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Landgericht Stade: Zahlungsanspruch

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Landgericht Stade, 5. Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer 500 KLs 2/15 In dem vorgenannten Verfahren beabsichtigt das Gericht gemäß § 111i Abs. 6 Strafprozessordnung a.F. festzustellen, dass das Land Niedersachsen mit Ablauf des 06.11.2018 einen Zahlungsanspruch in Höhe von 291.743,53 € gegen Werner Hoyer erworben hat. Der Rechtserwerb des Landes Niedersachsen ist gemäß § 111i Abs. 5 Strafprozessordnung a.F. kraft Gesetzes eingetreten, sofern nicht • der Verletzte zwischenzeitlich wegen seiner Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung verfügt hat, • der Verletzte nachweislich aus Vermögen befriedigt worden ist, das nicht beschlagnahmt oder im Wege der Arrestvollziehung gepfändet worden war, •

Der Beitrag Landgericht Stade: Zahlungsanspruch erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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