Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung von Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) bzw. die Rückübertragung und Herausgabe von Gegenständen(§ 459j StPO) 313 Js 107053/14 Unter dem AZ: 1111 Ds 313 Js 107053/14 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 13.12.2017 der Einziehungsbetroffene Nurdi Amagov, alias Diaconu Corneliu, zur Zahlung von Wertersatz iHv. 79.210 € rechtskräftig verurteilt. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Wertersatzeinziehung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Betrug: Unter Verwendung von Schadsoftware zur Manipulation des von Geschädigten genutzten TAN-Verfahrens sind im Zeitraum um den 02.10.2013 Überweisungen auf ein
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