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Querdenken und Darlehen aus dem Ausland nehmen?!

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So lautete der Titel einer E-Mail, die mal wieder massenhaft durch die Weiten des Internets versendet wurde, und in der Privat- und Gewerbekredite zwischen 50.000 und 2.000.000 Euro angeboten werden. Die Kreditgeber sollen angeblich in Dubai ansässig sein (Euro Uni Credit Ltd./ Credit Financier Invest Ltd., Geschäftsführer: Harald Goldenstein, Adresse: Unit Office 1110, Level 11, 487555 Dubai, VAE, Mail: info@euro-uni-credit.com, Tel.: 0041 (=Schweiz]/ 43/ 5089230 und 0044 (=England)l 20/ 36081941). Die Internetadresse ist derzeit nicht erreichbar (https://euro-uni-credit.com/). Der Name des Unternehmens erinnert sicher nicht zufällig an die italienische Bank UniCredit. Sollten Sie Spam-Mails erhalten, löschen Sie diese am besten umgehend.

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Re: Hast du meine letzte E-Mail erhalten?

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Brandfrisch, aber inhaltlich ein alter Hut. Das perfide an dieser uns gesandten Spam-Mail ist, dass die genannte Person tatsächlich ein hochrangiger britischer Beamter und ehemaliger Wirtschaftsberater ist. Wie aber Herr Ramsden dazu kommen soll, ausgerechnet mir einen Geschäftsvorschlag zu unterbreiten, das würde ich gerne mal erfahren! Hier noch einmal diesbezügliche generelle Warnhinweise: Seltsame Diskrepanzen in den Formulierungen sollten Sie sofort warnen. So werde ich im Titel geduzt, in der Mail nicht. Das deutet auf eine automatisierte Übersetzung hin. Ich habe nie eine Mail an die angebliche Sekretärin von Herrn Ramsden geschickt. Warum also im Titel ein „Re:“? Warum werde ich

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adcada, „Welt der Wunder“ und Vertragstreue

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Wir erhalten hin und wieder anonym Informationen zugespielt, ohne dass man uns den Grund hierfür mitteilt. Passen sie zu unserer Berichterstattung und klingen auch plausibel, dann veröffentlichen wir deren Inhalt, verhalten uns aber dabei natürlich presserechtlich korrekt. Dies gilt auch für das Unternehmen adcada, welches unseren Lesern aus diversen früheren Berichten schon bekannt ist (zuletzt hier). Laut den uns übermittelten Informationen soll es zwischen adcada und der Welt der Wunder Sendebetrieb GmbH, die das Fernsehmagazin „Welt der Wunder“ produziert, zu gewissen Verwerfungen gekommen sein. Im Frühjahr kam es zu Dreharbeiten im ADCADA PARK für eine „45 min. Dokumentation über die

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FINMA wegen Schmolz+Bickenbach AG: Voraussetzungen für eine Sanierungsausnahme sind erfüllt

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Mit Verfügung 750/01 vom 22. November 2019 wies die Übernahmekommission die Gesuche von Martin Haefner/ BigPoint Holding AG sowie von Liwet Holding AG um Erteilung einer Sanierungsausnahme von der Angebotspflicht im Zusammenhang mit der geplanten Kapitalerhöhung von Schmolz+Bickenbach AG ab. Gegen diese Verfügung erhoben Schmolz+Bickenbach AG und Martin Haefner/ BigPoint Holding AG Beschwerde bei der FINMA. Der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA kommt zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Sanierungsausnahme erfüllt sind. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2019 hat er die eingegangenen Beschwerden daher teilweise gutgeheissen. Martin Haefner/ BigPoint Holding AG wird eine Ausnahme von der Angebotspflicht

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Warnung vor NEXO-GROUP

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Die österreichische FMA hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10.12.2019 mitgeteilt, dass NEXO-GROUP mit Sitz in der Leipziger Straße 121 in 10117 Berlin (Tel.: +49 3056796946, Mail: support@nexo-group.com, info@nexo-group.com, Web: www.nexo-group.com) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

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Credit Financier Invest Ltd. bzw. Pro Uni Ltd nicht nach § 32 KWG zugelassen

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Gestern haben wir auf Spam-Mails des Unternehmens hingewiesen und auch die BaFin hat schon darauf reagiert: Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Credit Financier Invest Ltd. (firmierend auch unter Pro Uni Credit Ltd) keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Die Credit Financier Invest Ltd. spricht potenzielle deutsche Kunden per E–Mail an und wirbt im Internet unter den anonym registrierten Domains www.prounicredit.com und www.euro-uni-credit.com unter anderem für den Abschluss von Privatkrediten, Gewerbekrediten und Immobilienkrediten. Das Unternehmen wirbt damit, dass es weltweit mit

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repay.me GmbH hat Insolvenzantrag gestellt

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Wir hielten das Konzept ja schon länger für fragwürdig und auch die letzte Bilanz bestätigte, dass es irgendwie nicht funktioniert. Nun hat man die Reißleine gezogen und einen Eigeninsolvenzantrag gestellt. Damit gehen eventuell Tausende von Investoren, die Kapital über ein ICO investiert haben, leer aus… Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36r IN 7070/19 36r IN 7070/19 In dem Verfahren über den Antrag d. repay.me GmbH, Amtsgericht Charlottenburg HRB 173712, Oderbruchstraße 10, 10369 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Sascha Jonas und Mario Peter – Schuldnerin – Geschäftszweig: IT-Beratung, Programmierung von Software, Betreiben von Handelsplätzen, Marketing und Vertrieb auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das

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European Investment Systems SL: Verstoß gegen gesetzliche Auskunfts- und Vorlagepflichten

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Aufgrund des öffentlichen Angebots von vorbörslichen Aktien der Ant Financial in der Bundesrepublik Deutschland hat die BaFin gegenüber der European Investment Systems (EIS), Frankfurt am Main, am 29. Oktober 2019 ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen. Diese Maßnahme ist bestandskräftig. Die EIS hat die zur Stellungnahme gewährte Frist ergebnislos verstreichen lassen und der BaFin weder die angeforderten Auskünfte übersandt noch die ersuchten Informationen übermittelt. Damit ist sie einer ihr obliegenden Pflicht nach § 18 Absatz 2 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nicht nachgekommen. Für das öffentliche Angebot von Wertpapieren in der Europäischen Union muss nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 ein

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BaFin untersagt der Nova Vita Trees d.o.o. das Angebot des Direktinvestments in Paulownia-Bäume

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In den letzten Jahren hat die BaFin immer wieder Bauminvestments untersagt (zuletzt hier). Eine Wirkung scheint das auf die Angebote allerdings kaum zu haben. Über die Risiko und Chancen des Investments im Holzmarkt für Kleinanleger haben wir vor rund 1 1/2 Jahren schon einmal berichtet. Der Artikel ist leider immer noch aktuell. Und hier die neue BaFin-Mitteilung: Die Nova Vita Trees d.o.o. darf das Direktinvestment in Paulownia-Bäumen nicht zum Erwerb in Deutschland anbieten. Die BaFin hat am 3. Dezember 2019 das öffentliche Angebot des Direktinvestments in Paulownia-Bäume der Nova Vita Trees d.o.o. wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz untersagt. Die Untersagung

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Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der R² Immobilien GmbH

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der R² Immobilien GmbH, Bürgerstraße 2, 04279 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30008, vertreten durch den Geschäftsführer René Reise wird heute, am 10.12.2019 um 15.30 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet: 1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Schoor, Frickestraße 2, 04105 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO). 2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt). 3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin

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MWW Verwaltung GmbH – Bilanziell überschuldet

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Wie man dem Namen schon entnehmen kann, gehört dieses Unternehmen zur MWW Gruppe aus Leipzig. Und ebenfalls wie die MWW Sachwert GmbH ist auch das o.g. Unternehmen bilanziell überschuldet. MWW Verwaltung GmbH Leipzig Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bilanz Aktiva 31.12.2017 EUR 31.12.2016 EUR A. Anlagevermögen 47.376,80 9.666,00 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.220,00 4.220,00 II. Sachanlagen 43.156,80 5.446,00 B. Umlaufvermögen 32.956,68 3.934,58 I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.785,44 1.545,84 II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.171,24 2.388,74 C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.371,01 3.536,35 D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 69.547,35 30.111,57 Bilanzsumme, Summe Aktiva 152.251,84 47.248,50 Passiva 31.12.2017

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Warnhinweis der FMA: Crypto Hedge Fundings

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 12.12.2019 mitgeteilt, dass Crypto Hedge Fundings mit Sitz in der Eberhard-Fugger-Straße 3 in Salzburg (Web: https://cryptohedgefds.com/) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

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Achtung bei der Viva Payment Solutions GmbH

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann u.a. gemäß § 94 Abs 9 Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Zahlungsdienste (§ 1 Abs. 2 ZaDiG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 12.12.2019 teilt die FMA daher mit, dass Viva Payment Solutions GmbH mit derzeit unbekannter Geschäftsanschrift (zuvor: Völkermarkter Straße 5, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Tel.: +43 (0)463 / 203008, Web: www.viva-salesforce.com

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Merchant Optimisation Services Limited: Verbot von konzessionspflichtigen Zahlungsdienstleistungen

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Gemäß der Entscheidung der Financial Conduct Authority (FCA) als zuständige Aufsichtsbehörde in England darf die Merchant Optimisation Services Limited seit 4. Dezember 2019 keine konzessionspflichtigen Zahlungsdienstleistungen erbringen. Das Institut hat seine Kunden darauf hinzuweisen, dass es keine konzessionspflichtigen Tätigkeiten mehr durchführen und derzeit keine Auszahlungen leisten darf. Es darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Behörde nicht über Finanzmittel und/oder Kundengelder, welche es in Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistungen hält, verfügen oder deren Wert verringern. Für Details zu den Beschränkungen der Merchant Optimisation Services Limited wird auf den folgenden Link verwiesen: https://register.fca.org.uk/ShPo_FirmDetailsPage?id=001b000003z5sr7AAA#ShPo_PermissionsAnchor (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) Die FCA weist

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One Stop Money Manager Limited: Verbot der Erbringung von konzessionspflichtigen E-Geld- und Zahlungsdienstleistungen

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Gemäß der Entscheidung der Financial Conduct Authority (FCA) als zuständige Aufsichtsbehörde in England darf die One Stop Money Manager Limited seit 4. Dezember 2019 keine konzessionspflichtigen E-Geld- und Zahlungsdienstleistungen mehr erbringen, es darf bis auf weiteres keine Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste leisten. Das E-Geldinstitut hat seine Kunden darauf hinzuweisen, dass es keine konzessionspflichtigen Tätigkeiten mehr durchführen und derzeit keine Auszahlungen leisten darf. Es darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Behörde nicht über Finanzmittel und/oder Kundengelder, welche es in Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistungen hält, verfügen oder deren Wert verringern. Das E-Geldinstitut muss weiters seine Agenten im Sinne der E-Geld-Richtlinie über diese behördlichen Anforderungen

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Inselwind GmbH & Co. KG – Nicht gedeckter Verlustanteil

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Auch diese Gesellschaft gehört in das Umfeld der MWW Gruppe und Jan Förster. Schaut man sich die aktuelle Bilanz des Unternehmens an, die für ein Crowdinvesting-Projekt verantwortlich ist, dann fragt man sich schon, wie die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens aussehen wird. Möglicherweise entwickelt es sich genauso wie bei anderen Firmen der Gruppe, die aktuell eine bilanzielle Überschuldung aufweisen (s. hier). Inselwind GmbH & Co. KG Leipzig Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bilanz Aktiva 31.12.2017 EUR A. Umlaufvermögen 2.397.635,66 B. Rechnungsabgrenzungsposten 871,53 C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil 78.235,21 Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.476.742,40 Passiva 31.12.2017 EUR A. Rückstellungen 2.987,41

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Bundesregierung will Pauschalurlaubern der insolventen Thomas Cook helfen

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Im September 2019 hatten die deutsche Thomas Cook GmbH und ihre angeschlossenen Gesellschaften im Rahmen der Pleite des Mutterunternehmens ebenfalls Insolvenz angemeldet. Weil aber die Insolvenz­absicherung nicht ausreicht, will nun die Bundes­regierung bei der Entschädigung von Pauschal­urlaubern einspringen. Die „Stiftung Warentest“ hat nun einen Bericht veröffentlicht, der sich mit dem Fall beschäftigt und beleuchtet, wie es für Betroffene nun weiter geht. Die Faktenlage Deutsche Thomas Cook ist insolvent Die Insolvenz der britischen Muttergesell­schaft Thomas Cook Group plc hat die deutschen Ableger, die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, mit in

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BaFin zu Provisionszahlungen an Versicherungsvermittler

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Der durchschnittliche Abschlussprovisionssatz, den die deutsche Lebensversicherungsbranche gewährt, ist im Jahr 2018 leicht gestiegen. Rund 30 Prozent des Neugeschäfts kapitalbildender Produkte entfällt auf Versicherungsvermittler, die mehr als 4 Prozent Abschlussprovision erhalten. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Abfrage der BaFin. Bereits im vergangenen Jahr hatte die BaFin für die Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) eine Abfrage bei den inländischen Lebensversicherern unter ihrer Aufsicht durchgeführt. Es wurde untersucht, welche Auswirkung die Reduzierung des Höchstzillmersatzes von 40 Promille auf 25 Promille auf die Zahlungen der Lebensversicherer an Versicherungsvermittler – hier und im Folgenden inklusive angestelltem Außendienst – hat. Grundlage der damaligen Abfrage war

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Warnung vor Main Invest

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 12.12.2019 mitgeteilt, dass Main Invest mit angeblichem Sitz in der 58-60 Kensington Church St in London W8 4DB, Vereinigtes Königreich (Tel: + 44 (20) 80891108, Mail: info@maininvestment.co.uk, Web: http://www.maininvestment.co.uk) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

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FINMA: Warnung vor der All-Finanz-Regulierung GmbH (www.allfinanzregulierung.ch, www.shz-schuldenhilfe.de)

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Die Schweizerische FINMA hat das o.g. Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt. Dieses hat seinen Sitz in der Vorderen Kirchstrasse 6 in 9444 Diepoldsau (Web: www.allfinanzregulierung.ch, www.shz-schuldenhilfe.de). Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass

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