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TF ACCESS Private Equity Services GmbH – Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TF ACCESS Private Equity Services GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alfred Starzonek, geboren am 16.11.1968, Eschersheimer Strasse 26, 12099 Berlin, Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 47365 – Schuldnerin – Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird,

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Artefacta Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Artefacta Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH, ehemals geschäftsansässig: Industriestraße 32/35, 12099 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Lang und Simone Schulze, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Register-Nr.: HRB 30613 – Schuldnerin – Geschäftszweig: Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und Vermietung von Baumaschinen 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 04.03.2019 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.05.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung

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Erste Bunz Schiffssicherheitsfonds GmbH & Co. KG – Insolvenz mangels Masse abgewiesen

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In dem Verfahren über den Antrag d. Erste Bunz Schiffssicherheitsfonds GmbH & Co. KG, Birkenweiler 3, 88699 Frickingen, vertreten durch die Komplementärin Bunz Schiffssicherheitsverwaltungsgesellschaft mbH, Birkenweiler 3, 88699 Frickingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Bunz Friedrich, Brunnenweg 2, 82346 Andechs – Schuldnerin – Geschäftszweig: Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie der An- und Verkauf von Schiffsbeteiligungen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen

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2. Bunz Schiffsicherheitsfonds GmbH & Co. KG – Insolvenzverfahren malngels Masse abgewiesen

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In dem Verfahren über den Antrag d. 2. Bunz Schiffsicherheitsfonds GmbH & Co. KG, Birkenweiler 3, 88699 Frickingen, vertreten durch die Komplementärin Bunz Schiffsicherheitsverwaltungsgesellschaft mbH, Birkenweiler 3, 88699 Frickingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Bunz Friedrich, Brunnenweg 2, 82346 Andechs – Schuldnerin – Geschäftszweig: Halten und Verwalten der von der Kommanditistin in die Gesellschaft eingebrachten Kommanditanteile auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer

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3. Bunz Schiffsicherheitsfonds GmbH & Co. KG – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

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IN 89/17 | In dem Verfahren über den Antrag d. 3. Bunz Schiffsicherheitsfonds GmbH & Co. KG, Birkenweiler 3, 88699 Frickingen, vertreten durch die Komplementärin Bunz Schiffsicherheitsverwaltungsgesellschaft mbH, Birkenweiler 3, 88699 Frickingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Bunz Friedrich, Brunnenweg 2, 82346 Andechs – Schuldnerin – Geschäftszweig: Halten und Verwalten der von der Kommanditistin in die Gesellschaft eingebrachten Kommanditanteile auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde

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Rückforderung von Ausschüttungen nicht ausgeschlossen

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Anleger am Grauen Kapitalmarkt gehen das Risiko ein, erhaltene Ausschüttungen auch noch Jahre später zurückzahlen zu müssen. Bei Beteiligungen fehlt aber oft eine deutliche Aufklärung über diese Verpflichtungen in den Mitteilungen der Unternehmen und Fondsgesellschaften. Das geht aus Beobachtungen des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hessen hervor. Gerät zum Beispiel ein geschlossener Fonds in finanzielle Schieflage, wird die Gesellschaft selbst zwar in der Regel keine Rückzahlung der Ausschüttungen fordern. Aber Insolvenzverwalter verlangen das Geld von Anlegern zurück. Dies betrifft Anlageformen des Grauen Kapitalmarktes wie Kommanditgesellschaften. Auch bei aktuell diskutierten Flugzeugfonds, die den Airbus A380 finanziert haben, ist die Rückforderung von Ausschüttungen laut Prospekt

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Rückzahlungen bei geschlossenen Fonds?

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Airbus stellt die Produktion des A380 ein. Insgesamt haben mehr als 50.000 Anleger in Deutschland rund 1,6 Milliarden Euro in A380-Fonds investiert. Mit sogenannten geschlossenen Fonds haben die Anleger die Airbus-Jets mitfinanziert. Gerät ein geschlossener Fonds in finanzielle Schieflage, wird die Gesellschaft selbst zwar in der Regel keine Rückzahlung der Ausschüttungen fordern. Aber Insolvenzverwalter verlangen das Geld von Anlegern zurück. Dies betrifft Anlageformen des Grauen Kapitalmarktes wie Kommanditgesellschaften. Auch bei aktuell diskutierten Flugzeugfonds, die den Airbus A380 finanziert haben, ist die Rückforderung von Ausschüttungen laut Prospekt grundsätzlich möglich. Wichtig: Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, droht Ihnen im

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AFB Finanz abgemahnt

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AFB Finanz hatte in Werbeanschreiben für den Abschluss von Immobiliendarlehen mit Zinsen und konkreten Raten geworben, ohne dabei den Verbrauchern bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Informationen zur Verfügung zu stellen. Das für Immobilienfinanzierung zuständige Marktwächter-Team war auf das Problem durch Verbraucherbeschwerden zu einer Werbeaktion der AFB Finanz aufmerksam geworden. VERSTOẞ GEGEN DIE PREISANGABENVERORDNUNG Gemäß § 6a der Preisangabenverordnung sind Unternehmen verpflichtet bestimmte Angaben zu machen, wenn sie gegenüber Verbrauchern mit Zinssätzen oder sonstigen Kosten für Immobiliendarlehen werben. Neben dem Sollzins und dem effektiven Jahreszins muss der Werbende unter anderem angeben: wie hoch die zukünftigen Raten sein werden, wie lange der Darlehensvertrag läuft,

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Klage gegen P & R-Berater vor Landgericht abgewiesen

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Über P&R hatten wir ja schon früh berichtet und setzen dies auch fort. Es handelt sich immerhin um einen der größten Anlegerskandale der Bundesrepublik. Über eine Million Container fehlen, die beteiligten Firmen und nun auch der Gründer sind insolvent… Da ist es nur verständlich, dass die Anleger auf die Vermittler und Berater losgehen, um sich dort Schadensersatz zu holen. So geschehen auch vor dem Landgericht Flensburg, wo zwei Anleger denselben Berater in zwei Verfahren verklagten.  Der P & R-Berater ließ sich von den BEMK Rechtsanwälten verteidigen. Am Freitag verkündete das Landgericht die Urteile und wies beide Klagen gegen den Berater

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Insolvenzverwalter von Targetum fordert Geld zurück

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Der Insolvenzverwalter der Targetum, Rechtsanwalt Joachim Büttner aus der Hamburger Kanzlei BRRS Rechtsanwälte, möchte Geld von Anlegern sehen – und zwar Rückzahlungen, die die Betroffenen bereits von Targetum erhalten haben und obendrauf noch die dazugehörigen Zinsen. Als wären die Verbraucher nicht schon genug gebeutelt, weil sie Geld an eine unseriöse Firma verloren haben, sollen sie die Zahlungen, die ihnen zustanden, nun wieder in die Insolvenzmasse einzahlen. Ist das rechtens? Rückzahlung nur unter bestimmten Bedingungen Ein Insolvenzverwalter hat – salopp gesagt – die Aufgabe, zugunsten aller Gläubiger einer Gesellschaft die Insolvenzmasse zu mehren und diese dann gleichmäßig an alle Gläubiger zu

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Welche Folgen bringt uns der Brexit?

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Ich habe eine Reise nach dem 29. März nach Großbritannien gebucht. Was benötige ich für die Einreise? Bisher benötigen Sie als EU-Bürger für die Einreise nach Großbritannien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und Sie müssen auch durch die Grenzkontrolle, weil Großbritannien bisher zwar noch Mitglied der EU, aber nicht Mitglied des Schengener Abkommens ist. Ob EU-Bürger nach einem harten Brexit ein Visum für Großbritannien benötigen werden, ist noch unklar. Die EU-Kommission hat der britischen Regierung vorgeschlagen, dass britische Bürger bis zu 90 Tagen ohne Visum in die EU reisen dürfen – wenn dasselbe umgekehrt auch für EU-Bürger in Großbritannien gilt.

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ACON Actienbank AG – Kaufangebot an die Aktionäre der Isaria Wohnbau AG

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ACON Actienbank AG München Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der ACON Actienbank AG Siegfriedstr. 8, 80803 München, Deutschland (Amtsgericht München, HRB 160937) an die Aktionäre der Isaria Wohnbau AG Leopoldstr. 8, 80802 München, Deutschland zum Erwerb von bis zu Stück 15.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (ISIN DE000A1E8H38/ WKN A1E8H3) der Isaria Wohnbau AG (Amtsgericht München, HRB 187909) gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 2 Euro je Aktie Disclaimer: Dieses Angebot richtet sich nicht an „US Persons“ im Sinne des US Securities Act 1933 (in seiner jeweils gültigen Fassung) sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten

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ISARIA Wohnbau AG – Deutlicher Bilanzverlust

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Wenn sich ein Dritter für eine „Übernahme bzw. Beteiligung“ interessiert, wollen auch wir wissen, wie so der Zustand eines Unternehmens ist. Schaut man sich diese Bilanz an, muss man leider feststellen, dass sie nicht besonders gut ist… ISARIA Wohnbau AG München Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Geschäftsbericht 2017 Kennzahlen im Überblick Operative Kennzahlen in Mio. € 01.01. – 31.12.2017 01.01. – 31.12.2016 Umsatzerlöse 25,3 96,8 Gesamtleistung 175,6 111,9 Rohertrag 18,6 33,2 EBITDA 35,9 15,3 EBIT 34,9 13,9 Finanzergebnis -20,5 -19,0 Konzernjahresergebnis nach Steuern 2,6 -2,2 Rohertragsmarge 74% 34% EBIT-Marge 138% 14% Umsatzrendite 10% -2% Bilanzkennzahlen in Mio.

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CMF Grundstücks- und Beteiligungs-GmbH – Bilanzielle Überschuldung?

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So lesen wir jedenfalls die Bilanz. Im insovenzrechtlichen Sinne liegt aber keine Überschuldung vor, um das vorab klar zu stellen. Trotzdem sollte man bei Gesellschaften mit derartigen Zahlen etwas mehr Vorsicht walten lassen, bevor man in geschäftlichen Kontakt tritt. Das Unternehmen steht übrigens in Zusammenhang mit ISARIA Wohnbau AG. Ob sich dort die Bilanz mittlerweile verbessert hat, wissen wir nicht, denn es gibt keine neue im Unternehmensregister hinterlegte. Amtsgericht Regensburg Aktenzeichen: HRB 14754 Bekannt gemacht am: 09.04.2015 02:02 Uhr In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr: Neueintragungen 08.04.2015 HRB 14754:CMF Grundstücks- und Beteiligungs-GmbH, Pentling,

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FMA-Bericht: Weiterhin stabile Emissionstätigkeit

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat im 4.Quartal 2018 mit 14 Prospekten gleich viele gebilligt wie im Vorjahreszeitraum. Damit wurden im Vorjahr insgesamt 62 Prospekte gebilligt, nach 69 im Jahr 2017. Die Zahl der im Zusammenhang mit einem gebilligten Basisprospekt hinterlegten endgültigen Bedingungen hat sich von 644 (Q4-2017) auf 2.003 (Q4-2018) mehr als verdreifacht; die Zahl der Nachträge zu Prospekten verringerte sich in diesem Zeitraum um rund ein Fünftel, von 24 auf 19. Aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden 57 Prospekte nach Österreich notifiziert, um 17 weniger (-23%) als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der notifizierten Nachträge verringerte sich um 24,9% von

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FMA verhängt Sanktion gegen die Maschinenfabrik Heid AG wegen Verstoß gegen das Börsegesetz (BörseG)

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen die Maschinenfabrik Heid AG als juristische Person wegen der verspäteten Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte betreffend die Geschäftsjahre 2016 und 2017 mittels Straferkenntnis (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG ) eine Geldstrafe von EUR 40.000,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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Strafvollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Krefeld

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Staatsanwaltschaft Krefeld 5 Js 1162/16 Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 5 Js 1162/16 ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Savas Aktas, geboren am 03.07.1993 in Krefeld, der durch Urteil des Amtsgerichts Krefeld Schöffengericht (24 Ls 16/18) vom 04.12.2018 wegen Urkundenfälschung u.a. verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist den Geschädigten aus den von dem Verurteilten begangenen Straftaten ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Amtsgericht Krefeld am 04.12.2018 (24 Ls 16/18) die Einziehung des Wertes des Erlangten in

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Landgericht Hamburg: Bremer Bereederungsgesellschaft mbH & Co. KG u.a.

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Landgericht Hamburg Az.: 319 OH 9/19 Beschluss In der Sache der vom Hanseatischen Oberlandesgericht nach § 2 KapMuG zu bestimmenden Musterkläger – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Witt, Habersaathstraße 58, 10115 Berlin gegen 1) Bremer Bereederungsgesellschaft mbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Zeppenfeld, Martinistraße 61, 28195 Bremen – Antragsgegnerin – 2) Conti Reederei Management GmbH & Co. Konzeptions KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Conti Reederei Management GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Josef Obermeier, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg – Antragsgegnerin – Prozessbevollmächtigte zu 1 und 2: Rechtsanwälte Weiss, Walter, Fischer-Zernin, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg beschließt das

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Goldstone Group Ltd. („StellaMarkets“): BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung unerlaubt betriebener Geschäfte an

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Die BaFin hat der Goldstone Group Ltd. mit Bescheid vom 22. Februar 2019 das Betreiben des Einlagengeschäfts sowie des Eigenhandels untersagt und deren unverzügliche Abwicklung angeordnet. Die Gesellschaft betreibt unter www.stellamarkets.com eine Handelsplattform für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD), Devisen und Kryptowährungen. Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Werbung des Unternehmens: Handeln Sie Devisen/Termingeschäfte, indem Sie unsere Premium-Plattform nutzen, die mit speziell für Sie als Trader entwickelten Instrumenten ausgestattet ist. Mit unserer Plattform können Sie die umfangreichste Liste von Vermögenswerten in der Branche handeln, einschließlich Währungspaaren (Forex), Aktien, Indizes und Rohstoffen. Die

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Castello Immobilien & Vermögen AG: Über 8 Millionen Euro muss man innerhalb eines Jahres zurückbezahlen

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Wie man der aktuellen im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanz entnehmen kann. Das ist natürlich viel Geld, wenn man sich die restlichen Zahlen der Bilanz einmal genauer anschaut. Zudem hat sich dieser Betrag innerhalb eines Jahres auch noch signifikant erhöht. Auch wenn man hier einen Bilanzgewinn ausgewiesen hat, so ist das, wenn man diese Bilanz dann richtig liest, ein Bilanzverlust in sechsstelliger Höhe. Außergewöhnlich finden wir dann auch die in der Bilanz offenbarte Kreditvergabe an dem Unternehmen nahestehende Personen. Castello Immobilien & Vermögen AG Dresden Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bilanz Aktiva 31.12.2017 EUR 31.12.2016 EUR A. Anlagevermögen 793.200,13

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