Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 1. Februar 2019 in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für das „Hafencenter“ in Münster angeordnet. Zur Begründung hat das Gericht schwer wiegende Mängel der Umweltverträglichkeitsprüfung angeführt, auf die es bereits in dem Urteil vom 12. April 2018 zum Bebauungsplan Nr. 535 hingewiesen hatte. Diesen für unwirksam erklärten Bebauungsplan hatte die Stadt Münster der hier angefochtenen Baugenehmigung vom 30. Oktober 2017 im Wesentlichen zugrunde gelegt. Das von einer Investorin geplante „Hafencenter“ soll auf einem etwa 3 ha großen Bereich zwischen Hafenweg und Hansaring einen Verbrauchermarkt mit 3000
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