die dazu veröffentlichten Zahlen anschaut. Die Aktionäre sind zum angebotenen Preis wohl nicht an einem Verkauf interessiert… Voltaire Finance B.V. Schiphol Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) Die Voltaire Finance B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande), (die „Bieterin“) hat am 15. Februar 2019 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots (das „Übernahmeangebot“) an die Aktionäre der Wild Bunch AG mit Sitz in Berlin, („Wild Bunch AG“) zum Erwerb ― aller sich nicht unmittelbar im Eigentum der Bieterin befindlichen auf den Inhaber

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Studio 100 Media AG – Ausschluss der Minderheitsaktionäre

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Studio 100 Media AG München ISIN: DE000A0MSEQ3 Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der m4e AG, München Die außerordentliche Hauptversammlung der m4e AG, München, vom 16. Januar 2019 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der m4e AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, Studio 100 Media AG, München („Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. März 2019 in das Handelsregister der m4e AG beim Amtsgericht München unter HRB 167927 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der m4e AG auf

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