Staatsanwaltschaft Verden 701 AR 29909/19 – 18.07.2019 Im Ermittlungsverfahren gegen Andreas Lastowitsch, geb. 29.06.1983, wegen des Verdachts der Geldwäsche oder des Betrugs, wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 05.07.2019, Az. 9a Gs 2372/19, gem. §§ 111e Abs. 1, Abs. 4, 111j Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73c StGB und §§ 261 Abs. 7, 74, 74c StGB der Vermögensarrest in Höhe von 1.985 € in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschuldigten Lastowitsch angeordnet. In Vollziehung des Vermögensarrests wurden Vermögenswerte im Gesamtwert von derzeit 357,30 € gepfändet. Die Geschädigten werden zugleich aufgefordert, binnen 2 Wochen
Der Beitrag Vermögensarrest wegen des Verdachts der Geldwäsche oder des Betrugs erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.