Staatsanwaltschaft Ingolstadt Benachrichtigung des Verletzen über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) 31 Js 1583/17 Unter dem AZ: 31 Js 1583/17 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts Ingolstadt vom 09.01.2019 gegenüber dem Einziehungsbetroffenen Huber, Werner Josef die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 40.736,81 Euro und 65.704,80 Euro angeordnet. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen die Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Wertersatzeinziehung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Betrug in insgesamt 378 Fällen durch doppelte Berechnung von Überführungskosten an Krematorien im Zeitraum vom 11.02.2014 bis 16.06.2017. Die Wertersatzeinziehung hat zum Ziel, für Entschädigungsansprüche im Rahmen eines Verteilungsverfahrens finanziellen
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