Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Zwischenurteil vom 17.12.2018 (Az. 2 K 3874/15 F) zu der steuerlichen Behandlung einer Ausschüttung einer luxemburgischen Investmentgesellschaft mit variablem Grundkapital (SICAV) an eine deutsche Kapitalgesellschaft nach einem vorangegangenem Bondstripping Stellung genommen. Die klagende GmbH & Co. KG war persönlich haftende Gesellschafterin einer deutschen KGaA. Die KGaA war die einzige Anlegerin einer in Luxemburg errichteten SICAV. Alle drei Gesellschaften waren Ende des Jahres 2011 gegründet worden. Die SICAV erwarb mehrere deutsche Bundesanleihen mit mehrjährigen Laufzeiten. Diese Anleihen teilte sie im Wege des so genannten Bondstrippings in die Anleihemäntel und Zinsscheine auf. Den Erlös aus der
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