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Warnung vor unrechtmäßiger Nutzung des Logos der Banque de Luxembourg

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Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit davor, dass der Name und das Logo des ordnungsgemäß zugelassenen luxemburgischen Kreditinstituts Banque de Luxembourg auf den sozialen Medien, wie Facebook, von Online-Casinos zu Werbezwecken missbräuchlich verwendet werden. Hierbei werden Kontoauszüge veröffentlicht, die angeblich von der Bank erstellt worden sind und den Eingang von Gewinnen belegen. Die fraglichen Unterlagen stammen nicht von der Banque de Luxembourg und diese steht in keinerlei Verbindung zu den betrügerischen Internetseiten. WARNING The Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warns the public that the name and logo of the duly authorized Luxembourg bank

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fundrockcrypto.com – Warnung vor betrügerischer Webseite

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Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor einer betrügerischen Internetseite (http://fundrockcrypto.com), auf welcher der Name sowie das Logo der ordnungsgemäß zugelassenen Verwaltungsgesellschaft FundRock Management Company S.A. missbräuchlich verwendet werden. Ziel der Betrüger ist es, Kryptowährungen weiterzuverkaufen. The Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warns the public against a fraudulent website (http://fundrockcrypto.com) containing the name and logo of the duly authorized management company FundRock Management Company S.A. be misused. The aim of the fraudsters is to resell cryptocurrencies.

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Alysa Group oder Alysa Finance Holding SA, Société de Gestion de Patrimoine Familial SPF, ist nicht beaufsichtigt!

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Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.alysa-group.com, auf welcher eine Gesellschaft unter den Bezeichnungen Alysa Group und/oder Alysa Finance Holding SA. Société de Gestion de Patrimoine Familial SPF vorgibt, von der CSSF überwacht zu werden. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich als Alysa Group und/oder Alysa Finance Holding SA, Société de Gestion de Patrimoine Familial SPF ausgibt, nicht von der CSSF beaufsichtigt wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten. Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass

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Baltic Invest Immobilienbesitz- und Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH – Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Baltic Invest Immobilienbesitz- und Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH, Uranusstraße 9, 12524 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Menzel, auch handelnd unter: Baltic Invest Marketing GmbH, Registergericht: Amtsgericht Potsdam – Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 11244 P – Schuldnerin – Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder,

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Armut in Deutschland

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In Deutschland waren im Jahr 2018 nach EU-Definition rund 15,3 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht und damit 18,7 % der Bevölkerung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Haushaltserhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) weiter mitteilt, waren es im Jahr 2017 mit 15,5 Millionen Menschen noch 19,0 % der Bevölkerung gewesen. Eine Person gilt als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Lebenssituationen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Für jede dieser Lebenssituationen kann

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Privatinstitut für Transparenz im Gesundheitswesen GmbH – Bilanziell überschuldet

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Das Unternehmen wirbt unter dem Label „Deutsches Seniorenportal“ um Kunden. Also wenn man schon den Begriff „Transparenz“ im Namen trägt, dann sollte man den potentiellen Kunden auch darüber informieren, dass das Unternehmen bilanziell überschuldet ist, wie man der nachfolgenden Bilanz entnehmen kann. Privatinstitut für Transparenz im Gesundheitswesen GmbH Schwetzingen Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Bilanz Aktiva 31.12.2017 EUR 31.12.2016 EUR A. Anlagevermögen 46.258,00 12.408,00 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 35.717,00 1.951,00 II. Sachanlagen 10.541,00 10.457,00 B. Umlaufvermögen 105.630,94 63.471,56 I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 83.346,11 53.645,04 II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.284,83 9.826,52 C. Rechnungsabgrenzungsposten 230,00

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Stellt die App TikTok eine Gefahr für die nationale Sicherheit dar?

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TikTok, auf dem Minivideos gepostet werden, ist vor allem bei Teenagern äußerst beliebt. Rund 60 Prozent der 26,5 Millionen monatlichen aktiven Userinnen und User in den USA sind laut Unternehmensangaben zwischen 16 und 24 Jahren alt. Im vergangenen Jahr wurde die TikTok-App weltweit 750 Millionen Mal heruntergeladen – das ist mehr als Facebook, Instagram, YouTube und Snapchat, berichtete die „New York Times“ unter Berufung auf das Marktforschungsunternehmen Sensor Tower. Das hat nun die US Regierung der USA auf den Plan gerufen. Konkret hat die US-Regierung laut US-Medienberichten eine nationale Sicherheitsüberprüfung der Übernahme der Video-App Musical.ly durch die chinesische TikTok-Mutterfirma, Bytedance,

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Warnung vor 21stOptions

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Die Aufsichtskommission für den Finanzsektor (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens 21stOptions (Website: https:///21stoptions.com), das nach eigenen Angaben seinen Sitz in Boulevard Grande-Duchesse Charlotte, 1330 Luxemburg, 51 hat und eine Lizenz der CSSF besitzt. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass ein Unternehmen mit dem Namen 21stOptions ihr unbekannt ist und keine Genehmigung für die Erbringung von Anlage- oder sonstigen Finanzdienstleistungen von oder nach Luxemburg besitzt. La Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) avertit le public des activités d’une entité dénommée 21stOptions (site Internet : https://21stoptions.com) qui prétend être établie à 51, Boulevard Grande-Duchesse Charlotte,

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Warnung vor Baumann Partners

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Die Aufsichtskommission für den Finanzsektor (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.baumannpartners.com, auf der ein Unternehmen Wertpapierdienstleistungen unter dem Namen Baumann Partners anbietet. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass die Website den Namen und die Kontaktdaten der in Luxemburg ansässigen Wertpapierfirma Baumann & Partners SA, die gemäß dem Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor ordnungsgemäß in Luxemburg zugelassen ist und auf betrügerische Weise verwendet hat keinen Link zu der Website, auf die sich die Warnung bezieht. La Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) met en garde le public à l’égard du site Internet www.baumannpartners.com où

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BaFin-Bußgelder in der Wertpapieraufsicht

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In der Wertpapieraufsicht verhängt die BaFin höhere Bußgelder als in den Vorjahren. Bei einer Veranstaltung in Frankfurt zeigte die Aufsicht aber auch, wie sich Betroffene mit ihr einigen können. Am besten kommt es erst gar nicht zu einem Rechtsverstoß. Höher, schneller, weiter: Unter diesem Motto hätte die BaFin-Veranstaltung zur Ahndungspraxis der Wertpapieraufsicht stehen können, zu der sich Ende September 150 Teilnehmer in der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main einfanden. Höher fallen nämlich aller Voraussicht nach die Bußgelder des laufenden Kalenderjahres aus, wenn man sie mit den Vorjahren vergleicht. Die Höhe der festgesetzten Geldbußen belief sich Ende August 2019 bereits

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Ende eines China-Investments: „Baltic Airport Mecklenburg“ GmbH

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Eine Luftbrücke zwischen Deutschland und China war das Ziel… In dem Verfahren über den Antrag d. Finanzamt Schwerin, Johannes-Stelling-Straße 9-11, 19053 Schwerin – antragstellende Gläubigerin – auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. „Baltic Airport Mecklenburg“ GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Yuliang Pang, Dammer Weg / Flughafengelände, 19370 Parchim Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 8793 – Schuldnerin – Beschluss: 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird

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Urteilsschrift darf nicht nur aus allgemeinen Textbausteinen bestehen

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Die Berufungsbegründungsschrift muss eine individualisierte Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil enthalten. Die bloße Verwendung von Textbausteinen, ohne ersichtlichen starken Bezug auf den konkreten Fall, genügt diesen Anforderungen auch in ähnlich gelagerten Mehrfachverfahren wie den Dieselklagen nicht. Das OLG Naumburg hat ein für Anwälte höchst brisantes Grundsatzurteil erlassen: Der Senat hat eine weitgehend aus Textbausteinen bestehende Berufungsbegründung als den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechend gewertet und die Berufung deshalb als unzulässig verworfen. https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/berufung-kann-wegen-verwendung-von-textbausteinen-unzulaessig-sein_206_502856.html

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Mehr Staatstrojaner gefordert

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Nach den Strafverfolgern trommeln in Deutschland nun die Geheimdienstchefs dafür, den Einsatz von Staatstrojanern massiv auszuweiten. Sicherheitsbedenken tat der oberste Verfassungsschützer Thomas Haldenwang dabei mit der Bemerkung ab, dass die meisten IT-Systeme ohnehin „löchrig wie ein Schweizer Käse“ seien und es deshalb auf weitere Sicherheitslücken für Behörden gar nicht mehr ankäme. Parallel dazu veröffentlichte der Facebook-Konzern am Dienstag seine Klage gegen die NSO-Group, den Weltmarktführer bei Trojaner-Schadsoftware für Strafverfolger und Geheimdienste. Wie die Klageschrift zeigt, waren zur Überwachung von Smartphone-Chats Angriffe auf das Netz der Facebook-Tochter WhatsApp nötig. Was Facebook mit dieser Klage anstrebt, ist ein Musterprozess gegen die weltweite

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Warnung vor adcada

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Nun, mit der adcada haben sich schon viele Artikel bei uns beschäftigt (genaugenommen 32, zuletzt hier). Wir haben auch darüber berichtet, dass die Stiftung Warentest das Unternehmen auf ihre Warnliste aufgenommen hat, auf die man nicht ohne Grund kommt. Bisher scheint zwar alles gut gegangen zu sein bei adcada, aber das kennen wir auch von anderen Unternehmen, so Thomas Bremer. Auch bei der P & R Container als auch bei PIM Gold gab es jahrelang keinerlei Beanstandungen von Anlegern, da nach außen hin alles „wie geschmiert“ lief. Irgendwann konnte aber das System nicht mehr aufrecht erhalten werden und brach zusammen. Seien Sie

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ThomasLloyd Group Limited – Warnung vom englischen Unternehmensregister

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Nun, es ist ja nicht so, als gäbe es nicht genug schlechte Nachrichten für das Unternehmen ThomasLloyd und seine Vertriebspartner. Jetzt kommt noch ein Warnhinweis auf der Seite des englischen Unternehmensregisters „Companies House“ dazu. Es scheint so, als sei ThomasLloyd seiner Hinterlegungspflicht hinsichtlich der neuesten Bilanz nicht nachgekommen. In der aktuellen Situation kann sich ein derzeit so im Fokus stehendes Unternehmen so einen Fauxpas eigentlich nicht erlauben.

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Neues Urteil pro Käufer im VW-Dieselkandal

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Jetzt liegt ein weiteres Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zum sogenannten „Abgasskandal“ vor. Der 13. Zivilsenat hat der Klage eines Mannes aus Lohne (Oldenburg) gegen die VW-AG im Wesentlichen stattgegeben. Der Kläger hatte vor dem Bekanntwerden des „Abgasskandals“ einen gebrauchten VW Tiguan bei einem Händler für 24.400 Euro gekauft. In dem Fahrzeug war der Dieselmotor EA 189 eingebaut. Etwa eineinhalb Jahre nach dem Kauf wurde ein von der VW-AG entwickeltes Software-Update aufgespielt, weil das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ohne dieses Update die Stilllegung des Fahrzeugs angeordnet hätte. Der Kläger war beim Landgericht unterlegen. Mit seiner Berufung zum Oberlandesgericht hatte er jetzt im Wesentlichen

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AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG und der Ärger der Genossen

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Die AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG wurde 2002 in Potsdam gegründet und präsentierte sich der Öffentlichkeit mit dem Ziel, durch die Solidargemeinschaft gemeinsam für das Alter zu sparen und so eben, wie der Name sagt, vorzusorgen. Investiert wurde seit 2006 und dann ging es laut der eigenen Darstellung stetig aufwärts… So soll die Genossenschaft zum Beispiel im Jahre 2013 6% Rendite eingefahren haben und 2007 und 2008 sogar 18% Dividende ausgeschüttet haben, wie man einer Pressemitteilung entnehmen kann, die man noch heute in den Weiten des Internets findet. Zahlungen an die Genossenschaft geschahen also mit der Erwartung, dass die Gelder weiterhin sicher

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Investment in die HYGH AG?

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Das oben genannte Unternehmen möchte gerne Geld von Investoren erhalten. Aber ist es ratsam, bei dem Unternehmen ein Investment zu tätigen? Wir wären da eher vorsichtig, denn das Unternehmen gibt es den Eintragungen des Schweizer Unternehmensregisters zufolge erst seit einem Jahr. Ob das Angebot für Anleger überhaupt interessant ist? Wir haben da auch so unsere Zweifel, denn der Markt für Außenwerbung ist unserer Meinung doch gesättigt und klar verteilt. Laut Impressum sei das Unternehmen übrigens auch bei der Schweizer Finanzmarkaufsicht, der FINMA, registriert. Seltsamerweise hat man aber keine Registrierungsnummer angegeben. Nun, wir werden das mal mit der Schweizer FINMA sowie der BaFin

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Lendorado und die Alpha Finanz Ltd. – Finger weg!

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Kennen Sie die Alpha Finanz Ltd.? Über Beschwerden zu diesem Unternehmen hatte die Verbraucherzentrale vor rund einem halben Jahr berichtet. Das Unternehmen mit – laut Impressum – Sitz in der 20-22 Wenlock Road in London N1 7GU (Register: 11731600, Direktor: Paul Miller) bietet angeblich Kredite ohne Schufa-Abfrage an. Dafür hat man auch die o.g. Webseite eingerichtet, wo man mit Hilfe von Crowdfunding angeblich einen Kredit erhalten könne. Aber geben Sie acht! Die Plattform hat weder eine Zulassung für Crowdfunding noch für eine Kreditvermittlung in Deutschland. Unserer Meinung nach geht es hier nur darum, die extremen hohen Gebühren einzunehmen, die man für

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Bank of Lithuania schränkt Dienstleistungen der MisterTango, UAB ein

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Die Bank of Lithuania als zuständige Aufsichtsbehörde in Litauen hat dem E-Geldinstitut MisterTango, UAB vorübergehend die Ausgabe von E-Geld sowie die Erbringung bestimmter Zahlungsdienstleistungen untersagt. Das E-Geld-Institut darf Zahlungsdienstleistungen ausschließlich an Kunden, bei denen ein sehr geringes Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besteht, sowie nach Aktualisierung der Kundeninformationen („KYC information“) erbringen. Kunden, für welche MisterTango, UAB keine Zahlungsdienstleistungen erbringen darf, können die Überweisung ihrer Gelder von ihrem Konto bei MisterTango, UAB auf ihr Privatkonto bei einer Bank, einem Zahlungsinstitut oder einem anderen E-Geld-Institut beantragen. Für Details wird auf die Public Note der Bank of Lithuania (Link zu externer Seite)  vom

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