Die Staatsanwaltschaft München I hat am 25.02.2018 gegen die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (im Folgenden: „BMW AG“) wegen einer Ordnungswidrigkeit der fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung einen Bußgeldbescheid über 8,5 Mio. Euro erlassen. Das Unternehmen hat das Bußgeld akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft München I hat seit Anfang 2018 gegen unbekannte Mitarbeiter der BMW AG im Zusammenhang mit prüfstandsbezogenen Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen der Modellreihen M550xd und 750xd ermittelt. Prüfstandsbezogene Abschalteinrichtungen bezeichnen Mechanismen, die dazu führen, dass die Abgasreinigung auf dem Prüfstand anders arbeitet als im realen Straßenverkehr und dass die geltenden NOX–Grenzwerte auf dem Rollenprüfstand eingehalten werden. In dem Ermittlungsverfahren ging es insoweit insbesondere
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