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SGI „Alte Akademie“ Calw GmbH – Passen Sie auf, wenn Sie dort eine Immobilie erwerben!

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Hierbei handelt es sich um eine im Jahre 2018 neu gegründete GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro. Aus unserer Sicht ist das zu wenig, denn als Erwerber einer Immobilie haben Sie nicht nur die Pflicht, den Kaufpreis für die Immobilie zu bezahlen, sondern auch die Haftung des Bauträgers für Sachmängel bzw. des Verkäufers der Immobilie. Nun mal unter uns, ein Unternehmen, das ein Stammkapital von 25.000 Euro ausweist, kann dann letztlich auch nur mit diesen 25.000 Euro in die Haftung gehen. Schauen Sie sich doch bitte einmal das Projektvolumen an. Wie sgat man so schön, da sind 25.000 Euro

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Apples „Datenschutzrechtlinie“ ist teilweise rechtswidrig

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Die von Apple im Jahr 2011 verwendete „Datenschutzrichtlinie“ ist teilweise rechtswidrig. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Apple Sales International entschieden, die in Deutschland den Apple Store bis 2012 im Internet betrieb. Die Richter begründeten ihre Entscheidung in dem langjährigen Rechtsstreit mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). „Das Kammergericht hat klargestellt, dass auch ältere Klauseln zur Nutzung personenbezogener Daten die Anforderungen der seit Mai 2018 geltenden DSGVO erfüllen müssen“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. „Einige der Formulierungen finden sich so oder ähnlich immer noch in den aktuellen Datenschutzbestimmungen des Apple-Shops, der inzwischen

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ANPA Immobilien GmbH i.L. – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

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In dem Verfahren über den Antrag d. ANPA Immobilien GmbH i.L., c/o Dr. Andreas Pochhammer, Rüsternallee 15, 14050 Berlin, vertreten durch den Liquidator Andreas Pochhammer, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 102766 – Schuldnerin – auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder,

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Neuwagen mit Abschalteinrichtung sind wahrscheinlich rechtswidrig!

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Der Bundesgerichtshof hat in einem Hinweisbeschluss erklärt, dass nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung bei einem Neuwagen mit illegaler Abschalteinrichtung von einem Sachmangel auszugehen sein dürfte. Hierzu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands: „Der Bundesgerichtshof hat heute deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung in einem Dieselfahrzeug einen Sachmangel darstellt. Beklagte war in diesem Fall zwar nicht die Volkswagen AG, sondern ein Händler. Dennoch hat dies auch für die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Volkswagen Signalwirkung. Denn es ist nun klar, dass auch nach höchstrichterlicher Auffassung die Verwendung der Abschalteinrichtung nicht hinzunehmen ist. Vor allem ist zu begrüßen, dass

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SICC-Capital GmbH – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

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In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SICC-Capital GmbH, Amtsgericht Charlottenburg HRB 130070, ehemals geschäftsansässig Beuckestraße 4, 14163 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schulz – Schuldnerin – Geschäftszweig: Verwaltung eigener Vermögensgegenstände; Erwerb und Verwaltung eigener Beteiligungen u.a. Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung, soweit sie den Tenor zu 1. betrifft, kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057

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Sollten Berater Produkte aus dem Hause Timberland noch an Anleger verkaufen?

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Aus unserer Sicht müssen wir diese Frage ganz klar mit Nein beantworten. Als Anleger muss man sich hier sogar noch fragen, ob der Berater gute Arbeit geleistet hat? Es stehen derzeit schließlich noch Millionenzahlungen an Timberland-Anleger aus. Jeder Vermittler einer solchen Beteiligung ist eigentlich dazu aufgerufen, seine Anleger mit möglichst wenig Schaden aus dem Investment herauszuholen. Warum das Unternehmen insgesamt so „erfolglos“ zu sein scheint, können wir nicht nachvollziehen. Wir kennen die Absichten der dort in der Verantwortung stehenden Geschäftsführer nicht. Die Bilanzen der einzelnen Gesellschaften machen aber nicht gerade den Eindruck, als würden die Herren etwas von ihrem Geschäft verstehen.

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L1 Co (LUX) 3 S.a.r.l. – Einstellung des Insolvenzverfahrens

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der L1 Co (LUX) 3 S.a.r.l., Joachimstaler Str. 34, 10719 Berlin, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 129153, vertreten durch den Geschäftsführer Schill Pierre und vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Ulrich Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin oder bei dem Landgericht Berlin Littenstraße 12-17 10179 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung

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Klage eines Schülers gegen Jobcenter beendet

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Die heute vor dem Sozialgericht Berlin verhandelte Klage eines Gymnasiasten gegen das Jobcenter auf Bezahlung eines Computers für seine Schularbeiten endete ohne Gerichtsurteil (vgl. Terminankündigung vom 26.2.2019). Der Schüler erklärte die Klage für erledigt, nachdem der als Zeuge geladene Schuldirektor im Gerichtssaal zugesichert hatte, ihm einen Computer im Rahmen der schulischen Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung zu stellen. Der Fall: Der 12 jährige Kläger besucht die 6. Klasse eines Wilmersdorfer Gymnasiums. Im März 2018 beantragte er beim Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf die Kostenübernahme für einen internetfähigen Computer nebst Tastatur und Monitor. Er trug vor, den PC für seine Hausaufgaben zu benötigen. Bisher habe

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Vermittler muss über 120.000 Euro im P & R-Skandal zahlen

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Es ist der größte Anlageskandal, den es in Deutschland bisher gab. Die Münchener P & R-Gruppe hatte an über 54.000 Anleger Container verkauft mit einem Gesamtvolumen von über 3,5 Mrd. Euro. Die Gelder der Anleger schienen verloren. Doch nun gibt es Hoffnung für alle Anleger, die P & R-Anlagen auf Beratung und Empfehlung von Banken und Finanzvermittlern erworben haben. Vermittler hat Aufklärungspflichten verletzt Das Landgericht Erfurt hat nun erstmals einer Klage von Anlegern gegen einen Finanzvermittler stattgegeben (LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, Az. 9 O 736/18). Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Finanzvermittler die Anleger nicht über die

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Timberland Fonds – OptiMix B GmbH & Co. KG – Warum soll man darin noch 2,3 Millionen Euro investieren?

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Timberland mit seinen Kapitalanlageangeboten haben wir schon seit Jahren auf unserem Radar, denn für uns sind so manche Investments bei Timberland wirklich reine Kapitalvernichtung für die Anleger. An Hand der unten abgebildeten Bilanz der OptiMix B GmbH & Co. KG können Sie erkennen, wie wahr unsere Aussage ist und dass es sich bei den Fehlbeträgen nicht um einen einmaligen „Ausrutscher“ handelte, sondern dass sich diese kontinuierlich aufgebaut haben. Timberland Fonds – OptiMix B GmbH & Co. KG Duisburg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bilanz zum 31. Dezember 2017 Timberland Fonds – OptiMix B GmbH & Co. KG, Duisburg

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Beschluss in Sachen MPC Capital und TVP

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Hanseatisches Oberlandesgericht Az.: 13 Kap 3/15 Beschluss In der Sache Wilhelm-Herbert Schneider, Simmerner Straße 81, 56075 Koblenz – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hahn PartG mbB, Alter Steinweg 1-3, 20459 Hamburg, Gz.: 14132-13/OR/DR gegen 1) MPC Capital Investments GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jörn Ulf Klepper und Stephan Langkawel, Palmaille 67, 22767 Hamburg – Beklagte – 2) TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Tobias Boehncke und Tobias Lerchner, Palmaille 67, 22767 Hamburg – Beklagte – Prozessbevollmächtigte zu 1 und 2: Rechtsanwälte Lindenpartners, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin – beschließt das Hanseatische Oberlandesgericht – 13. Zivilsenat – durch

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Timberland Fonds OptiMix Currency GmbH & Co. KG – Weshalb soll man hier noch 500.000 € investieren?

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Timberland mit seinen Kapitalanlageangeboten haben wir schon seit Jahren auf unserem Radar, denn für uns sind so manche Investments bei Timberland wirklich reine Kapitalvernichtung für die Anleger. An Hand der unten abgebildeten Bilanz der OptiMix Currency GmbH & Co. KG können Sie erkennen, wie wahr unsere Aussage ist und dass es sich bei den Fehlbeträgen nicht um einen einmaligen „Ausrutscher“ handelte, sondern dass sich diese kontinuierlich aufgebaut haben. Timberland Fonds – OptiMix Currency GmbH & Co. KG Duisburg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bilanz zum 31. Dezember 2017 Timberland Fonds – OptiMix Currency GmbH & Co. KG, Duisburg AKTIVA

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Luana Energy GmbH & Co. KG – Gläubigerversammlung

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Luana Energy GmbH & Co. KG Hamburg 6,5% Anleihe ISIN: DE000A169NDO / WKN: A169ND Bekanntmachung der Beschlüsse zur Gläubigerversammlung die Luana Energy GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg betreffend die auf den Inhaber lautenden EUR 10.000.000,00 6,5% Teilschuldverschreibungen ISIN: DE000A169NDO / WKN: A169ND Die Gläubigerversammlung der Teilschuldverschreibungen vom 27. Februar 2019 hat zu der am 25.01.2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung folgendes beschlossen: 1. Beschlussfassung über die Änderung der Bedingungen der Inhaber-Teilschuldverschreibung der Emittentin, ISIN: DE000A169NDO / WKN: A169ND a. § 4 Abs. 1 (Kündigung und Rückzahlung) wird wie folgt neu gefasst: „(1) Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen haben eine Laufzeit bis

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Timberland Fonds Golddepot Active GmbH & Co. KG – Warum soll man als Anleger hier noch rund 65.000 Euro investieren?

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Timberland mit seinen Kapitalanlageangeboten haben wir schon seit Jahren auf unserem Radar, denn für uns sind so manche Investments bei Timberland wirklich reine Kapitalvernichtung für die Anleger. An Hand der unten abgebildeten Bilanz der Golddepot Active GmbH & Co. KG können Sie erkennen, wie wahr unsere Aussage ist und dass es sich bei den Fehlbeträgen nicht um einen einmaligen „Ausrutscher“ handelte, sondern dass sich diese kontinuierlich aufgebaut haben. Timberland Fonds – Golddepot Active GmbH & Co. KG Duisburg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bilanz zum 31. Dezember 2017 Timberland Fonds – Golddepot Acitve GmbH & Co. KG, Duisburg

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Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG – Warum hier noch 1,25 Millionen Euro investieren

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Timberland mit seinen Kapitalanlageangeboten haben wir schon seit Jahren auf unserem Radar, denn für uns sind so manche Investments bei Timberland wirklich reine Kapitalvernichtung für die Anleger. An Hand der unten abgebildeten Bilanz der OptiMix C GmbH & Co. KG können Sie erkennen, wie wahr unsere Aussage ist und dass es sich bei den Fehlbeträgen nicht um einen einmaligen „Ausrutscher“ handelte, sondern dass sich diese kontinuierlich aufgebaut haben. Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG Duisburg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bilanz zum 31. Dezember 2017 Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG, Duisburg

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RCSI Webservices LLP, Projektleiter Maximilian Kruge und das (fast unwiderstehliche) Angebot einer DSGVO-Prüfung – Und wer ist eigentlich Maik Satzer?

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Nun, es kommt ja immer wieder vor, dass Mails ungefragt in das elektronische Postfach eingehen. Zwar wird ein Großteil schon vorher durch die Provider herausgefiltert, aber trotzdem erreichen uns hin und wieder derartige Nachrichten, vor allem, wenn sie gezielt versandt  werden. Dass sich die Absender hierbei strafbar machen, hält sie nicht davor ab. Vermutlich, weil die meisten von Ihnen im Ausland sitzen. So wie der Absender unserer Mail, angeblich ein Maximilian Kruge, der uns hinsichtlich der aktuellen DSGVO auf Fehler unseres Portals hinweisen wollte. Natürlich nur aus lauter Freundlichkeit uns gegenüber und weil er den Inhalt unseres Blogs so schätzt!

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MS „BALTHASAR SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG – Insolvenzeröffnung

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In dem Verfahren über den Antrag d. MS „BALTHASAR SCHULTE“ Shipping Gmbh & Co. KG, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Beteiligung MS „BALTHASAR SCHULTE“ Shipping GmbH, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, c/o First Fleet Shipmanagement Nordfriesland GmbH & Co. KG, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 111108 – Schuldnerin – auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 04.03.2019 um 19:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2

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MS „DIANA SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG – Insolvenzeröffnung

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In dem Verfahren über den Antrag d. MS „DIANA SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Beteiligung MS „DIANA SCHULTE“ Shipping GmbH, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, c/o First Fleet Shipmanagement Nordfriesland GmbH & Co. KG, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 108895 – Schuldnerin – auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 04.03.2019 um 18:15 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2

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MS „LILLY SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG – Eröffnung der Insolvenz

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In dem Verfahren über den Antrag d. MS „LILLY SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Beteiligung MS „LILLY SCHULTE“ Shipping GmbH, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, c/o First Fleet Shipmanagement Nordfriesland GmbH & Co. KG, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 106616 – Schuldnerin – auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 04.03.2019 um 20:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2

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MS „DORA SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG – Insolvenzeröffnung

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In dem Verfahren über den Antrag d. MS „DORA SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Beteiligung MS „DORA SCHULTE “ Shipping GmbH, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, c/o First Fleet Shipmanagement Nordfriesland GmbH & Co. KG, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 108896 – Schuldnerin – auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 04.03.2019 um 18:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs.

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