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MS „EVELYN SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG – Insolvenzeröffnung

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In dem Verfahren über den Antrag d. MS „EVELYN SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Beteiligung MS „EVELYN SCHULTE“ Shipping GmbH, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, c/o First Fleet Shipmanagement Nordfriesland GmbH & Co. KG, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 109083 – Schuldnerin – auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 04.03.2019 um 17.45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2

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Hamburg: Vollstreckungsverfahren wegen gemeinschaftlichen Menschenhandels

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Staatsanwaltschaft Hamburg 6500 Js 62/17 V „Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 6500 Js 62/17 V gegen zwei Verurteilte wegen gemeinschaftlichen Menschenhandels in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit ausbeuterischer Zuhälterei in zwei Fällen hat das Amtsgericht Hamburg-Altona durch Urteil vom 04.12.2017 (Geschäfts-Nr. 327c-111/17) die Einziehung eines Betrages in Höhe von 1.780,00 EUR angeordnet. Die Entscheidung ist seit dem 14.12.2017 rechtskräftig. Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Der eingezogene Verwertungserlös bzw. beigetriebene Betrag wird an den Verletzten, dem ein Anspruch auf Auskehrung erwachsen ist, oder dessen Rechtsnachfolger ausgekehrt. Verletzte, die einen Entschädigungsanspruch

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AOKs – Veröffentlichungen der Höhe der Vorstandsvergütung

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AOK Bremen/Bremerhaven Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeiträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV Im Vorjahr gezahlte Vergütungen Versorgungsregelungen Sonstige Vergütungsbestandteile Weitere Regelungen Gesamtvergütung Funktion* Grundvergütung variable Bestandteile Zusatzversorgung/ Betriebsrenten Zuschuss zur privaten Versorgung Dienstwagen auch zur privaten Nutzung weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen gezahlter Betrag gezahlter Betrag jährlich aufzuwendender Betrag jährlich aufzuwendender Betrag Geldwerter Vorteil entsprechend der steuerrecht. 1%-Regelung** jährlich aufzuwendender Betrag Höhe/Laufzeit Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/ Weiterbeschäftigung

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Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche

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Staatsanwaltschaft Verden 701 AR 7569/19 – 01.03.2019 Im Ermittlungsverfahren gegen Christa Maria Mordak, geb. 29.11.1949 wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 13.02.2019, Az. 9a Gs 641/19, gem. §§ 111e Abs. 1, Abs. 4, 111j Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 261 Abs. 7, 74, 74c StGB der Vermögensarrest in Höhe von 5.000 € in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Beschuldigten Christa Maria Mordak angeordnet. In Vollziehung des Vermögensarrests sind seitdem Vermögenswerte i. H. von 5.000 € gesichert worden. Die Geschädigten werden zugleich aufgefordert, binnen 2 Wochen mitzuteilen, ob und in welcher Höhe

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Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Oldenburg wegen Diebstahls

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Amtsgericht Oldenburg (Oldb) 53 VRJs 25/18 „Das Amtsgericht Oldenburg (Oldb) vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Oldenburg wegen Diebstahl gegen Dominik Derwald unter der obigen Geschäftsnummer. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Diese Einziehungsanordnung ist rechtskräftig seit dem 16.05.2018. Aufgrund dieser Entscheidung ist den Geschädigten ein Anspruch entstanden, der unter Angabe des Aktenzeichens 53 VRJs 25/18 beim Amtsgericht Oldenburg geltend gemacht werden kann. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: • Der Erlös aus der Verwertung der durch das Amtsgericht bzw. Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein

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Karriere AG, James Klein und die AVG

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Die Karriere AG hat eine neue Bilanz veröffentlicht, die ein sechsstelliges Minus ausweist. Zudem hat man innerhalb eines Jahres fast 900.000 Euro im Anlagevermögen „abgeschrieben“. Karriere AG, Consulting und Vertrieb Potsdam Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bilanz Aktiva 31.12.2017 EUR 31.12.2016 EUR A. Anlagevermögen 9.262.968,42 10.108.840,42 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 897,00 1.617,00 II. Sachanlagen 4.023,00 4.175,00 III. Finanzanlagen 9.258.048,42 10.103.048,42 B. Umlaufvermögen 766.930,04 1.389.719,89 I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 584.503,92 994.026,81 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 634.300,00 II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 182.426,12 395.693,08 C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 311,32 Bilanzsumme, Summe

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Hameln: Einziehungsanordnung wegen gewerbsmäßigen Betruges

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Staatsanwaltschaft Hannover Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 9335 Js 72191/17 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Hameln wegen gewerbsmäßigen Betruges u. a. (Az. 11 Ls 9335 Js 72191/17 (8/18)) gegen Markus Willi Wiegmann und Marina Roswitha Wiegmann. Diese ist rechtskräftig seit dem 15.01.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von 15.161,64 € entstanden, den Sie nun geltend machen können. Für den Teilbetrag von 13.777,80 EURO haften die o. g. Personen

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Fremont Capital Ltd.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

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Die BaFin hat der Fremont Capital Ltd. mit Bescheid vom 22. Februar 2019 das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet. Die Fremont Capital Ltd. ist Betreiber der Webseite www.capfremont.com und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Damit betreibt die Fremont Capital Ltd. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Gesellschaft behauptet zudem von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu.

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Fremont Capital Ltd. – Trauen Sie nicht blind allen Veröffentlichungen, die Sie im Internet finden

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Denn diese könnten im wahrsten Sinne des Wortes gekauft sein, auch wenn sie in renommierten Medien erscheinen. So agiert zum Beispiel die adcada GmbH aus Bentwisch, aber auch das o.g. Unternehmen, über das wir schon einmal berichtet haben. Durch die Veröffentlichung eines scheinbar sachlichen und unabhängigen Artikels versuchen die Unternehmen, sich einen positiven Ruf im Internet zu verschaffen. Wer so etwas nötig hat, erscheint aus unserer Sicht gerade suspekt. Wir sehen diese Werbungen kritisch an, denn hierbei handelt es sich schon beinahe um eine Irreführung des Verbrauchers, der schnell auf den Gedanken verfallen könnte, dass es sich um reale Berichte

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DS-Rendite-Fonds Nr. 131 Flugzeugfonds VI (MSN 008) Trustee GmbH

Betrug: BaFin warnt vor gefälschten E-Mails

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Datum: 05.03.2019 Die BaFin weist darauf hin, dass sie keine Aufforderungen zur Verifizierung von personenbezogenen Daten an Unternehmen und Privatpersonen verschickt. Der BaFin sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Unternehmen und Privatpersonen angeblich von der BaFin versandte E–Mails erhalten haben. In den betrügerischen E–Mails wird dazu aufgefordert, eigene personenbezogene Daten zu verifizieren. Dazu soll einem Link („Jetzt verifizieren“) gefolgt werden. Die BaFin bittet alle Empfänger, nicht dem angegebenen Link zu folgen und diese E–Mails sofort zu löschen.

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Projekt „KITA STELLINGEN“ bei Exporo mit Totalverlustrisiko

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Und wieder hat Exporo ein neues Projekt angekündigt, welches aus unserer Sicht ein Totalverlustrisiko für den Investor beinhaltet. Die von Exporo aufgeführten Sicherheiten sind unserer Meinung nach trügerisch und im Falle eines Falles nichts wert. Noch bedenklicher finden wir allerdings, dass Exporo den Interessenten nicht über die Situation der Muttergesellschaft aufklärt, welche laut der letzten Bilanz nämlich „bilanziell überschuldet“ ist. ALLE HIGHLIGHTS ZU „KITA STELLINGEN“: ✓ Nachrangige Grundschuld in Darlehenshöhe zugunsten der Exporo Anleger.* ✓ Abstraktes Schuldanerkenntnis (gesamtschuldnerisch) der beiden Geschäftsführer der Darlehensnehmerin zugunsten der Exporo Anleger.* ✓ Langfristiger Mietvertrag (20 Jahre) mit KMK Kinderzimmer, einer der größten Kita-Betreiber in

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Autark Capital Care GmbH – Insolvenzverfahren

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9367 eingetragenen Autark Capital Care GmbH, Industriestr. 4, 32683 Barntrup, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Schneider Geschäftszweig: Die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung u. a.   ist am 04.03.2019, um 11:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestr. 11 a, 32760 Detmold bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den

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Takeda Partners LTD: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

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Datum: 05.03.2019 Die BaFin hat der Takeda Partners LTD mit Bescheid vom 5. Februar 2019 das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet. Die Takeda Partners LTD ist Betreiber der Handelsplattform www.bancdm.io für Aktien, Währungen, Anleihen, Indizes, Rohstoffen und ETF. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Damit betreibt die Takeda Partners LTD das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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Staatsanwaltschaft Hamburg – Vollstreckungsverfahren

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Staatsanwaltschaft Hamburg 2004 Js 1573/17 V „Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 2004 Js 1573/17 V, gegen den Verurteilten wegen Diebstahls einer Geldbörse mit 600,00 EUR bei Mac Donald in Hamburg am 14.10.2017 hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg durch Strafbefehl vom 21.03.2018 (Geschäfts-Nr. 949-112/18) die Einziehung eines Betrages in Höhe von 100,00 EUR angeordnet. Die Entscheidung ist seit dem 15.05.2018 rechtskräftig. Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Der eingezogene Verwertungserlös bzw. beigetriebene Betrag wird an den Verletzten, dem ein Anspruch auf Auskehrung erwachsen ist, oder dessen Rechtsnachfolger ausgekehrt. Verletzte, die einen Entschädigungsanspruch geltend

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Schwerin: Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche

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Staatsanwaltschaft Schwerin Öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 980, 983 BGB – 130 Js 34357/17 FE – Am 13.11.2017 wurde in dem wegen Geldwäsche geführten Ermittlungsverfahren – 161 Js 34357/17 StA Schwerin – eine Digitalkamera des Herstellers Canon mit der Bezeichnung Canon Power Shot G7X Mark II sichergestellt. Der Eigentümer konnte nicht ermittelt werden. Die Kamera wird bei der Staatsanwaltschaft Schwerin verwahrt. Der/die Eigentümer oder Dritte, die Rechte an der Kamera geltend machen, werden aufgefordert, diese binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Staatsanwaltschaft Schwerin, Bleicherufer 15, 19053 Schwerin, zu dem Aktenzeichen 130 Js 34365/17 FE geltend zu machen und

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GCG ASIA – Warnung der FINMA

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Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig. Die FINMA hat das Unternehmen GCG ASIA mit Sitz in Zürich (https://guardiancapitalag.asia/) auf diese Warnliste gesetzt.Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine

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Timberland Capital AG – Ein Fass ohne Boden?

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Die Timberland-Gruppe mit ihren Kapitalanlageangeboten haben wir seit Jahren auf unserem Radar und in letzter Zeit die Bilanzen diverser angeschlossener Unternehmen hier veröffentlicht. Auch die Investments der o.g. Gesellschaft halten wir für reine Kapitalvernichtung für die Anleger. Anhand der im Folgenden abgebildeten Bilanzen können Sie unsere Aussage nachvollziehen. Jedem Anleger kann man eigentlich nur den Rat geben, so schnell wie möglich aus diesem Investment rauszugehen, um nicht noch mehr Geld zu verlieren. Möglicherweise ist das aber sogar ein Fall für die Justiz, denn Timberland weist auf Abrechnungen für Anleger immer eine Basisdividende aus. Dividende zahle ich aber eigentlich nur dann,

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The Stock Master ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

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06.03.2019 Die BaFin weist darauf hin, dass sie „The Stock Master“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Das Unternehmen spricht potentielle deutsche Kunden per E–Mail an. Unter der anonym registrierten Domain thestocksmaster.com bietet „The Stock Master“ in englischer Sprache eine Software als „Trading App“ an, die auf der Grundlage fortgeschrittener künstlicher Intelligenz selbstständig an Hand von Algorithmen den Handel mit Aktien betreiben soll. Bei dem Angebot handele es sich um einen „VIP-only“ Gebrauchstest, wobei der Zugang zur Software

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The Cannabis Trader ist nicht nach § 32 KWG zugelassen

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Die BaFin weist darauf hin, dass sie „The Cannabis Trader“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Das Unternehmen spricht potentielle deutsche Kunden per E–Mail an. Unter der anonym registrierten Domain thecannabistraders.com bietet das Unternehmen in englischer Sprache die Nutzung einer als „The Cannabis Trading App“ bezeichneten Handelssoftware für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf der Grundlage eines Algorithmus automatisiert den Handel von CFDs auf Cannabis-Aktien betreiben soll. Es handele sich um ein Angebot einer

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