Gesetzlich vorgeschriebene Angaben für die Standmitteilung Die Ergebnisse der Marktwächter-Untersuchung machen deutlich, warum viele Verbraucher mit der Post ihres Versicherers wenig anfangen können: Ein Viertel der untersuchten Standmitteilungen nennt nicht einmal die wenigen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben vollständig. Diese sind: Leistung im Todesfall Leistung bei Ablauf. Die Höhe der jeweils garantierten Überschüsse Zusätzlich haben Sie noch ein Recht darauf zu erfahren, wenn sich so genannte bezifferte Angaben verändern (etwa, wenn der Lebensversicherer Angaben zur künftigen Entwicklung des Vertrags gemacht hat, sich die Überschussbeteiligung aber verändert). Wichtige Angaben für die Standmitteilung Einige wenige Versicherer zeigen, dass es besser geht und nehmen durchaus
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