Staatsanwaltschaft Hildesheim Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 12 Js 29778/17 VRs Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hildesheim wegen Betruges (Az. 105 Ds 12 Js 29778/17) gegen G. H. Giesenberg. Diese ist rechtskräftig seit dem 29.11.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist den hier unbekannten Erben des verstorbenen Reinhard Manegold, geboren am 10.09.1952, zuletzt wohnhaft Jugendherbergstreppe 2, 31162 Bad Salzdetfurth ein Anspruch in Höhe von 465,00 € entstanden, der nun geltend gemacht werden kann. Die folgenden Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf sind
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