Die BaFin hat der Kleinwort Consulting mit Bescheid vom 22. März 2019 das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet. Zudem wurde der Gesellschaft das Erbringen von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) untersagt, insbesondere die Anlageberatung, die Abschlussvermittlung, die Finanzportfolioverwaltung sowie die Anlageverwaltung. Die Kleinwort Consulting tritt unaufgefordert an Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland heran, um diesen alternative Anlagemodelle für „toxische Papiere“ zu empfehlen. Über die Webseite www.kleinwortconsulting.com tritt die Gesellschaft als Vermögensverwalter auf. Damit erbringt die Kleinwort Consulting verschiedene Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a
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