Ein Postbote verlor seine Berufsunfähigkeitsversicherung und wollte Schadenersatz von dem Makler, der den Versicherungsvertrag vermittelt hatte. Hier hatte das Gericht zu klären: „Prüfungspflicht des Versicherungsmaklers von ihm vom Versicherungsnehmer zur Weiterleitung an den Versicherer übergebener Unterlagen Ein Versicherungsmakler darf den Angaben des Versicherungsnehmers zu den Gesundheitsfragen des Versicherers vertrauen, wenn er ihn zuvor auf seine Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen hingewiesen hat und keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die erteilten Auskünfte unvollständig oder fehlerhaft sind. Der Versicherungsmakler ist in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet, einen Arztbericht, der ihm lediglich zur Weiterleitung an den Versicherer übergeben worden ist,
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