Staatsanwaltschaft Braunschweig Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 404 Js 32902/17 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Goslar wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott und gemeinschaftlichem Bankrott in Tateinheit mit Untreue (Az. 404 Js 32902/17) gegen Wolfgang Walter Hans Claus und Ingrid Claus als Gesamtschuldner. Diese ist rechtskräftig seit dem 21.02.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch entstanden, den Sie nun bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig unter obiger Geschäftsnummer geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: Der
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