Staatsanwaltschaft Mönchengladbach 100 Js 956/17 V Herrn Chetanya Abhinav Nagineni Lübscher Baum 21 24113 Kiel Vollstreckungsverfahren gegen Chendüren Sornalingam Anlage(n) Formular Rückantwortschreiben Sehr geehrter Herr Nagineni, es wird mitgeteilt, dass mit dem Urteil vom 20.07.2018 das Amtsgericht in Mönchengladbach -90 Ls 1/18- die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 5.082,88 Euro angeordnet hat. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ist nun befugt, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die künftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus. Können Vermögenswerte im Rahmen
Der Beitrag Staatsanwaltschaft Mönchengladbach – Einziehungsanordnung erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.