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VSB Neue Energien Deutschland GmbH und das Firmenumfeld

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Auf das Unternehmen aufmerksam gemacht wurden wir durch einen User unserer Plattformen. Über das Projekt des „Bürgerwindparks“, welches auf der Crowdinvesting-Plattform „Ecozins“ angeboten wird, haben wir schon gestern berichtet. Hierbei handelt es sich um einen Windpark in Form einer Genossenschaft, die dann wiederum, vermutlich wenn sie genügend Geld eingenommen hat, von genanntem Unternehmen eine Projektentwicklung kauft. Leider fehlen bei dem Projekt selber Ausführungen, zu welchem Preis die Projektentwicklung übernommen werden wird; das hinterlässt bei uns zunächst einmal ein ungutes Gefühl. Nun aber wollen wir kurz auf die VSB und die umgebenden Firmen eingehen. Seinen Sitz hat das Unternehmen, dessen 2016er-Bilanz uns

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Hohe Gewinne ohne aktiv etwas tun zu müssen? Vorsicht, bei derartigen Versprechungen!

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Geben Sie es zu, geträumt haben Sie auch schon einmal davon! Deswegen spielen viele beispielsweise Lotto oder investieren Geld. Allerdings immer häufiger in unseriöse Unternehmungen, die über das Internet angeboten werden, oftmals kombiniert mit Schlagworten wie „Spende“, „Altersvorsorge“, „Marketing“ oder „Crowdfunding“. Verstärkt werden hierfür auch die sogenannten sozialen Medien wie Facebook oder WhatsApp genutzt. Häufig handelt es sich hierbei aber um Schneeballsysteme, bei denen nur die wirklich etwas verdienen, die das Ganze losgetreten haben und Beteiligungen kassieren. Alle anderen verlieren wahrscheinlich sogar ihren Einsatz. Den Verbraucherzentralen liegen Beschwerden aus elf Bundesländern zu unterschiedlichsten Anbietern vor. Aufgrund dieser Beschwerden haben sich

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scoreberlin GmbH – Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der scoreberlin GmbH, Frankfurter Allee 53, 10247 Berlin AG Charlottenburg, HRB 91940 vertreten durch den Geschäftsführer Völkel Syng-No Marcus hat das Amtsgericht Charlottenburg durch die Rechtspflegerin Jehser am 17.07.2019 beschlossen: Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO. 36s IN 3026/14 Amtsgericht Charlottenburg, 18.07.2019

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BoRuDi Bauträger-Immobilien GmbH – Keine Masse für Insolvenzverfahren

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BoRuDi Bauträger-Immobilien GmbH, c/o Kovalenko, Friedrichshaller Straße 20, 14199 Berlin AG Charlottenburg, HRB 186319 vertreten durch den Geschäftsführer Dmitry Kovalenko -Schuldnerin- – hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 11.07.2019 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO. 36b IN 6525/18 Amtsgericht Charlottenburg, 16.07.2019

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Gravis Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH – Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Gravis Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Kristian Stein, geboren am 03.06.1972, Leipziger Str. 26, 10117 Berlin, derzeit: Hardyweg 15, 14055 Berlin, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Register-Nr.: HRB 61938 – Schuldnerin – Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit

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Lang & Cie. Rhein-Ruhr Real Estate AG – Bilanziell überschuldet

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Natürlich kann man die „bilanzielle Überschuldung“ erklären. Gleichzeitig teilt man in der 2018er-Bilanz auch mit, warum das nicht so schlimm sei. Ob die eigenen Vorstellungen sich dann aber zukünftig auch so realisieren lassen, werden wir sehen. Die bilanzielle Überschuldung jedenfalls ist bereits eingetreten. Lang & Cie. Rhein-Ruhr Real Estate AG Frankfurt am Main Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Bilanz Aktiva 31.12.2018 EUR 31.12.2017 EUR A. Anlagevermögen 2.404.899,49 2.393.008,49 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00 II. Sachanlagen 72.647,00 85.756,00 III. Finanzanlagen 2.332.248,49 2.307.248,49 B. Umlaufvermögen 21.167.582,02 11.610.776,32 I. Vorräte 18.299.583,40 7.097.198,97 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.898.087,29 2.489.016,45 III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,

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Rechtsstreit wegen des Fünfundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG

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Landgericht Stuttgart Beschluss In dem Rechtsstreit Dr. Dieter Zetsche, Rosengartenstraße 48, 70184 Stuttgart – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bender Pfitzmann, Kaiserstraße 50, 40479 Düsseldorf, Gz.: 216-18-CJ-KL gegen Baden-Württembergische Bank, als unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, Kleiner Schlossplatz 11, 70173 Stuttgart – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Seibert Link, Rotebühlplatz 19, 70178 Stuttgart, Gz.: 361/18 HS02 MV wegen Schadensersatzes hat das Landgericht Stuttgart – 21. Zivilkammer – durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Praast-Dieterich als Einzelrichterin am 02.07.2019 beschlossen: I. 1. Im elektronischen Bundesanzeiger wird unter der Rubrik „Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“ Folgendes bekannt gemacht: 1) Bezeichnung der Beklagten: Baden-Württembergische Bank, als

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Staatsanwaltschaft München – Einziehungsanordnung

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Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Gegenständen und die Möglichkeit der Herausgabe (§ 459j StPO) 247 Js 105214/19 Unter dem AZ: 247 VRs 105214/19 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 26.04.2019 die Einziehung von Gegenständen hinsichtlich der Einziehungsbetroffenen Bogdan, Claudiu-Christian und Soit, Calin rechtskräftig angeordnet. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Einziehung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 15.01.2019 entwendeten die Einziehungsbetroffenen in Unterschleißheim folgende Fahrräder und Gegenstände: ― Mountainbike Conway, blau-grau ohne Sattel ― Kiner-Mountainbike Cube, weiß/schwarz ― Damenrad Kettler Altanea weiß mit Korb ― Mounainbike Moser, allroad, blau-weiß-rot, Trinkflaschenhalter

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Staatsanwaltschaft Aachen

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Staatsanwaltschaft Aachen 107 Js 985/16 – 26.06.2019 An die Geschädigten des Verfahren 332 Ls-107 Js 985/16-58/17 Strafverfahren gegen Andy Mike Westwood Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs.1 StPO Sehr geehrte Dame und Herren, die Staatsanwaltschaft führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen die/den oben Genannte/n, welche/welcher durch das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 25.01.19 wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls verurteilt worden ist. Nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen ist Ihnen aus der/den von d. Verurteilten begangenen Tat(en) ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um der/dem Verurteilten das aus der Straftat zu Unrecht Erlangte

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Staatsanwaltschaft Kiel

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Staatsanwaltschaft Kiel Bekanntmachung gem. § 459i Abs. 1 StPO 589 Js 48508/17 V Strafvollstreckungsverfahren gegen Jan Thomas Opitz, Nico Backhaus und Patrick Bellmann, Raub am 16.09.2017 in der Wohnung des Zeugen Koch, Fritz-Reuter-Straße 23 in 24159 Kiel Mit Entscheidung vom 09.11.2018 sind die oben Genannten durch das Amtsgericht Kiel – 47 Ls 589 Js 48508/17 (6/18) – verurteilt worden. Diese hatten am 16.09.2017 in der Wohnung des Zeugen Koch, Fritz-Reuter-Straße 23 in 24159 Kiel mehrere Gegenstände entwendet. Es wurde die Einziehung des Wertersatzes des zu Unrecht Erlangten in Höhe von 130,00 € angeordnet. Gemäß § 459i Abs. 1 und Abs.

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Staatsanwaltschaft Aachen

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Staatsanwaltschaft Aachen 608 Js 450/19 V – 11.07.2019 An die/den unbekannten Geschädigte(n) Vollstreckungsverfahren gegen Patric Sprink, geboren am 24.05.1972 in Köln Sehr geehrte/r Frau/Herr , die Staatsanwaltschaft führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen den oben Genannte/n, welcher durch das Urteil des Amtsgerichts Düren vom 05.06.2019 wegen Unterschlagung verurteilt worden ist. Nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen ist Ihnen aus der/den von d. Verurteilten begangenen Tat(en) ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um der/dem Verurteilten das aus der Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das o.g. Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten

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Staatsanwaltschaft Ulm

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Staatsanwaltschaft Ulm R 530 VRs 34 Js 4889/18 In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Ulm gegen Helena Kraschon, geb. 28.02.1974 und Giorgi Kavatradze, geb. 03.10.1982 wegen Diebstahls konnten folgende Vermögenswerte gesichert werden: Diverse Haushalts- und Einrichtungsgegenstände, Bettwäsche, Werkzeugzubehör, Bekleidungsstücke und Schuhe. Geschädigte mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Ulm, Olgastr. 109, 89073 Ulm, zu Aktenzeichen R 530 VRs 34 Js 4889/18 schriftlich in Verbindung setzen und ihre Ansprüche anmelden. Wichtige Hinweise für Verletzte bei erfolgter Einziehung von Taterträgen Anspruch auf Rückgewähr nach § 459h StPO • In diesem Verfahren wurde ein Gegenstand eingezogen, hinsichtlich dessen Ihnen gegebenenfalls ein Anspruch auf Rückübertragung

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Stiftung Warentest warnt vor online Fake-Test

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Die Verbraucherschutzorganisation Stiftung Warentest warnt vor Fake-Tests im Internet. Wie die Stiftung in der aktuellen Ausgabe ihres Magazins „test“ schreibt, wird auf Portalen im Netz über angebliche Tests berichtet, die die Stiftung so nie gemacht habe. Wer auf unseriöse Portale und falsche Testurteile vertraue, könne sich am Ende sogar schaden. Ein mit Schadstoffen belasteter Kinderwagen kassierte beispielsweise von der Stiftung Warentest „Mangelhaft“ – ein Vergleichsportal pries ihn dennoch mit der Behauptung an, er entspreche „rundum den Empfehlungen der Stiftung Warentest“. Neben solchen angeblich getesteten Waren stehen weiterführende Links, die direkt zum Produkt bei Onlinehändlern leiten. Klickt ein Besucher der Fake-Seite

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United Power Technology AG – Geldbußen in Höhe von 1/2 Million €

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Die BaFin hat am 12. Juni 2019 Geldbußen in Höhe von 500.000 Euro gegen die United Power TechnologyUnited Power Technology AG festgesetzt. Der Sanktion lagen folgende Verstöße der United Power Technology AG zugrunde: Die United Power Technology AG hatte entgegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die United Power Technology AG hatte entgegen § 115 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich

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Bundesgerichtshof zum Erwerb und Besitz gestohlener Kunstwerke

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Urteil vom 19. Juli 2019 – V ZR 255/17 Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für die Ersitzung eines Kunstwerks die sich aus § 937 BGB ergebende Beweislastverteilung auch dann gilt, wenn das Kunstwerk einem früheren Eigentümer gestohlen wurde. Sachverhalt: Der Kläger ist der Enkel des 1966 verstorbenen Malers Hans Purrmann, von dem die Gemälde stammen sollen. Der Beklagte ist Autoteile-Großhändler und hat keine besonderen Kunstkenntnisse. Im Juni 2009 wandte sich die Tochter des Beklagten an ein Auktionshaus in Luzern, um die Gemälde zu veräußern bzw.

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ShareWood Switzerland AG – War das von Anfang an so geplant? Dann wäre es ein Fall für die Justiz!

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Ein Anleger hat uns folgendes Schreiben zur Verfügung gestellt, dass unserer Meinung dem Fass den Boden ausschlägt. Hier sollte sich vielleicht einmal die Schweizer Justiz den Geschäften rund um Peter Möckli annehmen. Hier das Schreiben der ShareWood Switzerland AG: „Wir kontaktieren Sie im Zusammenhang mit Ihren Balsa-Bäumen. Vielen Dank für Ihre Geduld. Wie laufend informiert, ging der Verkauf Ihrer erntereifen Balsa-Bäume nicht wunschgemäss vonstatten. Der grosse Bedarf nach Balsa-Holz in Brasilien bei Pflanzung Ihrer Bäume ist in den letzten Jahren gänzlich verebbt. Nun herrscht leider die traurige  Klarheit:  Sie können mit Ihren Balsa-Bäumen keinen Verkaufserlös erzielen. Wir  bedauern, Ihnen selbst

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Gregor Schmitt von der umstrittenen FZN Finanzzentrum Nürnberg GmbH

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Als wir von Usern gefragt wurden, ob wir Gregor Schmitt kennen würden, haben wir das natürlich bejaht. Herr Schmitt war so etwas wie das „Backoffice“ von Dr. Ralf Eichinger, der den Vertrieb mehr oder weniger organisiert hat. Das FZN war vor Jahren immer wieder in der Kritik wegen seiner Werbestrategie für Immobilienkunden und wurde in den letzten Jahren dann liquidiert. Gregor Schmitt finden wir auch noch in anderen Unternehmungen: Die Solando GmbH beispielsweise befindet sich wohl ebenfalls in Liquidation. Ebenfalls nicht mehr existent ist die CMS Marketing GmbH, bei der Schmitt Geschäftsführer war. Im in Liquidation befindlichen Unternehmen TCS Training

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Staatsanwaltschaft Köln

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Staatsanwaltschaft Köln Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung 950 Js 52/18 V SH – 23.07.2019 Der Boudjema Ouzzane, geboren am 08.08.1982 in Boufarik, letzte bekannte Anschrift: Bordita p3 4 Lerida (Espagna), derzeitiger Aufenthalt ist unbekannt Aliasdaten: Masoud Fateh, geboren am 08.09.1992, in Algier Fateh Masoud, geboren am 08.09.1992, in Algier Masoud Fateh, geboren am 08.09.1992, in Oujda Jeremy Simond-Cote, geboren am 15.09.1988, in Paris Jeremy Simond-Lote, geboren am 15.09.1988, in Paris wurde durch Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.04.2019, Az. 613 Ls 188/18, wegen besonders schwerem Diebstahl in 10 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe

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Staatsanwaltschaft Stuttgart – Einziehungsanordnung

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Staatsanwaltschaft Stuttgart 191 AR RVA 203/19 Durch das Amtsgericht Stuttgart ist am 04.12.2018 ein Urteil ergangen, das seit dem 12.12.2018 rechtskräftig ist. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zeitraum vom 22.06.2017 bis 18.07.2018 entwendete die Verurteilte in verschiedenen Räumlichkeiten/Geschäften Gegenstände und Bargeld, um diese ohne sie zu bezahlen für sich zu behalten. In dem Urteil wurde die erweiterte Einziehung folgender Gegenstände ausgesprochen: 1 BH der Marke „Intimissi“, 2 Slips der Marke „Intimissi“, 2 Parfüms der Marke „Zenit“, 1 Kofferriemen der Marke „PR World“ und einer LED Lampe der Marke „Xenos“. Es besteht bei einer bislang unbekannten Person/Firma ein Anspruch auf

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Staatsanwaltschaft Hannover – Einziehungsanordnung

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Staatsanwaltschaft Hannover Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 2132 Js 5103/19 Die Staatsanwaltschaft Hannover vollstreckt eine Einziehungsanordnung des AG Hannover wegen Diebstahls (Az. 230 Ds 2132 Js 5103/19) gegen Fadel Karmo und Sakwan Saleem. Diese ist rechtskräftig seit dem 17.04.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen ein Anspruch auf Rückgewähr folgender Gegenstände entstanden, den Sie nun geltend machen können: (AssNr.: 2019/1172/1) Swarovski Schmuckset (2x Ohrstecker, Halskette) Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: ― Der eingezogene Gegenstand wird dem Verletzten

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