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Übertragung eines Versichungsbestands an die Mercantile Indemnity Company Limited

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bekanntmachung über die Übertragung eines Versicherungsbestandes Vom 24. Juni 2019 Unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 63 des Versicherungsaufsichtsgesetzes haben die britischen Versicherungsunter­nehmen Royal & Sun Alliance Insurance Plc und The Marine Insurance Company Limited mit Wirkung vom 1. Juli 2019 einen Bestand an Versicherungsverträgen, in denen auch in Deutschland belegene Risiken bzw. eingegangene Verpflichtungen enthalten sind, auf das britische Versicherungsunternehmen Mercantile Indemnity Company Limited übertragen. Übertragende Versicherungsunternehmen: Royal & Sun Alliance Insurance Plc (7009) Chart Way/St Marks Court Horsham RH12 1XL GROSSBRITANNIEN The Marine Insurance Company Limited (9267) P. O. Box 144 Merseyside L69

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EuGH-Generalanwalt sieht Like-Button von Facebook kritisch

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Wer eine Internetseite betreibt und auf dieser den „Gefällt mir“-Button von Facebook so implementiert, dass bereits durch den Aufruf der Seite personenbezogene Daten wie die IP-Adresse des Nutzers an Facebook übertragen werden, ist neben Facebook für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Regelungen mitverantwortlich. So sieht es der Generalanwalt Michal Bobek. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19. Dezember im Rahmen eines Verfahrens der Verbraucherzentrale NRW gegen das Unternehmen Fashion ID verkündet (C-40/17). Fashion ID betreibt die Internetseite des Düsseldorfer Modehauses Peek & Cloppenburg. Laut Generalanwalt Bobek gilt diese Verantwortlichkeit für die Verarbeitungsvorgänge, auf die der Seitenbetreiber tatsächlich Einfluss hat. Im Falle

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Exporte im Mai 2019 gegenüber Vorjahresmonat um 4,5 % gestiegen

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Im Mai 2019 wurden von Deutschland Waren im Wert von 113,9 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 93,4 Milliarden Euro importiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, waren damit die deutschen Exporte im Mai 2019 um 4,5 % und die Importe um 4,9 % höher als im Mai 2018. Kalender- und saisonbereinigt nahmen die Exporte gegenüber dem Vormonat  April 2019 um 1,1 % zu, die Importe sanken um 0,5 %. Die Außenhandelsbilanz schloss im Mai 2019 mit einem Überschuss von 20,6 Milliarden Euro ab. Im Mai 2018 hatte der Saldo in der Außenhandelsbilanz +20,0 Milliarden Euro betragen. Kalender-

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Staatsanwaltschaft Stade: Strafverfahren wegen Geldwäsche

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Staatsanwaltschaft Stade 112 Js 24793/19 Die Staatsanwaltschaft Stade führt unter dem Aktenzeichen 112 Js 24793/19 ein Strafverfahren gegen Araouri, Ahmad, wohnhaft unter der Anschrift An der Bahn 23; 27616 Beverstedt, OT Lunestedt wegen Geldwäsche. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte im Auftrag eines unbekannt gebliebenen Täters betrügerisch erlangte Pakete angenommen, mit neuem Adressaufkleber versehen und an Dritte weitergesandt hat. Gemäß § 111l Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 4 Strafprozessordnung (StPO) werden Personen, die als Verletzte der hier verfolgten Straftaten in Betracht kommen, wie folgt benachrichtigt: Um d. Beschuldigten das durch die Straftat/en zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen,

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Amtsgericht Gladbeck: Strafvollstreckungsverfahren wegen Betruges

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Staatsanwaltschaft Essen Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) 21 Js 482/18 Die Staatsanwaltschaft Essen führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Sascha Potratz durch, der durch Urteil des Amtsgerichts Gladbeck vom 19.03.2019, rechtskräftig seit 19.03.2019, Az: 6 Ls – 21 Js 482/18 – 35/18, wegen Betruges gem. § 263 StGB verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Ermittlungen ist den Geschädigten aus den von der Verurteilten begangenen Taten vom 15.11.2017 bis 20.07.2018 ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was die Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um dem Verurteilten das durch die Straftaten zu

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Amtsgericht Verden: Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts

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Staatsanwaltschaft Verden 706 AR 12731/19 – 04.07.2019 Im Ermittlungsverfahren gegen Willi Derksen, geb. 27.08.1993, wegen des Verdachts des Betrugs wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 18.03.2019, Az. 9a Gs 1049/19, gem. §§ 111e Abs. 1, Abs. 4, 111j Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73c, 73d StGB der Vermögensarrest in Höhe von 2.498,96 € in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschuldigten Derksen angeordnet. In Vollziehung des Vermögensarrests wurden Vermögenswerte im Gesamtwert von 88,38 € gepfändet. Die Geschädigten werden zugleich aufgefordert, binnen 2 Wochen mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie einen Anspruch auf Ersatz

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Beschluss in der Sache gegen MPC Capital Investments GmbH und weitere

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Hanseatisches Oberlandesgericht Az.: 14 Kap 7/18 Beschluss – In der Sache Jochen Schwarz, Ravensberger Straße 18 a, 10709 Berlin – Musterkläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte von Ferber, Langer, Neuer Wall 61, 20354 Hamburg, Gz.: Z-386/17-OR gegen 1) MPC Capital Investments GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Holger Glandiek und Karen Key, Palmaille 67, 22767 Hamburg – Musterbeklagte – 2) TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Palmaille 67, 22767 Hamburg vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltung TVP Treuhand GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Boehnke – Musterbeklagter – 3) Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co. KG), vertreten durch die

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Oberlandesgericht Celle – Termine zu 13 Kap 1/16 (Porsche und Volkswagen)

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Vfg. 1. – 2. … 3. … 1. Nachdem die Verfahrensbevollmächtigten für die Termine im Jahr 2020 Verhinderungen mitgeteilt haben und die Frage eines früheren Verhandlungsbeginns besprochen worden ist, wird die Terminierung für das Jahr 2020 unter Aufhebung der übrigen Termine wie folgt neu vorgenommen: Dienstag, 21. Januar 2020, 10.00 Uhr, Mittwoch, 22. Januar 2020, 9.15 Uhr, Donnerstag, 23. Januar 2020, 9.15 Uhr, Mittwoch, 19. Februar 2020, 10.00 Uhr, Mittwoch, 11. März 2020, 10.00 Uhr, Mittwoch, 18. März 2020, 10.00 Uhr, Donnerstag, 19. März 2020, 9.15 Uhr, Mittwoch, 29. April 2020, 10.00 Uhr, Donnerstag, 30. April 2020, 9.00 Uhr bis

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Warnung vor Universe Markets/ WhiteSquare Trading Ltd

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09.07.2019 teilt die FMA daher mit, dass Universe Markets/ WhiteSquare Trading Ltd (131-151 Great Titchfield Street, London W1W 5BB, United Kingdom, www.universe-markets.com, support@universe-markets.com, +43-13469999044) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher das Einlagengeschäft

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FMA warnt vor der Seite http://mf-wealth.com/

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09.07.2019 eine Warnung vor der Webseite http://mf-wealth.com/ veröffentlicht. Die unbekannten Betreiber der Webseite sind nicht berechtigt, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

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Warnung vor der ADUNO Capital Group Ltd.

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat eine Warnung vor der ADUNO Capital Group Ltd. im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09.07.2019 veröffentlicht (www.adunocapital.com, support@adunocapital.com). Das Unternehmen ist nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Instrumenten gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

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Was macht Karl-Benno Nagy (ehemals WALTON Europe) eigentlich heute?

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Erneut wurden wir um Informationen nach einer Person gebeten, um die es in letzter Zeit still geworden ist. Diesmal dreht es sich um Karl-Benno Nagy, den wir von früher aus seinen Aktivitäten rund um die WALTON Europe kennen. So wie es scheint, ist Herr Nagy zumindest aus den WALTON-Firmen als Verantwortlicher raus. Dafür hat er nun seine anscheinend international ausgerichtete KABENA Group GmbH, die Nagy Vermögensverwaltung GmbH und die Beraterfirma KABENA GmbH, alle mit Sitz in Hamburg. Bei der letztgenannten fanden wir im Unternehmensregister eine Bilanz, die aus unserer Sicht nicht korrekt sein kann und möglicherweise eigentlich einen nicht durch Eigenkapital

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Finanzielle Sanktion gegen Belgien

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Der Gerichtshof nimmt erstmals eine Auslegung und Anwendung von Art. 260 Abs. 3 AEUV vor, der es ermöglicht, einem Mitgliedstaat, der gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie der Union mitzuteilen, eine finanzielle Sanktion aufzuerlegen. Der Gerichtshof verurteilt Belgien zur Zahlung eines Zwangsgelds mit einem Tagessatz von 5000 Euro, weil Belgien die Richtlinie über Hochgeschwindigkeitsnetze für die elektronische Kommunikation teilweise nicht umgesetzt und der Kommission somit auch keine entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt hat. Im Jahr 2014 erließen das Europäische Parlament und der Rat eine Richtlinie der Union, die den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation erleichtern und

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hc consulting AG und Apella AG

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Wir waren ziemlich erstaunt, als wir Medienberichte hörten, dass die hc consulting AG sich an der Apella AG beteilige. Wir fragten uns in der Redaktion sofort, mit welchen Mitteln man sich beteiligen möchte? Die hc consulting AG besaß ausweislich der letzten veröffentlichten Jahresbilanz aus dem Jahre 2017 lediglich ein Eigenkapital von 19.112,44 Euro. Im Jahr zuvor war das Unternehmen sogar noch bilanziell überschuldet; immerhin konnte man das verbessern. Die Apella AG halten wir für ein sehr renommiertes Unternehmen, fragen uns aber natürlich trotzdem, was man mit solch einem augenscheinlich wirtschaftlich nicht starken Partner möchte? Wo liegt der Mehrwert der Apella

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ITT Service AG – Warnhinweis der FINMA

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Die schweizerische FINMA warnt vor der ITT Service AG in Liquidation. Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig. Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein. Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin

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Fake News zu Vasyl Senyuk aus Leipzig?

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Ärgerlich dürften die Veröffentlichungen für Vasyl Senyuk aus Leipzig sicherlich schon sein, aber er hat das einzig Richtige getan und den Vorgang bei Polizei und Staatsanwaltschaft in Leipzig sofort zur Anzeige gebracht. Zusätzlich hat Vasyl Senyuk mittlerweile die Rechtsabteilung des Unternehmens Google wegen der AdWords-Werbung angeschrieben. Google befindet sich hier ganz klar in der sogenannten Störerhaftung. Google wird aber auch, wie in solchen Fällen üblich, die Daten der Personen/ Firmen herausgeben, die die Anzeige bezahlt haben. Nun, ob sich die veröffentlichenden Personen darüber im Klaren sind, welche strafrechtlichen Folgen dieses Handeln für sie haben kann, das wissen wir in der

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Amtsgericht München: Einziehungsverfügung wegen Betruges

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Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) 248 Js 200951/18 Unter dem AZ: 248 Js 200951/18 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 01.08.2017 die Einziehungsbetroffene Brandstetter, Florian Werner Joseph Hans zur Zahlung von Wertersatz iHv. 493,49 € rechtskräftig verurteilt. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Wertersatzeinziehung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Betrug vom 08.05.2018. Die Wertersatzeinziehung hat zum Ziel, für Entschädigungsansprüche im Rahmen eines Verteilungsverfahrens finanziellen Ersatz zu ermöglichen. Verletzte können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft München

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Habona Invest GmbH – Einzelhandelsfonds 06 vorzeitig erfolgreich platziert

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„Der Habona Einzelhandelsfonds 06 wurde Anfang Juni 2019 vorzeitig, erfolgreich vollplatziert. Ein Produkt aus dem Hause Habona Invest GmbH geführt durch die Geschäftsführer: Johannes Palla, Guido Küther, Hans Christian Schmidt“ So kann man es auf der Seite des Unternehmens lesen, welches Geld von Anlegern eingesammelt hat: „Alle Fonds von Habona Invest orientieren sich an einem umfassenden Sicherheitskonzept und einer Kombination aus sehr lang laufenden Mietverträgen mit bonitätsstarken Mietern sowie einer deutlich kürzeren Fondslaufzeit. Jede Immobilie wird einzeln geprüft und damit ein Portfolio generiert, das homogen und diversifiziert ist, einen guten Mietermix besitzt sowie regional ausgeglichen ist.“ Da der Schlussverkauf nach

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Warnung vor Bitcoin Trader

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10.07.2019 eine Warnung vor Bitcoin Trader herausgegeben. Das Unternehmen mit der Webseite de.bitcointraderspro.com ist nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 erster Fall BWG nicht gestattet.

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