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Markus Hörning GmbH: Immobiliensanierung mittels Crowdfunding bei bettervest GmbH

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Eine junge GmbH sucht hier Kapital von Anlegern über das Crowdfundingportal bettervest. Allerdings möchte man damit keine Immobilien erwerben, sondern sanieren. Aus dem Angebotstext geht jedoch nicht hervor, ob diese Immobilien über eine Bank finanziert sind. in diesem Falle lägen nämlich die Sicherheiten bei der Bank. Im Falle eines Verkaufs der Immobilien würde der gesamte Kaufpreis daher natürlich zunächst einmal an die Bank fließen. Ob dann nach der Schlussabrechnung mit der Bank noch genügend Kapital vorhanden ist, um auch die Anleger „abzuspeisen“, ist derzeit reine Spekulation. Darüber hinaus sind die Standorte natürlich nicht besonders attraktiv. Inwieweit man hier einen Mehrerlös erwirtschaften kann, wird man dann

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Warnung vor Redbrook Financial Management

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Die Luxemburgische Finanzmarktaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Tätigkeiten eines Anbieters namens Redbrook Financial Management (Internetseite: www.redbrookfinancial.com) mit angeblichem Sitz in 124 boulevard de la Pétrusse in L-2330 Luxembourg. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass Ihr ein Anbieter namens Redbrook Financial Management nicht bekannt ist und nicht über die erforderliche Genehmigung verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten. Die CSSF möchte klarstellen, dass die ordnungsgemäss zugelassene Verwaltungsgesellschaft Conventum Asset Management die auf der vorstehend genannten Internetseite erwähnt wird, in keinen Zusammenhang mit dem von der Warnung betroffenen Unternehmen

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Bundesamt für Justiz zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

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Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz — NetzDG) werden soziale Netzwerke ab einer bestimmten Größenordnung verpflichtet, halbjährlich einen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu erstellen (§ 2 NetzDG) sowie ein wirksames Beschwerde­management vorzuhalten (§ 3 NetzDG). Ferner müssen Anbieter sozialer Netzwerke einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten (§ 5 Absatz 1 NetzDG) sowie für Auskunftsersuchen einer inländischen Strafverfolgungsbe­hörde eine empfangsberechtigte Person im Inland benennen, die auf Auskunftsersuchen innerhalb von 48 Stunden nach Zugang antworten muss (§ 5 Absatz 2 NetzDG). Bei Verstößen gegen diese Pflichten kann das Bundesamt für Justiz Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen

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Vermögensabschöpfung Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft

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Benachrichtigung der Verletzten über die Sicherstellung von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 111l StPO) Vermögensabschöpfung Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft, Am Marktplatz 10, 97762 Hammelburg 731 Js 13232/15 In einem bei der Staatsanwaltschaft Würzburg anhängigen Verfahren wurden Vermögenswerte zum Zwecke der Verwertung und Erlösverteilung bei o.g. Einziehungsbetroffenen sichergestellt. Den strafrechtlichen Ermittlungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs bzw. der Beihilfe hierzu in 92 strafrechtlich verjährten und in 92 strafrechtlich nicht verjährten Fällen gem. §§ 263 Abs. 1, 3 Nr. 1, 2, Abs. 5, 25, 27, 27, 52, 53 StGB Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die

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Musterfeststellungsklageregister

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Anmeldungen zum Musterfeststellungsklageregister können noch nicht vorgenommen werden. Dies wird voraussichtlich erst im November 2018 möglich sein, nachdem erste Musterfeststellungsklagen erhoben und im Klageregister öffentlich bekannt gemacht worden sind.Das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage wird voraussichtlich am 1. November 2018 in Kraft treten. Dadurch soll eine Bündelung der Rechtsverfolgung von geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen Un­ter­nehmen erreicht werden. Klagebefugt sind unter bestimmten Voraussetzungen ausschließlich qualifizierte Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Hierzu gehören unter anderem Verbraucherverbände. Klagen können erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden. Hat eine qualifizierte Einrichtung Klage gegen ein Unternehmen erhoben, wird diese

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Informationen zur Musterfeststellungsklage vom VZBV

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Meldungen von unrechtmäßigen Gebühren oder rechtswidrig erhöhten Preisen gehören heutzutage leider genauso zum Verbraucheralltag, wie die Frage betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher: Wie komme ich zu meinem Recht? Die hohen Kosten einer Klage, langwierige Gerichtsverfahren und die Ungewissheit, ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt, wirken für den Einzelnen oft abschreckend. Die Folge: Kaum ein Verbraucher klagt; Unternehmen können das Geld behalten, das sie durch Rechtsverstöße verdient haben. Besonders ärgerlich ist das, wenn ein Unternehmen mit seinem Handeln sehr viele Verbraucher schädigt. Die Musterfeststellungsklage wurde eingeführt, um gerade bei solchen Massenschäden die zentralen Rechts- und Tatsachenfragen vorab in einem Verfahren mit Wirkung für

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Ralf Wühler-Grauer: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

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Die BaFin hat Herrn Ralf Wühler-Grauer, Mannheim, mit Bescheid vom 19. Juli 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln. Wühler-Grauer schloss im eigenen Namen und unter der Firma „RW Unternehmensberatung“ Darlehensverträge und versprach die unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder. Hierdurch betreibt Wühler-Grauer das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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e:veen Energie eG – Insolvenzverfahren

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903 IN 381/18 – 2 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der e:veen Energie eG, Kirchhorster Straße 39, 30659 Hannover (AG Hannover, GnR 200020), vertr. d.: Dieter Carstens, (Vorstand), ist am 27.07.2018 um 15:10 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht

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Aktenzeichen des Unternehmen Facto FS GmbH als Rechtsdienstleister

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Aktenzeichen: 371 a – 1280 Registrierungsbehörde: Landgericht Stuttgart registrierte Person: (sonstige Person) Facto Financial Services AG, gegr. 2015, HRB 755189, Registergericht Stuttgart natürliche Person als gesetzlicher Vertreter: Herr Fritz Gölz qualifizierte Personen: Herr Fritz Gölz Geschäftsanschrift: Hohe Strasse 74 70794 Filderstadt Bereich: Inkassodienstleistungen Gem. § 10 Abs. 3 RDG mit der Auflage, fremde Gelder unverzüglich an eine

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Staatsanwaltschaft Würzburg zu gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsfällen

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Benachrichtigung der Verletzten über die Sicherstellung von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 111l StPO) Ermittlungsverfahren gegen Harald Barlage, geb. 06.07.1955 wegen Betrug 731 Js 13232/15 In einem bei der Staatsanwaltschaft Würzburg anhängigen Ermittlungsverfahren wurden Vermögenswerte zum Zwecke der Verwertung und Erlösverteilung bei o.g. Einziehungsbetroffenen sichergestellt. Den strafrechtlichen Ermittlungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs bzw. der Beihilfe hierzu in 92 strafrechtlich verjährten und in 92 strafrechtlich nicht verjährten Fällen gem. §§ 263 Abs. 1, 3 Nr. 1, 2, Abs. 5, 25, 27, 27, 52, 53 StGB Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit

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Inflationsrate in Deutschland

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Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen am Verbraucherpreisindex – wird im Juli 2018 voraussichtlich 2,0 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Juni 2018 voraussichtlich um 0,3 %. Jährliche Veränderung des Verbraucherpreisindex und ausgewählter Gütergruppen Gesamtindex / Teilindex Gewichtung April 2018 Mai 2018 Juni 2018 Juli 2018 1 in Promille in % 1 Vorläufige Werte. 2 Haushaltsenergie und Kraftstoffe. 3 Nettokaltmiete. Gesamtindex 1 000 1,6 2,2 2,1 2,0 Waren 479,77 1,6 2,5 2,8 2,4 darunter: Energie 2 106,56 1,3 5,1 6,4 6,6 Nahrungsmittel 90,52 3,4 3,5 3,4 2,6 Dienstleistungen 520,23

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Qualifizierte Einrichtungen gemäß Unterlassungsklagengesetz

Staatsanwaltschaft Würzburg zu Betrugsfällen

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Benachrichtigung der Verletzten über die Sicherstellung von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 111l StPO) Ermittlungsverfahren gegen Dr. Hubert-Ralph Schmitt, geb. 29.01.1960 wegen Betrug 731 Js 13232/15 In einem bei der Staatsanwaltschaft Würzburg anhängigen Ermittlungsverfahren wurden Vermögenswerte zum Zwecke der Verwertung und Erlösverteilung bei o.g. Einziehungsbetroffenen sichergestellt. Den strafrechtlichen Ermittlungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs bzw. der Beihilfe hierzu in 92 strafrechtlich verjährten und in 92 strafrechtlich nicht verjährten Fällen gem. §§ 263 Abs. 1, 3 Nr. 1, 2, Abs. 5, 25, 27, 27, 52, 53 StGB Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die

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rabatto.de GmbH – Bilanzielle Überschuldung?

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Michael Lotspeich, den wir von der Facto FS AG kennen, spielte auch eine große Rolle im oben genannten Unternehmen. Schaut man in die aktuelle im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz des Unternehmens aus dem Jahr 2016, findet man dort als Eigenkapital 0 Euro ausgewiesen. Zudem gibt es einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 193.387,38 Euro, so dass wir das Unternehmen als bilanziell überschuldet ansehen können. In dem Bilanzjahr wahr Michael Lotspeich noch in der Funktion des Geschäftsführers tätig, trägt also mit die Verantwortung für diese Situation. Erst Ende 2017 schied er aus dem Unternehmen aus. Da sich die Bilanz Bezahlbereich des Unternehmensregisters befindet,

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Staatsanwaltschaft Würzburg – Zum dritten!

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Benachrichtigung der Verletzten über die Sicherstellung von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 111l StPO) Ermittlungsverfahren gegen Wiebke Schmitt, geb. 27.03.1977 wegen Betrug 731 Js 13232/15 In einem bei der Staatsanwaltschaft Würzburg anhängigen Ermittlungsverfahren wurden Vermögenswerte zum Zwecke der Verwertung und Erlösverteilung bei o.g. Einziehungsbetroffenen sichergestellt. Den strafrechtlichen Ermittlungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs bzw. der Beihilfe hierzu in 92 strafrechtlich verjährten und in 92 strafrechtlich nicht verjährten Fällen gem. §§ 263 Abs. 1, 3 Nr. 1, 2, Abs. 5, 25, 27, 27, 52, 53 StGB Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit

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Gemeinschaftlicher Diebstahl

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Staatsanwaltschaft Oldenburg 11 AR 100473/18 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Oldenburg wegen gemeinschaftlichen Diebstahls (Az. 25 Ds 441 Js 13065/18 (23/18)) gegen Dirk Römer und Bianca de Riese. Diese ist rechtskräftig seit dem 07.06.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist ein Anspruch entstanden, der durch die Geschädigten in diesem Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg unter Angabe des Aktenzeichens 11 AR 100473/18 geltend gemacht werden kann. Ein Betrag liegt hier noch nicht vor. Dabei sind die folgenden Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf zu beachten: ― Der Erlös

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Staatsanwaltschaft Hannover – Diebstahlsfall

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Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 6403 Js 120721/16 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Landgerichts Hannover wegen Diebstahls u.a. (Az. 33 KLs 21/17) gegen Sergej Guryanov. Diese ist rechtskräftig seit dem 17.01.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: ― Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes

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STARAMBA SE: BaFin droht Zwangsgelder an

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Die BaFin hat am 25. Juli 2018 gegen die STARAMBA SE die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 220.000 Euro angedroht. Die STARAMBA SE hatte gegen § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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Staatsanwaltschaft Bremen – Betrugs- und Diebstahlsserie

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520 Js 46006/17 Die Staatsanwaltschaft Bremen führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Dux, Dennis, der durch Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 14.05.2018, rechtskräftig seit dem 14.05.2018, Az: 520 Js 46006/17, wegen Betrug in 32 Fällen und Diebstahl in 3 Fällen verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Ermittlungen ist den Geschädigten aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um dem Verurteilten das durch die Straftat/en zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 1242,65 EUR angeordnet. Auf der Grundlage

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Christine Wagner – Abwicklung des Einlagengeschäfts

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Die BaFin hat Frau Christine Wagner, Landsberg, mit Bescheid vom 23. Juli 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln. Wagner nahm Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen. Hierdurch betreibt Wagner das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen. Die Pflicht zur unverzüglichen Rückzahlung der angenommenen Gelder gilt auch, soweit Wagner mit Anlegern Ratenzahlungsvereinbarungen oder anderweitige Verträge geschlossen hat, die die ursprünglich geschlossenen Vereinbarungen ersetzen sollen. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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