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Staatsanwaltschaft Stade: Strafverfahren wegen Geldwäsche

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Staatsanwaltschaft Stade Az. 162 AR 48049/18 Die Staatsanwaltschaft Stade führt unter dem Aktenzeichen 112 Js 48141/18 ein Strafverfahren gegen Ather Ahmed Farooq, wohnhaft in 21279 Wenzendorf, wegen Geldwäsche. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte seine Konten bei der Commerzbank und Postbank Dritten als Empfängerkonten für betrügerische Angebote von Internet-Shops zur Verfügung stellte, um die Herkunft der von den Tatverletzten daraufhin überwiesenen Beträge zu verschleiern und deren Einziehung zu vereiteln. Gemäß § 111l Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Strafprozessordnung (StPO) werden Personen, die als Verletzte der hier verfolgten Straftaten in Betracht kommen, wie folgt benachrichtigt: Um d. Beschuldigten

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Internet-Sternchen verliert Schleichwerbungsprozess gegen Abmahnverein

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Instagram-Star Pamela Reif hat einen Prozess um Schleichwerbung verloren. Sie darf auf ihren Fotos keine sogenannten Tags zu Markenherstellern setzen, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen, entschied ein Richter des Landgerichts Karlsruhe am Donnerstag. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb, der sich mittlerweile einen Ruf als Abmahnverein erarbeitet hat, hatte in drei Fällen eine Unterlassungsverfügung gegen die 22-Jährige erwirkt. Influencer sind bekanntlich die aus dem Dorf bekannten „Tratschtanten“, denen es irgendwie gelingt, in die Köpfe der Menschen zu gelangen. Sie beeinflussen die Meinungen, die Moden und die Weltlage. Internet und Influencer Marketing sind ein neues Phänomen Werbung muss zum Schutze der

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Exporo-Projekt „Neue Mitte Kandel“ bei Karlsruhe

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Wir sind ja von Exporo schon so manches gewohnt, aber das Angebot hier möglicherweise eine neue (negative?) Qualität bekommen. dabei fängt es vielversprechend an. Exporo kündet eine erstrangige Grundschuld an, bei der wir zuerst dachten: Gut, erneut ein Projekt wie das „Wohnen im alten Rathaus“ in Freital, dass aufgrund dessen innerhalb von 19 Minuten überzeichnet war. In diesem Fall kommt aber gleich ein dickes „aber“, denn die erstrangige Grundschuld gibt es auf das Projekt, für das hier Geld bei Kleinanlegern eingesammelt werden soll und zudem auf zwei Penthäuser, wie man der Angebotsankündigung entnehmen kann. Warum das erforderlich, würden wir gerne

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Gateway Real Estate AG – Aus unserer Sicht nicht empfehlenswert

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Wir beobachten das Unternehmen schon seit geraumer Zeit und sind, auch weil uns die „Hintermänner“ bekannt sind, eher kritisch bei diesem Angebot. Zudem überzeugen uns die Bilanzzahlen des Unternehmens der letzten Jahre absolut nicht. Für uns ist derzeit kein nachhaltiger Erfolg der Gesellschaft erkennbar und daher unklar, worauf sich dieser aufbauen soll. Wir sind somit eindeutig der Meinung: Finger weg von diesem Angebot! Gateway Real Estate AG Frankfurt am Main Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018 AKTIVA in Tsd. € 31.12.2018 31.12.2017 A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 129 26 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

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Ist eine Fusion von Deutscher Bank und Commerzbank sinnvoll?

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In der Öffentlichkeit wird bereits seit längerem über eine Fusion der Deutschen Bank und der Commerzbank spekuliert. Nun wird dies auch auf politischer Ebene diskutiert. Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz betonte, dass Deutschland einen „europäischen Champion“ im Bankensektor benötige, um das Auslandsgeschäft der exportorientierten Industrie zu begleiten. Die GroKo unter Merkel begleitet die Diskussionen seit Mai 2018 durch Treffen von insgesamt 23 mal mit hochrangigen Vertretern aus Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Bank. Eine wichtige Schlussfolgerung aus der letzten Wirtschafts- und Finanzkrise war die Verringerung der Systemrelevanz von Großbanken („too big and too interconnected to fail“-Problem), um ihre Abwicklungsfähigkeit

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DiDo – die Abdichter – Geld zum Abdichten der Finanzierungslöcher benötigt?

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Wir fragen uns, ob die Anbieter dieser Produkte mit diesem Konzept wirklich gut beraten sind? Aus unserer Sicht absolut nicht, denn das Konzept erweckt den Eindruck, als ob man dringend Geld von Anlegern benötige, egal in welcher Form. Das macht nicht unbedingt einen vertrauenswürdigen Eindruck, zumal bis auf eine Ausnahme sämtliche Investmentangebote das Risiko eines Totalverlustes für den sich beteiligenden Anleger beinhalten. Eventuell besteht bei dem grundbuchbesicherten Darlehen eine Ausnahme, aber um das beurteilen zu können, muss man sich dabei erst einmal genauer anschauen, wie und worauf diese Besicherung erfolgt. Tja, manchmal ist es klüger, nur ein Investment anzubieten, dann

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Neues von der IG PICAM PICCOR PICCOX

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Seit Beginn der Interessengemeinschaft, so Thomas Bremer, arbeiten wir eng mit den verantwortlichen Personen der Interessengemeinschaft zusammen. Gemeinsam haben wir damals die IG ins Leben gerufen, denn auch wir sehen hier einen enormen Aufklärungsbedarf. Nun gibt es eine neue Information von Seiten der Interessengemeinschaft, die wir unseren Usern natürlich gerne zur Kenntnis bringen wollen: PICCOR-PICCOX: Hat die Interessengemeinschaft PICAM PICCOR PICCOX Anleger e.V. etwa ein „Geldkarussell“ von über 100 Mio. Euro Ausmaß aufgedeckt?. Durch eigene Recherchen hat die Interessengemeinschaft PICAM PICCOR PICCOX Anleger e.V. möglicherweise einen weiteren Skandal im Kern des Schadenfalls aufgedeckt. Nach eigenen Angaben liegen der Interessengemeinschaft PICAM

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FinTech Group Bank AG wird zur flatex Bank AG

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Erneut ändert das Unternehmen, das wir auch noch als biw Bank für Investments und Wertpapiere AG kennen, seinen Namen. Ob damit nun die Geschäfte besser laufen werden und sich auf das Bilanzergebnis in der Position „Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit“ auswirken? Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 105687Bekannt gemacht am: 20.03.2019 22:01 Uhr Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Veränderungen 20.03.2019 HRB 105687: FinTech Group Bank AG, Frankfurt am Main, Rotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt am Main. Die Hauptversammlung vom 15.03.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 1.2 (Firma)

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Carter Financial Services – Warnhinweis der FMA

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.03.2019 mitgeteilt, dass die Carter Financial Services, Elit Property Vison Limited, mit Sitz in 1574 Sofia, R.A, Hristo Smirnenski, 112 Geo Milev Str., Partner Floor, Office 1 (Web: www.carterfs.com, E-Mail.: support@carterfs.com) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

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Was wurde eigentlich aus „Taxmobil“?

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Es war damals eine zukunftsweisende Idee, die Bert Neckermann mit seinem Personentransportkonzept „Taxmobil“ hatte und womit er über Jahre bei Anlegern viel Kapital einsammeln konnte. Unbestätigten Angaben zufolge lag dieser im zweistelligen Millionenbereich. Natürlich fragen wir uns, warum ein Pionier dieser Branche sein Konzept nicht umsetzt? Zumindest ein Startkapital sollte er ja aus dem eingesammelten Kapital der Anleger und Aktionäre noch zur Verfügung haben. Jetzt wäre wohl der richtige Zeitpunkt, um mit dem Projekt „Taxmobil“ endlich durchzustarten, doch mittlerweile hört und liest man von so manch anderem Anbieter, aber nichts mehr von Bert Neckermann und seinem „Taxmobil“. https://www.zeit.de/hamburg/2019-03/moia-ridesharing-vw-tochter-markteinfuehrung. Das kann man

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Warnhinweis vor der Falknis Wealth Management AG

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Die schweizerische FINMA hat das o.g. Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt, weil es möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausübt, bewilligungspflichtig ist oder unter die Aufsicht der FINMA fallen. Die Falknis Wealth Management AG hat ihren Sitz in Schloss Brandis 2A in 7304 Maienfeld und bietet Vermögensberatungs-, Vermögensverwaltungs- und Vermittlungsdienstleistungen an. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen,

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Ophira Handelshaus GmbH und Filkorn GmbH – Würden Sie hier Ihr Gold kaufen?

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Goldhandel ist Vertrauenssache. Dies um so mehr, wenn man sich das Gold nicht nach dem Kauf nach Hause liefern lässt, sondern es direkt beim verkaufenden Unternehmen einlagern lässt. Hier braucht es dann nachprüfbare und vor allem unabhängige Kontrollstellen, die nicht nur einen Goldbestand bestätigen, sondern dann möglichst genau anschauen, wieviel Geld das Unternehmen von Anlegern eingenommen hat und wie viel davon in den Ankauf von Gold tatsächlich investiert wurde. Dass für Vertrieb und Verwaltung Kosten entstehen, ist natürlich nachvollziehbar, aber mehr als sechs Prozent sollten das dann bitte nicht sein. Möchte man sich dem oben genannten Unternehmen genauer widmen, muss

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Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler: Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung

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Staatsanwaltschaft Koblenz 2030 Js 36659/17 – 2800 VRs In der Strafsache gegen Christopher Frings, wegen Betrug hat das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler unter Aktenzeichen 2 Ls 2030 Js 36659/17 in der Hauptverhandlung am 01.03.2018 die Einziehung von Wertersatz i. H. v. 6.386,95 EUR angeordnet. Die Entscheidung ist seit dem 15.08.2018 rechtskräftig. Auf der Grundlage der Feststellungen in den Urteilsgründen gibt es eine Vielzahl von Personen, die durch die Tat geschädigt worden sind. Der Verurteilung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Verurteilte Christopher Frings ist wegen gewerbsmäßigen Betruges in 19 Fällen sowie in 7 Fällen in Tateinheit mit gewerblicher Urkundenfälschung verurteilt worden. Der

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Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Göttingen wegen Betruges und Urkundenfälschung

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Staatsanwaltschaft Göttingen Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung Vollstreckungsverfahren gegen Nicolae-Alin Agapciuc 63 Js 10977/17 die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgericht Göttingen wegen Betruges und Urkundenfälschung (Az. 63 Js 10977/17) gegen Nicolae-Alin Agapciuc. Diese ist rechtskräftig seit dem 03.12.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Da es einen Verletzten gibt, an den die Zustellung nicht erfolgen kann, da dieser unbekannt nach Spanien verzogen ist, erfolgt die Belehrung auch öffentlich über den Bundesanzeiger. Der Einziehungsentscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Verurteilte gelangte in den Besitz der EC-Karte des

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Einziehungsanordnung nach Betrug bei Datingportalen

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Staatsanwaltschaft Göttingen Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 21 Js 29662/17 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Göttingen wegen Betruges (Az. 3 Ds 21 Js 29662/17 (92/17) gegen Steffen Pilkenrodt in Höhe von 455,90 €. Diese ist rechtskräftig seit dem 09.10.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Da es Verletzte gibt, an die die Zustellung nicht erfolgen kann und weitere Verletzte Firmes im Ausland sind, erfolgt die Belehrung auch öffentlich über den Bundesanzeiger. Der Verurteilung liegt unter anderem folgender Sachverhalt zugrunde: 1. Am 26.06.2017 legte der Angeschuldigte

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Frankfurt: Strafvollstreckungsverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigem Computerbetruges

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Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Strafvollstreckungsverfahren gegen Stanislav Danisevskis Sicherung von Vermögenswerten zugunsten Verletzter, Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main: 3310 Js 221662/18 Die Staatsanwaltschaft führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen   Herrn Stanislav Danisevskis, geb. am 23.07.1969,   d. durch Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 05.11.2018 wegen gewerbs- und bandenmäßigem Computerbetrug verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist d. Verletzten aus der/den von d. Verurteilten begangen(en) Tat(en) ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was d. Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um d. Verurteilten das aus den Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung

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Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung

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Staatsanwaltschaft Hannover Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 5231 Js 48410/18 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung u.a. (Az. 224 Ds 5231 Js 48410/18 (78/18)) gegen Jaqueline Schwalbe und Sascha Schwalbe. Diese ist rechtskräftig seit dem 19.02.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: ― Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an

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Diamond Finanzmanagement – Insolvenz

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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Robert Hartwich, Karlsbader Str. 15, 63454 Hanau, Inh. Fa.-Diamond Finanzmanagement, Borsigallee 18, 60388 Frankfurt am Main, ist am 22.03.2019 um 12.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, D 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9454846-0, Fax: 069/945484677, Internet: www.rahuc.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.03.2019 810 IN 15/19 H:

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Krypto AG und Smart Krypto Invest GmbH

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Krypto AG Bremen Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A0SLML ISIN: DE000A0SLML9 Bekanntmachung von Stimmrechtsmitteilungen nach § 20 Abs. 6 AktG Die Smart Krypto Invest GmbH mit Sitz in Berlin (AG Berlin (Charlottenburg), HRB 189344), hat der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Krypto AG mit Sitz in Bremen (AG Bremen, HRB 24647) gehört. Die WAOW Entrepreneurship GmbH mit Sitz in Berlin (AG Berlin (Charlottenburg), HRB 168933), hat der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der

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Taunus Capital Management AG: Kaufangebot an Aktionäre der promedtheus Informationssysteme für die Medizintechnik AG

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Taunus Capital Management AG Frankfurt am Main Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der promedtheus Informationssysteme für die Medizintechnik AG Wertpapierkennnummer 693460, ISIN: DE0006934607 Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der promedtheus Informationssysteme für die Medizintechnik AG an, deren Aktien (WKN 693460, ISIN: DE0006934607) zu einem Preis von 10,00 EUR je Aktie zu erwerben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 50 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 10.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 12.04.2019, 18:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie

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