Auf Antrag von 16 Minderheitsaktionären soll ein Sonderprüfer bei der GAG Immobilien AG der Frage nachgehen, ob die Gesellschaft von ihrer Mehrheitsaktionärin – der Stadt Köln – zu nachteiligen Rechtsgeschäften gedrängt worden ist. Konkret geht es um die Frage, ob im Geschäftsjahr 2016 Wohnungen in Köln-Chorweiler zu unangemessenen Bedingungen angekauft worden sind und ein für die Gesellschaft nachteiliger Belegungsrechtsvertrag geschlossen worden ist. Das Landgericht Köln hatte auf Antrag der Minderheitsaktionäre bereits im vergangenen Jahr den Sonderprüfer bestellt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der GAG hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes mit Beschluss vom 20.02.2019 zurückgewiesen. Der Senat bestätigte die Auffassung des
Der Beitrag GAG Immobilien AG: Verdacht grober Gesetzes- und/oder Satzungsverletzungen erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.