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INCAM AG, Vertrieb für innovatives Capital-Management – Außerordentliche Hauptversammlung

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INCAM AG, Vertrieb für innovatives Capital-Management Neuss Wertpapierkenn-Nummer: 621170 (Stammaktien) Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit, gemäß § 8 der Satzung, vom Vorstand der Gesellschaft zu der am Montag, dem 27. August 2018 um 11:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Notare Droste & Haibt, Königsallee 2, 40212 Düsseldorf, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen. I. Tagesordnung 1.) Eröffnung 2.) Beschlussfassung – Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) Teilnahmevoraussetzung Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der

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FiNet Financial Services Network AG – Hauptversammlung

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FiNet Financial Services Network Aktiengesellschaft Marburg Sehr geehrter FiNet-Aktionär, wir laden Sie ein zur Ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 28. August 2018, 14.00 Uhr, in den Büroräumen der FiNet AG, Forum Marburg, Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg. Zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrats Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind

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Musterverfahrensantrag Conti 170. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS „Conti Lapislazuli“

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Gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG wird auf Antrag der Klägerseite folgender Musterverfahrensantrag öffentlich bekannt gemacht: I. Beklagte: 1) Bremer Bereederungsgesellschaft mbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Zeppenfeld, Martinistraße 61, 28195 Bremen 2) Conti Reederei Management GmbH & Co. Konzeptions KG, vertreten durch die Gesellschafterin Conti Reederei Management GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Josef Obermeier, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg II. Von dem Musterverfahrensantrag betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter von sonstigen Vermögensanlagen: Conti 170. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS „Conti Lapislazuli“ III. Prozessgericht: Landgericht Hamburg IV. Aktenzeichen: 319 O 104/18 V. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags: 1.

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Stockholm IT Ventures AB – BaFin droht Zwangsgelder an

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Die BaFin hat am 19. Juli 2018 gegen die Stockholm IT Ventures AB die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 460.000 Euro angedroht. Die Stockholm IT Ventures AB hatte gegen § 114 Absatz 1 WpHG in Bezug auf den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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Staatsanwaltschaft Oldenburg zu Betrugsfall

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Staatsanwaltschaft Oldenburg Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 11 AR 100396/18 Sehr geehrter Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Wilhelmshaven wegen Betrug (Az. (Az. 04 Ls 166 Js 48472/16 (43/17)) gegen Andreas Koch. Diese ist rechtskräftig seit dem 04.05.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist ein Anspruch auf Auskehrung entstanden, der durch die Geschädigten nun in diesem Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg unter Angabe des Aktenzeichens 11 AR 100771/17 geltend gemacht werden kann. Bitte beachten Sie folgende Hinweis zum

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Staatsanwaltschaft Gera zu Entschädigungsmöglichkeit

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Staatsanwaltschaft Gera Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) 140 Js 4053/16 Mit Entscheidung des Amtsgerichts Altenburg vom 23.05.2018, Az.: 140 Js 4053/16, wurde der Einziehungsbetroffene Rico Hinzer zur Zahlung von Wertersatz rechtskräftig verurteilt. Der Einziehungsanordnung liegt folgender Sachverhalte zugrunde: Betrug im Zeitraum vom 10.11.2015 bis 08.04.2017 Der Verurteilte bot auf diversen Internetplattformen verschiedene Waren zum Verkauf an, die er nicht zu liefern beabsichtigte. Zur Verschleierung verwendete er als Anbieter auch falsche Namen und Kontaktdaten. Er veranlasste jeweils die Vorauszahlung Des Kaufpreises der geschädigten Vertragspartner auf seine Konten. Vermögenswerte wurden nicht

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Musterverfahrensantrag Conti 182. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS „Conti Aquamarin“

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Gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG wird auf Antrag der Klägerseite folgender Musterverfahrensantrag öffentlich bekannt gemacht: I. Beklagte: 1) Bremer Bereederungsgesellschaft mbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Zeppenfeld, Martinistraße 61, 28195 Bremen 2) Conti Reederei Management GmbH & Co. Konzeptions KG, vertreten durch die Gesellschafterin Conti Reederei Management GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Josef Obermeier, Bleichenbrücke 10, 20354 HamburgII. Von dem Musterverfahrensantrag betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter von sonstigen Vermögensanlagen: Conti 182. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS „Conti Aquamarin“ III. Prozessgericht: Landgericht Hamburg IV. Aktenzeichen: 319 O 93/18 V. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags: 1. Der

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Bankhaus Wölbern & Co. – Musterverfahren

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Musterverfahren Aktenzeichen: 14 Kap 13/16 Firma (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen): Bankhaus Wölbern & Co. (AG & Co. KG) Musterklägerin / Musterkläger: Brit Hartmann, Ernst-August-Straße 25, 22605 Hamburg ggf. gesetzliche Vertretung: Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren: Nummer Beklagte / Beklagter gesetzliche Vertretung Funktion Straße PLZ / Ort 1 Bankhaus Wölbern & Co. (AG & Co. KG) i.L. HFI Hansische Vermögensverwaltungs AG Liquidatorin Am Sandtorkai 54 20457 Hamburg 2 Hansische Treuhand GmbH Suzanna Artmann und Carsten Riemer Geschäftsführer Palmaille 33 22767 Hamburg 3 Oldenburgische Landesbank AG Vorstand Stau 15-17 26122 Oldenburg 4 Sandor Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co.

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Partech Entrepreneur Fund III FPCI – Vertriebsuntersagung

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Abs. 4 iVm § 50 Abs. 2 Z 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, den weiteren Vertrieb von Anteilen des ausländischen EU-AIF „Partech Entrepreneur Fund III FPCI“, welcher vom AIFM „Partech Partners SAS“ verwaltet wird, in Österreich untersagt.

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Vertriebsuntersagung diverser AIFM der EQT Services (UK) Ltd

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Abs. 4 iVm § 50 Abs. 2 Z 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, den weiteren Vertrieb von Anteilen der ausländischen EU-AIF „EQT Credit Opportunities III (No.1) Limited Partnership, EQT Credit Opportunities III (No.2) Limited Partnership, EQT Deck Co-Investment Limited Partnership, EQT Dynamite2 Co-Investment Limited Partnership, EQT Kiwi Co-Investment Limited Partnership, EQT Mid Market Asia III (No.1) Feeder Limited Partnership, EQT Mid Market Asia III (No.2) Feeder Limited Partnership, EQT Mid Market Europe (No.1) Feeder Limited Partnership, EQT Mid Market Europe (No.2) Feeder Limited Partnership,

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Zahlen des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters der BaFin

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Im Mitarbeiter- und Beschwerderegister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden 129.034 aktiv tätige Anlageberater geführt. Über diese Berater gab es seit November 2012 bis Ende Juni 2018 34.925 Beschwerden. Im Vergleich zum Höchststand 2013 (9.720 Beschwerden) ist die Zahl der Beschwerden immer weiter zurückgegangen. Im Jahr 2017 waren es noch 4.353. Die BaFin verhängte in diesem Zusammenhang Bußgelder in Höhe von zusammen 138.000 Euro. Anlageberatern ihre Tätigkeit zu untersagen, sei bisher nicht notwendig gewesen, verlautbart die BaFin. Kontrolliert werden über das Beschwerderegister allerdings nur die Mitarbeiter der Privatbanken Sparkassen/ Landesbanken Genossenschaftsbanken und Finanzdienstleistungsinstitute. Die Beschwerden melden die Institute sozusagen freiwillig

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FINMA nimmt envion AG ins Visier – Drohen bis zu 30.000 Anlegern Verluste?

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Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) nimmt einen Anbieter von Kryptowährungen ins Visier. Sie hat ein Verfahren gegen die Firma envion AG eröffnet, die im Zuge eines Initial Coin Offerings (ICO) rund hundert Millionen Franken (rund 86 Mio. Euro) von mehr als 30.000 Investoren entgegengenommen hat, wie die Behörde heute mitteilte. Dabei untersuche die FINMA eine mögliche Verletzung des Bankenrechts durch eine unerlaubte Annahme von Geldern. Die Behörde gehe „konsequent gegen ICO-Geschäftsmodelle vor, die Aufsichtsrecht verletzen oder dieses umgehen“, erklärte sie. Weitere Details zum Verfahren wolle die Finma erst nach dessen Abschluss bekanntgeben. Meldung der Finma: News 26. Juli 2018 Medienmitteilung FINMA

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Vorsicht beim Kauf von personalisierten Tickets

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Viele Fans des Sängers Ed Sheeran standen frustriert vor den Konzertstätten: Sie durften nicht rein, obwohl sie gültige Tickets hatten. Der Grund: Für die Deutschland-Shows des britischen Musikers wurden ausschließlich personalisierte Tickets verkauft. Einlass bekommt damit ausschließlich die Person, die namentlich auf dem Ticket vermerkt ist und sich am Einlass als diese ausweisen kann. Egal ob für Fußballspiele oder Konzerte: Manche Veranstaltungstickets sind so begehrt, dass sie innerhalb von Sekunden vergriffen und anschließend für horrende Summen im Internet gehandelt werden. Eine Möglichkeit, um den überteuerten Weiterverkauf von Eintrittskarten einzudämmen, sehen Veranstalter in dem Angebot von personalisierten Tickets. Probleme mit Tickets

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Vario Vermögensverwaltung GmbH-kann man dafür noch Kapital einsammeln?

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Derzeit könnten wir in der Redaktion diese mögliche Frage nicht mit einem klaren ja beantworten, denn das Unternehmen ist mit Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Kleinanlegern im Rückstand, und zwar seit dem 30. Juni 2018. Eingesammelt hatte man das Kapital für das Projekt „Domizil Landau“ über die Crowdinvestingplattformen „leihdeinerumweltgeld“ und „Grundag“. Beide Crowdinvestingplattformen hatten der Vario Vermögensverwaltung GmbH die Möglichkeit angeboten, das Kapital – immerhin 500.000 Euro – über sie einzusammeln. Nebenbei bemerkt gibt es noch weitere Crowdinvestingprojekte des Unternehmens, die noch rückgezahlt werden müssen an hunderte von Anlegern. Auf Rückfrage bei der Crowdinvestingplattform „leihdeinerumweltgeld“ haben wir erfahren, dass die Rückzahlungen in der

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TAGEX Technischer Handel GmbH & Co. KG – Riskantes Investment

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Bei dem Angebot der TAGEX Technischer Handel GmbH & Co KG handelt es sich wie üblich um ein Investment mit dem Risiko des Totalverlustes für jeden Anleger, der sich an diesem Investment beteiligt. Darauf verweist schon die die Form des Finanzinstrumentes, denn es handelt sich hierbei um ein Nachrangdarlehen. TAGEX Technischer Handel GmbH & Co. KG Lügde Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nummer 2 Vermögensanlagengesetz Die TAGEX Technischer Handel GmbH & Co. KG beabsichtigt, von ihr begebene qualifizierte Nachrang-Darlehen öffentlich anzubieten. Ein vollständiger Verkaufsprospekt ist auf der Homepage der TAGEX Technischer Handel GmbH & Co. KG (www.tagex.com) veröffentlicht und wird

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Insolvenzeröffnungsverfahren über Köpping Reedereigesellschaft MS „Lantau Beach“ mbH & Co. KG

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen Köpping Reedereigesellschaft MS „Lantau Beach“ mbH & Co. KG (Registergericht: AG Kiel HRA 5715 KI), Heideweg 1, 24813 Schülp, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MS „Lantau Beach“ Verwaltungs-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Köpping, ist am 25.07.2018, 13.00 Uhr, Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO). Neumünster, 25.07.2018 Amtsgericht Neumünster – 92 IN 50/18

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Staatsanwaltschaft Oldenburg zu Betrugsfall

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Staatsanwaltschaft Oldenburg 11 AR 100464/18 „Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Delmenhorst wegen Betruges (Az. 81 Ls 600 Js 11622/17 (15/18)) gegen Katrin Thierbach. Diese ist rechtskräftig seit dem 27.04.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Die Verurteilte bot über unterschiedliche Internetverkaufsportale Waren zum Kauf an, obwohl sie nicht beabsichtigte, die von ihr angebotenen Artikel an die jeweiligen Käufer zu liefern. Auf Grund dieser Entscheidung ist ein Anspruch entstanden, der durch die Geschädigten in diesem Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Gerichtsstraße 7, 26131 Oldenburg, unter Angabe des Geschäftszeichens 11 AR 100464/18

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Staatsanwaltschaft München – Rückübertragungsmöglichkeit

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Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung von Verletzten über die Rückübertragung und Herausgabe von Gegenständen (§ 459j StPO) 273 Js 150378/18 Unter dem AZ: 833 Cs 273 Js 150378/18 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 20.06.2018 gegen die Einziehungsbetroffenen Trong-Nghia Tran und Phuong Tuan Ngo die Einziehung folgender Gegenstände: ― Ein Fahrrad Marke Fürstenkrone/Heidemann-Werke-Einbeck, FIN: 868374, grün ― Ein Fahrrad Marke Winora/Laguna, FIN: DS1B00725, silber rechtskräftig angeordnet. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen die Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Diebstahl der genannten Fahrräder durch die Einziehungsbetroffenen zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen 00:00 und 03:20 aus

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Amtsgericht Freyung – Anspruch auf Entschädigung?

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Amtsgericht Freyung Öffentliche Zustellung 2 Ls 25 Js 8708/17 jug Anklage Schöffenger. AG Mit Entscheidung des Amtsgerichts Freyung vom 13.06.2018, Az.: 2 Ls 25 Js 8708/17 jug wurde die Einziehungsbetroffene Franziska Schuh zur Einziehung eines Betrages i.H.v. 1.375,00 € als Wertersatz rechtskräftig verurteilt. Die Vermögenswerte werden nun vom Amtsgericht als Vollstreckungsbehörde eingezogen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Betrug. Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Verletzte gegen die Verurteilte einen Entschädigungsanspruch haben. Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können. Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser

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ABANQQ AG: BaFin prüft Prospektpflicht

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Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die ABANQO AG eine Vermögensanlage in Form eines qualifizierten nachrangigen partiarischen Darlehens öffentlich anbietet, obwohl hierfür entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz („VermAnlG“) kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.

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