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Thomas Michael Sebastian Ermel und seine Unternehmungen

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In unseren Fokus durch sein Crowdfunding-Projekt bei Exporo gerückt ist Thomas Michael Sebastian Ermel aus Hamburg. Deshalb haben wir uns seine Unternehmungen einmal genauer angeschaut. Im Unternehmensregister fanden wir einige neue Unternehmen ohne hinterlegte Bilanzen sowie eines, das nach der letzten im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz „bilanziell überschuldet“ ist. Bei letztgenanntem handelt es sich um die Silver Lining GmbH. Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 139138 Bekannt gemacht am: 25.11.2015 21:18 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 25.11.2015 HRB 139138: Silver Lining GmbH, Hamburg, Bogenstraße 22, 20144 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.09.2015.

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Interaktive Gemeindekarte der Wohnungfertigstellungen 2017 veröffentlicht

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Im Jahr 2017 wurden in Deutschland 284 800 Wohnungen fertig gestellt. Das waren im Durchschnitt 3,4 Wohnungen je 1 000 Einwohner. Wo genau die Wohnungen fertig gestellt wurden und in welchen Regionen eine hohe beziehungsweise niedrige Bautätigkeit herrscht, das zeigt die interaktive Gemeindekarte der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.  Erstmals werden in dieser Karte die Anzahl der fertig gestellten Wohnungen ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl der jeweiligen Gemeinde gesetzt. Neben dieser Verhältniszahl werden für die Gemeinden auch die absolute Zahl der fertig gestellten Wohnungen und die Einwohnerzahl angegeben. Für Berlin und Hamburg werden sogar die Stadtbezirke dargestellt, während für Rheinland-Pfalz die

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Was gilt es beim Crowdfunding zu beachten?

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Seit relativ kurzer Zeit hat sich das Crowdfunding als willkommene Finanzierung kleinerer, aber auch größerer Unternehmen etabliert, mittlerweile auch auf den Immobilienmarkt. Welche Rechte und Pflichten hierbei gelten, beleuchtet ein Artikel von Redaktion Rechtsanwalt Christian Günther: Start-ups setzen schon länger auf Crowdfunding zur Realisierung ihrer Ideen. Die Schwarmfinanzierung bietet sich genauso für etablierte Unternehmen an. Auf diese Fallstricke müssen Unternehmer und Unterstützer achten. Internetgetriebene Idee Neu ist die Crowdfunding-Idee nicht. Schon im Jahr 1885 finanzierten über 100.000 Menschen mit Kleinstbeträgen den Aufbau der Freiheitsstatue. Der Initiator Joseph Pulitzer versprach dafür, jeden Geldgeber in seiner Zeitung New York World zu nennen. Schub

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Amtsgericht Böblingen – Strafbefehl wegen Diebstahls

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Staatsanwaltschaft Stuttgart 192 AR RVA 517/18 Durch das Amtsgericht Böblingen ist am 11.10.2018 ein Strafbefehl ergangen, dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde. Am 21.08.2018 gegen 17:10 Uhr nahm der Verurteilte in den Geschäftsräumen der Firma Real-Markt in Böblingen eine Armbanduhr an sich, um die Wahre ohne Bezahlung für sich zu behalten. Der Strafbefehl ist seit dem 27.10.2018 rechtskräftig. In diesem wurde die erweiterte Einziehung folgender Gegenstände ausgesprochen: 7 Paar FILA Socken, 5 Paar wei0e Socken, 7 Paar Puma Boxershorts, 3 Puma T-Shirts, 2 kurze Puma Sporthosen, eine lange Sporthose, 1 Paar Kinderinlineskates, 1 Paar Puma Schuhe Gr. 40, ein Paar Puma

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Stuttgart: Urteil wegen Herstellung von massenhaften Raubkopien

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Staatsanwaltschaft Stuttgart 190 AR RVA 225/16 Durch das Landgericht Stuttgart ist am 26.01.2018 ein Urteil ergangen, welches seit dem 30.08.2018 rechtskräftig ist. Gegen Herrn Michael Bernd Hutzenlaub wurde dabei die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 305.213,88 € angeordnet. Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschuldigte ist Inhaber der Firma „Soundwave“, Siegenbergstraße 140, 73262 Reichenbach und ist tatverdächtig, seit mindestens 2009 die Herstellung von einer enormen Anzahl an unautorisierten Tonträgern (Schallplatten, CDs, DVDs), jeweils bespielt mit urheberrechtlich geschützten Musiktiteln, ohne die erforderliche Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber, bei verschiedenen Presswerken im In- und Ausland in Auftrag gegeben zu haben,

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Oberlandesgericht Köln – Beschluss im Musterverfahren gegen Deutsche Bank u.a.

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Oberlandesgericht Köln BESCHLUSS In dem Musterverfahren des Herrn Dr. Gero Gries, Bamberger Straße 57, 10777 Berlin des Herrn Dr. Peter Gries, Am Schönberg 50, 79280 Au, – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kälberer & Tittel, Knesebeckstraße 59 – 61, 10719 Berlin – gegen 1. die Deutsche Bank AG, vertreten durch den Vorstand Christian Sewing (Vorsitzender), Garth Ritchie, Karl von Rohr, Stuart Lewis, Sylvie Matherat, James von Moltke, Nicolas Moreau, Werner Steinmüller und Frank Strauß, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt a.M., Musterbeklagte, 2. die DB Privat- und Firmenkundenbank AG, vertreten durch den Vorstand Frank Strauß (Vorsitzender), Stefan Bender, Dr. Alexander Ilgen, Susanne Klöß-Braekler, Britta Lehfeldt,

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Landgericht Frankfurt am Main – Beschluss gegen Credit Suisse u.a.

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Landgericht Frankfurt am Main 12. Zivilkammer Frankfurt am Main, 01.03.2019 Aktenzeichen: 2-12 O 135/18 Es wird gebeten, bei allen Eingaben das vorstehende Aktenzeichen anzugeben Beschluss In dem Rechtsstreit J. S., Kläger Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. ZENK Rechtsanwälte Neuer Wall 25 / Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg, Geschäftszeichen: SV 1112/17 gegen 1. Credit Suisse (Deutschland) AG vertr.d.d. Vorstände, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main, 2. Leonhard & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG, Neumühlen 13, 22763 Hamburg, 3. Frank Leonhardt, Neumühlen 13, 22763 Hamburg, Beklagte Prozessbevollmächtigte zu 1: Rechtsanw. White & Case LLP Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Gerichtsfach Nr. 350, Geschäftszeichen:

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Leipzig: Strafvollstreckungsverfahren wegen Betruges

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Staatsanwaltschaft Leipzig Strafvollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen Franziska Menzel, geb. am 05.05.1988, wegen Betruges R015 VRs 810 Js 54344/15 Durch das Amtsgericht Leipzig ist am 26.02.2018 ein Strafbefehl ergangen, welcher seit dem 06.04.2018 rechtskräftig ist. Gegen Frau Franziska Menzel wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 640,00 € angeordnet. Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 30.12.2014 gegen 12:55 kaufte die Verurteilte im Black Pearl Store, Georg-Schwarz-Straße 2, 04177 Leipzig, unter Vortäuschung ihrer Zahlungsfähigkeit und –willigkeit diverse Kleidungsstücke zum Preis von 640,00 EUR. Sie bezahlte dabei im elektronischen Lastschriftverfahren mit der EC-Karte der Sparkasse Leipzig,

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Bioenergy Capital AG – Außerordentliche Hauptversammlung wegen Verlust des Grundkapitals

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Bioenergy Capital AG Köln ISIN DE000A0MF111 / WKN A0MF11 Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung und gleichzeitig Verlustanzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG Wir laden sämtliche Aktionäre zu der am Montag, den 29. April 2019, um 12:00 Uhr in den Geschäftsräumen des CTP Konferenzzentrum, 1. OG, Raum Team 2, Josef-Lammerting-Allee 17-21, 50933 Köln stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. Der Einlass findet ab 11:30 Uhr statt. Tagesordnung Anzeige des Verlusts des hälftigen Grundkapitals gem. § 92 Abs. 1 AktG Der Vorstand der Gesellschaft zeigt der Hauptversammlung an, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten

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Insolvenzverfahren über Heinz Roth (P & R) eröffnet

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Das Amtsgericht München (Insolvenzgericht) hat mit Beschluss vom 06. März 2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gründers der P&R Gruppe, Herrn Heinz Roth, eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Miguel Grosser von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter bestellt. Nach einer ersten Bestandsaufnahme dürften sich die Verbindlichkeiten auf über 1 Mrd. Euro belaufen, der Großteil davon beruht auf Forderungen der Insolvenzverwalter der insolventen deutschen P&R Containervermittlungsgesellschaften gegen deren Gründer und langjährigen Geschäftsführer, die auch den Insolvenzantrag gestellt hatten. Dem gegenüber stehen Vermögenswerte, die nach einer ersten Einschätzung des Insolvenzverwalters zwar zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen, jedoch allenfalls eine marginale Quote von

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Terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH – Mehr als 8,5 Millionen € nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag!

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Das fanden wir in der Bilanz von 2016. Was seitdem geschehen ist, wissen wir nicht, weil es die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz ist. Daher kann man auch die Aussage in der Bilanz, die wir rot gekennzeichnet haben, nicht nachprüfen. Für potentielle Kunden dieses Unternehmens ist es daher schwierig, einzuschätzen, ob man hier einen wirtschaftlich starken Partner an seiner Seite hat, mit dem man dann auch beruhigt Geschäfte machen kann. Terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH Nürnberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 Bilanz Aktiva 31.12.2016 EUR 31.12.2015 EUR A. Anlagevermögen 200.000,00 200.000,00 I. Finanzanlagen 200.000,00 200.000,00 B. Umlaufvermögen 35.740.298,20 11.983.976,12 I.

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Deutsche Cannabis AG: BaFin setzt mal wieder Geldbußen fest

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Datum: 07.03.2019 Die BaFin hat am 13. Februar 2019 Geldbußen in Höhe von insgesamt 120.000 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt. Den Sanktionen gegen die Deutsche Cannabis AG lagen folgende Verstöße zugrunde: Die Deutsche Cannabis AG hatte entgegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nicht rechtzeitig eine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren. Die Deutsche Cannabis AG hatte entgegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) der Öffentlichkeit

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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen KREMLIN AG

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Datum: 07.03.2019 Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 12. Dezember 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der KREMLIN AG festgesetzt. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die KREMLIN AG hatte die vollständigen Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die Gesellschaft hat am 24. Dezember 2018 Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung eingelegt.

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Auf Bergfürst Projekt: Kubitzer Bodden – Rügen

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Rund die Hälfte des gewünschten Kapitals hat Bergfürst für das Projekt „Kubitzer Bodden – Rügen“ schon eingenommen. Neben der verlockenden Verzinsung von 6,75% lockt vermutlich auch die erstrangige Grundschuld Anleger an: „Zur Sicherung der Darlehensforderung, des dieser Vermögensanlage zugrundeliegenden Bankdarlehens, wird mittels Treuhänder eine erstrangige Grundschuld in Darlehenshöhe nebst abstraktem vollstreckbaren Schuldanerkenntnis der Emittentin am Grundstück der Frau Kathrin Braß in Grabitz 5, 18573 Rambin / Rügen bestellt und eingetragen. Darüber hinaus gibt die Grundstückeigentümerin und geschäftsführende Gesellschafterin Frau Kathrin Braß ein selbstschuldnerische Bürgschaft in Darlehenshöhe nebst Zinsen zugunsten des Treuhänders der Gläubiger (Anleger) zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus dem

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Kathrin Braß – Wo bleibt der wirtschaftliche Nachweis, dass Sie etwas von dem Geschäft verstehen?

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Alle die unten aufgeführten Gesellschaften stehen in Verbindung mit Frau Braß. Erstaunlich finden wir, dass Frau Braß in zweien der genannten Gesellschaften zunächst Prokuristin war und dann nach kurzer Zeit zur Geschäftsführerin aufstieg. Bei allen unten genannten Unternehmen handelt es sich übrigens um neue Gesellschaften, wie man dem Unternehmensregister entnehmen kann. Daher gibt es zu keinen einzigen wirtschaftlichen Nachweis in Form einer Bilanz. Für uns sind diese somit „Black boxes“, auch das Crowdfunding, was jetzt auf Bergfürst angeboten wird. Amtsgericht Stralsund Aktenzeichen: HRB 20602 Bekannt gemacht am: 07.12.2017 22:00 Uhr In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges

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Erneut Anstieg der Fluggastzahlen

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Von den 24 größten Verkehrsflughäfen in Deutschland traten im Jahr 2018 rund 122,6 Millionen Passagiere eine Flugreise an, ein neuer Höchstwert seit Beginn der Aufzeichnungen. Wie das Statistische Bundesamt anlässlich der Internationalen Tourismus-Börse (ITB) in Berlin vom 6. bis 10. März 2019 weiter mitteilt, bedeutet der Wert einen Zuwachs um 4,2 % im Vergleich zu 2017. Pro Kalendertag starteten 2018 durchschnittlich knapp 336 000 Passagiere eine Flugreise. Das entspricht in etwa der Bevölkerung der Stadt Bielefeld.  Der Flugverkehr mit dem Ausland, auf den etwa vier Fünftel aller Fluggäste entfallen, hat sich mit einer Steigerung von 5,5 % auf 99,0 Millionen Passagiere stärker erhöht

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GPay Ltd. (XTraderFx): BaFin ordnet Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels an

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Datum: 08.03.2019 Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. Februar 2019 gegenüber der GPay Ltd, Slough, die sofortige Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen ruft deutsche Kunden unter deutscher und britischer Telefonnummer an und bietet ihnen auf der von ihm betriebenen Handelsplattform XTraderFx (www.xtrader-fx.com, www.xtraderfx-com, www.xtraderfx.net) Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Kryptowährungen, Währungen, Rohstoffe, Indizes und Aktien an. Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Anlageberatung und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 1a und Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis

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Hernuel Management nicht zu Geschäften in Österreich berechtigt

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 08.03.2019 teilt die FMA daher mit, dass Hernuel Management, 7 Avenue MARCEL LEGRAND, 93150

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Exporo-Projekt “Am Hamburger Stadtpark” ohne Totalverlustrisiko für den Anleger?

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Hier scheint es sich tatsächlich um ein Projekt zu handeln, welches kein Totalverlustrisiko für den Anleger beinhaltet. Man mag es kaum glauben, aber wenn die nachfolgenden Aussagen von Exporo zu dem Projekt stimmen, dann wäre dem so. Was wir trotzdem nicht nachvollziehen können, ist, warum man den Kredit nicht direkt über eine Bank aufnimmt, was doch vermutlich günstiger wäre, denn Crowdinvesting ist relativ teuer für ein Unternehmen. Bei dem Projektentwickler handelt es sich übrigens um die RE:concept GmbH, während die Emittentin die Timmermannstr. 7 Hamburg GmbH & Co. KG ist. Deren Bilanz ist aus unserer Sicht nicht beeindruckend… Lieber Exporo-Interessent,

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Roman Immobilien GmbH & Co. KG – Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Roman Immobilien GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Roman Holding GmbH, Kleine Jägerstraße 8, 10117 Berlin, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Paul Wille, Permoserstraße 3, 01307 Dresden, Register-Nr.: HRA 42868 – Schuldnerin – Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt

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