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Channel: Das Verbraucherschutzforum
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Rückgang der Staatsverschuldung

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Wie das Statistische Bundesamt bekanntgab, hat sich die Staatsverschuldung im letzten Jahr um rund 15 Milliarden Euro bzw. 0,7 Prozent auf nun 2.005.641 Millionen Euro verringert. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland von 24.407 Euro. Der Anteil des Bundes lag 2016 bei 1.257,1 Milliarden Euro, und damit 5,7 Milliarden Euro niedriger als 2015. Die Länder konnten sogar 8 Milliarden Euro ihrer Verbindlichkeiten abbauen, wobei Sachsen mit fast 20 Prozent Rückgang den höchsten Wert erreichte, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit rund 10 Prozent. In vier Ländern kam es allerdings zu einer Zunahme der Schulden: Hamburg, Schleswig-Holstein, Saarland und Hessen, wobei diese bei den beiden zuletzt genannten

ARAS GROUP DWC LLC und das BaFin-Werbeverbot

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Die BaFin hat der ARAS GROUP DWC LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, mit Bescheid vom 20. Juli 2017 aufgegeben, die Werbung für das Kreditgeschäft in Deutschland einzustellen. Im folgenden der Text in der Original-Meldung: „Die ARAS GROUP DWC LLC trat über ihre Internetseite und Printmedien zielgerichtet an potenzielle Kunden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland heran, um diesen den Abschluss von Darlehensverträgen unter der Bezeichnung „Nachrangdarlehen“, „Beteiligung(-sfinanzierung)“, „(banküblich) besicherte Darlehen“ oder „Auslandsdarlehen“ anzubieten. Darlehensgeber sollen Unternehmen sein, die mit der ARAS GROUP DWC LLC verbunden sind. Diese haben keine Erlaubnis für das Kreditgeschäft in Deutschland. Durch die Werbung für die

Britische Regierung bezahlt ein Teil ihrer EU-Schulden nur gegen Zugeständnisse

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Die britische Regierung wäre bereit, einen Teil ihrer finanziellen Verpflichtungen der EU gegenüber zu überweisen, wenn die EU zu einigen Zugeständnissen bereit ist. Bis zu 40 Milliarden Euro würde das Land an die EU überweisen, wenn der Geldtransfer Teil der Gespräche über die künftigen Beziehungen und ein mögliches Handelsabkommen ist. Seitens der EU beläuft sich die geforderte Gesamtsumme allerdings auf bis zu 100 Milliarden Euro.

Jan Höntzsch – F.C.B. FinanzCenter Bayern GmbH & Cie. KG und ARAS GROUP

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Die F.C.B. FinanzCenter Bayern GmbH & Cie. KG hat zum Ziel den Aufbau und Betrieb einer Finanzdienstleistungsberatungsgesellschaft sowie die Vermittlung von Finanzprodukten aus den Bereichen Finanzierung, Immobilien, Versicherungen und Anlage, hier insbesondere in den Bereichen Public Equity fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere sowie Private Equity fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere und Sachwertrenten gemäß § 34 c und d GewO.). Deren Geschäftsführer und Inhaber, Jan Höntzsch, war, wie wir wissen, auch für das Unternehmen Brest Tauros GmbH in Leipzig tätig, welches auf die BaFin-Liste aufgenommen wurde, weil es Tätigkeiten ausgeübt hatte, die es nach deutschem Recht nicht durfte. Das Unternehmen ist mittlerweile in Insolvenz und Anleger

Deutsche Fluggesellschaften verlieren Anteile in Deutschland

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Zwar beförderten die deutschen Fluggesellschaften im ersten Halbjahr fünf Prozent mehr Fluggäste als im Vorjahreszeitraum, glücklich sind sie darüber aber trotzdem nur bedingt. Der Grund ist, dass Marktanteile gegenüber ausländischen Airlines verlorengehen. Stefan Schulte, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) plädiert deswegen dafür, dass Deutsche aus arbeitsplatzpolitischen Gründen einheimische Firmen bevorzugen sollten.

Zwangsgeld für die Fritz Nols AG

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Die BaFin hat am 27. Juli 2017 gegen die Fritz Nols AG Zwangsgelder in Höhe von 335.000 Euro festgesetzt. Wie die BaFin bereits mitteilte, hatte die Fritz Nols AG gegen §§ 37v Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie 37w Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags gegen die Energy Capital Invest Verwaltungsgesellschaft mbH

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Der am 17.12.2012 von der Energy Capital Invest Verwaltungsgesellschaft mbH veröffentlichte Prospekt für die Beteiligung an der US Öl- und Gasfonds XVII GmbH & Co. KG ist in wesentlichen Punkten unrichtig, unvollständig und irreführend: 1.1 Es ist fehlerhaft durch den Fondsprospekt der Eindruck erweckt worden, die der gegenständlichen Fondsgesellschaft zeitlich vorangegangenen Vorgängerfonds der Energy Capital Invest-Gruppe seien wirtschaftlich und unternehmerisch erfolgreich verlaufen, da diese jeweils mit einem „maximalen Gewinn“ aufgelöst worden seien. Richtiger Weise erwirtschafteten die Vorgängerfonds durchgängig Jahresfehlbeträge und bestanden durch den Betrieb eines Schneeballsystems, was sich dem Prospekt nicht entnehmen lässt. 1.2 Der Fondsprospekt klärt nicht ausreichend über

Exporte im Juni gesunken

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Aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zufolge sanken die Exporte im Juni überraschend auffällig um 2,8 Prozent im Vergleich zum Vormonat Dies ist der größte Rückgang seit August 2015. Die Importe gingen sogar um 4,5 Prozent zurück, so dass der Überschuss trotzdem den größten Wert seit August 2016 erreichte. Auf das gesamte erste Halbjahr gesehen, stiegen die Exporte aber trotzdem um 6,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Trump: Zustimmung zu seiner Person und Politik schwindet weiter

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Der amtierende US-Präsident Donald Trump verliert immer mehr an Glaubwürdigkeit. Mittlerweile bezweifeln Dreiviertel der US-Amerikaner den Wahrheitsgehalt der von Trump verbreiteten Informationen. Jeder Dritte glaubt sogar gar nichts mehr, was seitens des Weißen Hauses verbreitet wird; selbst unter den Republikanern beträgt die Zustimmung nur noch 50 Prozent. Dies ergab eine Umfrage des Senders CNN. Weitere Fragen ergaben, dass sechs von zehn Amerikanern Trump für unaufrichtig und nicht vertrauenswürdig halten und nur noch 38 Prozent mit der Amtsführung zufrieden sind.

Hauptversammlung der TELEFUNKEN SE

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TELEFUNKEN SE Berlin Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der TELEFUNKEN SE am Mittwoch, den 6. September 2017, um 11:00 Uhr, in die Räume der Dr. Steiner Digital, Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin. Tagesordnung Punkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernjahresabschlusses und des gemeinsamen Lage- und Konzernlageberichts nebst Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Punkt 2 Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2016 Punkt 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Punkt 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Punkt 5 Wahl des Abschlussprüfers für das

Landgericht Berlin zu POC Verwaltungs GmbH, Monika Galba und HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH

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Landgericht Berlin Beschluss Geschäftsnummer: 2 OH 1/17 KapMuG 25.07.2017 In dem Rechtsstreit Homberg ./. POC Verwaltungs GmbH u.a. hat die Zivilkammer 2 des Landgerichts Berlin am 25.07.2017 durch den Richter am Landgericht Draeger als Einzelrichter beschlossen: 1. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG folgender Musterverfahrensantrag bekannt gemacht: I. Beklagte: 1. POC Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Klaus Christochowitz, Edmund Kockartz, Bahnhofstraße 39, 40764 Langenfeld, 2. Monika Galba Hüttenweg 9, 14195 Berlin, 3. HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Kupke, Tinsdaler Kirchenweg 275A, 22559 Hamburg II. Von dem Musterverfahren betroffener Emittent oder

Anlageformen der JB Immobilien GmbH

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Die JB Immobilien GmbH bietet diverse Anlageformen an (s.u.). Zum bankbesicherten Darlehen möchten wir anmerken, dass ein Totalverlustrisiko nahezu ausgeschlossen scheint, sofern es sich hierbei um die erste Rangstelle im Grundbuch handelt. Bei allen anderen angebotenen Investmentformen besteht ein Totalverlustrisiko. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihren Überlegung immer. Anleihe Art Inhaberschuldverschreibung mit Festverzinsung Ausgestaltung Anleihe Festverzinsung von 7 % p.a. Anspruch auf Rückzahlung zum Nominalwert nach fester Laufzeit Laufzeit projektabhängig (in der Regel 12 Monate bis 24 Monate) Emissionsvolumen 5,0 Mio. Euro Mindestzeichnung Einmaleinlage ab 100.000,- Euro Emissionskosten kein Agio Anlaufverluste keine Zahlung der Zinsen 1 x jährlich Banküblich besichertes

IHK-Pflichtbeitrag verfassungskonform

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Wer ein Gewerbe besitzt, muss in Deutschland einen Zwangsbeitrag an die für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) leisten. Nach zwei Verfassungsbeschwerden von zwei Kammermitgliedern beschäftigte sich nun der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem Pflichtbeitrag, wies diese aber zurück. Die Pflichtbeiträge verstoßen nicht gegen die Verfassung, sind also rechtmäßig. Das heißt also, dass auch weiterhin Gewerbetreibende die Abgabe leisten müssen.

SolarWorld-Übernahme durch Asbeck und den Kataris

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Wie das Handelsblatt online berichtet, wird Frank Asbeck, Gründer und Chef der insolventen SolarWorld AG, gemeinsam mit Investoren aus dem Umkreis der Qatar Foundation die beiden deutschen Fabriken des Photovoltaik-Konzerns übernehmen. Insolvenzverwalter Horst Piepenburg teilte am Dienstag mit, er habe einen Kauf- und Übertretungsvertrag unter Vorbehalt mit der Solarworld Industries GmbH als Käuferin abgeschlossen, die Asbeck erst Ende Juli gegründet hatte mit dem Ziel, Solarmodule und artverwandte Produkte herzustellen und zu vertreiben. Zuvor muss auf einer außerordentlichen Gläubigerversammlung am Freitag die Übernahme der Produktionsstätten in Arnstadt (Thüringen) und Freiberg (Sachsen) noch abgesegnet werden.

Zahl der Schulanfänger steigt

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Pünktlich zum Schulanfang in den ersten Bundesländern hat das Statistische Bundesamt Zahlen für das letzte Jahr veröffentlicht. Demnach sind 2016 rund 722.000 Kinder in die Schule gekommen, was einem Anstieg von 2,4 Prozent entspricht. Die höchsten Zunahmen erreichten dabei das Saarland mit 8 und Brandenburg mit 5,4 Prozent.

Prozess gegen Alphapool

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Am 3. August wurde der Prozess gegen die Saarbrückener Finanzfirma Alphapool eröffnet. Angeklagt sind vier Männer, denen bandenmäßiger Betrug und Verstöße gegen das KWG vorgeworfen wird. Anlegern soll so insgesamt ein Schaden von 8 Millionen Euro entstanden sein. In dem Prozess geht es vor allem um den „Komplex Alphapool“: Zwischen September 2009 und Januar 2013 hatten fast 900 Kunden insgesamt über 1450 Verträgen mit Rückkaufwerten und Guthaben in Höhe von 10,5 Millionen Euro an Alphapool abgetreten. Ihnen hatte man einen Mehrwert versprochen, wenn man die Versicherungen an Alphapool verkaufen würde. Für die Beschuldigten gilt natürlich die Unschuldsvermutung bis zu einem endgültigen

Hauptversammlung der Live Holding Aktiengesellschaft

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Live Holding Aktiengesellschaft Dreieich Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Live Holding Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 6. September 2017, um 13:00 Uhr, in die Räume der Dr. Steiner Digital, Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin. Tagesordnung Punkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Live Holding Aktiengesellschaft sowie des Lageberichts nebst Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Punkt 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Punkt 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Punkt 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Punkt 1 Vorlage des

Timo Jurth meldet mit seiner Centurion Investment GmbH Insolvenz an

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Vor Jahren hatte uns Timo Jurth aus Karlsruhe noch positiv überrascht, doch nun ist es vorbei damit. Eines der Unternehmen, für die er verantwortlich zeichnet, hat Insolvenz anmelden müssen: die Centurion Investment GmbH. Hoffen wir, dass Herr Jurth seine weiteren Unternehmungen auf Kurs halten kann. Uns ist er vor allem im Zusammenhang mit der SAB GmbH bekannt. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Centurion Investment GmbH, Rüppurrer Straße 32, 76137 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Timo Jurth, geboren am 10.09.1972, Staatsangehörigkeit: deutsch, Heinrich-Weitz-Straße 34, 76228 Karlsruhe Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725330 – Schuldnerin – 1. Das am

Prospekt der Energy Capital Invest Verwaltungsgesellschaft mbH unrichtig, unvollständig und irreführend

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2. Von dem Musterverfahren betroffener Emittent: US Öl- und Gasfonds XVII GmbH & Co. KG, vertr. d. d. Komplementärin Energy Capital Invest Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Matthias Moosmann, Diemershaldenstraße 23, 70184 Stuttgart 3. Prozessgericht: Landgericht Stade, Wilhadi-Kirchhof 1, 21682 Stade 4. Aktenzeichen des Prozessgerichts: 5 O 94/17 5. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags: Der am 17.12.2012 von der Energy Capital Invest Verwaltungsgesellschaft mbH veröffentlichte Prospekt für die Beteiligung an der US Öl- und Gasfonds XVII GmbH & Co. KG ist in wesentlichen Punkten unrichtig, unvollständig und irreführend: 1.1 Es ist fehlerhaft durch den Fondsprospekt der Eindruck erweckt worden, die der

WeGrow GmbH/ KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG – Totalverlustrisiko

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Die WeGrow GmbH aus Tönisvorst möchte Kommanditbeteiligungen der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG anbieten. Bitte beachten Sie als potentieller Investor, dass es sich hierbei um eine unternehmerische Beteiligung handelt. Das bedeutet für Sie, dass, wenn das Unternehmen erfolgreich agiert, Sie ebenfalls Geld verdienen, bei einem Misserfolg verlieren Sie aber ebenfalls maximal Ihren Einsatz. Wir raten nahezu immer von derartigen unternehmerischen Beteiligungen ab. Nachvollziehbare geschäftliche Erfolge sehen wir nicht und sind uns auch nicht bekannt. Hinterlegte Bilanzen, die darüber zum Beispiel Auskunft geben könnten, finden wir im Unternehmensregister jedenfalls nicht. Übrigens gehört zu dem Firmengeflecht noch die WeGrow KiriFarm GmbH, die WeGrow
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