Staatsanwaltschaft München II Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) Az. 69 VRs10212/14 Mit Entscheidungen des Amtsgerichts München vom 19.07.2018 wurden die Einziehungsbetroffenen Caroline Seibold und Dr. Alexander Johann Werner Seibold je zur Zahlung von Wertersatz rechtskräftig verurteilt. Die Verurteilten haften als Gesamtschuldner. Den Entscheidungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Dr. Alexander Johann Werner Seibold: vorsätzlicher Bankrott am 29.01.2014 in Tatmehrheit mit falscher Versicherung an Eides statt am 10.02.2014 Caroline Seibold: Beihilfe zum vorsätzlichen Bankrott am 29.01.2014 Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen
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