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Schlag gegen international agierendes Dopingnetzwerk

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Dem BK, Büro zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, ist es in Zusammenarbeit mit dem Zollfahndungsamt München, Außenstelle Lindau gelungen, ein international agierendes Dopingnetzwerk zu zerschlagen. Über Anordnungen der Schwerpunktstaatsanwaltschaft München I, sowie der StA Innsbruck konnten in den Vormittagsstunden des 27. Februars 2019 in einer koordinierten Aktion in Seefeld sowie in Deutschland insgesamt neun Personen festgenommen und 16 Hausdurchsuchungen vollzogen werden. Im Rahmen von seit mehreren Monaten andauernden internationalen Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Sportbetruges sowie der Anwendung von unerlaubten Wirkstoffen und Methoden zu Dopingzwecken konnte eine in Deutschland ansässige kriminelle Organisation um den Sportmediziner Dr. Mark. S. ausgeforscht

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SHOPiMORE AG

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Die Shopimore stellt einen Insolvenzantrag. Der Antrag wird beim Amtsgericht Ingolstadt eingehen. Die Bedienung eines Darlehens im März sowie Anwaltskosten sorgen für den Antrag, man kann die entsprechenden Verbindlichkeiten nicht bedienen. Die Insolvenz bezieht sich aber nicht auf die Tochtergesellschaften mc-mycard, IK Innovative Kartensystems und die Shopimore GmbH. Az.: IN 71/19 In dem Verfahren über den Antrag d. SHOPiMORE AG, Münzbergstraße 6, 85049 Ingolstadt, vertreten durch den Vorstand Kahr Martin, geb. 13.8.1967 Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 8322 – Schuldnerin – auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene VermögenBeschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1

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Staatsanwaltschaft Marburg – Strafvollstreckungsverfahren wegen gewerbsmäßiger Untreue

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Staatsanwaltschaft Marburg Strafvollstreckungsverfahren gegen Reiner Hesse Sicherung von Vermögenswerten zugunsten Verletzter, Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Marburg: 2 Js 14178/17 Die Staatsanwaltschaft führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Herrn Reiner Hesse, geb. am 08.01.1964, d. durch Urteil des Amtsgerichts Kirchhain vom 02.11.2018 wegen gewerbsmäßiger Untreue verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist d. Verletzten aus der/den von d. Verurteilten begangen(en) Tat(en) ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was d. Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um d. Verurteilten das aus den Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 13.556,81 Euro angeordnet.

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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – Neuaufnahmen

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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Bekanntmachung Nr. 2/2019 über jugendgefährdende Trägermedien Vom 14. Februar 2019 Die Aufnahmen in die Liste oder Streichungen aus der Liste werden gemäß § 24 Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ausgeführt. Folgende Trägermedien wurden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gemäß § 18 Absatz 1, § 21 Absatz 1, 4 und 5 JuSchG und § 18 Absatz 7 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 5 Nummer 3 JuSchG in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen bzw. gemäß § 18 Absatz 7 Satz 1 in Verbindung mit § 21 Absatz 5 Nummer 2 JuSchG aus der

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Staatsanwaltschaft Mönchengladbach – Einziehungsanordnung

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Staatsanwaltschaft Mönchengladbach 100 Js 956/17 V Herrn Chetanya Abhinav Nagineni Lübscher Baum 21 24113 Kiel Vollstreckungsverfahren gegen Chendüren Sornalingam Anlage(n) Formular Rückantwortschreiben   Sehr geehrter Herr Nagineni, es wird mitgeteilt, dass mit dem Urteil vom 20.07.2018 das Amtsgericht in Mönchengladbach -90 Ls 1/18- die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 5.082,88 Euro angeordnet hat. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ist nun befugt, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die künftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus. Können Vermögenswerte im Rahmen

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Bußgeld über 8,5 Millionen Euro gegen die BMW AG

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Die Staatsanwaltschaft München I hat am 25.02.2018 gegen die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (im Folgenden: „BMW AG“) wegen einer Ordnungswidrigkeit der fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung einen Bußgeldbescheid über 8,5 Mio. Euro erlassen. Das Unternehmen hat das Bußgeld akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft München I hat seit Anfang 2018 gegen unbekannte Mitarbeiter der BMW AG im Zusammenhang mit prüfstandsbezogenen Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen der Modellreihen M550xd und 750xd ermittelt. Prüfstandsbezogene Abschalteinrichtungen bezeichnen Mechanismen, die dazu führen, dass die Abgasreinigung auf dem Prüfstand anders arbeitet als im realen Straßenverkehr und dass die geltenden NOX–Grenzwerte auf dem Rollenprüfstand eingehalten werden. In dem Ermittlungsverfahren ging es insoweit insbesondere

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Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SICAV

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Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Zwischenurteil vom 17.12.2018 (Az. 2 K 3874/15 F) zu der steuerlichen Behandlung einer Ausschüttung einer luxemburgischen Investmentgesellschaft mit variablem Grundkapital (SICAV) an eine deutsche Kapitalgesellschaft nach einem vorangegangenem Bondstripping Stellung genommen. Die klagende GmbH & Co. KG war persönlich haftende Gesellschafterin einer deutschen KGaA. Die KGaA war die einzige Anlegerin einer in Luxemburg errichteten SICAV. Alle drei Gesellschaften waren Ende des Jahres 2011 gegründet worden. Die SICAV erwarb mehrere deutsche Bundesanleihen mit mehrjährigen Laufzeiten. Diese Anleihen teilte sie im Wege des so genannten Bondstrippings in die Anleihemäntel und Zinsscheine auf. Den Erlös aus der

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GAG Immobilien AG: Verdacht grober Gesetzes- und/oder Satzungsverletzungen

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Auf Antrag von 16 Minderheitsaktionären soll ein Sonderprüfer bei der GAG Immobilien AG der Frage nachgehen, ob die Gesellschaft von ihrer Mehrheitsaktionärin – der Stadt Köln – zu nachteiligen Rechtsgeschäften gedrängt worden ist. Konkret geht es um die Frage, ob im Geschäftsjahr 2016 Wohnungen in Köln-Chorweiler zu unangemessenen Bedingungen angekauft worden sind und ein für die Gesellschaft nachteiliger Belegungsrechtsvertrag geschlossen worden ist. Das Landgericht Köln hatte auf Antrag der Minderheitsaktionäre bereits im vergangenen Jahr den Sonderprüfer bestellt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der GAG hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes mit Beschluss vom 20.02.2019 zurückgewiesen. Der Senat bestätigte die Auffassung des

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Stop für „Hafencenter“ in Münster

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Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 1. Februar 2019 in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für das „Hafencenter“ in Münster angeordnet. Zur Begründung hat das Gericht schwer wiegende Mängel der Umweltverträglichkeitsprüfung angeführt, auf die es bereits in dem Urteil vom 12. April 2018 zum Bebauungsplan Nr. 535 hingewiesen hatte. Diesen für unwirksam erklärten Bebauungsplan hatte die Stadt Münster der hier angefochtenen Baugenehmigung vom 30. Oktober 2017 im Wesentlichen zugrunde gelegt. Das von einer Investorin geplante „Hafencenter“ soll auf einem etwa 3 ha großen Bereich zwischen Hafenweg und Hansaring einen Verbrauchermarkt mit 3000

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Renell Wertpapierhandelsbank AG – Trotz kleinem Plus kein gutes Ergebnis

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So muss man das leider konstatieren, denn bei dem minimalen Plus von knapp über 5.000 Euro wird es noch ewig dauern, bis der Bilanzverlust von noch über 1,4 Millionen Euro abgebaut sein wird. Für eine Wertpapierhandelsbank ist das kein gutes Ergebnis. Renell Wertpapierhandelsbank AG Frankfurt am Main Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bilanz zum 31. Dezember 2017 Renell Wertpapierhandelsbank AG 60313 Frankfurt am Main AKTIVA 31.12.2017 31.12.2016 EUR EUR EUR 1. Barreserve Kassenbestand 1.079,46 1.346,44 2. Forderungen an Kreditinstitute täglich fällig 2.046.412,18 4.171.421,85 3. Forderungen an Kunden 1.290.887,09 535.203,56 davon: – an verbundene Unternehmen EUR 185.453,19 (Vj:

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Vertriebsuntersagung gegen 21c Ltd.

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 47 Abs. 9 Z 1 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, den Vertrieb von Anteilen am Miningpool mit dem Leistungsinhalt der „21c Ltd.“ in Österreich untersagt hat. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.

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Die 6 häufigsten Finanzbetrugsmaschen im Internet und wie man sie vermeiden kann

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Cyberkriminelle suchen ständig neue Wege, um auf Ihre Kosten zu Geld zu kommen. Privatpersonen und Organisationen werden häufig Opfer von Betrügereien, bei denen verschiedene Techniken des Social Engineering angewandt werden und die jeweilige Person veranlasst wird, die benötigten Informationen selbst preiszugeben, anstatt dass in ein System eingedrungen wird. Diese Betrugsmaschen sind typische Beispiele dafür, wie Cyberkriminelle ganz einfach die Psyche und die Wahrnehmung von Personen ausnutzen können. Die folgenden Tipps sollen Ihnen helfen, sich selbst zu schützen. Aufklärung ist die beste Verteidigung! Wichtige Tipps Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Online-Konten. Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Bankkonto und melden Sie Ihrer Bank alle

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BaFin und LKA warnen vor Online-Investments

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Digitalisierung liegt im Trend: online einkaufen, online daten, online in die Arztsprechstunde – nichts liegt näher, als sein Geld bequem mit ein paar Klicks im Internet zu vermehren. Potentielle Anleger stoßen im Netz immer wieder auf Anbieter von scheinbar besonders lukrativen Investitionsmöglichkeiten, die das schnelle Geld und außerordentlich hohe Gewinne versprechen. Häufig aber stecken hinter solchen Angeboten Straftäter, deren einziges Ziel es ist, die Anleger um ihr Geld zu betrügen. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter aus Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen warnen aktuell gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor einer neuen Masche von Betrügern, die

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Warnung vor Real Estate Facility GmbH i.L.

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Die schweizerische FINMA hat die Real Estate Facility GmbH in Liquidation auf ihre Warnliste gesetzt. Das Unternehmen hat seinen Sitz der Landquartstrasse 59 in 9320 Arbon. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass

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Warnhinweis vor Warrington Shaw

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 92 Abs 11 WAG 2018 die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27.02.2019 teilt die FMA daher mit, dass Warrington Shaw mit angeblichem Sitz in 6F No. 223, Songjiang Road, Zhongshan District, Taipei City, Taiwan 10491 (Tel: + 886 2

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Karlsruhe: Durchsuchungen bei einem GF wegen Verdacht auf Anlagebetrug

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Wegen des Verdachts des Anlagebetrugs wurden am Mittwoch Durchsuchungen in den Wohn- und Geschäftsräumen eines 46 Jahre alten Tatverdächtigen aus Karlsruhe durchgeführt. Der Beschuldigte ist Geschäftsführer von insgesamt zehn Investment- und Wohnbaufirmen und soll mit einem seit dem Jahr 2010 angebotenen Kapitalanlagemodell zahlreiche Geschädigte um ihre Einlagen betrogen haben. Das Dezernat für Wirtschaftskriminalität und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatten aufgrund mehrerer Anzeigen erste Ermittlungen eingeleitet. Dabei erhärtete sich der Verdacht des Betruges, der Untreue sowie des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz. Nach den bereits seit Monaten andauernden, sehr umfangreichen Ermittlungen von Wirtschaftskriminalisten des Karlsruher Polizeipräsidiums habe der 46-Jährige – entgegen der Verträge

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Warnung vor CryptoTrader

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 28.02.2019 teilt die FMA daher mit, dass „CryptoTrader“ nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1

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Warnung vor Berlinger Capital

FINMA setzt Chaincreator auf ihre Warnliste

Staatsanwaltschaft Aachen: Strafvollstreckungsverfahren wegen Geldwäsche

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Staatsanwaltschaft Aachen 903 Js 523/17 V – 25.02.2019 An die unbekannten Geschädigten Vollstreckungsverfahren gegen Tom Theodorus Maria Schulpen Sehr geehrte Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft Aachen führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Tom Theodorus Maria Schulpen, geb. am 24.11.1992, welcher durch Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 21.11.2018 wegen vorsätzlicher Geldwäsche verurteilt worden ist. Nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen ist Ihnen aus der von dem Verurteilten begangenen Tat ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um dem Verurteilten das aus der Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das o.g. Gericht die Einziehung eines

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